Im Grunde genommen ist es doch egal, wie man das auslegt. Hauptsache ist doch das Ergebnis, dass bei dieser Sache rausgekommen ist. Und die ABH ist die Blamierte. Eigentlich könnten es doch alle so machen, dann wäre der Spachtest doch Nebensache. Also ich nur jedem raten, deutsch in Deutschland zu lernen. Nur hier gibt es die besten Kurse und alles Andere ist Schrott. Dabei bleibe ich.Emil28 hat geschrieben:Ja, im zweiten Punkt habe ich Deine Aussage bestätigt, sagt der Anwalt auch so.edmund27 hat geschrieben: Aber bei deinem geschilderten Fall geht es nach meiner Meinung nicht eine Auslegung. Die ABH riskiert kein Prozess und eine erteilte AE ändert an der Sprachtestreglung garnichts. Die haben einfach Angst vor einem Grundsatzurteil.
Aber hier ging es eben doch um die Auslegung (habe das gestern gelesen). Man kann der Ausländerbehörde schließlich nicht mit irgend einem Bohei kommen. Die müssen sich schon etwas davon versprechen, wenn sie einen Prozeß vermeiden. Und mal im Ernst: Hast Du schon mal etwas von einer "teleologischen" Auslegung gehört oder gelesen? Mir sind bei dem Wort die Fußnägel hochgerollt.
Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis
Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste