Anerkennung Scheidung
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- Neuling
- Beiträge: 1
- Registriert: 04.09.2016, 11:48
Anerkennung Scheidung
Hallo,
ich lebe in Taiwan, aber da mein Thema die Anerkennung einer Taiwanesischen Scheidung fuer den "Deutschen Rechtsraum" ist - koennen Sie mir vielleicht in diesem Forum hier helfen, vielen Dank im voraus !!
Situation:
Seit 2002 aus D abgemeldet, 2004 in Taiwan nach TW Recht geheiratet. Damals sah die deutsche Rechtsprechung vor, dass fuer Auslands-Deutsche jenes Standesamt zustaendig war, in welchem ich zuletzt gemeldet war.
Ueber jenes lief dann auch die Beantragung jenes beruechtigten Ehefaehigkeits-Zeugnisses.
Unsere TW Eheschliessung musste anschliessend in D regristriert werden, da es ohne beglaubigte deutsche Heiratsurkunde kein TW Familien-Visa gab. Nachdem alles organisiert wurde, stand mein Name auf dem TW Hukou.
Unsere Ehe wurde 2014 nach TW Recht geschieden, entsprechender Vermerk liegt vor auf TW (englischsprachigem) Hukou.
Lebe immer noch in TW, aber wie werden wir nach deutschen Recht geschieden ?
Welche Schritte sind zu tun (ich glaube hier ist es egal ob China oder Taiwan ..) ?
Wir haben minderjaehrige Kinder - erschwert dieser Aspekt die "Handhabung" (ggf. will D ja informiert sein ueber Sorgerechts-Zahlungen, auch wenn wir gar nicht in D leben ... ???)
Normal ist glaube ich das Auslands-Standesamt in Berlin fuer die Anerkennung zustaendig.
Wie verhaelt es sich aber, wenn ich mich bei meinem naechsten D Aufenthalt bei meiner
Heimat-Gemeinde wieder anmelde ?
Meine Unterlagen sind ja ggf. noch beim Standesamt vorhanden (Aufbewahrungsfrist ?) - koennten die das nicht regeln, bzw. sind Sie (evt.) gar verpflichtet, dieses zu regeln ?
Immerhin koennte ich ja "luegen" und sagen, dass ich permament wieder in D lebe.
Selbst bei Rueckkehr nach TW koennte ich ja ersteinmal in D gemeldet bleiben (in der Hoffnung, dort nicht erneut vorstellig zu werden) - eine Abmeldung kann ja theoretisch jederzeit ueber Dritte vollzogen werden ...
Kann mir irgendjemand bitte Auskunft geben und helfen ?
Vielen Dank
Michael (aus Taipei)
ich lebe in Taiwan, aber da mein Thema die Anerkennung einer Taiwanesischen Scheidung fuer den "Deutschen Rechtsraum" ist - koennen Sie mir vielleicht in diesem Forum hier helfen, vielen Dank im voraus !!
Situation:
Seit 2002 aus D abgemeldet, 2004 in Taiwan nach TW Recht geheiratet. Damals sah die deutsche Rechtsprechung vor, dass fuer Auslands-Deutsche jenes Standesamt zustaendig war, in welchem ich zuletzt gemeldet war.
Ueber jenes lief dann auch die Beantragung jenes beruechtigten Ehefaehigkeits-Zeugnisses.
Unsere TW Eheschliessung musste anschliessend in D regristriert werden, da es ohne beglaubigte deutsche Heiratsurkunde kein TW Familien-Visa gab. Nachdem alles organisiert wurde, stand mein Name auf dem TW Hukou.
Unsere Ehe wurde 2014 nach TW Recht geschieden, entsprechender Vermerk liegt vor auf TW (englischsprachigem) Hukou.
Lebe immer noch in TW, aber wie werden wir nach deutschen Recht geschieden ?
Welche Schritte sind zu tun (ich glaube hier ist es egal ob China oder Taiwan ..) ?
Wir haben minderjaehrige Kinder - erschwert dieser Aspekt die "Handhabung" (ggf. will D ja informiert sein ueber Sorgerechts-Zahlungen, auch wenn wir gar nicht in D leben ... ???)
Normal ist glaube ich das Auslands-Standesamt in Berlin fuer die Anerkennung zustaendig.
Wie verhaelt es sich aber, wenn ich mich bei meinem naechsten D Aufenthalt bei meiner
Heimat-Gemeinde wieder anmelde ?
Meine Unterlagen sind ja ggf. noch beim Standesamt vorhanden (Aufbewahrungsfrist ?) - koennten die das nicht regeln, bzw. sind Sie (evt.) gar verpflichtet, dieses zu regeln ?
Immerhin koennte ich ja "luegen" und sagen, dass ich permament wieder in D lebe.
Selbst bei Rueckkehr nach TW koennte ich ja ersteinmal in D gemeldet bleiben (in der Hoffnung, dort nicht erneut vorstellig zu werden) - eine Abmeldung kann ja theoretisch jederzeit ueber Dritte vollzogen werden ...
Kann mir irgendjemand bitte Auskunft geben und helfen ?
Vielen Dank
Michael (aus Taipei)
- Capt.
- Old China Hand
- Beiträge: 585
- Registriert: 27.07.2007, 07:36
- Wohnort: Essen
- Danksagung erhalten: 14 Mal
Re: Anerkennung Scheidung
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Dort wird dir sicher geholfen.
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- Old China Hand
- Beiträge: 553
- Registriert: 09.09.2012, 11:24
- Wohnort: Beijing
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Anerkennung Scheidung
Besser noch auf den Seiten vom AA schauen und wenn dann noch Fragen sind, in das obengenannte Forum gehen:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... idung.html
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Re: Anerkennung Scheidung
Gar nicht, weil du schon geschieden bist.Michael1313 hat geschrieben:
Lebe immer noch in TW, aber wie werden wir nach deutschen Recht geschieden ?
Welche Schritte sind zu tun (ich glaube hier ist es egal ob China oder Taiwan ..) ?
Wenn deine Nicht EU Scheidung in DE rechtswirksam werden soll, mußt du ein Anerkennungsverfahren vor Gericht beantragen.
Danach ist deine Scheidung auch in DE rechtswirksam und damit kannst du deinen Personenstand ändern lassen.
Welche Papiere du für das Anerkennungsverfahren benötigst, kannst du auf der Websseite des für dich zuständigen Oberlandesgerichtes nachlesen.
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