Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

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GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

qpr hat geschrieben:Sicher ist er ihr erlaubt, in DE einen Sprachkurs zu besuchen, wenn sie mit ihrem gültigen Visum einreist.
Es wäre euch auch erlaubt, mit diesem Visum hier zu heiraten.
Äh, Moment... Nur damit ich das jetzt nicht falsch verstehe: Nach meinem aktuellen Kenntnisstand benötigt sie doch den Sprachnachweis nur für die Ausstellung des Visums zur Eheschliessung, damit wir hier in Deutschland standesamtlich heiraten können, oder nicht? Sie kann doch nicht mit einem Geschäftsvisum heiraten? Ich ging immer davon aus, dass sie in jedem Fall das Visum zur Eheschliessung benötigt, um dann hier heiraten zu können und ein unbefristetes Visum zu bekommen...

Dann wäre doch der gesamte Umstand mit dem A1 und den ganzen benötigten Unterlagen für das Visum für die Eheschliessung überflüssig, wenn sie genauso auch einfach mit ihrem gültigen Geschäftsvisum hier heiraten kann?

Bitte entschuldige, aber ich habe echt keinen blassen Schimmer von dem ganzen Kram... :?
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

@qpr: danke fuer die info. Die unterschiedlichen Grundlagen der FZF zu deutschen und nicht-deutschen Unionsbuergern kannte ich .Nur der Begriff 'EU-Aufenthaltskarte' war mir nicht bekannt. Mea culpa.

Aber stimmst du mir zu in der Ansicht, dass die Chancen bei fehlendem Sprachnachweis, ein Visum bei der Variante 'Heirat im Ausland, danach FZF' zu erhalten, groesser sind als bei der Variante 'Visum zur Eheschliessung in D'?
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

@GoodOldRob: Wenn die Eheschliessung erfolgreich angemeldet wurde (inkl. Befreiung von der Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses durch das OLG), und deine Frau haelt sich rechtmaessig (aus welchem Grund auch immer) zum in der Anmeldung angebenen Zeitpunkt hier auf, koennt ihr selbstverstaendlich an diesem Tag heiraten.
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

Monkey hat geschrieben:@qpr: danke fuer die info. Die unterschiedlichen Grundlagen der FZF zu deutschen und nicht-deutschen Unionsbuergern kannte ich .Nur der Begriff 'EU-Aufenthaltskarte' war mir nicht bekannt. Mea culpa.
Nun ja, beim Zuzug zu einem Unionsbürger gibt es kein FZF Verfahren.
Es wird ein einfaches Einreisevisum beantragt und dann hier in Deutschland die Aufenthaltskarte.
Monkey hat geschrieben: Aber stimmst du mir zu in der Ansicht, dass die Chancen bei fehlendem Sprachnachweis, ein Visum bei der Variante 'Heirat im Ausland, danach FZF' zu erhalten, groesser sind als bei der Variante 'Visum zur Eheschliessung in D'?
Bei keiner Variante besteht die Möglichkeit zu einer Familienzusammenführung.
Bei der ersten Möglichkeit müßte der Antrag zwar angenommen werden, würde ohne fehlendem Sprachnachweis aber sofort abgelehnt werden (es sei denn, die Ehefrau erfüllt die Vorraussetzungen zum FZF ohne Sprachnachweis).
Bei der zweiten Variante würde das Visum auch abgelehnt werden (auch hier, es sei denn, die Ehefrau erfüllt die Vorrausetzungen, nachzulesen in § 30 AufenthG).
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Monkey hat geschrieben:@GoodOldRob: Wenn die Eheschliessung erfolgreich angemeldet wurde (inkl. Befreiung von der Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses durch das OLG), und deine Frau haelt sich rechtmaessig (aus welchem Grund auch immer) zum in der Anmeldung angebenen Zeitpunkt hier auf, koennt ihr selbstverstaendlich an diesem Tag heiraten.
Moment, Moment, Moment... Sie benötigt kein A1 Sprachzertifikat, um hier zu heiraten? :?:
Die Eheanmeldung sollte doch ziemlich einfach ablaufen, so wie meine Standesbeamtin mir das erklärt hat...
1. Ich muss meinen Personalausweis mitbringen (kein Problem)
2. Ich benötige einen Auszug aus dem Geburtenregister (beantragt bei der Stadtverwaltung meines Geburtsorts)
3. Eine aktuelle Meldebescheinigung (kann mir die Standesbeamtin dann jederzeit ausdrucken)
4. Ein aktueller Einkommensnachweis im Original (jederzeit vorhanden)
1. Sie muss ihren gültigen Reisepass mitbringen (Geschäftsvisum bis 01/2017 ist vorhanden)
2. Geburtsurkunde
3. Ehefähigkeitszeugnis
3.1. Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Notariat)
3.2. Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand in Form einer Erklärung zur Niederschrift vor einem Notar (staatl. Notariat)
3.3. Eidesstattliche Erklärung, abzugeben vor dem deutschen Standesamt (mit Dolmetscher)
4. Einkommensnachweis (optional)
Das ist dann alles? Wenn ihr Geschäftsvisum dann zum angemeldeten Datum für die Eheschliessung noch gültig ist und sie dann hier ist, können wir einfach heiraten? Kein A1? Und auch sonst nichts weiter??? Sie kann dann auch ungefristet hier bleiben und bei mir wohnen? Das wäre ja ein absolutes Kinderspiel und sämtliche unserer Sorgen hätten wir uns umsonst gemacht (Stelle aufgeben für A1 etc)!

Ich meine, das wäre ja perfekt, aber meine Standesbeamtin hat mir den Prozess so erklärt, dass sie auf jeden Fall den A1 benötigt, um das Visum zur Eheschliessung zu bekommen, welches benötigt wird um hier zu heiraten.

Ich werde meine Verlobte noch nicht damit verrückt machen, das möchte ich mir erst einmal von offizieller Stelle bestätigen lassen (wer kann mir das bestätigen? Auländerbehörde?)

Bin gerade echt völlig verwirrt! :shock:
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

GoodOldRob hat geschrieben: Äh, Moment... Nur damit ich das jetzt nicht falsch verstehe: Nach meinem aktuellen Kenntnisstand benötigt sie doch den Sprachnachweis nur für die Ausstellung des Visums zur Eheschliessung, damit wir hier in Deutschland standesamtlich heiraten können, oder nicht? Sie kann doch nicht mit einem Geschäftsvisum heiraten? Ich ging immer davon aus, dass sie in jedem Fall das Visum zur Eheschliessung benötigt, um dann hier heiraten zu können und ein unbefristetes Visum zu bekommen...

Dann wäre doch der gesamte Umstand mit dem A1 und den ganzen benötigten Unterlagen für das Visum für die Eheschliessung überflüssig, wenn sie genauso auch einfach mit ihrem gültigen Geschäftsvisum hier heiraten kann?

Bitte entschuldige, aber ich habe echt keinen blassen Schimmer von dem ganzen Kram... :?
Sie kann jederzeit hier in Deutschland mit ihrem Geschäftsvisum heiraten.
Warum sollte das verboten sein?
Sie darf nur nicht nach der Heirat hier dauerhaft bleiben, sondern muß ausreisen und von China aus das FZF Visum beantragen.
Zum sofortigen Daueraufenthalt braucht ihr das Eheschließungsvisum.
Nicht umsonst heißt es " Visum zur Eheschließung mit Wohnsitznahme".
Nut mit einem nationalen Visum (z.B. FZF oder Eheschließungsvisum) kann ein dauerhafter Aufenthalt beantragt werden.
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Aber danach habt ihr das Problem, dass deine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung braucht. Und diese bekommt sie von der AB in der Regel nur, wenn sie mit einem Visum zu genau eurem Zweck eingereist ist. Das waere bei euch dann nicht der Fall. Es gaebe fuer Euch dann zwei Moeglichkeiten:
1. Deine Frau fliegt zurueck nach China und beantragt ein Visum zur FZF, dann gilt alles was ich zur Heirat im Ausland (China, HK, Las Vegas) schrob
2.Ihr fragt eure AB nach einem Aufenthaltstitel wg. Heirat, was die AB machen KANN (aber nicht muss), aber auch nur dann, wenn zu dem Zeitpunkt dieser Frage die Vorraussetzungen fuer die Erteilung eines FZF-Visums (d.h. inkl. Sprachkenntnisse)gegeben sind.
Fazit: Heiraten koennt ihr, um daraus einen dauerhaften Aufenthalt zu machen, musst du ihr deutsch beibringen. Franzoesisch kann sie hoffentlich....
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

qpr hat geschrieben:Nur mit einem nationalen Visum (z.B. FZF oder Eheschließungsvisum) kann ein dauerhafter Aufenthalt beantragt werden.
Ja, das ist mir klar, aber ich dachte immer dass eine Eheschliessung in Deutschland zu einem solchen Visum berechtigt... Ok, völlig falsche Information die ich hatte. Ich bitte um Nachsicht. Wie gesagt, ich bin aktuell absolut nicht gut informiert und für alle diese Hinweise dankbar.

Daher nun, was ich vorher geschrieben habe, neuer Plan:
Sie gibt (leider Gottes keine andere Möglichkeit) ihre Stelle auf, nutzt ihr Geschäftsvisum um hier einen 2-monatigen Sprachkurs mit anschliessender Prüfung zu machen, reist wieder aus und nach China, lebt dort solange in einem Hotel bis sie alle Dokumente für die Beantragung des Visums zur Eheschliessung zusammen hat, beantragt das Visum zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme, reist damit dann wieder hier ein, wir heiraten und sie kann unbefristet hier bleiben.

Das ist aber korrekt, oder nicht?
Monkey hat geschrieben:Aber danach habt ihr das Problem, dass deine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung braucht. Und diese bekommt sie von der AB in der Regel nur, wenn sie mit einem Visum zu genau eurem Zweck eingereist ist. Das waere bei euch dann nicht der Fall. Es gaebe fuer Euch dann zwei Moeglichkeiten:
1. Deine Frau fliegt zurueck nach China und beantragt ein Visum zur FZF, dann gilt alles was ich zur Heirat im Ausland (China, HK, Las Vegas) schrob
2.Ihr fragt eure AB nach einem Aufenthaltstitel wg. Heirat, was die AB machen KANN (aber nicht muss), aber auch nur dann, wenn zu dem Zeitpunkt dieser Frage die Vorraussetzungen fuer die Erteilung eines FZF-Visums (d.h. inkl. Sprachkenntnisse)gegeben sind.
Fazit: Heiraten koennt ihr, um daraus einen dauerhaften Aufenthalt zu machen, musst du ihr deutsch beibringen. Franzoesisch kann sie hoffentlich....
Ok, verstanden... Denke ich.
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Das ist dann alles? Wenn ihr Geschäftsvisum dann zum angemeldeten Datum für die Eheschliessung noch gültig ist und sie dann hier ist, können wir einfach heiraten? Kein A1? Und auch sonst nichts weiter???
Ja
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

GoodOldRob hat geschrieben: Ja, das ist mir klar, aber ich dachte immer dass eine Eheschliessung in Deutschland zu einem solchen Visum berechtigt... Ok, völlig falsche Information die ich hatte. Ich bitte um Nachsicht. Wie gesagt, ich bin aktuell absolut nicht gut informiert und für alle diese Hinweise dankbar.
Kein Problem.
Nur durch Fragen wird man schlauer. :wink:
GoodOldRob hat geschrieben: Daher nun, was ich vorher geschrieben habe, neuer Plan:
Sie gibt (leider Gottes keine andere Möglichkeit) ihre Stelle auf, nutzt ihr Geschäftsvisum um hier einen 2-monatigen Sprachkurs mit anschliessender Prüfung zu machen, reist wieder aus und nach China, lebt dort solange in einem Hotel bis sie alle Dokumente für die Beantragung des Visums zur Eheschliessung zusammen hat, beantragt das Visum zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme, reist damit dann wieder hier ein, wir heiraten und sie kann unbefristet hier bleiben.

Das ist aber korrekt, oder nicht?
Alternativ käme Dänemark oder Hong Kong zum Heiraten in Frage.
Dann würdet ihr euch einiges an Papierkram sparen.
Die Unterlagen für ein FZF Visum sind bei weitem nicht soviele, wie beim Heiratsvisum.
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

qpr hat geschrieben:Alternativ käme Dänemark oder Hong Kong zum Heiraten in Frage.
Dann würdet ihr euch einiges an Papierkram sparen.
Die Unterlagen für ein FZF Visum sind bei weitem nicht soviele, wie beim Heiratsvisum.
Ist der einzige Unterschied nicht die Verpflichtungserklärung meinerseits? Sind diese beiden Listen nicht vollständig?

Visum zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme
Visum zum Ehegattennachzug

Da ist doch lediglich Punkt 9 beim ersten Visum mehr als beim zweiten?
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Daher nun, was ich vorher geschrieben habe, neuer Plan:
Sie gibt (leider Gottes keine andere Möglichkeit) ihre Stelle auf, nutzt ihr Geschäftsvisum um hier einen 2-monatigen Sprachkurs mit anschliessender Prüfung zu machen, reist wieder aus und nach China, lebt dort solange in einem Hotel bis sie alle Dokumente für die Beantragung des Visums zur Eheschliessung zusammen hat, beantragt das Visum zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme, reist damit dann wieder hier ein, wir heiraten und sie kann unbefristet hier bleiben.
Mein Vorschlag: Deine Frau gibt gar nix auf, nutzt ihren Aufenthalt qua Geschaeftsvisum um dich zu heiraten und deutsch zu lernen. Danach beantragt sie FZF-Visum, und ihr koennt sicher sein, dass sie wenige Monate spaeter eine AE haben wird. Spaetestens nach 12 Monaten, auch wenn sie dann immer noch kein deutsch koennen sollte.
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Monkey hat geschrieben:Mein Vorschlag: Deine Frau gibt gar nix auf, nutzt ihren Aufenthalt qua Geschaeftsvisum um dich zu heiraten und deutsch zu lernen. Danach beantragt sie FZF-Visum, und ihr koennt sicher sein, dass sie wenige Monate spaeter eine AE haben wird. Spaetestens nach 12 Monaten, auch wenn sie dann immer noch kein deutsch koennen sollte.
Sie bekommt keine Freistellung, um hier so lange deutsch zu lernen... Und bei ihr in Shenzhen hat sie auch nur sehr schlechte Karten aufgrund der 48 Stunden Woche und dem Hintergrund dass sie zu mir ziehen möchte einen vorzeitigen Rausschmiss bedeuten könnte, falls das sich in der Firma rumspricht...
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

@GoodOldRoob: Der wesentliche Unterschied zwischen Visum zum Heiraten in D, und dem Visum zur FZF besteht darin, dass du auf letzteres einen einklagbaren Rechtsanspruch hast. Das ist insofern fuer Euch wichtig, als das euer kritischer Punkt - die fehlenden dt. Kenntnisse deiner Frau - ein echtes Hinderniss darstellen. Die Chancen da zu sind bei der Variante FZF ungleich groesser.
@qpr: stimmst du zu?
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Monkey hat geschrieben:@GoodOldRoob: Der wesentliche Unterschied zwischen Visum zum Heiraten in D, und dem Visum zur FZF besteht darin, dass du auf letzteres einen einklagbaren Rechtsanspruch hast. Das ist insofern fuer Euch wichtig, als das euer kritischer Punkt - die fehlenden dt. Kenntnisse deiner Frau - ein echtes Hinderniss darstellen. Die Chancen das zu sind bei der Variante FZF ungleich groesser.
@qpr: stimmst du zu?
Dieser Rechtsanspruch besteht doch aber nur dann, wenn sie nach 12 Monaten immer noch kein Zertifikat erlangt hat, zudem muss sie vorweisen, dass sie sich 12 Monate zumindest darum bemüht hat. Und wie gesagt, so lange sie dort ihre Stelle hat, sieht es mehr als nur schlecht aus, irgendwie einen vernünftigen Kurs zu besuchen... :(
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