Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintragen
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Hallo,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich Menschen suche, die evtl. schon Erfahrungen haben mit der Eintragung von chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt für Neugeborene.
Kurz zu uns: mein Mann stammt ursprünglich aus China (hat aber mittlerweile die französische, nicht mehr die chinesische Staatsbürgerschaft). Ich bin deutsche Staatsbürgerin, wir führen den chinesischen Familiennamen meines Mannes. Unsere Tochter wird irgendwann in den nächsten Tagen geboren und mein Mann wünscht sich, dass als 3. Vorname der chinesische Name eingetragen wird, den wir seine Eltern haben aussuchen lassen. Die ersten beiden Vornamen wären langweilige, normale deutsche Vornamen, der dritte soll "Youyou" (悠悠) lauten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das deutsche Standesamt da erstmal blöd schauen wird. Jetzt ist die Frage, wie man dem Standesamt diesen Namen gegenüber belegen kann? Da es ja in China nicht dieselbe Idee von bestimmten Wörtern, die als Vornamen fungieren, wie hier gibt, stelle ich mir das schwierig vor? Ich habe einmal kurz die Suchfunktion hier im Forum bemüht und gelesen, dass man sich den Namen irgendwo bei einem Taiwan-Center bestätigen lassen kann? Stimmt das und wenn ja, was ist das und wo finde ich das???
Besten Dank schon mal für eure Erfahrungen!!!
MamaMuh
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich Menschen suche, die evtl. schon Erfahrungen haben mit der Eintragung von chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt für Neugeborene.
Kurz zu uns: mein Mann stammt ursprünglich aus China (hat aber mittlerweile die französische, nicht mehr die chinesische Staatsbürgerschaft). Ich bin deutsche Staatsbürgerin, wir führen den chinesischen Familiennamen meines Mannes. Unsere Tochter wird irgendwann in den nächsten Tagen geboren und mein Mann wünscht sich, dass als 3. Vorname der chinesische Name eingetragen wird, den wir seine Eltern haben aussuchen lassen. Die ersten beiden Vornamen wären langweilige, normale deutsche Vornamen, der dritte soll "Youyou" (悠悠) lauten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das deutsche Standesamt da erstmal blöd schauen wird. Jetzt ist die Frage, wie man dem Standesamt diesen Namen gegenüber belegen kann? Da es ja in China nicht dieselbe Idee von bestimmten Wörtern, die als Vornamen fungieren, wie hier gibt, stelle ich mir das schwierig vor? Ich habe einmal kurz die Suchfunktion hier im Forum bemüht und gelesen, dass man sich den Namen irgendwo bei einem Taiwan-Center bestätigen lassen kann? Stimmt das und wenn ja, was ist das und wo finde ich das???
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Hallo MamaMuh, herzlich willkommen im Forum
Standesbeamtin: "Ich gehe mal davon aus, dass [hier der chinesische Name] ein gewöhnlicher chinesischer Vorname ist"
Laogai (holt tief Luft und will noch weiter ausholen): "Nun ja, streng genommen gibt es in China keine richtigen Vornamen, denn..."
Standesbeamtin (unterbricht und lächelt mich an): "DAS will ich gar nicht gehört haben!"
Ich denke mal wenn der erste Vorname langweilig und normal deutsch ist werden die nicht rum zicken.
Ich denke mal das hängt stark von dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin ab. Bei uns (1. Vorname deutsch-traditionell, 2. Vorname chinesisch) lief das so ab:MamaMuh hat geschrieben:Ich kann mir gut vorstellen, dass das deutsche Standesamt da erstmal blöd schauen wird. Jetzt ist die Frage, wie man dem Standesamt diesen Namen gegenüber belegen kann?
Standesbeamtin: "Ich gehe mal davon aus, dass [hier der chinesische Name] ein gewöhnlicher chinesischer Vorname ist"
Laogai (holt tief Luft und will noch weiter ausholen): "Nun ja, streng genommen gibt es in China keine richtigen Vornamen, denn..."
Standesbeamtin (unterbricht und lächelt mich an): "DAS will ich gar nicht gehört haben!"
Ich denke mal wenn der erste Vorname langweilig und normal deutsch ist werden die nicht rum zicken.
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Hehe, da seid ihr aber an eine nette Standesbeamtin geraten ich habe auch die Hoffnung, dass der Name so durchflutscht, es ist ja auch nur der 3. Vorname.
Ich will nur möglichst vermeiden, dass sich deswegen die Ausstellung der Geburtsurkunde verzögert und dann deshalb Kindergeld & Co. verspätet beantragt und gezahlt werden.
Danke schon mal, Laogai, für die schnelle Antwort
Sonst noch jemand Erfahrungen?
Ich will nur möglichst vermeiden, dass sich deswegen die Ausstellung der Geburtsurkunde verzögert und dann deshalb Kindergeld & Co. verspätet beantragt und gezahlt werden.
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Da sollte es keine Probleme geben. Gegebenfalls reib der beamteten Person den Namen von
Tu Youyou, der bekannten chin. Pharmakologin unter die Nase, dann ist alles in Butter.
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Also ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber bei Laogai war die Angelegenheit deshalb so unspektakulär, weil besser Hälfte mit Sicherheit noch die chinesische Staatsbürgerschaft hat (oder zu der Zeit hatte).
Hier die Norm zum Thema Namen:
(Art. 10 III EGBGB)
Der Inhaber der Sorge kann gegenüber dem Standesamt bestimmen, daß ein Kind den Familiennamen erhalten soll
1.
nach dem Recht eines Staates, dem ein Elternteil angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1,
2.
nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, oder
3.
nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.
Da nun aber beide Elternteile europäische (und nicht mehr chinesische) Staatsbürgerschaften haben, kann sich die Namensgebung nicht mehr nach chin. Namensrecht richten.
Kann man nur hoffen, dass da Frankreichs Namensrecht da u.U. nachgiebiger ist und man dort auch chin. Namen akzeptiert. Zumindest könnte man so argumentieren!
Hier die Norm zum Thema Namen:
(Art. 10 III EGBGB)
Der Inhaber der Sorge kann gegenüber dem Standesamt bestimmen, daß ein Kind den Familiennamen erhalten soll
1.
nach dem Recht eines Staates, dem ein Elternteil angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1,
2.
nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, oder
3.
nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.
Da nun aber beide Elternteile europäische (und nicht mehr chinesische) Staatsbürgerschaften haben, kann sich die Namensgebung nicht mehr nach chin. Namensrecht richten.
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Obige Norm beschäftigt sich mit "Familiennamen"...
In der Kommentierung zu Artikel 10 EGBGB habe ich noch folgendes gefunden:
Die durch Art. 10 Abs. 2 und 3 EGBGB offerierten Wahlmöglichkeiten für das auf den Ehenamen oder den Familiennamen des Kindes anzuwendende Recht haben zur Folge, dass auf Vor- und Familiennamen unterschiedliche Rechte Anwendung finden können. Dem deutschen Recht fremd, aber vielen anderen Rechtsordnungen bekannt, sind Zwischen- bzw. Mittelnamen. Diese kennzeichnen häufig die Verbindung zu einem der Elternteile, etwa der arabische Zusatz „ben/bent Mohamed“ (Sohn/Tochter des Mohamed) oder das bulgarische Patronym „Stefanowa“ (Tochter des Stefans) bzw. der dänische „mellmnavn“ sowie US-amerikanische „middle name“, der aus dem Familiennamen desjenigen Elternteils besteht, dessen Familiennamen das Kind nicht übernommen hat. Diese Namensbestandteile dienen zwar dazu, die Zuordnung zu einer (Klein-)Familie kenntlich zu machen, werden aber im Gegensatz zu Familiennamen nicht von Generation zu Generation weitergegeben, so dass Art. 10 Abs. 2, Abs. 3 EGBGB nicht zur Anwendung kommt und es bei dem Grundsatz des Art. 10 Abs. 1 EGBGB verbleibt.43 Das Personalstatut gilt ferner für andere Namenszusätze wie „jr“44 oder „Singh“.45 Zur Eintragungsfähigkeit dieser Namensbestandteile vgl. Rn. 45.
Ich muss zugeben, dass ich in dem Bereich "standesamtlichen Namensrecht" nicht allzu bewandert bin. Hier habt ihr aber schon einmal die möglichen Hürden bzw. Hilfen um dann vor der Standesbeamtin euer Ziel womöglich dennoch durchzusetzen. Die offizielle Eintragung heilt dann nämlich etwaige Mängel.
In der Kommentierung zu Artikel 10 EGBGB habe ich noch folgendes gefunden:
Die durch Art. 10 Abs. 2 und 3 EGBGB offerierten Wahlmöglichkeiten für das auf den Ehenamen oder den Familiennamen des Kindes anzuwendende Recht haben zur Folge, dass auf Vor- und Familiennamen unterschiedliche Rechte Anwendung finden können. Dem deutschen Recht fremd, aber vielen anderen Rechtsordnungen bekannt, sind Zwischen- bzw. Mittelnamen. Diese kennzeichnen häufig die Verbindung zu einem der Elternteile, etwa der arabische Zusatz „ben/bent Mohamed“ (Sohn/Tochter des Mohamed) oder das bulgarische Patronym „Stefanowa“ (Tochter des Stefans) bzw. der dänische „mellmnavn“ sowie US-amerikanische „middle name“, der aus dem Familiennamen desjenigen Elternteils besteht, dessen Familiennamen das Kind nicht übernommen hat. Diese Namensbestandteile dienen zwar dazu, die Zuordnung zu einer (Klein-)Familie kenntlich zu machen, werden aber im Gegensatz zu Familiennamen nicht von Generation zu Generation weitergegeben, so dass Art. 10 Abs. 2, Abs. 3 EGBGB nicht zur Anwendung kommt und es bei dem Grundsatz des Art. 10 Abs. 1 EGBGB verbleibt.43 Das Personalstatut gilt ferner für andere Namenszusätze wie „jr“44 oder „Singh“.45 Zur Eintragungsfähigkeit dieser Namensbestandteile vgl. Rn. 45.
Ich muss zugeben, dass ich in dem Bereich "standesamtlichen Namensrecht" nicht allzu bewandert bin. Hier habt ihr aber schon einmal die möglichen Hürden bzw. Hilfen um dann vor der Standesbeamtin euer Ziel womöglich dennoch durchzusetzen. Die offizielle Eintragung heilt dann nämlich etwaige Mängel.
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Ab heute ist Tu Youyou Nobelpreisträgerin für Medizin, jetzt wird der Name erst richtig bekannt.Roger hat geschrieben:Da sollte es keine Probleme geben. Gegebenfalls reib der beamteten Person den Namen von
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Abgesehen davon was anerkannt wird, warum ist es überhaupt so wichtig dass auch der chinesische Name im deutschen Pass steht? Ist klar dass ein Kind mit chinesischem Elternteil auch einen chinesischen Namen haben soll. Aber muss der unbedingt in D verwendet werden? Mein Sohn hat einen deutschen und einen chinesischen Namen. Beide sind komplett verschieden, inklusive Familienname, und haben nichts miteinander zu tun. Den deutschen verwendet er im Westen, den chinesischen in China nur in offiziellen Dokumenten. Ich finde das ist die beste Lösung, da Chinesen nicht mal den einfachsten westlichen Namen richtig aussprechen können und die Deutschen nicht mal eine einzige Pinyin-Silbe. Behörden sind sowieso zu dämlich und unflexibel, in D wie in China. Ich würde mir den ganzen Ärger sparen mich mit der Bürokratie rumzuschlagen.MamaMuh hat geschrieben:Unsere Tochter wird irgendwann in den nächsten Tagen geboren und mein Mann wünscht sich, dass als 3. Vorname der chinesische Name eingetragen wird, den wir seine Eltern haben aussuchen lassen. Die ersten beiden Vornamen wären langweilige, normale deutsche Vornamen, der dritte soll "Youyou" (悠悠) lauten.
Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Bei unserer Tochter ist die gleiche Konstellation völlig ohne Probleme über die Bühne gegangen. Zwei deutsche Vornamen, und ein chinesischer, der gleichzeitig noch den chinesischen Nachnamen meiner Frau beinhaltet (was strenggenommen gar nicht geht). Beim Eintragen hat niemand auch nur mit der Wimper gezuckt... Wir haben allerdings den chinesischen Namen nur in Pinyin eingetragenMamaMuh hat geschrieben: Die ersten beiden Vornamen wären langweilige, normale deutsche Vornamen, der dritte soll "Youyou" (悠悠) lauten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das deutsche Standesamt da erstmal blöd schauen wird. Jetzt ist die Frage, wie man dem Standesamt diesen Namen gegenüber belegen kann? Da es ja in China nicht dieselbe Idee von bestimmten Wörtern, die als Vornamen fungieren, wie hier gibt, stelle ich mir das schwierig vor? Ich habe einmal kurz die Suchfunktion hier im Forum bemüht und gelesen, dass man sich den Namen irgendwo bei einem Taiwan-Center bestätigen lassen kann? Stimmt das und wenn ja, was ist das und wo finde ich das???
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Anders ist das auch gar nicht möglich, denn sowohl in einer deutschen Geburtsurkunde als auch in einem deutschen Reisepass können Namen ausschließlich in lateinischen Buchstaben eingetragen werden.Schneeti hat geschrieben:Wir haben allerdings den chinesischen Namen nur in Pinyin eingetragen
Im Gegensatz z.B. zu chinesischen Reisepässen, in denen die Namen und sonstige Einträge sowohl in chinesischen Schriftzeichen als auch lateinischen Buchstaben stehen.
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Sicher? Habe zwar gerade keinen chinesischen Reisepass zur Hand, aber wenn ich mich recht erinnere, stehen zumindest die Namen nur in lateinischen Buchstaben drinnen.
GigiPineapple, hoffend, dass er sich nicht irrt
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Du hast leider vergebens gehofft.GigiPineapple hat geschrieben:Sicher? Habe zwar gerade keinen chinesischen Reisepass zur Hand, aber wenn ich mich recht erinnere, stehen zumindest die Namen nur in lateinischen Buchstaben drinnen.
GigiPineapple, hoffend, dass er sich nicht irrt
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Du erinnerst dich nicht richtig und deine Hoffnung kannst du begrabenGigiPineapple hat geschrieben:Sicher? Habe zwar gerade keinen chinesischen Reisepass zur Hand, aber wenn ich mich recht erinnere, stehen zumindest die Namen nur in lateinischen Buchstaben drinnen.
GigiPineapple, hoffend, dass er sich nicht irrt
Natürlich steht in einem chinesischen Reisepass der Name (auch) in chinesischen Schriftzeichen. Pinyin (also die Umschriftung mit lateinischen Buchstaben) ist ein Zugeständnis an die westliche Welt.
Und kurz zurück gelesen:
Dein Sohn verwendet für "offizielle Dokumente" in China also einen Namen, der offiziell gar nicht eingetragen und anerkannt ist? Läuft das nicht unter Urkundenfälschung?punisher2008 hat geschrieben:Mein Sohn hat einen deutschen und einen chinesischen Namen. Beide sind komplett verschieden, inklusive Familienname, und haben nichts miteinander zu tun. Den deutschen verwendet er im Westen, den chinesischen in China nur in offiziellen Dokumenten.
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Das ist ja das absurde. Sein offizieller westlicher Name wurde damals beim Beantragen eines Visums in China nicht anerkannt. Es musste unbedingt ein rein chinesischer Name her. Begründung: ist ein Elternteil Chinese ist auch das Kind Chinese, egal welchen Pass es hat. Und Chinesen haben einen chinesischen Namen zu haben. Seine Mutter hat sich dann noch am Schalter des PSB einen ausgedacht welcher dann so auch in sein Dokument eingetragen wurde. Dass der Name nicht mit dem Reisepass übereinstimmte schien niemanden zu kümmern. Und ein Reisepass allein war wohl nicht genug zum reisen, nein, es musste ein extra 通行证 ausgestellt werden. Klar bekamen wir damit bei der Ausreise Probleme, denn der Grenzbeamte wusste nicht von dieser Regelung. Die ganze Sache habe ich in einem extra Thread schon mal geschrieben:Laogai hat geschrieben: Und kurz zurück gelesen:Dein Sohn verwendet für "offizielle Dokumente" in China also einen Namen, der offiziell gar nicht eingetragen und anerkannt ist? Läuft das nicht unter Urkundenfälschung?punisher2008 hat geschrieben:Mein Sohn hat einen deutschen und einen chinesischen Namen. Beide sind komplett verschieden, inklusive Familienname, und haben nichts miteinander zu tun. Den deutschen verwendet er im Westen, den chinesischen in China nur in offiziellen Dokumenten.
http://forum.chinaseite.de/ftopic7616.html
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Re: Chinesischen Vornamen beim deutschen Standesamt eintrage
Es muss "an die restliche Welt" heißen - also Alles out of ChinaLaogai hat geschrieben:Du erinnerst dich nicht richtig und deine Hoffnung kannst du begrabenGigiPineapple hat geschrieben:Sicher? Habe zwar gerade keinen chinesischen Reisepass zur Hand, aber wenn ich mich recht erinnere, stehen zumindest die Namen nur in lateinischen Buchstaben drinnen.
GigiPineapple, hoffend, dass er sich nicht irrt
Natürlich steht in einem chinesischen Reisepass der Name (auch) in chinesischen Schriftzeichen. Pinyin (also die Umschriftung mit lateinischen Buchstaben) ist ein Zugeständnis an die westliche Welt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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