Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

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denblu
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von denblu »

Niurank hat geschrieben:Hallo denblu,
.: Mit dem legaisierten Ehefähigkeitszeugnis und einem gültigen Reisepass in CN auf dem Standesamt eine Abfuhr erhalten, weil auf den deutschen Formular weder das Wort „ledig“, noch „single“ steht.
Nut zu meinem Verständnis- Warum habt ihr keine Aufenthaltsbescheinigung in Erwägung gezogen anstatt das Ehefähigkeitszeugnis?

Genau auf dieser Aufenthaltsbescheinigung steht:

Familiensatus: Ledig


Schöne Grüße...NR
Hallo NR!

Antwort: Aus Unwissenheit. Ich habe nach einer Bescheinigung des Familienstandes gefragt. Auf dem Standesamt wurde mir dann ein Ehefähigkeitszeugnis angeboten. Dass auch eine Aufenthaltsbescheinigung für die Heirat ausgereicht hätte, war mir bis vor kurzem unbekannt. Habe aber gerade hier in einem anderen Thread gelesen, dass die Nachbeurkundung der Ehe in DE offenbar einfacher wird, wenn man ein Ehefähigkeitszeugnis hat - zumindest wenn der Standesbeamte nicht 100% kooperativ zu sein scheint.

Alles Gute, db
Niurank
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

Hallo denblu,

vielen Dank, dass du geschrieben hast.

Bin mir im Moment nur zu 90% sicher, dass eine Über-über-über-Endbeglaubigte Aufenthaltsbescheinigung für Chengdu genügt.
Die restlichen 10% glaube ich erst nach finalem Vollzug. :wink:

Das EFZ ist halt immer die sicherste Methode ohne viel 'studieren' und 'ausprobieren'.

Glückwunsch zur Heirat.

Grüße...NR
qpr
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

Niurank hat geschrieben:
Ich glaube auch das EFZ interessiert niemanden in China. Das EFZ ist nur die Eintrittskarte für den Schrieb den man dann von der jeweiligen Deutschen Botschaft erhält.

Ich gehe mal davon aus, dass du noch nicht in China geheiratet hast...

Grüße...NR
Ich habe vor einigen Jahren in Changchun geheiratet und das mit einer legalisierten Aufenthaltsbescheinigung.

Du hast doch schon eine Antwort über das Heiraten in Chengdu bekommen.
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 57#p333257

Also wird es dort mit einer Aufenthaltsbescheinigung nicht funktionieren.
Den Wisch, den du meinst, nennt sich Konsularbescheinigung, die du nur mit einem EFZ bei der deutschen AV bekommst.

Daß das EFZ niemanden in China interessiert, halte ich für ein Gerücht.
Entweder akzeptiert das Standesamt eine legalisierte Aufenthaltsbescheinigung, eine Konsularbescheinigung oder aber ein legalisiertes EFZ.

EFZ und Konsularbescheinigung werden überall in China anerkannt, die Aufenthaltsbescheinigung nicht.

Laut dem link und von 2 Bekannten, die in Chengdu geheiratet haben, wurde dort in der Vergangenheit ein EFZ/Konsularbescheinigung verlangt (was aber mittlerweile anders sein kann).

Ich kann dir nur den Tipp geben, besorg dir für 6€ eine Aufenthaltsbescheinigung, schick deiner Freundin einen Scan davon und sie soll damit zum Standesamt gehen und nachfragen, ob dies ausreicht.
Ein Single Certificate kann in China alles bedeuten, angefangen von einer einfachen Aufenthaltsbescheinigung bis hin zum EFZ.
denblu
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von denblu »

Hallo Niurank,

danke für den Glückwünsch :D
Laut diesem Forumseintrag reicht auch eine Aufenthaltsbescheinigung des deutschen Verlobten für die Heirat in China. In Chengdu hat die Sachbearbeiterin unser Ehefähigkeitszeugnis nach den Worten "ledig", "Sigle" oder "geschieden" durchsucht, was in einem Ehefähigkeitszeugnis nicht oder nicht eindeutig enthalten ist (siehe ursprünglichen Bericht von mir).
Daraus schließe ich, dass wir mit einer beglaubigten und am besten noch legalisierten Aufenthaltsbescheinigung von mir sofort hätten heiraten können, weil ja der Familienstand angegeben ist. Der Abstecher nach Chengdu zur deutschen Botschaft ist in dem Fall nicht erforderlich.


Wenn ich genau überlege, ist der Vorteil einer Aufenthaltsbescheinigung gegenüber dem Ehefähigkeitszeugnis beachtlich. Man spart meiner Meinung nach folgendes:

1.: In China (die in China lebende Person): Übersetzung des Bescheinigung, dass man nicht verheiratet ist. Beglaubigung dieses Dokuments. Legalisierung dieses Dokuments in Chengdu. Der Zeitaufwand und auch der finanzielle Aufwand war laut meiner Frau hoch. Die Preise für Beglaubigung und Legalisierung sind in China deutlich höher als bei uns in DE.
2.: In Deutschland (die in DE lebende Person): Als Vorbereitung für ein EFZ ist eine Geburtsurkunde erforderlich. Die Urkunde kostet nicht viel. Aber die Bearbeitung dauert ein paar Tage.
3.: In Deutschland (die Verlobten zusammen): Das Ehefähigkeitszeugnis haben wir gemeinsam auf dem Standesamt in DE beantragt. Ich bin nicht 100% sicher, ob dazu wirklich beide Personen im Standesamt vorstellig sein müssen. Vermutlich müssen aber beide da sein. Also ist u.U. ein Visum für DE und die Anreise einzuplanen. In unserem Fall war das kein Mehraufwand, weil sie sowieso 3 Monate hier war. Ansonsten kostet ein Besuchervisum und ein Flug einiges.
4.: In China (die Verlobten zusammen): Man spart sich den Aufwand für die Anreise zur deutschen Botschaft. Und man spart die 400RMB für die Ausstellung der Bestätigung.

Könnte also insgesamt einige hundert Euro Ersparnis bringen, bzw. bei Wegfall eines Fluges sogar deutlich über 1000€ günstiger sein. Die Heirat mit Meldebescheinigung scheint mir wesentlich günstiger zu sein. Der Arbeitsaufwand ist auch geringer.

Alles Gute! db
Niurank
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

Hallo qpr,

Vielen Dank für deine Antwort! Deinen Tipp habe ich schon hinter mir und trotzdem reicht es nicht zu mehr als 90 Zuversicht! ;-)

Spielentscheidend ist die Beglaubigung der Aufenthaltsbescheinigung einer Chinesischen Botschaft in Deutschland. Natürlich erst nach Endbeglaubigung in Köln.

Schau ma mal,dann seh ma scho... ;-)
Niurank
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

Hallo denblu,

Ich bin damals gescheitert wegen fehlender Legalisation einer chin. Botschaft.

Und mit mit der Aufenthaltsbescheinigung gibt's auf einer deutschen Botschaft (bspw. in Chengdu) immer NULL Punkte. Die wollen immer ein EFZ.


Aber du bist mit dem EFZ auf jeden Fall den sichereren Weg zum Erfolg gegangen.


Mir hat hier übrigens das örtliche Standesamt gesagt, dass statt einer Geburtsurkunde auch ersatzweise ei ersatzweise ein Hukou mit aufgeführten Geburtsdatum akzeptiert wird.
denblu
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von denblu »

[...]
Daß das EFZ niemanden in China interessiert, halte ich für ein Gerücht.
Entweder akzeptiert das Standesamt eine legalisierte Aufenthaltsbescheinigung, eine Konsularbescheinigung oder aber ein legalisiertes EFZ.
[...]
Vor zwei Wochen hat das Amt für Heirat und Adoption in Chongqing mein Ehefähigkeitszeugnis nicht akzeptiert. Aber einen Brief von dem Konsulat in Chengdu mit einfacher Unterschrift und Stempel, aber ohne Legalisierung, war kein Problem. Wie kurz vorher geschrieben reicht es aus, wenn auf dem Dokument das Wort "ledig" vorkommt. Die Sachbearbeiterin hat das Wort aus Bestätigungen anderer Heiratsanträge (oder wie man das nennt) ermittelt und in meinem Dokument gesucht. Die Frau hatte nach erfolgloser Suche bestimmt 3 oder 4 andere Anträge aus ihren Akten raus gekramt. Alle samt übrigens EFZs mit getackerter Bestätigung der Botschaft. Das Amt scheint also grundsätzlich das EFZ nicht zu akzeptieren. Das vermute ich daher, weil die anderen Antragsteller offensichtlich auch eine Bestätigung der Botschaft einholen mussten.
Ich sollte mein EZF übrigens wieder mitnehmen. Nachtrag: Ob eine Kopie evtl. einbealten wurde, kann weiß ich leider nicht.

Fazit: Nicht auf das EFZ verlassen. Zur Not muss halt noch eine Bestätigung der Botschaft her. Andere habe nach Vorlage der Aufenthaltsbescheinigung (sofern sie legalisiert war :( ) heiraten können.

Den Tipp bei dem Amt eine Kopie der Dokumente vorzuzeigen ist genial. So kann man relativ einfach eine sichere Zusage bekommen und entsprechend planen. Kann viel Zeit und Geld sparen.

Alles Gute!
qpr
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

Niurank hat geschrieben:Hallo qpr,

Vielen Dank für deine Antwort! Deinen Tipp habe ich schon hinter mir und trotzdem reicht es nicht zu mehr als 90 Zuversicht! ;-)

Spielentscheidend ist die Beglaubigung der Aufenthaltsbescheinigung einer Chinesischen Botschaft in Deutschland. Natürlich erst nach Endbeglaubigung in Köln.

Schau ma mal,dann seh ma scho... ;-)
Die chinesische Botschaft legalisiert die Aufenthaltsbescheinigung, aber beglaubigt sie nicht (das muß die deutsche Behörde tun).
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

denblu hat geschrieben:Hallo Niurank,

danke für den Glückwünsch :D
Laut diesem Forumseintrag reicht auch eine Aufenthaltsbescheinigung des deutschen Verlobten für die Heirat in China.
Ich weiß nicht, wie oft man das hier im Forum noch schreiben muß.

JEDES Standesamt in China handhabt es anders.

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann ausreichen, das entscheidet aber das jeweilige chinesische Standesamt.

Und wenn in deinem Link das Standesamt in Changsha eine Aufenthaltsbescheinigung akzeptiert, muß es nicht heißen, daß ein anderes Standesamt es auch akzeptiert.
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

denblu hat geschrieben:
[...]
Daß das EFZ niemanden in China interessiert, halte ich für ein Gerücht.
Entweder akzeptiert das Standesamt eine legalisierte Aufenthaltsbescheinigung, eine Konsularbescheinigung oder aber ein legalisiertes EFZ.
[...]

Fazit: Nicht auf das EFZ verlassen. Zur Not muss halt noch eine Bestätigung der Botschaft her. Andere habe nach Vorlage der Aufenthaltsbescheinigung (sofern sie legalisiert war :( ) heiraten können.



Alles Gute!
Die Bestätigung der Botschaft ist die Konsularbescheinigung, die ich ja in meinem posting erwähnt habe.
Ich schrieb ja, entweder akzeptieren sie das EFZ oder wollen eine Konsularbescheinigung (die es von der deutschen AV nur auf Grund eines EFZ gibt).
denblu
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von denblu »

qpr hat geschrieben:
denblu hat geschrieben: Ich weiß nicht, wie oft man das hier im Forum noch schreiben muß.

JEDES Standesamt in China handhabt es anders.
:roll: jepp, so ist es. Weiß jetzt, glaube ich, jeder. Hauptsache man kann hier lesen, dass es die verschiedenen Wege gibt.
Niurank
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

qpr hat geschrieben: Ich weiß nicht, wie oft man das hier im Forum noch schreiben muß.

JEDES Standesamt in China handhabt es anders.

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann ausreichen, das entscheidet aber das jeweilige chinesische Standesamt.

Und wenn in deinem Link das Standesamt in Changsha eine Aufenthaltsbescheinigung akzeptiert, muß es nicht heißen, daß ein anderes Standesamt es auch akzeptiert.
Da es nur 2 Möglichkeiten gibt, kann es nicht sein jedes Standesamt in China anders behandelt. :mrgreen:

Und ich glaube die Möglichkeit mit der Aufenthaltsbescheinigung funktioniert eben öfters als es die Betroffenen wissen.

Und vielleicht geht es in den letzten Beiträgen konkret um Chengdu und konkrete Aussagen sind eben nicht oft hier zu lesen.

Das kannst du gerne wieder abwertend und allwissend kommentieren :)

NR
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

Niurank hat geschrieben:
Das kannst du gerne wieder abwertend und allwissend kommentieren :)

NR
Mir tut nur deine Freundin leid, die jemanden wie dich heiraten will, der anscheinend nicht die geringste Ahnung hat, wie alles abläuft.

Nach China reisen und nicht 100% wissen, ob die Papiere akzeptiert werden.

Da kann man sich wirklich nur an den Kopf packen.

Aber keine Sorge, ich werde dir hier keine weiteren Ratschläge geben, da du an solchen ja nicht wirklich interessiert bist.
Niurank
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

...ich glaube du hast einen kleinen was auch immer.

Deswegen tut mir auch deine Freundin/Frau leid.
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Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

denblu hat geschrieben: Im Preis inbegriffen ist eine Bestätigung für das Deutsche Konsulat, auf die wir aber immer noch warten.

Bis hierher sind wir gekommen. Wenn die Bestätigung da ist, muss meine Frau diese vermutlich in CN für DE legalisieren lassen..
Hi denblu,

ist das Dokument mittlerweile eingetroffen?

Hat sonst jemand Erfahrung wie kurz dieser Vorgang dauern kann :) :
"Beglaubigung vom chinesischen Außenministerium"

Schöne Grüße...NR
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