Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

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kleiner kaiser
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Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von kleiner kaiser »

Hallo in die Runde,
ich hab hier mal rumgesucht und zum Thema leider nichts gefunden.
Meine Frage: Ist es richtig, dass die zur Eheschließung in Deutschland benötigten, in China legalisierten und übersetzten Urkunden (Ledigkeitsbestätigung, polizeiliches Führungszeugnis und in diesem Fall auch die Scheidungsurkunde) lediglich 6 Monate Gültigkeit haben?
Gibt es da erfahrungsgemäß eine Toleranz, oder darf man einen Tag nach Ablauf dieser Frist alles wieder neu beantragen?

Es geht in diesem Fall um einen guten Bekannten, der sich vor Jahren in eine Chinesin verknallt hat, die sich hier schon jahrelang illegal durchschlägt (d.h. mit abgelaufener Duldung) und diese nun heiraten möchte. Sie hat sich flugs sämtliche Papiere schicken lassen, die allerdings schon Mitte April ablaufen (sollte das mit den 6 Monaten stimmen).
Da weder ich, noch meine chinesische Partnerin viel von der Frau halten, hoffen wir "insgeheim", dass es durch diesen Umstand vorerst nicht zur Heirat kommt und die AB sie erstmal auf "Heimaturlaub" schickt anstatt ihr eine neue Duldung auszustellen - und er derweil einen kühlen Kopf bekommt....

Was mich daher in erster Linie interessiert, ist insbesondere der Verhalt mit der Gültigkeit der Papiere und ob diese Papiere hier oder von hier aus verlängert werden können, oder aber ob diese endgültig ablaufen und wieder vor Ort neu beantragt werden müssen (oder liegt sowas vielleicht im Ermessen der AB?). Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus!!
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ingo_001
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von ingo_001 »

kleiner kaiser hat geschrieben:Hallo in die Runde,
ich hab hier mal rumgesucht und zum Thema leider nichts gefunden.
Meine Frage: Ist es richtig, dass die zur Eheschließung in Deutschland benötigten, in China legalisierten und übersetzten Urkunden (Ledigkeitsbestätigung, polizeiliches Führungszeugnis und in diesem Fall auch die Scheidungsurkunde) lediglich 6 Monate Gültigkeit haben?
Ja, sämtliche zur Eheschliessung notwendigen Unterlagen haben eine Halbwertzeit von exakt 6 Monaten.
kleiner kaiser hat geschrieben:Gibt es da erfahrungsgemäß eine Toleranz, oder darf man einen Tag nach Ablauf dieser Frist alles wieder neu beantragen?
Toleranz = 0.

Nach Ablauf der Frist muss alles, was drüber liegt, neu beantragt werden.
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kleiner kaiser
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von kleiner kaiser »

ingo_001 hat geschrieben:Toleranz = 0
Danke, Ingo! Das sind ja good news! :lol:
Ich hoffe, die AB lässt sich da nicht auf irgend eine Art erweichen, wobei ihre Vorgeschichte ja eh schon der Hammer ist.

Das heißt, innerhalb der 6 Monate muß die Heirat unter Dach und Fach sein, oder reicht es da schon einen Termin auszumachen (der klappt ja wohl auch nicht von einen auf den anderen Tag) und die legalisierten Papiere am Standesamt abzugeben, wobei die Eheschließung selbst auch nach dem Ablauf dieser Frist erfolgen kann?
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von ingo_001 »

Innerhalb dieser Frist muss die Eheschliessung (durch das betr. chin. Standesamt und nicht durch den vorgezogenen Beischlaf :mrgreen: ) vollzogen worden sein.

Ein Termin alleine ZÄHLT also nicht.

BEIDE müssen pünktlich beim betr, Standesamt zur Eheschliessung antreten.
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von tigerprawn »

ingo_001 hat geschrieben:die Eheschliessung (durch das betr. chin. Standesamt
Geht es nicht um eine Eheschliessung vor einem deutschen Standesamt?
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von kleiner kaiser »

tigerprawn hat geschrieben:Geht es nicht um eine Eheschliessung vor einem deutschen Standesamt?
Ja, darum geht es. Ich denke mal, dass das von Ingo ein Lapsus war.
Nochmals Danke für die Information, Ingo!

Es ist jedenfalls schon erstaunlich, wie man sich hier in Deutschland völlig unbehelligt durchschlagen kann und dann mit allen möglichen Tricks auch noch direkt oder indirekt Sozialleistungen bekommt.
Ich hoffe, die Frau bekommen meinen Liebeskasper-Bekannten nicht auch noch.

Aber thematisieren möchte ich hier in erster Linie die Frage mit den Fristen.
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von ingo_001 »

kleiner kaiser hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:Geht es nicht um eine Eheschliessung vor einem deutschen Standesamt?
Ja, darum geht es. Ich denke mal, dass das von Ingo ein Lapsus war.
Oops ...
Gilt aber auch für das Standesamt in D - oder wo auch immer geehelicht werden soll.
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Re: Gültigkeit der in China legalisierten Ehedokumente

Beitrag von kleiner kaiser »

ingo_001 hat geschrieben:
kleiner kaiser hat geschrieben:Hallo in die Runde,
ich hab hier mal rumgesucht und zum Thema leider nichts gefunden.
Meine Frage: Ist es richtig, dass die zur Eheschließung in Deutschland benötigten, in China legalisierten und übersetzten Urkunden (Ledigkeitsbestätigung, polizeiliches Führungszeugnis und in diesem Fall auch die Scheidungsurkunde) lediglich 6 Monate Gültigkeit haben?
Ja, sämtliche zur Eheschliessung notwendigen Unterlagen haben eine Halbwertzeit von exakt 6 Monaten.
Falls es hier noch jemand interessieren sollte, mein Bekannter war heute auf dem Standesamt. Also das "sämtliche" ist in diesem Zusammenhang nicht ganz richtig.
Der Beamte meinte, das lediglich die Wohnsitzbescheinigung eine Ablauffrist von 6 Monaten hat. Alle anderen Dokumente, d.h. Ledigkeitsnachweis, Geburtsurkunde und Heirats- und Scheidungsurkunde (polizeiliches Führungszeugnis braucht man hier nicht) sind auch darüber hinaus gültig.
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von ingo_001 »

Das ist dann aber neu.

Wobei "neu" relativ ist, denn wir hatten 2006 geheiratet.

Vielleicht gilt diese strikte "6-Monats-Frist" ja auch nur für Dokumente, die zur Eheschliessung im Ausland (wir hatten in Mainland-China geheiratet) bestimmt sind.
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Re: Gültigkeit der in China legalisierte Ehedokumente

Beitrag von Monkey »

Weil gerade selbst mit der Thematik beschaeftigt, mein Kenntnisstand:

Geburtsurkunde: Alter der Urkunde ist egal. Eigentlich logisch, denn am Geburtstag /-ort und Vater und Mutter aendert sich nachtraeglich nichts mehr.

Eidesstattliche Versicherung des aktuellen Familienstandes, so wie Urkunden ueber evtl. Vorehen und deren Scheidung: Muessen aktuell sein, d.h. nicht aelter als 6 Monate. Nachvollziehbar.

Wohnorts- bzw. Meldebescheinigung des IM AUSLAND lebenden Ehegatten nicht aelter als 4 Wochen(!). Davon ist die vom TO angesproche Braut nicht betroffen, da in D lebend,. Fuer alle die Betroffenen folgender Trost: Diese Bescheinigung benoetigt keine Legalisation durch die dt. Botschaft, lediglich eine beglaubigte Ueberstzung durch einen in D ansaessigen Uebersetzer (wie alle anderen Dokumente auch).

Alle Auskuenfte erteilt durch das Standesamt Stuttgart.
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