Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Deguoren85
Neuling
Beiträge: 11
Registriert: 01.09.2015, 21:22

Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Deguoren85 »

Hallo,
wir würden gerne Anfang 2016 in Deutschland heiraten. Beim Standesamt in Ludwigshafen (RP) haben wir zwei Listen mit zu beschaffenden Unterlagen erhalten. Die Unterlagen haben wir weitesgehend zusammen. Es fehlt jetzt nur noch das konsularische Ehefähigkeitszeugnis bzw. die eidesstaatliche Erklärung über den Familienstand. Sind die beiden Dokumente identisch?? Die beiden Checklisten unterscheiden sich nur in diesem Punkt...
Wir hatten geplant am nächsten Montag nach Frankfurt zum Konsulat zu fahren. Hat schon einer Erfahrungen und kann sagen, welche Dokumente auf dem Konsulat benötigt werden (Personalausweis, chinesischer Reisepass,...)?? die Standesbeamtin sagte, dass unter Eid bestätigt werden muss, dass man nicht verheiratet ist und somit nicht sehr lange dauert...
Wie viel Zeit sollten wir einplanen?

Gruß
Deguoren
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

In China gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis, deswegen braucht deine Freundin eine Befreiung zur Beibringung des EFZ.
Diese Befreiung erfolgt über das für euch zuständige OLG.
Benutzeravatar
retroplacebo
Forumsprofi
Forumsprofi
Beiträge: 210
Registriert: 16.07.2013, 12:31

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von retroplacebo »

Sind die beiden Dokumente [konsularische Ehefähigkeitszeugnis bzw. die eidesstaatliche Erklärung über den Familienstand] identisch??
Nein.

Ehefähigkeitszeugnis: (siehe auch den Beitrag von qpr)
China stellt generell keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Daher braucht dein Standesamt für deine Verlobte eine "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses". Diese Befreiung stellt das zuständiges Oberlandesgericht aus.
Die Oberlandesgerichte richten sich bei der "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" nach der sog. Kölner Liste, siehe http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/ju ... /index.php

Eidesstaatliche Erklärung über den Familienstand:
Auch hierzu lohnt ein Blick in die Kölner Liste:
Es sind folgende Formulierungen - je nach den im Heimatland möglichen Eheschließungen - zu bevorzugen:

"Ich war noch nie - auch nicht religiös oder gewohnheitsrechtlich - verheiratet." bzw. "Ich war bisher einmal verheiratet. Eine weitere Ehe habe ich nicht - auch nicht religiös oder gewohnheitsrechtlich - geschlossen."
Deguoren85
Neuling
Beiträge: 11
Registriert: 01.09.2015, 21:22

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Deguoren85 »

Danke für die Info.
Sollten wir ein Dokument mit dem Wortlaut "Ich war noch nie - auch nicht religiös oder gewohnheitsrechtlich - verheiratet." vorbereiten, welches nur noch von dem chinesischen Beamten zu unterschreiben und zu stempeln ist??
bionic-barry
Neuling
Beiträge: 8
Registriert: 02.11.2015, 10:56

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von bionic-barry »

Wir haben dieses Jahr in Deutschland geheiratet also kenne ich die ganze Prozedur.

Wir haben diese Bescheinigung in der Botschaft in Berlin bekommen. Du musst nichts vorbereiten, es gibt da einen Vordruck den man ausfüllen und unterschreiben muss. Das wird dann von einem Beamten dort beglaubigt und man kann das später wieder abholen. Hierzu noch als Tipp: Wenn ihr gleich da seid wenn das Konsulat aufmacht und ihr den Express Service nehmt, könnt ihr die Bescheinigung noch am gleichen Tag mitnehmen (obwohl Express Service offiziell 24-Stunden Wartezeit bedeutet).
Deguoren85
Neuling
Beiträge: 11
Registriert: 01.09.2015, 21:22

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Deguoren85 »

Danke.
Ist die Abholung auch durch einen Freund möglich?? Wir werden direkt um 8:30 Uhr da sein, haben jedoch unsere Rückfahrt für 13 Uhr mit der Bahn bereits gebucht. Zur Not würden wir 1-2 Wochen später das Dokument selber abholen...
bionic-barry
Neuling
Beiträge: 8
Registriert: 02.11.2015, 10:56

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von bionic-barry »

Ja Abholung durch Dritte ist kein Problem. Wir wussten das mit dem Express auch nicht und wollten das ursprünglich von einem Visadienst abholen lassen. Solang dein Freund den Abholschein hat ist das kein Problem.
Benutzeravatar
retroplacebo
Forumsprofi
Forumsprofi
Beiträge: 210
Registriert: 16.07.2013, 12:31

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von retroplacebo »

bionic-barry hat geschrieben:Wir haben dieses Jahr in Deutschland geheiratet also kenne ich die ganze Prozedur.
Mit solchen Aussagen wäre ich immer etwas vorsichtig, da die Prozedur für jeden Antragsteller je nach Ausgangsbedingungen anders ist.

Deguoren85, warum schaust du nicht in der für dich verlinkten Kölner Liste nach? Dort steht unter China:
...
2. eidesstattliche Erklärung über den Familienstand

bei Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland: in Form einer Erklärung vor der zuständigen konsularischen Vertretung.

bei Antragsteller mit Wohnsitz in der Volksrepublick China: in Form einer Erklärung zur Niederschrift vor einem Notar (staatl. Notariat).

Zusätzlich ist in allen Fällen vor dem deutschen Standesamt eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand abzugeben.
...
Antragsteller ist deine Verlobte.

Dies sollte deine Frage
Sollten wir ein Dokument mit dem Wortlaut "Ich war noch nie - auch nicht religiös oder gewohnheitsrechtlich - verheiratet." vorbereiten, welches nur noch von dem chinesischen Beamten zu unterschreiben und zu stempeln ist??
in jedem Fall beantworten. Bei Wohnsitz in Deutschland stimmt bionic-barrys Beschreibung mit dem oben zitierten überein.
denblu
Neuling
Beiträge: 10
Registriert: 08.11.2015, 14:10
Wohnort: NRW

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von denblu »

Hallo. Ich habe deinen Eintrag gelesen und mich gleich hier angemeldet, weil meine Frau und ich dieses Jahr das Prozedere der Heirat DE/CN durchlaufen haben (bzw. die Anerkennung in DE kommt 2016). Ich denke, unsere Erfahrung kann euch helfen.

Nach allen Informationen, sowohl im Internet als auch Rücksprache mit dem Standesamt in unserem kleinen Dorf nähe Köln, also NRW, ist eine Heirat in DE aufwändiger als in CN. Wurde ja schon hier gesagt, dass man in DE eine Befreiung vom OLG wegen des fehlenden Ehefähigkeitszeugnisses in CN benötigt. Die Empfehlung des Standesamtes war, in China zu heiraten und dann die Ehe in Deutschland eintragen lassen.

Hier eine Zusammenfassung, wie wir geheiratet haben. Info: Für uns ist Chongqing, Chengdu und die Bezirksregierung Köln zuständig gewesen. Ob der Ablauf bei anderen Instanzen abweicht, kann ich nicht wissen. Zeitbedarf: Zwei Tage in DE, 4 Tage in CN inklusive Zugfahrt und Übernachtung in Chengdu.

1.: In CN Single-Certifcate ausstellen, übersetzen lassen und beglaubigen lassen, in dem deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft in CN für DE legalisieren lassen. Somit kann das Dokument samt Übersetzung in DE Behörden, also dem Standesamt, verwendet werden.

2.: Legalisiertes Single-Certificate, CN Reisepass und DE Geburtsurkunde im Standesamt in DE vorzeigen. Man bekommt dann ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt (beide Namen sind darauf vermerkt). Dieses gilt aber nur in DE und muss für die Verwendung in CN mehrfach beglaubigt werden (nächster Schritt).

3.: Das Ehefähigkeitszeugnis muss je nach Bundesland/Bezirksregierung zu den Ämtern bringen und überbeglaubigen lassen (ist die Voraussetzung für die Legalisierung). Dazu haben wir das Dokument zu zwei unterschiedlichen Behörden in Köln bringen müssen. Das hat alles an einem Tag geklappt. Ich würde empfehlen, du rufst mal bei deinem zuständigen Bundesverwaltungsamt an. Für Köln findest du die Telefonnummer auf http://www.bva.bund.de/. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich die deutsche Geburtsurkunde vorzeigen musste.
Eine chinesische Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses ist nicht erforderlich und wird auch von dem Standesamt in CN nicht gefordert. Aber: Lt. Google-Suche ist das in jedem Standesamt in CN anders. Also auf jeden Fall vorher nachfragen!

4.: Das DE Ehefähigkeitszeugnis muss bei der chinesischer Botschaft oder Konsulat zum legalisieren vorgelegt werden. Das hat auch innerhalb eines Tages funktioniert. Dazu mussten wir nach Frankfurt fahren (http://frankfurt.china-consulate.org/det/). Im Nachhinein glaube ich, dass man diesen Schritt gar nicht braucht. Denn in CN wollte das Standesamt, entgegen einer vorherigen mündlichen Aussage, keiner das DE Fähigkeitszeugnis akzeptieren (nächster Schritt). Also braucht es vermutlich auch nicht für CN legalisiert zu werden.

5.: Mit dem legaisierten Ehefähigkeitszeugnis und einem gültigen Reisepass in CN auf dem Standesamt eine Abfuhr erhalten, weil auf den deutschen Formular weder das Wort „ledig“, noch „single“ steht. Stattdessen ist das Feld für „Vorherige Ehe mit“ durch Striche ausgefüllt. Ob man wohl im Standesamt DE hätte um den Eintrag „ledig“ bitten können? Als nächstes bekamen wir ein Muster eines formfreien Briefs, wie eine Bestätigung auszusehen hat. Damit muss man jetzt zum deutschen Konsulat oder Botschaft in CN. Ob man sich für die Botschaft in Beijing oder einem Konsulat entscheidet, war dem Standesamt egal. Wir waren in dem Konsulat in Chengdu. Anreise mit dem Zug, Übernachtung in Chengdu, Abreise mit dem Zug.

6.: DE Ehefähigkeitszeugnis im DE-Konsulat in CN vorzeigen und dort um eine Bestätigung
bitten, dass man unverheiratet ist. Bestätigung bekommt man innerhalb von Minuten, ist aber anders formuliert als der Musterbrief. Man bekommt den Brief in einer deutschen und einer chinesischen Ausführung mit Unterschrift und Stempel. Kostete RMB 400. Bisher hat das Prozedere in CN schon drei Werktage gedauert.

7.: Mit der Bestätigung in das Standesamt in CN fahren, dort vorzeigen. Jetzt kommt ein Bürokratie-Prozedere, dass dem „A38-Spiel“ in Asterix und Obelix ähnlich ist. Man muss mehrfach die Stühle wechseln, um zwischen den drei nebeneinander sitzenden Beamten zu wechseln. Man muss mehrfach Unterschriften abgeben. Dabei bekommt man immer wieder neue Quittungen, die einzeln zu bezahlen sind. Insgesamt waren es gut RMB 2000, die gezahlt werden mussten. Es gibt aber auch einen sehr schönen Teil. Es gibt Geschenke, bzw. vermutlich hat man sie mit einem der tausend Rechnungen bezahlt. Wir bekamen Schokolade, Bücher (auf chinesisch), ein schönes Paar Stäbchen für zwei Personen mit Porzellan-Enten. Alles schön verpackt und in rot – außer der Schokolade. Außerdem gab es eine Zeremonie auf chinesisch und englisch mit Traufrage, Abgabe der Fingerabdrücke, Fotos, Überreichung der kleinen roten Bücher (das ist in China der Beleg für die Ehe) und eine kleine Mappe mit Fotos von der Zeremonie. Leider hatten meine Frau und ich durch den Stress der dreitägigen Strapazen und Bangen, ob wir alles nötige bekommen, nicht so gute Laune. Entsprechend sind die Bilder auch leider nicht besonders schön geworden. Eigentlich schade, denn die Idee mit der Zeremonie und den Fotos finde ich toll.
Im Preis inbegriffen ist eine Bestätigung für das Deutsche Konsulat, auf die wir aber immer noch warten.

Bis hierher sind wir gekommen. Wenn die Bestätigung da ist, muss meine Frau diese vermutlich in CN für DE legalisieren lassen. Dann versuche ich mein Glück mit dem Dokument in Deutschland. Laut dem Standesamt in DE ist die Anerkennung einer in CN gültigen Ehe gar kein Problem.

Sorry für den etwas chaotischen Text. Ich wollte gar nicht so viel schreiben und habe gleich einen Termin. Darum habe ich jetzt keine Zeit Fehler zu suchen. Ich hoffe, der Bericht hilft dir oder anderen Verlobten. Schöne Grüße und viel Erfolg.
Niurank
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 146
Registriert: 07.10.2014, 22:23

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

Hallo denblu,
.: Mit dem legaisierten Ehefähigkeitszeugnis und einem gültigen Reisepass in CN auf dem Standesamt eine Abfuhr erhalten, weil auf den deutschen Formular weder das Wort „ledig“, noch „single“ steht.
Nut zu meinem Verständnis- Warum habt ihr keine Aufenthaltsbescheinigung in Erwägung gezogen anstatt das Ehefähigkeitszeugnis?

Genau auf dieser Aufenthaltsbescheinigung steht:

Familiensatus: Ledig


Schöne Grüße...NR
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

Niurank hat geschrieben: Nut zu meinem Verständnis- Warum habt ihr keine Aufenthaltsbescheinigung in Erwägung gezogen anstatt das Ehefähigkeitszeugnis?

Genau auf dieser Aufenthaltsbescheinigung steht:

Familiensatus: Ledig


Schöne Grüße...NR
Weil nicht jedes chinesische Standesamt eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung anerkennt und ein EFZ oder eine Konsularbescheinigung fordert.
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

denblu hat geschrieben: Laut dem Standesamt in DE ist die Anerkennung einer in CN gültigen Ehe gar kein Problem.
Die Ehe ist in DE rechtskräftig, wenn sie nach chinesischem Recht geschlossen wurde.
Da braucht es keiner Anerkennung.
Niurank
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 146
Registriert: 07.10.2014, 22:23

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

qpr hat geschrieben:
Niurank hat geschrieben: Nut zu meinem Verständnis- Warum habt ihr keine Aufenthaltsbescheinigung in Erwägung gezogen anstatt das Ehefähigkeitszeugnis?

Genau auf dieser Aufenthaltsbescheinigung steht:

Familiensatus: Ledig


Schöne Grüße...NR
Weil nicht jedes chinesische Standesamt eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung anerkennt und ein EFZ oder eine Konsularbescheinigung fordert.
Hallo qpr!

Hast du denblu nach Chengdu begleitet, weil du in seinem Namen antwortest?
Warst du mit dabei?

Grüße...NR
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von qpr »

Niurank hat geschrieben:[

Hallo qpr!

Hast du denblu nach Chengdu begleitet, weil du in seinem Namen antwortest?

Grüße...NR
Dies ist ein öffentliches Forum und ich wüßte nicht, warum ich dich um Erlaubnis fragen sollte, etwas zu schreiben.

Ansonsten solltest du solche Fragen per pm stellen, wenn es dich stört, das hier andere auch antworten.
Niurank
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 146
Registriert: 07.10.2014, 22:23

Re: Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung

Beitrag von Niurank »

qpr hat geschrieben:
Niurank hat geschrieben:[

Hallo qpr!

Hast du denblu nach Chengdu begleitet, weil du in seinem Namen antwortest?

Grüße...NR
Dies ist ein öffentliches Forum und ich wüßte nicht, warum ich dich um Erlaubnis fragen sollte, etwas zu schreiben.

Ansonsten solltest du solche Fragen per pm stellen, wenn es dich stört, das hier andere auch antworten.

Hallo qpr,

genau deshalb, weil es ein öffentliches Forum ist wollte ich sicherstellen, dass alle wissen die sich hier informieren wollen, dass dein Beitrag nichts mit meiner Frage zu tun hat und auch nicht mit dem Fall von DENBLU.

Ich glaube auch das EFZ interessiert niemanden in China. Das EFZ ist nur die Eintrittskarte für den Schrieb den man dann von der jeweiligen Deutschen Botschaft erhält.

Ich gehe mal davon aus, dass du noch nicht in China geheiratet hast...

Grüße...NR
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste