Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Hallo zusammen,
Habe mich bei euch einmal angemeldet um meine persönlichen Fragen vielleicht klären zu lassen.
Da ich viel gelesen habe bei euch im Forum und viele von euch damit schon viele Erfahrungen gemacht haben oder vielleicht bescheid wissen.
Es geht darum, dass meine Freundin (Chinesin) zum 01.08.16 eine Ausbildung in Deutschland beginnt. Wir leben zusammen in unserer Wohnung. Unser plan war es erst, dass wir nach Ihrer Ausbildung Heiraten wollen. Sie hat zum Zweck der Ausbildung ein Aufenthalstitel bekommen erst für 1 Jahr aufgrund der Probezeit.... anschließend dürfen wir für 2 Jahre verlängern.
Da Sie sich selbst KV melden muss (Kosten ca 80€ pro Monat,), da sie eine schulische Ausbildung mit (Taschengeld) macht. Und dazu eine monatliche Schulgebühr von 90€ zahlen muss. Haben uns unsere Kollegen geraten doch einfach jetzt schon zu Heiraten.
Da dies uns viel Geld Sparen kann. Dies wären zusätzliche Belastungen durch die KV von knapp 3000€ in den drei Jahren. Da ich zurzeit in Steuerklasse 1 bin und in 3 kommen kann. und meine Freundin dann bei mir mit versichert werden kann. Zusätzlich kann ich alle ihre Belege von der Schule und Kosten von der Steuer absetzten lassen.
Nun zu den Fragen. Da sie ein Aufenthalstitel hat zum Zweck der Ausbildung, können wir dann Heiraten. Ohne das Sie ihren Titel ändern lassen muss zur FZF, da sie ja in Deutschland bleibt. Das würden wir dann gerne nach der Ausbildung machen. Da es ihr nicht möglich sein wird erst Auszureisen und ein Antrag in China zu stellen und die Zeit dort zu warten. (Ausbildung)
wenn es möglich ist. Welche Unterlagen werden aus China benötigt. Da ich in 7 Tagen nach China fliege und die Unterlagen mitnehmen kann??.
Ich habe schon eingiges gelesen, dass es in Dänemark einfacher ist zu Heiraten.
Wir wären euch für eure Ratschläge und Hilfe sehr Dankbar.
Viele liebe Grüße
Habe mich bei euch einmal angemeldet um meine persönlichen Fragen vielleicht klären zu lassen.
Da ich viel gelesen habe bei euch im Forum und viele von euch damit schon viele Erfahrungen gemacht haben oder vielleicht bescheid wissen.
Es geht darum, dass meine Freundin (Chinesin) zum 01.08.16 eine Ausbildung in Deutschland beginnt. Wir leben zusammen in unserer Wohnung. Unser plan war es erst, dass wir nach Ihrer Ausbildung Heiraten wollen. Sie hat zum Zweck der Ausbildung ein Aufenthalstitel bekommen erst für 1 Jahr aufgrund der Probezeit.... anschließend dürfen wir für 2 Jahre verlängern.
Da Sie sich selbst KV melden muss (Kosten ca 80€ pro Monat,), da sie eine schulische Ausbildung mit (Taschengeld) macht. Und dazu eine monatliche Schulgebühr von 90€ zahlen muss. Haben uns unsere Kollegen geraten doch einfach jetzt schon zu Heiraten.
Da dies uns viel Geld Sparen kann. Dies wären zusätzliche Belastungen durch die KV von knapp 3000€ in den drei Jahren. Da ich zurzeit in Steuerklasse 1 bin und in 3 kommen kann. und meine Freundin dann bei mir mit versichert werden kann. Zusätzlich kann ich alle ihre Belege von der Schule und Kosten von der Steuer absetzten lassen.
Nun zu den Fragen. Da sie ein Aufenthalstitel hat zum Zweck der Ausbildung, können wir dann Heiraten. Ohne das Sie ihren Titel ändern lassen muss zur FZF, da sie ja in Deutschland bleibt. Das würden wir dann gerne nach der Ausbildung machen. Da es ihr nicht möglich sein wird erst Auszureisen und ein Antrag in China zu stellen und die Zeit dort zu warten. (Ausbildung)
wenn es möglich ist. Welche Unterlagen werden aus China benötigt. Da ich in 7 Tagen nach China fliege und die Unterlagen mitnehmen kann??.
Ich habe schon eingiges gelesen, dass es in Dänemark einfacher ist zu Heiraten.
Wir wären euch für eure Ratschläge und Hilfe sehr Dankbar.
Viele liebe Grüße
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Wenn sie einen AT hat, braucht ihr nach der Heirat nur den eAT ändern lassen.
Dazu braucht sie nicht ausreisen, ihr geht einfach zur ABH und beantragt einen AT nach § 28.
Was ihr für Unterlagen braucht, kann euch nur euer Standesamt sagen.
Dazu braucht sie nicht ausreisen, ihr geht einfach zur ABH und beantragt einen AT nach § 28.
Was ihr für Unterlagen braucht, kann euch nur euer Standesamt sagen.
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
谢谢,
Nur hatte uns die gute Frau von der Ausländerbehörde erzählt, dass ein erneuter Grund wechsel nicht möglich sein wird und Sie dafür Ausreisen muss und einen neuen Antrag stellen.
Da wir ihren Aufenthaltsgrund schon zweimal geändert haben ihr letztes vidum heute abläuft und sie zum Zweck der Ausbildung jetzt das neue bekommt in ca 2 Wochen.
Vielen dank für deine Hilfe. Wir möchten ungern was vermasseln. Und haben das Gefühl die Sacharbeiterin hat schon keine Lust mehr auf uns... Da ich ihr schon erzählt hätte das zum Zweck der Ausbildung, Sie nicht in China den Antrag stellen brauch, wemn Sie schon hier ist..☺☺,
Nur hatte uns die gute Frau von der Ausländerbehörde erzählt, dass ein erneuter Grund wechsel nicht möglich sein wird und Sie dafür Ausreisen muss und einen neuen Antrag stellen.
Da wir ihren Aufenthaltsgrund schon zweimal geändert haben ihr letztes vidum heute abläuft und sie zum Zweck der Ausbildung jetzt das neue bekommt in ca 2 Wochen.
Vielen dank für deine Hilfe. Wir möchten ungern was vermasseln. Und haben das Gefühl die Sacharbeiterin hat schon keine Lust mehr auf uns... Da ich ihr schon erzählt hätte das zum Zweck der Ausbildung, Sie nicht in China den Antrag stellen brauch, wemn Sie schon hier ist..☺☺,
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Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Sie muss nicht vorher ausreisen. Siehe § 39 Nr. 1 AufenthV
Wenn deine Verlobte in spe vorher noch nie verheiratet war, dann brauchst du nur die Geburtsurkunde besorgen. Diese muss von der chinesischen Auslandsbehörde überbeglaubigt und vom deutschen Generalkonsulat oder Botschaft legalisiert werden. Die restlichen Unterlagen könnt Ihr einfach in Deutschland besorgen. Lies dir einfach mal mein Erfahrungsbericht durch ftopic23559.html
Zum Thema Steuern kann ich dir nur den BMF Steuerrechner ans Herz legen. Dort kannst du dir ausrechnen lassen, welche Kombination für euch wahrscheinlich am optimalsten ist: https://www.bmf-steuerrechner.de
Ob du in die Steuerklasse 3 wechselst solltest du dann sorgfältig Abwägen, denn es kann auch zu Steuernachzahlungen kommen! Dies resultiert daraus, dass beim Lohnsteuerabzug nur das jeweils eigene Einkommen berücksichtigt wird, rückwirkend aber eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr erfolgt. Liegt dann eine Differenz zur einbehaltenen Lohnsteuer vor, kann eine Erstattung, aber auch eine Nachzahlung fällig werden.
Wenn deine Verlobte in spe vorher noch nie verheiratet war, dann brauchst du nur die Geburtsurkunde besorgen. Diese muss von der chinesischen Auslandsbehörde überbeglaubigt und vom deutschen Generalkonsulat oder Botschaft legalisiert werden. Die restlichen Unterlagen könnt Ihr einfach in Deutschland besorgen. Lies dir einfach mal mein Erfahrungsbericht durch ftopic23559.html
Zum Thema Steuern kann ich dir nur den BMF Steuerrechner ans Herz legen. Dort kannst du dir ausrechnen lassen, welche Kombination für euch wahrscheinlich am optimalsten ist: https://www.bmf-steuerrechner.de
Ob du in die Steuerklasse 3 wechselst solltest du dann sorgfältig Abwägen, denn es kann auch zu Steuernachzahlungen kommen! Dies resultiert daraus, dass beim Lohnsteuerabzug nur das jeweils eigene Einkommen berücksichtigt wird, rückwirkend aber eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr erfolgt. Liegt dann eine Differenz zur einbehaltenen Lohnsteuer vor, kann eine Erstattung, aber auch eine Nachzahlung fällig werden.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s: Reise, reise! (Wilhelm Busch)
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Vielen dank, dann machen wir uns auf... besorgen die unterlagen. Danke auch für die links.. können dann schauen was für uns am besten ist.
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Hi,
Du kannst Sie nicht bei Dir mitversichern. Wenn Sie eine Ausbildung macht braucht sie eine eigene KV. Wenn Sie studiert oder schulische Ausbildung macht kann sie bei Dir mitversichert werden. Ich würde mal bei Deiner KV nachfragen. Was aber definitiv er Fall wäre ist die Möglichkeit des Steuerklassenwechsels. Da sie ja wahrscheinlich relativ wenig in der Ausbildung verdienen wird dürfte die Klassische III/V für euch in Frage kommen. Also Steuerklasse III für dich und V für sie.
VG
Du kannst Sie nicht bei Dir mitversichern. Wenn Sie eine Ausbildung macht braucht sie eine eigene KV. Wenn Sie studiert oder schulische Ausbildung macht kann sie bei Dir mitversichert werden. Ich würde mal bei Deiner KV nachfragen. Was aber definitiv er Fall wäre ist die Möglichkeit des Steuerklassenwechsels. Da sie ja wahrscheinlich relativ wenig in der Ausbildung verdienen wird dürfte die Klassische III/V für euch in Frage kommen. Also Steuerklasse III für dich und V für sie.
VG
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Ja, dies wäre nur ein posetiver nebeneffekt. So dass Sie bei mir mitversichert ist. Da sie eine schulische Ausbildung macht.
- ingo_001
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Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Nur eine Geburtsurkunde?拉尔斯 hat geschrieben:Sie muss nicht vorher ausreisen. Siehe § 39 Nr. 1 AufenthV
Wenn deine Verlobte in spe vorher noch nie verheiratet war, dann brauchst du nur die Geburtsurkunde besorgen. Diese muss von der chinesischen Auslandsbehörde überbeglaubigt und vom deutschen Generalkonsulat oder Botschaft legalisiert werden. Die restlichen Unterlagen könnt Ihr einfach in Deutschland besorgen. Lies dir einfach mal mein Erfahrungsbericht durch ftopic23559.html
Keine eidesstattliche Versicherung von ihr, dass sie nicht verheiratet ist bzw. war?
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
In Kopenhagen würde eine Aufenthaltsbescheinigung reichen, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Reisepass. Keine Geburtsurkunde, keine Ledikeitsbescheinigung (auf der Aufenthaltsbescheinigung steht der Familienstand drauf, das reicht denen).
http://international.kk.dk/marriedincph
http://international.kk.dk/marriedincph
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Abend zusammen.
Kann mir jemand behilflich sein damit, dass der Ablauf der besorgung der geburts/personenstand einmal komplett auf chinesisch beschreibt.
Da meine Verlobte das auf deutsch nicht ganz versteht und ihre recherchen auf chinesisch nun mich verunsichern, da ich nicht die falschen unterlagen besorgen möchte. Da ich den komplizierten Weg gerne mit den richtigen Unterlagen beschreiten möchte um nerven und geldbeutel zu schonen.
Es geht nur darum das sie das in ruhe auf chinesisch lesen kann und ich ihrer familie das zeigen kann. Von uns hat noch keiner damit Erfahrungen.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Kann mir jemand behilflich sein damit, dass der Ablauf der besorgung der geburts/personenstand einmal komplett auf chinesisch beschreibt.
Da meine Verlobte das auf deutsch nicht ganz versteht und ihre recherchen auf chinesisch nun mich verunsichern, da ich nicht die falschen unterlagen besorgen möchte. Da ich den komplizierten Weg gerne mit den richtigen Unterlagen beschreiten möchte um nerven und geldbeutel zu schonen.
Es geht nur darum das sie das in ruhe auf chinesisch lesen kann und ich ihrer familie das zeigen kann. Von uns hat noch keiner damit Erfahrungen.
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- 拉尔斯
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Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Ja, nur die Geburtsurkundeingo_001 hat geschrieben:Nur eine Geburtsurkunde?
Keine eidesstattliche Versicherung von ihr, dass sie nicht verheiratet ist bzw. war?
Die eidesstattliche Versicherung über den Personenstand UND Verwandtschaftsbeziehung zum Verlobten kann man mit gültigen AT auch im Konsulat/Botschaft in Deutschland besorgen.
Man braucht diese weder zu übersetzen (da bereits auf deutsch) noch zu legalisieren.
Sorry, damit kann ich leider nicht dienen. Meine Frau hat auch selber einen Ablauf recherchiert, der mich auch nur verunsichert hat.nihao2016 hat geschrieben:Abend zusammen.
Kann mir jemand behilflich sein damit, dass der Ablauf der besorgung der geburts/personenstand einmal komplett auf chinesisch beschreibt.
In meinem Ablauf sind aber schon einige Begriffe auf chinesisch. Hilft das nicht weiter? Für die Personenstandserklärung kann ich dir ein Muster (ohne Gewähr) geben: http://toronto.china-consulate.org/chn/ ... 249084.htm
Damit könnt ihr zum Notar in China gehen, der dann Beglaubigt, dass deine Verlobte diese Erklärung bei Ihm abgegeben hat.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s: Reise, reise! (Wilhelm Busch)
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Hallo zusammen
Ich kann als feedback schreiben,
Das wir nachdem alle Unterlagen beim Notar fertig waren, wir die überbeglaubigen und legalisation
Von einer Agentur haben machen lassen.
Die Unterlagen kommen dann zu einer chinesischen adresse die man angeben muss und dann kann man sie nach DE weiterleiten
Ich persönlich hab mich nur über die doch niedrigen Preise gewundert.
Ich bin es aus DE gewohnt ein vielfachen zu bezahlen, was uns zu gute kommt....
Somit kann der restliche Weg in DE erledigt werden...
Eine Frage hät ich noch falls jemand dies weiß.
Kann man legalsierte dokumente noch von einem anderen Land legalisieren lassen oder muss dafür der ganze Weg von vorn begonnen werden. Ich meine damit, ob es möglich iat zwei aufkleber von unterschiedlichen Botschaften auf einem Dokument.
Vielen dank für eure Hilfe und Ratschläge das hat die ganze prozedur doch sehr vereinfacht.
Ich kann als feedback schreiben,
Das wir nachdem alle Unterlagen beim Notar fertig waren, wir die überbeglaubigen und legalisation
Von einer Agentur haben machen lassen.
Die Unterlagen kommen dann zu einer chinesischen adresse die man angeben muss und dann kann man sie nach DE weiterleiten
Ich persönlich hab mich nur über die doch niedrigen Preise gewundert.
Ich bin es aus DE gewohnt ein vielfachen zu bezahlen, was uns zu gute kommt....
Somit kann der restliche Weg in DE erledigt werden...
Eine Frage hät ich noch falls jemand dies weiß.
Kann man legalsierte dokumente noch von einem anderen Land legalisieren lassen oder muss dafür der ganze Weg von vorn begonnen werden. Ich meine damit, ob es möglich iat zwei aufkleber von unterschiedlichen Botschaften auf einem Dokument.
Vielen dank für eure Hilfe und Ratschläge das hat die ganze prozedur doch sehr vereinfacht.
- ni_hao2011
- Mitglied
- Beiträge: 86
- Registriert: 16.04.2011, 20:05
Re: Fragen zum Aufenthaltstitel/mögliche Heirat/Unterlagen
Schönen Guten Abend zusammen,
möchte euch mitteilen, das alle eure tipps sehr hilfreich waren und alles gut geklappt hat mit ein/zwei Schwierigkeiten....
in Deutschland hat auch alles geklappt... unser Termin steht nun fest am 23.12.16 ist es soweit^^.
Nächstes Jahr dann in China 2.0 bei den Eltern bin schon aufgeregt wie es dort ablaufen wird.
Die Schwierigkeiten waren nur als Ausländer ohne China Kenntnisse die Richtigen Behörden und den Weg zu finden.... das war ein Akt mit zeitweisem Gefühl von "so ein Scheiß.... "
Danach geht der Dokumenten krieg weiter damit die Urkunde auch in China aktzeptiert wird und dies in der Hukou eingetragen wird.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe
möchte euch mitteilen, das alle eure tipps sehr hilfreich waren und alles gut geklappt hat mit ein/zwei Schwierigkeiten....
in Deutschland hat auch alles geklappt... unser Termin steht nun fest am 23.12.16 ist es soweit^^.
Nächstes Jahr dann in China 2.0 bei den Eltern bin schon aufgeregt wie es dort ablaufen wird.
Die Schwierigkeiten waren nur als Ausländer ohne China Kenntnisse die Richtigen Behörden und den Weg zu finden.... das war ein Akt mit zeitweisem Gefühl von "so ein Scheiß.... "
Danach geht der Dokumenten krieg weiter damit die Urkunde auch in China aktzeptiert wird und dies in der Hukou eingetragen wird.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe
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