Ehegattennachzug Support :)

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Breb
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Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Breb »

Hallo alle zusammen,
Bin seit dem 15.03. stolzer Ehemann (in HongKong geheiratet) und wir sind gerade dabei das Visum zum Ehegattennachzug vorzubereiten.

Nun ist es ja so, dass man dann hier und da mal das ein oder andere liest und aufschnappt, vorallem im Internet. Daher hab ich noch ein paar Fragen oder Unklarheiten, weil wir das alles wirklich gerne ohne probleme und reibungslos über die Bühne bringen wollen.

Im Merkblatt des deutschen Generalkonsulats von Chengdu steht ja, dass ein benötigter Krankenversicherungsschutz beim Nachzug zu einem deutschen Staatsbürger entfällt.

Bei dem auszufüllenden Formular wird jedoch nach einem gültigen krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland nachgefragt, selbstverständlich wird sie wenn denn dann alles geklappt hat versichert sein in deutschland ( Familienversicherung) aber zum jetzigen Zeitpunkt haben wir uns darum noch nicht gekümmert..
Kann ich denn ohne bedenken einfach ''NEIN'' im Formular ankreuzen, oder haben wir dadurch irgendetwas zu befürchten ?

Was genau sollten wir ebenfalls im Formular bei der Beabsichtigten Dauer des Aufenhalts in der BRD angeben ? je nach dem wie lange der Visumsantrag dauert, richten wir uns natürlich danach, wann sie rüber kommt. also zb von Juni 2016 bis ''Unbekannt'' ?? :D oder was erwarten die da von einem ?

Meines Wissens nach ist die Sicherung des Lebensunterhalts kein Kriterium für den Ehegattennachzug, stimmt das so uneingeschränkt ?

Bin zur Zeit noch am Studieren und werde von meinen Eltern finanziert. Sie hat zwar eine fertige Ausbildung, jedoch muss diese selbstverständlich erstmal in Deutschland ''aufgefrischt'' werden.

Sie wird daher auch erstmal von ihren Eltern finaziell unterstützt.
Passt es also, wenn wir bei ''Aus welchen Mitteln wird der Lebenunterhalt...''
Eltern beider Ehepartner
angeben ?

Oder wird nachher dann von mir verlangt(wie ich es schon im internet, zwar schon etwas älter, gelesen habe) einen Arbeitsvertrag, kontoauszüge etc nachzureichen ? :O

Gibt es generell irgendetwas wichtiges zu beachten ?
A1 zertifikat
Heiratsurkunde mit Apostille
Meldebescheinigung im Original meiner seits
sowie Übersetzungen der Urkunde und des Hukou liegen vor( durch Chengdu Notary Public Office)

kann es durch unser Alter von 21 und 22 Jahren Probleme geben ?
In china ist das mindestalter soweit ich weiß ja 22 jahre, also sind wir sozusagen in deutschland, hong kong oder sonst wo verheiratet, aber in der Volksrepublik China ja eigentlich nicht.. Spielt das eine Rolle für den Visumsantrag zum Ehegattennachzug in die BRD ?

Wie sieht das denn mit dem Thema ''Scheinehe'' aus? wir beide sind ja erst seit kurzem verheiratet, müssen wir da mit Problemen rechnen ? Ich meine irgendwann muss man ja heiraten, und warten wollen a lá oke, das ist ne echte ehe , die sind schon 2 jahre verheiratet und dann erst das visum beantragen macht ja auch wenig sinn ?! wollen einfach erstmal so lange ich noch im Studium bin zusammen sein, in dem Fall in der BRD, danach gehts dann vllt zurück, wer weiß:)

Alles in allem etwas durcheinander und so, aber wie gesagt ist uns das doch sehr wichtig, das alles problemlos über die Bühne zu bringen, also lieber auf nummer sicher gehen :)
Also was meint ihr, freuen uns über eure Erfahrungen zu diesem Thema und tipps.
Gruß aus Chengdu
YuKa

**Nachtrag:
Wie ist das denn mit dem Gespräch in der Botschaft? Auf was achten die?
Dient es dazu, die Sprachkenntnisse zu testen, die Echtheit der Beziehung oder was?
Können wir dort zusammen auf kreuzen? Hat da wer Erfahrungen und weiß bescheid?
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ingo_001
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von ingo_001 »

Breb hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
Bin seit dem 15.03. stolzer Ehemann (in HongKong geheiratet) und wir sind gerade dabei das Visum zum Ehegattennachzug vorzubereiten.
Herzlichen Glückwunsch.
Breb hat geschrieben:Im Merkblatt des deutschen Generalkonsulats von Chengdu steht ja, dass ein benötigter Krankenversicherungsschutz beim Nachzug zu einem deutschen Staatsbürger entfällt.

Bei dem auszufüllenden Formular wird jedoch nach einem gültigen krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland nachgefragt, selbstverständlich wird sie wenn denn dann alles geklappt hat versichert sein in deutschland ( Familienversicherung) aber zum jetzigen Zeitpunkt haben wir uns darum noch nicht gekümmert..
Kann ich denn ohne bedenken einfach ''NEIN'' im Formular ankreuzen, oder haben wir dadurch irgendetwas zu befürchten ?
Du rufst einfach bei Deiner KV an, sagst Bescheid, dass Deine Frau im Rahmen der Familienmitversicherung bei Dir mit versichert werden soll (ab Ankunft in D,) - und bittest um eine kurze Bestätigung.
Die schickst Du dann per Mail zu Deine Frau und sie legt das dann ihrem FZF-Antrag bei.
Problem gelöst :wink:
Breb hat geschrieben:Was genau sollten wir ebenfalls im Formular bei der Beabsichtigten Dauer des Aufenhalts in der BRD angeben ? je nach dem wie lange der Visumsantrag dauert, richten wir uns natürlich danach, wann sie rüber kommt. also zb von Juni 2016 bis ''Unbekannt'' ?? :D oder was erwarten die da von einem ?
"Dauerhaft" - fertig.
Breb hat geschrieben:Meines Wissens nach ist die Sicherung des Lebensunterhalts kein Kriterium für den Ehegattennachzug, stimmt das so uneingeschränkt ?

Bin zur Zeit noch am Studieren und werde von meinen Eltern finanziert. Sie hat zwar eine fertige Ausbildung, jedoch muss diese selbstverständlich erstmal in Deutschland ''aufgefrischt'' werden.

Sie wird daher auch erstmal von ihren Eltern finaziell unterstützt.
Passt es also, wenn wir bei ''Aus welchen Mitteln wird der Lebenunterhalt...''
Eltern beider Ehepartner
angeben?

Oder wird nachher dann von mir verlangt(wie ich es schon im internet, zwar schon etwas älter, gelesen habe) einen Arbeitsvertrag, kontoauszüge etc nachzureichen ? :O
Ist irrelevant.

Kommt aber immer gut (und zerstreut evtl. Misstrauen sofort), wenn Unterlagen zur finanziellen Situation und zum Wohnverhältnis (keine 20 m2 Wohnung für 2 Personen) vorgelegt werden.
Lieber zuviel vorlegen als zu wenig.
Zeigt den guten Willen - ist jedenfalls unsere Erfahrung.

Muss jetzt weiter arbeiten.

Mehr später - oder von meinen Forums-Kollegen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von vilarinha »

Hallo Breb,
erstmal Glückwunsch !
Mach es wie Ingo geschrieben hat. Falls du noch in Chengdu bist, geh mit deiner Frau zusammen aufs Konsulat.
Bei uns hatten sie auf das Gespräch verzichtet.
Eventuelle Nachweise zur Einkommen- und Wohnsituation will die ABH in Deutschland haben, nicht das Konsulat.
"Egal wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes auch anlegt, es kommt jeden Tag einer und marschiert aufrecht drunter durch."
Breb
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Breb »

Hey, vielen dank für die Glückwünsche ;)
Ich werde dann mal bei meiner KV anrufen und das abklären, super Idee 8)
Ich selbst bin auch noch in Chengdu, mal sehen ob es bei uns dann auch entfällt, das Gespräch :wink:
Also ihr meint, die Finanzielle Geschichte interessiert das Konsulat erstmal garnicht? ist also für das Visum irrelevant?
wie gesagt bin ich ja am studieren, wie also sollte ich denn die finanzielle situation durch zb festes Gehalt darlegen ? :(
Werden wir Probleme bekommen, wenn wir dann die Aufenhalterlaubnis benatragen, weil wir kein festes Arbeitsverhältnis oder ähnliches haben ?

Gruß und schönen Abend noch
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Teilnehmer »

'N Abend...
ingo_001 hat geschrieben:Lieber zuviel vorlegen als zu wenig.
Zeigt den guten Willen - ist jedenfalls unsere Erfahrung.
Ja, auch unsere beim Ehegattennachzug vor 9 Jahren. Da ich selber privat krankenversichert bin, war das aber durchaus ein Problem. Zunächst haben wir uns mir einer Reisekrankenversicherung beholfen. Dann kam aber das Henne-Ei-Problem: Die meisten der angefragten privaten Krankenversicherungsunternehmen nehmen nur Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis auf. Die wurde aber nur erteilt (jedenfalls war das vor 9 Jahren so), wenn der Nachweis einer Krankenversicherung vorliegt. Wir haben dann aber doch noch eine Versicherung gefunden.
vilarinha hat geschrieben:Eventuelle Nachweise zur Einkommen- und Wohnsituation will die ABH in Deutschland haben, nicht das Konsulat.
Gehupft wie gesprungen. Was nützt das FZF-Visum, wenn die ABH keine Aufenthaltserlaubnis erteilt? Ohne Aufenthaltserlaubnis reist der Ehegatte nach drei Monaten wieder aus. Ich jedenfalls - vor 9 Jahren - musste gegenüber der ABH meine Einkommens- und Wohnsituation darlegen.
Breb
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Breb »

Also laut meiner KV wäre es am besten, aus der Familienversicherung meiner Eltern auszutreten und als Student ( 80Euro) selbst eine neue zu beantragen und sie als meine ehefrau dann in meine als familienversichert mit aufzunehmen.

Wie sieht das denn mit sozialleistungen aus? hat sie bzw wir da einen anspruch drauf, da ich ja kein geregeltes Einkommen als Student habe und sie selbst nicht sofort arbeiten werden kann..

Was genau wird für die AE denn verlangt? wie gesagt, ein festes Einkommen a lá Arbeitsverhältnis habe ich ja nicht, aber kann ja nicht sein, dass man als Student keine AE für seine/n Ehegatte/in bekommen kann oder?

Also geben die sich mit dem Unterhalt welchen mir meine Eltern zahlen zu frieden, oder sollten wir wieder mal eine Verpflichtungserklärung (Bonitätsprüfung etc) machen und vorlegen ?

Ehrlich gesagt hatte ich das mit dem finanziellen und der AE garnicht so im blick.. *angst .. das hast du ja recht, was bringt uns das doofe visum, wenn sie keine AE erhält :O

Bitte um Rat
Gruß

**Nachtrag:
Habe das hier gefunden

''Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, entfaltet Art. 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Schutzwirkung. Dabei soll es dem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden, die Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Insofern ist auch die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen.''

''...insofern ist auch die Sicherung des Lebensunterhaltes...im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen'' .. was genau soll das heißen, im Regelfall ? also entfällt der Nachweis zur sicherung des lebensunterhalts, da ich ja deutscher staatsbürger bin ? :roll:

Wie genau stellt sich die Behörde denn ''sicherung des Lebensunterhaltes'' vor?
Sie selbst kann ja zunächst ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern, ich selbst bin ja Student und auf meine Eltern angewiesen, Sie auf ihre. Wie aber kann man das denn sichern? also Geld der Eltern kann man ja nachweisen, aber wie bei einem Arbeitsverhältniss mit festen Einkommen ist das ja nicht..

gültiger Pass
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
Nachweis über ausreichenden Wohnraum
Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag
ggf. weitere Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der Regel u.a. die oben genannten Unterlagen.

Also Nachweis über ausreichenden Wohnraum ginge einfach über den Mietvertrag? denke 137m² reichen aus? ist allerdings eine Wohngemeinschaft mit 4 Leuten ( mit ihr dann insgesamt 5).

der Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt macht mir nur Angst, wie genau sollte das aussehen, damit sie eine AE bekommt? sie sollte diese ja erstmal bekommen um sich dann auch selbst um einen Lebensunterhalt zu kümmern.
Geht das mit z.B. einer Verpflichtungserklärung von seitens meiner Eltern? diese beinhaltet ja eine Bonitätsprüfung, dass im Notfall sie für anfallende Kosten aufkommen werden.

Bekomme jetzt ehrlich gesagt etwas schiss.. grade bei deutschen Behörden nehmen die das ja alles sehr ernst :| :cry:
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Teilnehmer »

Was man im Forum so liest, sind die Restriktionen jetzt nicht mehr so scharf wie bei unserem Ehegattennachzug vor 9 Jahren.

Wie es im Moment aussieht, darüber äußern sich besser Mitglieder, bei denen der Nachzug noch nicht so lange zurückliegt.
qpr
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von qpr »

Der LU muß beim Zuzug zu einem Deutschen nicht nachgewiesen werden.

Und wenn sie ein FZF Visum hat, bekommt sie auch eine AE.
Laß dich durch anderslautige Aussagen nicht verrückt machen.

Die Botschaft erteilt das FZF Visum nur, wenn sie das OK der ABH hat.
steph
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von steph »

Hallo Breb,

wenn Ihr mit den Behörden "ehrlich umgeht", dann wird es keine Probleme geben...
Wir haben ebenfalls in HK geheiratet, und bei uns hat alles sehr gut geklappt (mit dem Visum meiner Frau, ging auch alles recht schnell)
Gibt einfach soviele Unterlagen wie möglich ab, desto weniger Rückfragen werden kommen...


Viel Erfolg, Du kannst mich auch gerne per PN kontaktieren!


Gruß
Steph
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Breb »

Hey,
also mit den behörden ehrlich umgehen hatten wir so oder so vor :D :wink:
was meinst du mit so viele Unterlagen wie möglich ? was sollten wir denn noch bei legen, ohne die auf dem merkblatt schon erwähnten Dokumente?

Studienbescheinigung wird die wohl kaum interessieren oder etwa doch?
eine Kopie des mietvertrags meiner wohnung, wo sie dann auch hinziehen wird?
ein schreiben, von meiner KV, dass sie ab der einreise nach D über mich versichert ist?
(wie habt ihr das zum thema krankenversicherung geregelt? nehmt ihr sozialleistungen in anspruch ? könnten wir das? hab schon was gelesen, aber wirklich wissen tu ich da nix... da ich ja student und kein geregeltes einkommen habe und sie ja sozusagen arbeitslos ist? )

was wäre noch von vorteil ?
und @qpr, danke für deine beruhigende Antwort :) das ist genau was wir brauchen :D
also wird vom visa bis hin zur AE nicht nach finanziellem Background gefragt?
Gruß
qpr
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von qpr »

Du mußt nachweisen, daß ihr eine Unterkunft habt, da reicht schon ein Zimmer bei den Eltern.

Auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft in Beijing ist es doch wegen der Krankenversicherung klar vermerkt
bei Nachzug zu einem Deutschen oder einem EU-Freizügigkeitsberechtigten entfällt der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
Deine Ehefrau hat Anspruch auf Sozialleistungen.
Breb
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Breb »

oke, wie genau ist das denn mit dem Anspruch auf Sozialleistungen ? wird erst möglich sein, wenn sie mit einer AE in D neben mir sitzt richtig? ich meine gehört zu haben, dass diese ihr eventuell auch den versicherungsschutz dann zahlen bzw übernehmen?

Also lieber mit der Krankenversicherung erstmal warten und wenn sie dann mit einer AE da ist schauen?

der nachweis von Wohnraum wird für das Visum selbst aber nicht benötigt, nur vor ort beim amt, richtig?

Werden jetzt schlafen gehen, lese dann morgen weiter :) danke schonmal vielmals für eure Hilfe
Gruß und gute nacht :wink:
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Helfer »

Nur als Hinweis, nicht das Konsulat entscheided über den Familiennachzug sondern dein örtliches Ausländerbehörde. Solange Du in Chengdu bist, wird sich also nichts tun, da ABHmkontaktieren wird wegen Vorsprache.
steph
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von steph »

Helfer hat geschrieben:Nur als Hinweis, nicht das Konsulat entscheided über den Familiennachzug sondern dein örtliches Ausländerbehörde. Solange Du in Chengdu bist, wird sich also nichts tun, da ABHmkontaktieren wird wegen Vorsprache.

das ist meines Wissens nicht ganz richtig... wenn die ABH Ihr "OK" gibt, dann genehmigt "normalerweise" das Konsulat den Antrag... letzter Entscheidungsträger ist aber immer noch das Konsulat
Helfer
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Re: Ehegattennachzug Support :)

Beitrag von Helfer »

steph hat geschrieben:
Helfer hat geschrieben:Nur als Hinweis, nicht das Konsulat entscheided über den Familiennachzug sondern dein örtliches Ausländerbehörde. Solange Du in Chengdu bist, wird sich also nichts tun, da ABHmkontaktieren wird wegen Vorsprache.

das ist meines Wissens nicht ganz richtig... wenn die ABH Ihr "OK" gibt, dann genehmigt "normalerweise" das Konsulat den Antrag... letzter Entscheidungsträger ist aber immer noch das Konsulat
Mein Punkt war der, dass er nicht denken soll, dass er in Chengdu bleibt bis seine Ehefrau das Visum hat. Dies wird nicht funktionieren, da er beim ABH persönlich erscheinen muss.
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