? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?
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Okay, ich glaube, ich habe hier was vergessen zu erwähnen, bevor es ein Missverständnis gibt:
Wir beantragen derzeit weder ein Familienachzugs- noch ein Heiratsvisum. Sie hat ein Schengen-Jahresvisum bekommen, das wir auch unter Hinweis auf eine Hochzeit in D beantragt haben. Sie hat es bekommen und mit dem Schengen-Visum darf sie hier am Standesamt heiraten, nur muss halt wieder zurück nach Hause.
Wir beantragen derzeit weder ein Familienachzugs- noch ein Heiratsvisum. Sie hat ein Schengen-Jahresvisum bekommen, das wir auch unter Hinweis auf eine Hochzeit in D beantragt haben. Sie hat es bekommen und mit dem Schengen-Visum darf sie hier am Standesamt heiraten, nur muss halt wieder zurück nach Hause.
Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?
Ich denke, dass wird das Problem sein. Ich habe folgende Aussage dazu gefunden.DanielClaton hat geschrieben:... Ist wohl von Ort zu Ort bzw. Beamten unterschiedlich...
(siehe http://www.konsularinfo.diplo.de/conten ... chland.pdf)Auswärtiges Amt, Stand Mai 2016 hat geschrieben:Von deutschen Behörden und Gerichten wird meist eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden gefordert. Übersetzungen durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer werden regelmäßig akzeptiert. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen.
Grüße NaiXi
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