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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 13:46
von sanctus
Be_happy hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:... Daher müsste hier ein Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) ausgestellt werden. Und das eigentlich auch ohne Ausreise, denn es heißt ja hier "während des Aufenthalts".
"Familiennachzug" steht dort, was Du hinterher hinein interpretierst steht wo? Wo Familiennachzug draufsteht, sit solcher auch drin. Es geht, wie Du richtig schreibst, um einen "Aufenthaltstitel", nicht mehr, nicht weniger. :mrgreen:
"(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
[...] zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat." § 28 I AufenthG

Was gibt es da groß zu interpretieren?
PatrickB hat geschrieben:Daher denke ich mal, dass der Aufenthaltstitel nach "§16 Absatz 5 (Sprachkurse, Schulbesuch)"-AufenthG erteilt wurde.
"(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend." § 16 V AufenthG

Wenn du anrufst, dann rufe die ABH einer anderen näherliegenden Stadt an und mache das anonym, wenn du keine schlafenden Hunde wecken willst. Ansonsten ist die Gesetzeslage recht eindeutig, wie du siehst.

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 13:53
von Roger
Roger hat geschrieben:Ein gesetzlicher Anspruch ist insoweit gegeben! - Ihr seid rechtskräftig verheiratet und könnt dies auch belegen. Daher müsste hier ein Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) ausgestellt werden. Und das eigentlich auch ohne Ausreise, denn es heißt ja hier "während des Aufenthalts".
Der gesetzliche Anspruch ist eben nicht gegeben!
Siehe §5 (2) 1. AufenthG. Da wird eine Einschränkung bezüglich des richtigen Visums für die Einreise gemacht.
Auf jeden Fall würde ich die zuständige ABH erst kurz vor Ablauf des Visums kontaktieren, schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:01
von Be_happy
Roger hat geschrieben: ... Der gesetzliche Anspruch ist eben nicht gegeben!
Siehe §5 (2) 1. AufenthG. Da wird eine Einschränkung bezüglich des richtigen Visums für die Einreise gemacht.

Auf jeden Fall würde ich die zuständige ABH erst kurz vor Ablauf des Visums kontaktieren, schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Du bist aber unfair! Jetzt vermasselst Du ihm auch noch seine Scheinerfolge!

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:04
von sanctus
Roger hat geschrieben: Da wird eine Einschränkung bezüglich des richtigen Visums für die Einreise gemacht.
Da bin ich vorhin auch kurz hängen geblieben. Hier geht es meines Erachtens eher darum, dass der Aufenthalt bisher zumindest dem Zweck entsprach. Das heißt also, wenn Sie das Visum schon zuvor anderweitig missbraucht hat, bspw. die Ausbildung nicht aufgenommen hat bzw. das auch nie vor hatte, dann wären die Erteilungsvoraussetzungen nicht gegeben.

Einem Wechsel steht eigentlich nichts entgegen, zumindest was die bisher geposteten Normen angeht.

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:08
von Be_happy
sanctus hat geschrieben:
Roger hat geschrieben: Hier geht es meines Erachtens eher darum...
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:14
von sanctus
Hast du sonst noch irgendwas Konstruktives beizutragen? Mal was hilfreiches, was dem TE hier weiterhilft?

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:19
von Be_happy
sanctus hat geschrieben:Hast du sonst noch irgendwas Konstruktives beizutragen? Mal was hilfreiches, was dem TE hier weiterhilft?
Wie sieht es denn bei Dir aus? Die einen Gesetze nicht verstanden, die anderen gar nicht gekannt und so Verwirrung geschaffen! Nennst Du das "konstruktiv"? Ich würde das eher destruktiv nennen!

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:19
von PatrickB
btw... ich habe die Frage auch mal bei i4a gepostet

Link

Das ein Fachmann da sicherlich mehr weiß, und man mit fachkundiger juristischer Hilfe "sicherer" fährt ist mir schon klar und bekannt ;)

Ich wollte mir nur mal einen groben Überblick verschaffen und habe gesehen, dass die Meinungen hier so auseinandergehen wie die Infos im Internet :(

Danke für eure Beiträge, und fall jemand noch was gehaltvolles hat würde es mich freuen wenn er es hier postet... und kein Streit bitte...

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:28
von sanctus
Be_happy hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:Hast du sonst noch irgendwas Konstruktives beizutragen? Mal was hilfreiches, was dem TE hier weiterhilft?
Wie sieht es denn bei Dir aus? Die einen Gesetze nicht verstanden, die anderen gar nicht gekannt und so Verwirrung geschaffen! Nennst Du das "konstruktiv"? Ich würde das eher destruktiv nennen!
:lol: Jaja, na klar. Hab' dir wohl die Tour vermasselt, oder was? :mrgreen:

Kannst du denn deine Vorwürfe argumentativ belegen, ohne Polemik, so richtig fachlich? Lege doch mal los!

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 14:45
von edmund27
Das sind doch alles juristische Spielereien. Einfach zur ABH und den Antrag abgeben mit allen Unterlagen und dann sich die Stellungnahme anhören. Meine Frau hat schon die 2. Duldung. Nur keine Scheu vor den Behörden. :lol:

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 28.09.2015, 18:41
von qpr
sanctus hat geschrieben:Hast du sonst noch irgendwas Konstruktives beizutragen? Mal was hilfreiches, was dem TE hier weiterhilft?
Ignorier ihn einfach, was be happy hier in diesem thread geschrieben hat, ist einfach nur falsch und zeigt nur, daß er absolut keine Ahnung hat (was er in der Vergangenheit schon des öfteren bewiesen hat).

Eine AE nach § 16 AufenthG läßt sich sehr wohl in § 28 umwandeln (ohne das man ausreisen muß).

Kann man in der AufenthV nachlesen.

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 29.09.2015, 07:34
von PatrickB
Vielen Dank für die Beiträge...

Werde jetzt erst mal die Heirat organisieren und mich dann um das Aufenthaltstitelthema kümmern.

Werde dann wieder einen Erfahrungsbericht schreiben.

Gruß

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 29.09.2015, 09:26
von sanctus
qpr hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:Hast du sonst noch irgendwas Konstruktives beizutragen? Mal was hilfreiches, was dem TE hier weiterhilft?
Ignorier ihn einfach, was be happy hier in diesem thread geschrieben hat, ist einfach nur falsch und zeigt nur, daß er absolut keine Ahnung hat (was er in der Vergangenheit schon des öfteren bewiesen hat).

Eine AE nach § 16 AufenthG läßt sich sehr wohl in § 28 umwandeln (ohne das man ausreisen muß).

Kann man in der AufenthV nachlesen.
Ja, das sollte ich künftig tatsächlich tun. Wenn man sich mal den Verlauf hier ansieht, dann ist es auch mehr als offensichtlich, dass er keine Ahnung hat. Schmeißt hier eingangs mit juristischen Fachbegriffen um sich, die zur Thematik überhaupt nichts beisteuern und hat dann angeblich sogar die Lösung parat, die er aber im weiteren Verlauf wieder als unmöglich hinstellt, ohne sie aber konkret zu benennen. Na klar - wenn's so einfach wäre, könnte man ja keine potentiellen Mandaten vermitteln. :lol:

Auch in anderen Threads warte ich eigentlich noch auf belegende Argumente zu anderen Streitfragen. Da ich kein Anwalt bin, habe ich nicht die Rechtsverdrehermentalität, sondern kann aufgrund dessen, dass die Rechtswissenschaft nun mal nicht immer eindeutig ist, auch andere Ansichten akzeptieren, solange die gut begründet sind. Ich bin da der Letzte, der stur weiter auf einer einzige Ansicht rumreitet. Man erfährt aber lediglich Lächerlichkeiten anstatt einer anspruchsvollen fachlichen Diskussion, der ich sehr aufgeschlossen bin.

Aber egal! Die Infos hier sollten zu beginn erstmal ausreichend sein. Ich schlage ebenfalls vor, den Antrag auf Wechsel der AE einfach zu beantragen. Bei einer Ablehnung weiß man dann immerhin, wie man argumentieren könnte. Und den Missbrauch des AE nach § 16 soll die ABH erstmal nachweisen!

Viel Glück für PatrickB! - Und den Faden stets aktualisieren! :wink:

Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Verfasst: 29.09.2015, 10:39
von edmund27
qpr hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:Hast du sonst noch irgendwas Konstruktives beizutragen? Mal was hilfreiches, was dem TE hier weiterhilft?
Ignorier ihn einfach, was be happy hier in diesem thread geschrieben hat, ist einfach nur falsch und zeigt nur, daß er absolut keine Ahnung hat (was er in der Vergangenheit schon des öfteren bewiesen hat).

Eine AE nach § 16 AufenthG läßt sich sehr wohl in § 28 umwandeln (ohne das man ausreisen muß).

Kann man in der AufenthV nachlesen.
Der hat schon Ahnung. Er will nur wieder Kunden akquirieren. Und wenn eine Sache einfach geht. warum brauche denn eine Anwalt. Ich hatte hier schon an anderer Stelle geschrieben, dass ich vermute es ist dieselbe Person ist, mit der ich Zoff hatte. Und immer wenn es um Rechtsfragen taucht er hier im Forum auf. :mrgreen: