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Geburtsurkunden

Verfasst: 15.10.2015, 15:36
von steph
Hallo zusammen,

mit D Visum hat bei uns nun alles geklappt...
Hier mal Fragen zu Geburtsurkunde (ich denke sollte meine Frau mitbringen?!)

eine Frage bez. Geburtsurkunden: (folgende mögliche Fälle)

1.) Ich habe gehört und gelesen, das wenn man Nachwuchs bekommt, und die Geburtsurkunde für den Nachwuchs haben möchte, die Geburtsurkunden beider Elternteile benötigt werden.
Was macht das Standesamt denn, wenn von den Eltern (oder von sagen wir mal der Mutter) keine Geburtsurkunde vorliegt?

2.) Wenn man eigebürgert werden will, also die deutsche Staatsangehörigkeit nach 5? Jahren beantragt, muss man (als chines. Staatsbürgerin) eine beglaubigte und auch überbeglaubigte Geburtsurkunde vorlegen?! (gilt das für jede(n) der eingebürgert werden will? unabhängig seiner Staatsangehörigkeit?)

3.) Die Geburtsurkunde muss ebenfalls beim Standesamt in beglaubigter und überbeglaubigter Form vorgelegt werden, wenn man die im Ausland geschlossene Ehe ins deutsche Eheregister eintragen will?!


Ich denke, eine Geburtsurkunde zur Vorlage bei deutschen Behörden "verfällt" nicht, könnte also auch theoretisch noch nach 10 Jahren vorgelegt werden.
Welche Dokumente sollte man sich als chinesische Staatsbürger(in) generell "beglaubigen und überbeglaubigen lassen" , wenn man in Deutschland lebt.


Gruß
Steph

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 15.10.2015, 15:48
von cayman
lass einfach alles was zu finden ist, beglaubigen und überbeglaubigen dann seit ihr auf der sicheren Seite!

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 16.10.2015, 08:03
von bue48
steph hat geschrieben:
1.) Ich habe gehört und gelesen, das wenn man Nachwuchs bekommt, und die Geburtsurkunde für den Nachwuchs haben möchte, die Geburtsurkunden beider Elternteile benötigt werden.
Was macht das Standesamt denn, wenn von den Eltern (oder von sagen wir mal der Mutter) keine Geburtsurkunde vorliegt?

Ich hab mal gehört, aber nicht gelesen, dass das Kind dann dahin zurückgeschickt wird, wo es hergekommen ist :mrgreen:

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 16.10.2015, 08:44
von PatrickB
zu 1)
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/formalitaeten-und-erledigungen-nach-der-geburt.htm hat geschrieben:Geburtsurkunde: Eine Woche nach der Geburt

Die Geburtsurkunde wird auf dem Standesamt ausgestellt. Für die meisten frischgebackenen Väter ist es ein erhebendes Gefühl, die Geburtsurkunde ihres Kindes in den Händen zu halten. Sie haben eine Woche Zeit für diesen Gang aufs Amt. In manchen Kliniken kümmert sich allerdings das Sekretariat um die Anmeldung beim Standesamt. Die Geburtsurkunde wird in vierfacher Ausfertigung erteilt. Zwei Exemplare können bei Ihnen bleiben, eines ist für die Beantragung des Elterngeldes und eines für die Beantragung des Kindergeldes gedacht.

Sie brauchen

* eine ärztliche Bescheinigung oder bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus eine Bescheinigung der Hebamme über die Geburt

* einen gültigen Personalausweis oder Reisepass von Ihnen und Ihrer Partnerin

* wenn Sie verheiratet sind, das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde

* wenn Sie nicht verheiratet sind, brauchen Sie die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde Ihrer Frau

* wenn Sie schon eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung haben, benötigen Sie diese sowie Ihre eigene Geburtsurkunde
zu 2)
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html hat geschrieben:Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
[...]

Tipp

Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären.
http://www.einbuergerungstest.biz/ablau ... nbuergerun ... allerdings durch die Aussage "Sie werden aber evtl. nicht alle aufgeführten Unterlagen benötigen. Lassen Sie sich daher von Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde ankreuzen, welche Unterlagen für Sie persönlich benötigt werden." in diesem Fall nicht hilfreich

aber wenn man Google bemüht scheint die Geburtsurkunde für die Einbürgerung nötig zu sein. (Achtung... scheint... deine Behörde kann dir mehr sagen... ja, ich weiß @ be_happy, subjektiv und Halbwissen, Fachmann beauftragen, blablabla)

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 16.10.2015, 10:03
von Teilnehmer
Wir haben gerade die Einbürgerung hinter uns. Mein chinesischer Partner benötigte keine Geburtsurkunde dazu.

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 16.10.2015, 14:13
von Squire
Hi,

ok dann wird das wieder je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Hier in Bayern braucht meine Frau zur Einbürgerung eine Geburtsurkunde.

@PatrickB: Zu 2 - Jein - meine Frau ist jetzt 3 Jahre hier und die Einbürgerung läuft zur Zeit.

@Steph - Du machst Dir viel zu viele Sorgen und Streß! Les einfach im Forum nach und wenn etwas unklar ist frag halt bei deiner Ausländerbehörde nach. Wie schon andere geschrieben haben - je nach Behörde und Bundesland werden die Angelegenheiten unterschiedlich gehandhabt

cu

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 16.10.2015, 14:40
von Teilnehmer
Wir leben auch in Bayern: Keine Geburtsurkunde notwendig. Ist dann wohl von ABH zu ABH unterschiedlich.

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 16.10.2015, 20:22
von qpr
steph hat geschrieben: 1.)
Was macht das Standesamt denn, wenn von den Eltern (oder von sagen wir mal der Mutter) keine Geburtsurkunde vorliegt?
Dann wird dein Kind in das Geburtenregister mit dem Hinweis "Identität der Mutter nicht nachgewiesen" eingetragen.

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 16.10.2015, 20:26
von qpr
PatrickB hat geschrieben: zu 2)

[*]seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
Das gilt nicht für Ehegatten von Deutschen.

Diese müssen mindestens 3 Jahren in Deutschland leben und davon 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet sein.
Dann können Sie sich einbürgern lassen.

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 17.10.2015, 23:58
von steph
bue48 hat geschrieben:
steph hat geschrieben:
1.) Ich habe gehört und gelesen, das wenn man Nachwuchs bekommt, und die Geburtsurkunde für den Nachwuchs haben möchte, die Geburtsurkunden beider Elternteile benötigt werden.
Was macht das Standesamt denn, wenn von den Eltern (oder von sagen wir mal der Mutter) keine Geburtsurkunde vorliegt?

Ich hab mal gehört, aber nicht gelesen, dass das Kind dann dahin zurückgeschickt wird, wo es hergekommen ist :mrgreen:

haha :)

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 18.10.2015, 00:03
von steph
PatrickB hat geschrieben:zu 1)
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/formalitaeten-und-erledigungen-nach-der-geburt.htm hat geschrieben:Geburtsurkunde: Eine Woche nach der Geburt

Die Geburtsurkunde wird auf dem Standesamt ausgestellt. Für die meisten frischgebackenen Väter ist es ein erhebendes Gefühl, die Geburtsurkunde ihres Kindes in den Händen zu halten. Sie haben eine Woche Zeit für diesen Gang aufs Amt. In manchen Kliniken kümmert sich allerdings das Sekretariat um die Anmeldung beim Standesamt. Die Geburtsurkunde wird in vierfacher Ausfertigung erteilt. Zwei Exemplare können bei Ihnen bleiben, eines ist für die Beantragung des Elterngeldes und eines für die Beantragung des Kindergeldes gedacht.

Sie brauchen

* eine ärztliche Bescheinigung oder bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus eine Bescheinigung der Hebamme über die Geburt

* einen gültigen Personalausweis oder Reisepass von Ihnen und Ihrer Partnerin

* wenn Sie verheiratet sind, das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde

* wenn Sie nicht verheiratet sind, brauchen Sie die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde Ihrer Frau

* wenn Sie schon eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung haben, benötigen Sie diese sowie Ihre eigene Geburtsurkunde
zu 2)
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html hat geschrieben:Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
[...]

Tipp

Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären.
http://www.einbuergerungstest.biz/ablau ... nbuergerun ... allerdings durch die Aussage "Sie werden aber evtl. nicht alle aufgeführten Unterlagen benötigen. Lassen Sie sich daher von Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde ankreuzen, welche Unterlagen für Sie persönlich benötigt werden." in diesem Fall nicht hilfreich

aber wenn man Google bemüht scheint die Geburtsurkunde für die Einbürgerung nötig zu sein. (Achtung... scheint... deine Behörde kann dir mehr sagen... ja, ich weiß @ be_happy, subjektiv und Halbwissen, Fachmann beauftragen, blablabla)

@PatrickB: danke für die Recherchen... das sind ja mal Fakten :))

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 18.10.2015, 00:03
von steph
PatrickB hat geschrieben:zu 1)
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/formalitaeten-und-erledigungen-nach-der-geburt.htm hat geschrieben:Geburtsurkunde: Eine Woche nach der Geburt

Die Geburtsurkunde wird auf dem Standesamt ausgestellt. Für die meisten frischgebackenen Väter ist es ein erhebendes Gefühl, die Geburtsurkunde ihres Kindes in den Händen zu halten. Sie haben eine Woche Zeit für diesen Gang aufs Amt. In manchen Kliniken kümmert sich allerdings das Sekretariat um die Anmeldung beim Standesamt. Die Geburtsurkunde wird in vierfacher Ausfertigung erteilt. Zwei Exemplare können bei Ihnen bleiben, eines ist für die Beantragung des Elterngeldes und eines für die Beantragung des Kindergeldes gedacht.

Sie brauchen

* eine ärztliche Bescheinigung oder bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus eine Bescheinigung der Hebamme über die Geburt

* einen gültigen Personalausweis oder Reisepass von Ihnen und Ihrer Partnerin

* wenn Sie verheiratet sind, das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde

* wenn Sie nicht verheiratet sind, brauchen Sie die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde Ihrer Frau

* wenn Sie schon eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung haben, benötigen Sie diese sowie Ihre eigene Geburtsurkunde
zu 2)
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html hat geschrieben:Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
[...]

Tipp

Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären.
http://www.einbuergerungstest.biz/ablau ... nbuergerun ... allerdings durch die Aussage "Sie werden aber evtl. nicht alle aufgeführten Unterlagen benötigen. Lassen Sie sich daher von Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde ankreuzen, welche Unterlagen für Sie persönlich benötigt werden." in diesem Fall nicht hilfreich

aber wenn man Google bemüht scheint die Geburtsurkunde für die Einbürgerung nötig zu sein. (Achtung... scheint... deine Behörde kann dir mehr sagen... ja, ich weiß @ be_happy, subjektiv und Halbwissen, Fachmann beauftragen, blablabla)

@PatrickB: danke für die Recherchen... das sind ja mal Fakten :))

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 18.10.2015, 00:06
von steph
qpr hat geschrieben:
steph hat geschrieben: 1.)
Was macht das Standesamt denn, wenn von den Eltern (oder von sagen wir mal der Mutter) keine Geburtsurkunde vorliegt?
Dann wird dein Kind in das Geburtenregister mit dem Hinweis "Identität der Mutter nicht nachgewiesen" eingetragen.

ok, interessant...kann dieser Hinweis in Zukunft irgendwo irgendwelche "Probleme bereiten"?

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 18.10.2015, 00:12
von steph
Teilnehmer hat geschrieben:Wir leben auch in Bayern: Keine Geburtsurkunde notwendig. Ist dann wohl von ABH zu ABH unterschiedlich.
das glaube ich nicht, weder das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, noch das es von der jeweiligen ABH abhängt, vor allen Dingen Unterschiede wenn die Ausländerbehörden im selben Bundesland liegen... dann kann die eine nicht so, und die andere anders entscheiden...
Dafür muss es "Gesetze" geben... und das hat PatrickB zitiert...
Das sollte dann auch so sein!!!... das kann doch nicht im Ermessen der Behörden liegen, entweder man braucht die Urkunde, oder nicht!

Re: Geburtsurkunden

Verfasst: 18.10.2015, 01:17
von Laogai
steph hat geschrieben:1.) Ich habe gehört und gelesen, das wenn man Nachwuchs bekommt, und die Geburtsurkunde für den Nachwuchs haben möchte, die Geburtsurkunden beider Elternteile benötigt werden.
Für die Ausstellung der Geburtsurkunde unseres Sohns (Mudda Chinesin, Vadda Deutscher) mussten in Berlin keine Geburtsurkunden der Eltern vorgelegt werden.

steph, mit dir werden wir noch viel Freude haben :shock: :wink: