@be_happy: jetzt mal ganz ruhig und sachlich...
Es geht hier grade nicht um das was ich frage oder googeln könnte...
Bleiben wir mal beim Thema:
Also: Ich frage mich:
1.) Man weiß, das man ein D-Visum (Ehegattennachzug) braucht, damit der Partner, bzw. die Partnerin eine Aufenthaltnis erhält, und kein Shengenvisum
2.) Warum macht man (in diesem Falle Du/Ihr) nicht das was "verlangt wird"...? Warum nimmt man sich einen Anwalt in der Sache wenn es auch auf "legalem normalem" Weg geht??
3.) Einen Anwalt nimmt man wenn es sich um einen Streitfall geht, bzw. wenn man das durchsetzen will was einem zusteht, ja wenn man Recht hat, und dieses Recht alleine nicht durchzusetzen ist...
Das ist aber in Deinem Fall nicht so!... Ich nehme nehme mir ja auch keinen Anwalt wenn ich LKW fahren will, (habe aber nur den Autoführerschein) damit dieser durchsetzt, das ich mit dem Autoführerschein LKW fahren darf...ich wundere mich eh, wie Dein Anwalt das durchgesetzt hat...mit dem Shengenvisum
Manchmal muss man halt Dinge nicht verstehen, warum kompliziert , wenn es einfach geht
)