Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Hi,
Hat jemand Erfahrung mit folgender Situation: Ich lebe mit meiner Frau seit langem in China, bin aber noch in Deutschland gemeldet (da nie abgemeldet). Jetzt wollen wir nach Deutschland ziehen.
Auf dem Merkblatt der Botschaft steht, dass bei gemeinsamem Umzug nach Deutschland ein Mietvertrag vorgelegt werden muss. Wir wollen uns aber erst eine Wohnung suchen, wenn wir in Deutschland sind. Da ich offiziell noch in Deutschland lebe, koennten wir ja theoretisch einfach meine Meldebescheinigung vorzeigen. Allerdings will die Botschaft auch alle Passseiten sehen, da koennten sie ja erkennen, dass ich in den letzten Jahren nur kurz ulaubsmaessig in Deutschland unterwegs war, falls sie sich die Muehe machen sollten, alle Stempel anzugucken.
Und gibt es sonst noch irgendwelche Tips/Dinge die wir beachten sollten? Wir machen das ja das erste Mal.
Hat jemand Erfahrung mit folgender Situation: Ich lebe mit meiner Frau seit langem in China, bin aber noch in Deutschland gemeldet (da nie abgemeldet). Jetzt wollen wir nach Deutschland ziehen.
Auf dem Merkblatt der Botschaft steht, dass bei gemeinsamem Umzug nach Deutschland ein Mietvertrag vorgelegt werden muss. Wir wollen uns aber erst eine Wohnung suchen, wenn wir in Deutschland sind. Da ich offiziell noch in Deutschland lebe, koennten wir ja theoretisch einfach meine Meldebescheinigung vorzeigen. Allerdings will die Botschaft auch alle Passseiten sehen, da koennten sie ja erkennen, dass ich in den letzten Jahren nur kurz ulaubsmaessig in Deutschland unterwegs war, falls sie sich die Muehe machen sollten, alle Stempel anzugucken.
Und gibt es sonst noch irgendwelche Tips/Dinge die wir beachten sollten? Wir machen das ja das erste Mal.
Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Bedenke, dass dein Antrag an die ABH deiner Meldeanschrift geschickt wird. Diese fordert manchmal ein persönliches Gespräch und die Vorlage weiterer Dokumente (Gehalts-/Wohnraumnachweis).
Kannst du unter deiner Meldeanschrift wenigstens Post erhalten?
Kannst du unter deiner Meldeanschrift wenigstens Post erhalten?
Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Danke, das ist ein wichtiger Hinweis. Ist das so, dass die Botschaft den Antrag an die ABH weiterleitet, die gibt das OK und dann stellt die Botschaft ein Visum aus?
Wozu wird denn ein Gehaltsnachweis benoetigt? Ich koennte doch auch als Arbeitsloser Staatsbuerger meinen Ehegatten nach Deutschland holen, oder?
Und, falls man das so sagen kann: Mit wem laesst sich eher reden? Mit der Botschaft, damit ich nicht vor unserem Umzug nach Deutschland fliegen muss, nur um auf Wohnungssuche zu gehen, oder mit der ABH, wenn ich denen erklaere, dass ich nicht persoenlich vorbeikommen kann, und auch kein Einkommen habe da ich zur Zeit noch in China lebe (denke mal Einkommen hier interessiert die nicht).
Ich kann Post unter meiner Meldeanschrift empfangen und koennte auch jemanden in Vertretung zur oertlichen ABH schicken.
Wozu wird denn ein Gehaltsnachweis benoetigt? Ich koennte doch auch als Arbeitsloser Staatsbuerger meinen Ehegatten nach Deutschland holen, oder?
Und, falls man das so sagen kann: Mit wem laesst sich eher reden? Mit der Botschaft, damit ich nicht vor unserem Umzug nach Deutschland fliegen muss, nur um auf Wohnungssuche zu gehen, oder mit der ABH, wenn ich denen erklaere, dass ich nicht persoenlich vorbeikommen kann, und auch kein Einkommen habe da ich zur Zeit noch in China lebe (denke mal Einkommen hier interessiert die nicht).
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Beim Familienzuzug zum Deutschen muß der LU nicht gesichert sein und ihr braucht auch keine Gehaltsnachweise einreichen.
Wenn du in DE noch gemeldet bist, ist die ABH an dieser Meldeanschrift zuständig.
Antrag bei der Botschaft einreichen mit dem Vermerk, das ein gemeinsamer Umzug geplant ist.
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Antrag bei der Botschaft einreichen mit dem Vermerk, das ein gemeinsamer Umzug geplant ist.
- ingo_001
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Was aber passieren kann: Nachweis über vorhandenen Wohnraum erbringen (Mietvertrag z.B.).qpr hat geschrieben:Beim Familienzuzug zum Deutschen muß der LU nicht gesichert sein und ihr braucht auch keine Gehaltsnachweise einreichen.
Wenn du in DE noch gemeldet bist, ist die ABH an dieser Meldeanschrift zuständig.
Antrag bei der Botschaft einreichen mit dem Vermerk, das ein gemeinsamer Umzug geplant ist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Das muß schon beim Visumsantrag mit eingereicht werden.ingo_001 hat geschrieben:Was aber passieren kann: Nachweis über vorhandenen Wohnraum erbringen (Mietvertrag z.B.).qpr hat geschrieben:Beim Familienzuzug zum Deutschen muß der LU nicht gesichert sein und ihr braucht auch keine Gehaltsnachweise einreichen.
Wenn du in DE noch gemeldet bist, ist die ABH an dieser Meldeanschrift zuständig.
Antrag bei der Botschaft einreichen mit dem Vermerk, das ein gemeinsamer Umzug geplant ist.
Da reicht aber schon eine Bescheinigung der Eltern, das man dort vorübergehend wohnen kann.
- Phytagoras
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Bei uns nicht (Oktober 2015 Beijing). Da musste man nur ankreuzen, ob man über genügend Wohnraum verfügt, also eine Art "Ja/Nein" Frage.qpr hat geschrieben:Das muß schon beim Visumsantrag mit eingereicht werden.ingo_001 hat geschrieben:Was aber passieren kann: Nachweis über vorhandenen Wohnraum erbringen (Mietvertrag z.B.).qpr hat geschrieben:Beim Familienzuzug zum Deutschen muß der LU nicht gesichert sein und ihr braucht auch keine Gehaltsnachweise einreichen.
Wenn du in DE noch gemeldet bist, ist die ABH an dieser Meldeanschrift zuständig.
Antrag bei der Botschaft einreichen mit dem Vermerk, das ein gemeinsamer Umzug geplant ist.
Da reicht aber schon eine Bescheinigung der Eltern, das man dort vorübergehend wohnen kann.
Die ABH wollte dann aber den Nachweis haben.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Die meinte ich.Phytagoras hat geschrieben:Die ABH wollte dann aber den Nachweis haben.
Den bevor die 90-Frist abgelaufen ist, muss man ja bei seiner BH antreten, damit die dann die jeweilige AE ausstellt - und das passiert nur, wenn man den Nachweis über den vorhandenen Wohnraum vorweisen kann.
Beim FZF-Antrag wird das zwar gefraagt - aber die Antwort nicht durch Nachfrage der Botschaft bzw. des jeweiligen Konsulates bei der ABH verifiziert.
Im worst Case, muss die Ehefrau wieder ausreisen, wenn nach 90 Tagen, kein entspr. Nachweis erbracht werden kann.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Falsch.ingo_001 hat geschrieben: Den bevor die 90-Frist abgelaufen ist, muss man ja bei seiner BH antreten, damit die dann die jeweilige AE ausstellt - und das passiert nur, wenn man den Nachweis über den vorhandenen Wohnraum vorweisen kann.
Der Nachweis des Wohnraumes muß schon beim Antrag für das FZF Visum belegt werden, ansonsten wird dieses verweigert, da keine Obdachlosigkeit vorliegen darf.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Das war 2006 definitiv noch nicht so.qpr hat geschrieben:Das muß schon beim Visumsantrag mit eingereicht werden.ingo_001 hat geschrieben:Was aber passieren kann: Nachweis über vorhandenen Wohnraum erbringen (Mietvertrag z.B.).qpr hat geschrieben:Beim Familienzuzug zum Deutschen muß der LU nicht gesichert sein und ihr braucht auch keine Gehaltsnachweise einreichen.
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Antrag bei der Botschaft einreichen mit dem Vermerk, das ein gemeinsamer Umzug geplant ist.
Da reicht aber schon eine Bescheinigung der Eltern, das man dort vorübergehend wohnen kann.
Ich hatte ja damals expliziet danach gefragt (ankreutzen kann man ja viel).
Antwort - verkürzt: Nach 90 Tagen Aufenthalt in D. muss der sowieso zwingend vorgelegt werden.
Passiert das nicht, heißt es Abschied nehmen, weil sonst keine AE erteilt wird.
Eine Melde-Adresse alleine reicht nicht.
Es muss belegt werden, dass für die geplante traute Zweisammkeit auch die nötigen qm vorhnden sind.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Bei mir reichte (2006) eine simple Meldebescheinigung.qpr hat geschrieben:Falsch.ingo_001 hat geschrieben: Den bevor die 90-Frist abgelaufen ist, muss man ja bei seiner BH antreten, damit die dann die jeweilige AE ausstellt - und das passiert nur, wenn man den Nachweis über den vorhandenen Wohnraum vorweisen kann.
Der Nachweis des Wohnraumes muß schon beim Antrag für das FZF Visum belegt werden, ansonsten wird dieses verweigert, da keine Obdachlosigkeit vorliegen darf.
Die nötigen qm mussten allerdings vor der Erteilung der AE vor-(be-)legt werden.
Erfolgte bei uns durch Vorlage meines Original-Mietvertrages.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Ingo, wir haben einfach aneinander vorbeigeschrieben.
Ich meinte den gemeinsamen Umzug nach DE, du den Familiennachzug.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Stichwort: Einkommensnachweis
Die ABH wollte den von mir sehen. Ich weiß nicht, ob das bei Nichtvorlage zur Ablehnung geführt hätte. Das Gesetz und die Ausführungsbestimmung sind nicht eindeutig.
Ich musste den Nachweis auch bei einem späteren Umzug innerhalb Deutschlands erbringen und sogar noch eine Arbeitgeberbescheinigung nachreichen.
In jedem Fall: Der Rechtsweg oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde sind für den TE aus China keine gute Option. Daher lieber vorbereitet sein...
Die ABH wollte den von mir sehen. Ich weiß nicht, ob das bei Nichtvorlage zur Ablehnung geführt hätte. Das Gesetz und die Ausführungsbestimmung sind nicht eindeutig.
Ich musste den Nachweis auch bei einem späteren Umzug innerhalb Deutschlands erbringen und sogar noch eine Arbeitgeberbescheinigung nachreichen.
In jedem Fall: Der Rechtsweg oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde sind für den TE aus China keine gute Option. Daher lieber vorbereitet sein...
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Ja, jetzt, wo Du es sagst ... stimmtqpr hat geschrieben:Ingo, wir haben einfach aneinander vorbeigeschrieben.
Ich meinte den gemeinsamen Umzug nach DE, du den Familiennachzug.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Gemeinsamer Umzug nach Deutschland - Ehegattennachzug
Stichwort: Einkommensnachweis
Die ABH wollte den von mir sehen. Ich weiß nicht, ob das bei Nichtvorlage zur Ablehnung geführt hätte. Das Gesetz und die Ausführungsbestimmung sind nicht eindeutig.
Eine Nichtvorlage hätte nicht zur Ablehnung geführt, weil das gesetzlich überhaupt nicht haltbar gewesen wäre, bzw. wäre die ABH mit einer Ablehnung überhaupt nicht durchgekommen.
Das Aufenthaltsgesetz ist da sehr eindeutig.
§ 28 Abs. 1 Satz 3
Ich musste den Nachweis auch bei einem späteren Umzug innerhalb Deutschlands erbringen und sogar noch eine Arbeitgeberbescheinigung nachreichen.
Warum mußt du als Deutscher einen Gehaltsnachweis erbringen, wenn du innerhalb Deutschlands umziehen möchtest?
In jedem Fall: Der Rechtsweg oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde sind für den TE aus China keine gute Option. Daher lieber vorbereitet sein...
Nicht nur Bürger sondern auch Beamte müssen sich an die Gesetze halten.
Wenn also ein Beamter gegen Gesetze verstößt, nimmst du das stillschweigend hin?
Mal abgesehen davon, sollte die ABH dem Visum wegen LU nicht zustimmen, kann es gut möglich sein, daß die Botschaft der ABH diskret darauf hinweist, was diese für einen Quatsch gebaut hat (keine AV bzw. das Auswärtige Amt ist darauf erpicht, einen Prozeß zu bestreiten, der haushoch verloren wird.
Die ABH wollte den von mir sehen. Ich weiß nicht, ob das bei Nichtvorlage zur Ablehnung geführt hätte. Das Gesetz und die Ausführungsbestimmung sind nicht eindeutig.
Eine Nichtvorlage hätte nicht zur Ablehnung geführt, weil das gesetzlich überhaupt nicht haltbar gewesen wäre, bzw. wäre die ABH mit einer Ablehnung überhaupt nicht durchgekommen.
Das Aufenthaltsgesetz ist da sehr eindeutig.
§ 28 Abs. 1 Satz 3
Ich musste den Nachweis auch bei einem späteren Umzug innerhalb Deutschlands erbringen und sogar noch eine Arbeitgeberbescheinigung nachreichen.
Warum mußt du als Deutscher einen Gehaltsnachweis erbringen, wenn du innerhalb Deutschlands umziehen möchtest?
In jedem Fall: Der Rechtsweg oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde sind für den TE aus China keine gute Option. Daher lieber vorbereitet sein...
Nicht nur Bürger sondern auch Beamte müssen sich an die Gesetze halten.
Wenn also ein Beamter gegen Gesetze verstößt, nimmst du das stillschweigend hin?
Mal abgesehen davon, sollte die ABH dem Visum wegen LU nicht zustimmen, kann es gut möglich sein, daß die Botschaft der ABH diskret darauf hinweist, was diese für einen Quatsch gebaut hat (keine AV bzw. das Auswärtige Amt ist darauf erpicht, einen Prozeß zu bestreiten, der haushoch verloren wird.
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