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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 22.09.2015, 17:03
von tigerprawn
steph hat geschrieben:aber einen Eintrag ins Eheregister werde ich nicht vornehmen (zu viele Behördengänge bes. in China für meine Frau notwendig) und was würde mir dieser Eintrag bringen? Gut, eine deutsche Eheurkunde, aber was hab ich davon?
Vorteile einer deutschen Eheurkunde:
- Es wird einfacher später eine Geburtsurkunde für die Kinder zu bekommen. (Man braucht dazu zwar nicht die dt Eheurkunde, muss aber fast alles Vorlegen was für die Nachbeurkundung nötig ist; insbesondere Geburtsurkunden der Eltern)
- Falls man die Urkunde mal verliert, bekommt man leicht eine neue. Ich weiß nicht wie das jetzt in HK ist, kann man sich da auf Anfrage eine neue zuschicken lassen? Und wie es in 40 Jahren sein wird, insbesondere wenn es dann nur noch 1 System in China gibt.

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 22.09.2015, 17:21
von steph
ingo_001 hat geschrieben:
steph hat geschrieben:
Squire hat geschrieben:@Roger: Dann hatte Deine Frau aber bereits eine Steuer ID - weil diese benötigt das Finanzamt normalerweise von beiden Partnern um die Eintragung vorzunehmen. Zusätzlich natürlich das Formular auf dem beide Eheleute unterschreiben müssen, dass sie mit der Abänderung der Steuerklasse einverstanden sind
Ich verstehe das so:
1.) ich habe nun meine Meldebescheinigung, mit dem Vermerk: Familienstand verheiratet
2.) nachdem meine Frau in Deutschland eintrifft, geht Sie mit Ihrem Reisepass (ID card) zum Einwohnermeldeamt (zusammen mit mir und der Eheurkunde aus HK) und meldet sich dort an... dann erhält Sie ebenfalls eine Meldebescheinigung mit dem Vermerk: Familienstand: Verheiratet
Ihr geht zusammen zum Meldeamt.
Dort gibts dann eine Meldebescheinigung in der Ihr zusammen drin steht, denn ich nehme mal an, dass Ihr in der selben Wohnung leben werdet.
Ist m.E. immer von Vorteil, wenn Beide in einer Meldebescheinigung drin stehen.
Ihre chin.-ID-Card interessiert hier Keinen - ihr Reisepass ist hier ihr alleiniges Ausweisdokument.
steph hat geschrieben:3.) Mit diesen beiden Meldebescheinigungen und dem beim Finanzamt erhältlichen und benötigten "Antragsformulars auf Steuerklassenänderung 3/5 (von mir und meiner Frau zu unterschreiben) gehen wir beide zum Finanzamt, oder reichen diese Unterlagen dort ein
Ja, aber mit einer Meldebescheinigung, in der Ihr Beide zusammen drin steht.
steph hat geschrieben:4.)Die Steueridentifikationsnummern (ich habe ja bereits eine, meine Frau aber nicht) werden doch dann vom Finanzamt ausgestellt, oder??
Nein, die bekommt Jeder vom Bundeszentralamt für Steuern

http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html
steph hat geschrieben:Was für mich nochmal ganz wichtig wäre: Verlangt irgendeine Behörde oder sonst wer eine deutsche Heiratsurkunde? (ich möchte mich nicht mit den Behörden "rumschlagen"... viele der Beamten scheinen aber nicht zu wissen, das die in HK geschlossene Ehe rechtskräftig ist, und es somit keine deutscher Urkunde bedarf!!!)... Liege ich dann im Falle eines Falles in der Beweispflicht?...
z.B. wenn jetzt das zuständige Finanzamt eine deutsche Eheurkunde "fordert"?!
Wie ich schon schrieb: Keine dt. Behörde.
Und in Berlin gibts ne Menge davon.

Die betr. Amtsschimmel in NRW sollten sich mal tunlichst mit den dies bzgl. Gesetzen, bilateralen Abkommen und den damit im Zusammenhang stehenden Regelungen beschäftigen.

Im WWW-Zeitalter (ich geh mal davon aus, das sie Zugang zum WWW haben) ist das bei Leibe alles andere als ne Mission Impossible.

Die sollen in der Landeshauptstadt nachfragen, die wissen das.

* Liest sich für mich so, als wenn Du in einem Ort wohnst, der aus 10 Häusern, einem Zigarrettenautomaten und einer Bushaltestelle besteht, an der 2 x tägl. ein Bus hält :mrgreen:
@ingo001: danke für Deine ausführliche Antwort:

ja, ich wohne in einem kleinen Ort... 3300 Einwohner, und die Beamten hier scheinen wirklich keine Ahnung zu haben...
hier nochmals die megatolle Antwort des Standesbeamten und auch des "Leiters" des Einwohnermeldeamts: (Auszug seiner mail)

...und Ihnen mitteilen, dass wir ihre Ehe mit Vorlage der Urkunde melderechtlich eintragen werden.
Ich weise jedoch darauf hin, dass die Ehe weiterhin nach deutschem Recht nicht anerkannt ist und keinerlei Rechte und Pflichten nach diesem auslöst!



In der Meldebescheinigung welche ich heute erhalten habe, steht meine Frau ebenfalls mit drin... allerdings nur Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Staatsangehörigkeit... nach Ihrer Anmeldung wird dann wohl eine neue Bescheinigung ausgestellt!?

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 22.09.2015, 20:26
von ingo_001
steph hat geschrieben:hier nochmals die megatolle Antwort des Standesbeamten und auch des "Leiters" des Einwohnermeldeamts: (Auszug seiner mail)

...und Ihnen mitteilen, dass wir ihre Ehe mit Vorlage der Urkunde melderechtlich eintragen werden.
Ich weise jedoch darauf hin, dass die Ehe weiterhin nach deutschem Recht nicht anerkannt ist und keinerlei Rechte und Pflichten nach diesem auslöst!

In der Meldebescheinigung welche ich heute erhalten habe, steht meine Frau ebenfalls mit drin... allerdings nur Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Staatsangehörigkeit... nach Ihrer Anmeldung wird dann wohl eine neue Bescheinigung ausgestellt!?
Das haut den stärksten Schildbürger um ...

Nach Kompetenz werden die Posten in Deinen Ämtern augenscheinl. nicht vergeben ...

Hier ein Link zur hoffentl. erhellenden Info vom AUSWÄRTIGEN AMT:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718

Ist ja geradezu unglaubl. wie weit man es mit Ignoranz und Inkompetenz bringen kann ...

Wenn ich etwas nicht weiss, mache ich mich sachkundig - sollte auch für alle Beamten eine Selbstverständlichkeit sein ...

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 22.09.2015, 23:08
von steph
ingo_001 hat geschrieben:
steph hat geschrieben:hier nochmals die megatolle Antwort des Standesbeamten und auch des "Leiters" des Einwohnermeldeamts: (Auszug seiner mail)

...und Ihnen mitteilen, dass wir ihre Ehe mit Vorlage der Urkunde melderechtlich eintragen werden.
Ich weise jedoch darauf hin, dass die Ehe weiterhin nach deutschem Recht nicht anerkannt ist und keinerlei Rechte und Pflichten nach diesem auslöst!

In der Meldebescheinigung welche ich heute erhalten habe, steht meine Frau ebenfalls mit drin... allerdings nur Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Staatsangehörigkeit... nach Ihrer Anmeldung wird dann wohl eine neue Bescheinigung ausgestellt!?
Das haut den stärksten Schildbürger um ...

Nach Kompetenz werden die Posten in Deinen Ämtern augenscheinl. nicht vergeben ...

Hier ein Link zur hoffentl. erhellenden Info vom AUSWÄRTIGEN AMT:



http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718

Ist ja geradezu unglaubl. wie weit man es mit Ignoranz und Inkompetenz bringen kann ...

Wenn ich etwas nicht weiss, mache ich mich sachkundig - sollte auch für alle Beamten eine Selbstverständlichkeit sein ...

ja, das ist echt der Hammer der Typ... und er hat sich als Bürgermeister beworben, und hat auch noch jede Menge Stimmen bekommen...
Ich hatte vor Ihm Folgendes zu antworten:

meine Ehe ist in Deutschland anerkannt und rechtskräftig... SIE können mir das nicht verweigern, es sei denn SIE ändern das Abkommen zwischen Deutschland und Hong Kong. bzw. Sie sind berechtigt ein Gesetz zu ändern :)
Diese Dinge sind auch auf diversen Internetseiten nachzulesen, und wenn man sich in anderen Standesämtern oder Einwohnermeldeämtern in Deutschland erkundigt, wird ihnen JEDER bestätigen, das die in HK geschlossene Ehe in Deutschland rechtskräftig ist.

Zum Verständnis: Den Eintrag ins deutsche Eheregister hat überhaupt nichts mit der Anerkennung der Ehe in Deutschland oder mit deutschem Recht zu tun... es wird dadurch lediglich eine deutsche Eheurkunde ausgestellt...
Der Eintrag ins Eheregister ist darüber hinaus freiwillig!


Als Standesbeamter und "eventuell zukünftiger Bürgermeister" wäre es mir an Ihrer Stelle mehr als peinlich, einem Bürger (in diesem Falle mir) solche Unwahrheiten mitzuteilen... wenn man etwas nicht weiss, dann besteht die Möglichkeit sich schlau zu machen :))

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 23.09.2015, 08:17
von edmund27
Squire hat geschrieben:@Roger: Dann hatte Deine Frau aber bereits eine Steuer ID - weil diese benötigt das Finanzamt normalerweise von beiden Partnern um die Eintragung vorzunehmen. Zusätzlich natürlich das Formular auf dem beide Eheleute unterschreiben müssen, dass sie mit der Abänderung der Steuerklasse einverstanden sind
Ich wohne in Hessen. Meine Frau hatte vorher keine Steuer ID. Mit der Meldebescheinigung wurde die Steuerklasse geändert und danach die Steuer ID zugeschickt.

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 23.09.2015, 09:48
von ingo_001
tigerprawn hat geschrieben:
steph hat geschrieben:aber einen Eintrag ins Eheregister werde ich nicht vornehmen (zu viele Behördengänge bes. in China für meine Frau notwendig) und was würde mir dieser Eintrag bringen? Gut, eine deutsche Eheurkunde, aber was hab ich davon?
Vorteile einer deutschen Eheurkunde:
- Es wird einfacher später eine Geburtsurkunde für die Kinder zu bekommen. (Man braucht dazu zwar nicht die dt Eheurkunde, muss aber fast alles Vorlegen was für die Nachbeurkundung nötig ist; insbesondere Geburtsurkunden der Eltern)
Incorecto.

Wir haben keine dt. Eheurkunde.
Nach der Geburt unserer Töchter mussten bis auf unsere Pässe und Geburts-Urkunden gar nichts vorlegen.
Wir hatten zwar auch unsere Meldebescheinigung dabei - die aber (glaube ich) gar nicht gebraucht wurde.
Unsere Ehe wurde ja schon durch das Vorlegen der amtl. Übersetzung des Hochzeits-Büchleins (Nov. 2006) bei unserem Standesamt registriert, weshalb da im Nachhinein nicht nochmal ein Ehedokument vorgezeigt werden muss.
Stand: 2009 und 2012.

* Soweit sich da nichts geändert hat, müssen Eltern IMMER ihre Geburtsurkunden und Pässe vorlegen, damit Töchterchen/Söhnchen eine Geburtsurkunde erhalten kann.

Eine Heiratsurkunde ist nämlich kein Identitätsnachweis.

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 11.10.2015, 22:08
von steph
nochmals zum Eintrag der Ehe ins deutsche Eheregister:
Hat das jemand von Euch gemacht?...
Laut "meinem" Standesbeamten würden dafür folgende Unterlagen benötigt:


für die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung benötige ich aufgrund des vorher nicht ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisses folgende Unterlagen Ihrer Frau:

- Kopie des Personalausweises/Reisepasses (evtl. übersetzt)

- Aufenthaltsbescheinigung, aus der neben dem Wohnsitz die Staatsangehörigkeit hervorgeht

- Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand als Niederschrift von einem staatl. Notariat („Ledigkeitsbescheinigung“) für den Zeitpunkt vor der Heirat in HongKong

- Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde



Zusätzlich sollte in der eidesstattlichen Erklärung Ihre Frau sich zu der Namensführung äußern, ansonsten gilt es so, als wenn keine Erklärung abgegeben wurde.

Beispielsweise: „Ich wähle für die Namensführung in der Ehe das deutsche Recht. Wir bestimmen den Geburtsnamen des Mannes zu unserem Ehenamen“.


Ist das so?

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 11.10.2015, 22:32
von steph
ich hab nochmal gegoogelt... und sogar was auf der Seite "meines" Standesamts gefunden...
(was allerdings alles andere als aussagekräftig ist!!!)....


Anerkennung/Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Sie haben im Ausland geheiratet und nun stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie die Ehe hier anerkennen lassen müssen.

Zunächst einmal erbringt eine Heiratsurkunde vollen Beweis der Eheschließung, eine förmliche Anerkennung der Ehe ist nicht notwendig.

Sie können, Sie müssen aber nicht, Ihre im Ausland geschlossene Ehe bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie leben, nachbeurkunden lassen.

Dazu benötigen Sie einige Unterlagen, auf jeden Fall gehört dazu:

1. Ihre Ausweise

2. Ihre Heiratsurkunde

3. Evtl. Übersetzungen

4. Evtl. Eheurkunden von Vorehen und evtl. Scheidungsurteil





Welche Unterlagen Sie jedoch ganz individuell brauchen, hängt immer von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Historie ab. Eine allgemeingültige Liste gibt es leider nicht. Bei dieser Seite handelt es sich um eine ganz allgemeine Information, nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und lassen sich bitte ganz persönlich beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie lange das Verfahren evtl. dauern kann und welche Gebühren auf Sie zukommen.

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 11.10.2015, 23:13
von RoyalTramp
@steph

Hast meine PN bekommen? Dann weißt du ja, dass es bei meiner Frau und mir genauso war, wie es "dein" Standesbeamter geschrieben hatte. Aber ob das wirklich immer so sein muss, wage ich nicht zu behaupten. ;)

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 11.10.2015, 23:20
von steph
RoyalTramp hat geschrieben:@steph

Hast meine PN bekommen? Dann weißt du ja, dass es bei meiner Frau und mir genauso war, wie es "dein" Standesbeamter geschrieben hatte. Aber ob das wirklich immer so sein muss, wage ich nicht zu behaupten. ;)

@royal tramp:

hab ich bekommen und gerade gelesen... Besten Dank!!!

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 12.10.2015, 12:04
von steph
folgende Frage zur Geburtsurkunde: (chinesische)

1.) muss diese beim zuständigen Krankenhaus ausgestellt werden, oder reicht es, wenn das Notariat diese ausstellt? (wohl direkt in deutscher Sprache möglich)
2.) Ist es möglich, diese bei einer der chinesischen Botschaften in Deutschland (z.B. beim Generalkonsulat in Frankfurt) beglaubigen, bzw. überbeglaubigen zu lassen, anstatt beim Konsulat in China?

Die Beglaubigung macht doch der Notar, die Überbeglaubigung das Konsulat??!... richtig?!

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 12.10.2015, 13:35
von Squire
nein nicht richtig

Beglaubigung Notar und dann Chinese Ministery for foreign Affairs (läuft für chinesische Staatsbürger mittlerweile über eine entsprechende Agentur, die ggf. auch das Legalisieren durch die deutsche Botschaft übernimmt. Versand der Dokumente erfolgt m.W. nur Landes intern).

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 12.10.2015, 16:54
von qpr
steph hat geschrieben: 2.) Ist es möglich, diese bei einer der chinesischen Botschaften in Deutschland (z.B. beim Generalkonsulat in Frankfurt) beglaubigen, bzw. überbeglaubigen zu lassen, anstatt beim Konsulat in China?

Die Beglaubigung macht doch der Notar, die Überbeglaubigung das Konsulat??!... richtig?!
Lies dir doch bitte die Informationen auf der Webseite der deutschen Botschaft in Beijing durch.
Dort findest du alles Wissenwertes über die Legalisation von chinesischen Dokumenten.

http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 0-ubs.html

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 20.10.2015, 17:36
von mcbandit
Ich (Student) habe meine Chinesische Freundin inChina geheiratet. Mit den Papieren hat alles gepasst.
Nun hat meine Frau ein Ehezuzugsvisum gestellt. Die Papiere waren für das Konsulat auch in Ordnung.
Nun wir der Visumantrag von der Ausländerbehörde in Deutschland bearbeitet.
Die haben mich nun einbestellt und wollen für drei Monate Gehaltsnachweise und den Nachweis der der Wohnsituation (Mietvertrag). Da ich als Student bei meinen Eltern gemeldet bin und nur ein WG-Zimmer am Studienort habe und natürlich kein einkommen habe befürchte ich Schwierigkeiten.
Wie ist da die rechtliche Lage?

Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Verfasst: 20.10.2015, 17:38
von mcbandit
Ich (Student) habe meine Chinesische Freundin inChina geheiratet. Mit den Papieren hat alles gepasst.
Nun hat meine Frau ein Ehezuzugsvisum gestellt. Die Papiere waren für das Konsulat auch in Ordnung.
Nun wir der Visumantrag von der Ausländerbehörde in Deutschland bearbeitet.
Die haben mich nun einbestellt und wollen für drei Monate Gehaltsnachweise und den Nachweis der der Wohnsituation (Mietvertrag). Da ich als Student bei meinen Eltern gemeldet bin und nur ein WG-Zimmer am Studienort habe und natürlich kein einkommen habe befürchte ich Schwierigkeiten.
Wie ist da die rechtliche Lage?