Nachdem die ganze Ausländer- und Aufenthaltsgesetzgebung zu Hunderttausenden mit Füßen getreten wird, wäre es geradezu grotesk wenn man weiterhin auf diesen alten Paragraphen herumreitet.dakine hat geschrieben:
Friedlich ja, aber evtl nicht ganz legal. Wenn der dauerhafte Wohnsitz in Deutschland liegt muss ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden. Mit dem polnischen Kärtchen dürfte sie max 90 Tage bleiben.
Hallo polnisches Kärtchen max 90 Tage...man weiß bis heute nicht einmal wie viele Flüchtlinge gekommen sind, wer sie sind und wohin viele davon "untergetaucht" sind.
In diesem Rechtsbereich liegt alles in Trümmern und du willst noch an formaljuristische Dinge appellieren?