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Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 05:38
von Charly67
Hallo Liebe Mitglieder
Steuererklaerung!!!
Folgende Frage bin neu verheiratet mit Chinesin in China, Frau lebt in China und Arbeitet in China.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland.
Wie verhaelt es sich mit den Angaben bei der Steuererklaerung in Deutschland welche Daten sind relevant fuer das Finanzamt von der Ehefrau.
ueber eine Antwort freue ich mich schon:)

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 08:43
von Emil28
Ihr Steuerberater freut sich über Ihre baldige Anfrage.

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 09:02
von Charly67
[quote="Emil28"]Ihr Steuerberater freut sich über Ihre baldige Anfrage.
Super Antwort were ich von selber nicht draufgekommen:-)

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 09:05
von Helfer
Eine Zusammenveranlagerung ist nur möglich wenn sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Zudem müsste die Eheschliessung in anerkannt sein, beideutet du wirst beim Einwohnermeldeamt als verheiratet geführt.

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 09:27
von Charly67
Helfer hat geschrieben:Eine Zusammenveranlagerung ist nur möglich wenn sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Zudem müsste die Eheschliessung in anerkannt sein, beideutet du wirst beim Einwohnermeldeamt als verheiratet geführt.
Heist also ich mach meine steuererklaerung in Deutschland die wie gehabt in china.
Fuer meinen fall getrennte veranlagung. :)

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 10:09
von blur
Bedeutet für dich aber auch, dass du nicht in Steuerklasse 3 wechseln kannst.

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 11:43
von canni
Helfer, aus meinem Wissen ist Dein erster Satz korrekt, der zweite jedoch überflüssig. Die Ehe ist vom Zeitpunkt der Eheschliessung an anerkannt. Dazu genügen dann bei praktisch allen öffentlichen Dingen die Heiratsurkunden. Was du meinst ist die offizielle Beurkundung in GER? Diese spielt aber nach meinen Erfahrungen kein Rolle.

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 17.02.2016, 23:39
von Helfer
canni hat geschrieben:Helfer, aus meinem Wissen ist Dein erster Satz korrekt, der zweite jedoch überflüssig. Die Ehe ist vom Zeitpunkt der Eheschliessung an anerkannt. Dazu genügen dann bei praktisch allen öffentlichen Dingen die Heiratsurkunden. Was du meinst ist die offizielle Beurkundung in GER? Diese spielt aber nach meinen Erfahrungen kein Rolle.
Das Einwohnermeldeamt meldet an das Finanzamt ob man verheiratet ist oder nicht und somit in Steuerklasse 3 kommt. Das Einwohnermeldeamt wird dich wohl erst dann als verheiratet ansehen, wenn diese Ehe auch in Deutschland gueltig ist!? Bedeutet man kann nicht einfach in China heiraten und dann die chinesische Heiratsurkunde in D vorlegen, um Steuerklasse 3 zu bekommen. Habe allerdings selber keine Erfahrung, sagt mir nur mein logisches Denken.

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 18.02.2016, 00:17
von steph
also... wir haben in HK geheiratet, mein Status (auf verheiratet) wurde nach einigem Hin und Her mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt/Standesamt (bei uns eine Behörde) vom EWMA anerkannt.
Die Steuerklassenänderung auf 3/5 mussten wir bei unserem zuständigen Finanzamt beantragen.
Eine in HK (oder meines Wissens generell im Ausland geschlossene Ehe) ist in Deutschland rechtskräftig... Als Nachweis reicht die Heiratsurkunde... Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland hat meines Erachtens keine Vorteile und ist nur mit viel Arbeit verbunden...

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 18.02.2016, 02:52
von canni
So ist es Steph!

"Eine in HK (oder meines Wissens generell im Ausland geschlossene Ehe) ist in Deutschland rechtskräftig..
Als Nachweius reicht die Heiratsurkunde".

Die Steuersache ist nur dann relevant, wenn beide Ehepartner generell in einer Gemeinschaft leben.

"Bedeutet man kann nicht einfach in China heiraten und dann die chinesische Heiratsurkunde in D vorlegen, um Steuerklasse 3 zu bekommen. Habe allerdings selber keine Erfahrung, sagt mir nur mein logisches Denken." Kann man, aber wie gesagt steuerliche Relevanz hat das nur wenn beide in GER in einer Gemeinschaft leben.

Das ist kein logisches Denken, sondern das ist die Praxis. Sehen alle anderen in dieser Situation befindlichen Jungs hier sicher auch so.

Deswegen ist die Ehefrau (z.b. chinesischer herkunft) auch generell beim Ehepartner in GER mitversichert für die Zeiten in denen sie sich mit einem gültigen Visum in GER aufhält. Auch die Sozialversicherungsnummer liegt dann vor (bei uns jedenfalls). Und dazu brauchte man lediglich die Heiratsurkunde.

Das Einwohnereldeamt hat erst etwas damit zu tun, wenn beide Ehepartner dauerhaft ihre Ehe in GER führen. Aber auch da braucht es keine Beurkundung.

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 18.02.2016, 04:30
von Charly67
Na zuerst mal vielen Dank fuer die Antworten und Tipps!!!
Aber eine Frage ist fuer mich noch nicht richtig klar beantwortet ,muss sie mit auf die Einkommensteuererklaerung in Deutschland wenn ihr Hauptwohnsitz in China ist und meiner in Deutschland.Sie Ihr Einkommen in China erzielt und ich meins in Deutschland!!

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 18.02.2016, 07:11
von canni
nein, da es ja keine gemeinsame Erklärung ist. lass Dir das am besten vom FA oder Deinem Steuerberater bestätigen. Manhat schon Pferde vor der Apotheke... und leider macht mittlerweile auch jedes Amt in GER seine eigenen Gesetze.

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 20.02.2016, 20:40
von Squire
Vielleicht kann ich etwas zur Erhellung beitragen.

1. Auch eine im Mainland geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig. Damit die Ehe in Deutschland eingetragen werden kann benötigt man eine beglaubigte und legalisierte chinesische notarielle Eheurkunde (Übersetzung vom amtlich bestellten Übersetzer nötig - je nach Standesamt ...)
2. Die Steuerklasse lässt sich nur ändern, wenn der Ehepartner ebenfalls in Deutschland in gemeinsamer Wohnung lebt. Die Meldebehörde leitet diese Info an die Finanzbehörden weiter. (Solange der Ehepartner nicht in Deutschland lebt wird die Ehe zwar eingetragen aber man wird als getrenntlebend geführt und damit ist kein Wechsel von Steuerklasse I zu III/V möglich!
3. Nachbeurkunden (Deusche Eheurkunde) muss man nicht. Wie oben geschrieben - eine entsprechende chinesische notarielle Urkunde mit Legalisierung/Übersetzung ist ausreichend

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 26.02.2016, 23:32
von Jasmintee
Hallo,
zunächst einmal kann ich das oben gesagte bestätigen:
Wir (meine chinesische Frau und ich) haben letztes Jahr in HK geheiratet. Sie ist noch kurz vor Weihnachten nach Deutschland gekommen. Nach der Anmeldung (mit Vorlage der übersetzten Heiratsurkunde) wurde dies dem Finanzamt mitgeteilt. Dadurch wurde automatisch die Steuerklasse auf IV/IV geändert (wirksam zum Folgemonat). Die Änderung der Steuerklasse von IV/IV auf III/V war dann kein Problem (gibt extra Formular dafür), nach ein paar Tagen kam bereits die Bestätigung.

In dem Zusammenhang habe ich eine andere Frage. Ich hoffe, jemand von euch hat damit bereits Erfahrung:

Da meine Frau noch im Dezember nach Deutschland gekommen ist, gilt für uns eigentlich das, was für alle gilt, die noch schnell im alten Jahr geheiratet haben: Steuerlich gilt man dann ja das ganze Jahr verheiratet, bekommt also bei gemeinsamer Veranlagung normalerweise mit der Steuererklärung im Folgejahr Geld erstattet (wg. günstigere Steuerklasse).
Jetzt kommt das Problem:
Meine Frau hat 2015 in China an der Uni gearbeitet und Geld verdient. Hierfür muss sie nun für unsere gemeinsame Steuererklärung das Formular "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" (gibt es auch in Englisch, natürlich nicht in Chinesisch) ausfüllen und vom chinesischen Finanzamt mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen, wie hoch ihr Einkommen in China war.
Jetzt war sie gerade die Tage bei der Steuerbehörde in Shenyang. Die chinesischen Behörden weigern sich natürlich ein fremdes Formular zu stempeln (unterschreiben sowieso nicht), was ja noch irgendwie verständlich ist. Eine chinesische >Einkommens<-Bescheinigung für 2015 wollen sie aber auch nicht ausstellen, da es so etwas nicht gibt und die chinesische Steuerbehörde nur für Steuern zuständig ist, aber nicht für Einkommen (wurde meiner Frau so gesagt). Das einzige, was meine Frau bekommen hat, ist daher eine Bescheinigung, dass sie in China Steuern gezahlt hat. Aber da steht nicht ihr Einkommen in 2015 darauf, reicht also nicht für das deutsche Finanzamt.

Habt ihr Erfahrung damit? Stellt sich nur die Steuerbehörde in Shenyang so sturr an? Vor dem Problem müsste doch eigentlich alle stehen, die nach Zuzug erstmals eine gemeinsame Steuererklärung machen oder z.B. zeitweise in China gearbeitet haben...

Meine Frau ist jetzt noch nächste Woche in Shenyang, dann geht ihr Flug. Hoffe, sie kann vorher doch noch etwas erreichen. Gibt es vielleicht doch irgendein Formular, dass die chin. Behörde nur auf Nachfrage kennt?

Re: Steuern Deutschland

Verfasst: 27.02.2016, 00:08
von Roger
Jasmintee hat geschrieben:Habt ihr Erfahrung damit? Stellt sich nur die Steuerbehörde in Shenyang so sturr an? Vor dem Problem müsste doch eigentlich alle stehen, die nach Zuzug erstmals eine gemeinsame Steuererklärung machen oder z.B. zeitweise in China gearbeitet haben...
Ja, haben wir!
Zwischen den deutschen und den chinesischen Steuerbehörden gibt es keinen Austausch, regelrecht verboten. Die Oberfinanzbehörde hat meinen Steuersachbearbeiter zurückgepfiffen, als dieser Auskunft über meine in China erzielten Einkünfte bei chinesischen Finanzbehörden ersuchte, umgekehrt ist das genauso. Schubladisiere diese Einkünfte deiner Frau in China ( wie die Schweizer das nennen), das heisst, lass sie unter den Tisch fallen (die Einkünfte in China), Nachfragen gehen ins Leere.