Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

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PatrickB
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Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von PatrickB »

Guten Morgen zusammen,

Ich sammele aktuell ein paar Infos bzgl. "Heirat in Dänemark und was danach zu tun ist". Habe im allgemeinen sehr hilfreiche Infos gefunden / bekommen, lediglich bei einem Thema finde ich immer sehr widersprüchliche Sachen im Inet.

Situation:
  • Sie in D für Sprachkurs (Aufenthaltstitel bis Mitte 2016)
  • Sprachzertifikat A1 oder höherwertig (Goethe oder TELC) wird vorhanden sein
  • Mit deutschen Staatsbürger in Dänemark getraut (inkl. Apostille)
Meine Frage:
Kann sie den Aufenthaltstitel als Ehefrau nun bekommen, ohne nochmal ausreisen zu müssen und mit FZF zurückzukommen, oder nicht?

hier ein paar Links:
eher nicht
auch eher nicht
wobei sich beide Links eher auf Schengenvisa beziehen

hier eher positiv (Ursprungsfrage auch auf Schengen Visum, Antwort auf Nachfrage bezieht sich auf ein nationales Visum, was meine Freundin ja auch hat)
oder hier aus dem Forum ... blurs Antwort ist eigentlich das was ich hören möchte (und was er mir auch als PN nochmal bestätigt hat (Vielen Dank dafür)). Kann das jemand bestätigen?

Ist hier der Unterschied "Schengenvisum" und "Aufenthaltstitel" das entscheidende Detail?

Sorry für diese ziemliche "Basic"-Frage, aber mit den SuFu-Ergebnissen habe ich mich nicht 100% bestätigt/widerlegt gesehen.

Gruß
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von sanctus »

Wenn ich das richtig sehe, dann handelt sich es bei euch lediglich um einen Wechsel des Aufenthaltszwecks. Die Beispiele die du hier verlinkt hast haben damit nicht sehr viel zu tun, da es da um ein Kurzzeitvisum (sprich Besuchsvisum) handelt. Hier will man vermeiden, dass Ausländer als Touristen getarnt einreisen und sich dann mit Deutschen ehelichen, um sich so vermeintlich ein Aufenthaltsrecht zu erhaschen.

Das dürfte bei euch eigentlich recht unspektakulär über die Bühne gehen, da deine Frau ja schon einen Aufenthaltstitel hat.
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Roger »

Definitiv muß sie wieder ausreisen, um den Aufenthaltstitel als Ehefrau zu bekommen.
Meine ABH wertet eine Heirat in Dänemark mit einem Visum zu Sprachstudien inzwischen als Mißbrauch des Visums, wenn sie es erfährt und weist aus. Da gibt es sogar inzwischen einen gesonderten Vordruck, den man unterschreiben muß. Also besser erst gar nicht hingehen, sondern zu gegebener Zeit ausreisen und in China
FZF-Visum beantragen.
PatrickB
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von PatrickB »

Roger hat geschrieben:Definitiv muß sie wieder ausreisen, um den Aufenthaltstitel als Ehefrau zu bekommen.
Meine ABH wertet eine Heirat in Dänemark mit einem Visum zu Sprachstudien inzwischen als Mißbrauch des Visums, wenn sie es erfährt und weist aus. Da gibt es sogar inzwischen einen gesonderten Vordruck, den man unterschreiben muß. Also besser erst gar nicht hingehen, sondern zu gegebener Zeit ausreisen und in China
FZF-Visum beantragen.
:shock: :shock: :shock: jetzt im Ernst?
Auch wenn ein weiterer Besuch des Sprachkurses nachgewiesen wird (was das Visum ja bezwecken soll)?
Das es manche Ausländerbehörden nach "gutdünken" entscheiden habe ich schon gehört. Bei einer Bekannten will die ABH aktuell auch das Sprachzertifikat vom Goetheinstitut nicht akzeptieren... Gibt es da nicht irgendwie... einheitliche Regeln?
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von cayman »

wir mussten auch ausreisen und mit einem FZF wieder einreisen, obwohl meine Frau seit 10 Jahren ein Schengen Visa hatte

Sprachzertifikate vom Goethe Institut müssen anerkannt werden, wozu gibt es die sonst?
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von sanctus »

Roger hat geschrieben:Definitiv muß sie wieder ausreisen, um den Aufenthaltstitel als Ehefrau zu bekommen.
Meine ABH wertet eine Heirat in Dänemark mit einem Visum zu Sprachstudien inzwischen als Mißbrauch des Visums, wenn sie es erfährt und weist aus. Da gibt es sogar inzwischen einen gesonderten Vordruck, den man unterschreiben muß. Also besser erst gar nicht hingehen, sondern zu gegebener Zeit ausreisen und in China
FZF-Visum beantragen.
Kann ich mir gar nicht vorstellen (obwohl bei den Behörden heutzutage alles möglich ist)

Dass man sich bei einem längeren Aufenthalt durchaus verlieben kann und das dann anschließend auch gleich rechtlich absegnen möchte, sprich heiratet, kann mir doch überhaupt nicht als Missbrauch vorgeworfen werden??? Höchstens, wenn man die Ausbildung gar nicht erst aufnimmt und gleich am 3. Tag nach Dänemark rennt, okay - aber so???
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von cayman »

wir waren bereits 10 Jahre verheiratet und um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen mussten wir mit dem richtigen Visa einreisen, es wurde keine Diskussion zugelassen obwohl wir ein sehr gutes Verhältnis zu dem Sachbearbeiter der ABH Luckenwalde haben
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Be_happy »

Wieso soll eigentlich in Dänemark geheiratet werden und nicht in DE?

Zwar oft gelesen, dennoch erschließt sich mir die dahinter stehende Logik nicht.

Ob nun Schengen- oder Sprachvisum, beide sind für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt worden, also für keinen Daueraufenthalt.

Deswegen noch einmal: Meine Frau kam mit Schengen-Visum, wir haben geheiratet, die Ausländerbehörde hat sich geärgert aber nachher, nach Intervention von Fachleuten, klein beigegeben... Es geht also, gewußt wie.
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Be_happy »

PatrickB hat geschrieben: :shock: :shock: :shock: jetzt im Ernst?
Auch wenn ein weiterer Besuch des Sprachkurses nachgewiesen wird (was das Visum ja bezwecken soll)?
Das es manche Ausländerbehörden nach "gutdünken" entscheiden habe ich schon gehört. Bei einer Bekannten will die ABH aktuell auch das Sprachzertifikat vom Goetheinstitut nicht akzeptieren... Gibt es da nicht irgendwie... einheitliche Regeln?
Siehst Du, darin liegen die Tücken der Juristerei! Schon einmal etwas vom objektiven und subjektiven Tatbestand gehört?

In der Überschrift steht danach, was ihr subjektiv wollt, hier schreibst Du, was es objektiv (offizielll) sein soll: Sprachkurs.

Ihr behauptet Sprachkurs weiter machen (wozu dann die Heirat?), wollt aber einen dauerhaften Aufenthalt! Würde ich an Deiner Stelle nicht selbst machen, geht ihr baden!
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Roger »

Wir haben 2006 in Dänemark geheiratet. Damals gab es die A1-Spracherfordernis noch nicht und es wurde auch noch nicht per Merkblatt und Unterschrift darauf hingewiesen, daß jeglicher Mißbrauch zu einem anderen Zweck, als dem im Visumantrag angegebenen, zur Ausweisung führen kann.
Das Heiraten kann die ABH nicht verbieten, wertet es aber inzwischen als Mißbrauch eines Besuchsvisums, Sprachvisums etc. So ist es jedenfalls bei der hiesigen ABH, obwohl ausgesprochen freundlich.
Meine Frau musste schon damals wieder ausreisen, um das FZF-Visum zu beantragen.
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von sanctus »

Jaja, die gute alte Juristerei!! Da ist ja schon wieder jemand am Arbeiten! :mrgreen:

Deine Frau hat also einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Sprachausbildung oder ähnliches?! Dann hat sie mit Sicherheit einen Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG?!

In Absatz 2 dieser Norm steht u.a.: "Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung."

Ein gesetzlicher Anspruch ist insoweit gegeben! - Ihr seid rechtskräftig verheiratet und könnt dies auch belegen. Daher müsste hier ein Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) ausgestellt werden. Und das eigentlich auch ohne Ausreise, denn es heißt ja hier "während des Aufenthalts".
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von blur »

Meine Frau ist mit einem Aupair Visum nach Deutschland eingereist. Nach der Aupair Stelle wurde ihr Aufenthaltstitel in einen fürs Studium geändert, nach der Hochzeit dann in einen als Ehefrau. Eine Ausreise war nicht notwendig.

Warum in Dänemark heiraten? Weil es viel einfacher ist, man braucht so gut wie keine Dokumente dafür.
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Be_happy »

blur hat geschrieben: Warum in Dänemark heiraten? Weil es viel einfacher ist, man braucht so gut wie keine Dokumente dafür.
Dann ist die Rückreise gesichert!
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Be_happy »

sanctus hat geschrieben:... Daher müsste hier ein Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) ausgestellt werden. Und das eigentlich auch ohne Ausreise, denn es heißt ja hier "während des Aufenthalts".
"Familiennachzug" steht dort, was Du hinterher hinein interpretierst steht wo? Wo Familiennachzug draufsteht, sit solcher auch drin. Es geht, wie Du richtig schreibst, um einen "Aufenthaltstitel", nicht mehr, nicht weniger. :mrgreen:
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Re: Ändern des Aufenthaltstitels nach Heirat in Dänemark

Beitrag von PatrickB »

Eieiei... ich merk schon... kontroverser als erhofft, aber danke für die Beiträge bis jetzt (ich hoffe es kommen noch welche)

Dänemark deswegen, weil es Dokumententechnisch sehr leicht ist... selbst wenn sie nun aus- und mit neuem Visum wieder einreisen müsste, dann wäre das noch einfach im Vergleich zu dem was die Deutschen an Dokumenten wollen.

Aktuell hat sie einen Aufenthaltstitel (so ein kleines Kärtchen) mit "Art des Titels": Aufenthaltserlaubnis. Gültig ist das Ding bis Mitte 2016. Auf der Karte selbst steht nichts wegen Sprachschule, etc. pp., aber das ursprüngliche Visum war eines für einen Sprachkurs (nicht studienvorbereitend). Daher denke ich mal, dass der Aufenthaltstitel nach "§16 Absatz 5 (Sprachkurse, Schulbesuch)"-AufenthG erteilt wurde.

Ich denke mal, dass es das Beste ist einfach mal bei der ABH anzurufen und zu fragen... letztendlich müssten die mir ja Infos geben können... möchte nur keine schlafenden Hunde wecken....

PS. leider meinerseits unglücklich ausgedrückt.... unsere "Situation" wird wie im ersten Post beschrieben sein... aktuell ist sie es noch nicht ;) sind noch nicht verheiratet ;)
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