Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
古仲文
Neuling
Beiträge: 10
Registriert: 30.11.2014, 17:33

Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

Hallo zusammen!

Ich hoffe, die Frage kam noch nicht auf, ich habe jedenfalls nicht dazu gefunden.

Ich bin mit einer Chinesin verheiratet (Heirat in HK), wir leben in Guangzhou und wir haben einen gemeinsamen Sohn. Nun sind gerade dabei für unseren Sohn den deutschen Pass zu beantragen. An sich ja kein problem, da das dt. Gesetzt klar festlegt, wenn wenigstens eines der beiden Elternteile Deutscher ist, ist das Kind auch Deutscher. Dennoch langt den dt. Behörden nicht einfach mein Pass, sondern sie verlangen meine Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde meiner Frau, die Geburtsurkunde unseres Sohnes, unsere Heiratsurkunde und meine Abmeldebescheinigung.

Alles muss selbstverständlich beglaubigt sein - und da fangen die Probleme an. Denn die Chinesen beglaubigen ihre eigenen Urkunden nicht. Wir müssen zuerst zu einem Notar, der uns dann von den jeweiligen Urkunden eine spezielle Abschrifft anfertigt, die dann wiederum von den Chinesen beglaubigt wird. Da meine Frau in Nanning geboren ist, müssen wir ihre Geburtsurkunde zuerst in Nanning von einem Notar transformieren, dann in Nanning beglaubigen und schließlich noch einmal in Guangzhou überbeglaubigen lassen, bevor das dt. Konsulat die Urkunde akzeptiert. So weit, so bescheuert.

Der wirkliche Hammer aber kam gestern, als wir hier in Guangzhou die Geburtsurkunde unseres Sohnes notariell in ein beglaubigbares Dokument transformieren wollten. Das macht der Notar nur, wenn wir einen Vaterschaftstest vorlegen können, der belegt, dass ich der Vater bin. WTH?!? Der Notar behauptete, dies müsse so sein, da zwischen der Geburt unseres Kindes und der Heirat weniger als 6 Monate lagen. Nun könnte man ja sagen, super! Die sorgen sich für mich, dass ich am Ende nicht einem Kuckuckskind aufsitze (was definitiv nicht der Fall ist). Aber der Spaß kostet zwischen 4.500 und 6.000 RMB (also richtig Kohle) und weitere 14 Tage Zeit, bis wir das Ergebnis des Tests bzw. das Dokument, das bestätigt, dass ich der Vater bin, erhalten.

Kann irgendwer von Euch diese völlig absurde Praxis bestätigten oder ist das lediglich ein Versuch des Notar Kohle vom dummen Laowei abzuziehen? Ich habe schwer diesen Verdacht, da sie uns auch gleich zwei Krankenhäuser nannten, wo wir diesen Test machen können...wir werden natürlich auch das Notariat in Nanning kontaktieren und dort nachfragen, was an diesem völlig absurden Gebaren dran ist, aber das klappt erst wieder am Montag. Werde deren Antwort hier natürlich auch einstellen, aber vielleicht weiß ja jemand von Euch schon mal vorab weiter...
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von happyfuture »

Hallo,

gut gelacht, als ich das gelesen habe, Danke!

Als erstes solltest du den Notar wechseln, allenfalls sollte eine Vaterschaftsanerkennung ausreichen.

Folgende sinnlose Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen:
Wer in China nicht das bekommt, was er braucht, macht grundlegend etwas falsch oder versteht das "System" hier nicht 8)

Viel Erfolg!
Be_happy
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 480
Registriert: 26.05.2012, 07:38

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Be_happy »

happyfuture hat geschrieben: ... Als erstes solltest du den Notar wechseln, allenfalls sollte eine Vaterschaftsanerkennung ausreichen.
1. Richtig.

2. Geht nicht, Vaterschaftsanerkennung geht nur ohne Vater in der Geburtsurkunde!
Shenzhen
VIP
VIP
Beiträge: 4762
Registriert: 31.10.2010, 14:00
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

happyfuture hat geschrieben:gut gelacht, als ich das gelesen habe, Danke!

Als erstes solltest du den Notar wechseln, allenfalls sollte eine Vaterschaftsanerkennung ausreichen.

Folgende sinnlose Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen:
Wer in China nicht das bekommt, was er braucht, macht grundlegend etwas falsch oder versteht das "System" hier nicht 8)
Sorry was soll der Bloedsinn? Du hast allem Anschein nicht die geringste Ahnung vom Rechtssystem in China - es gibt wohl kaum ein anderes Land das so klare Regeln hat wie China - kein Wunder da das meiste aus deutschen Gesetzesbuechern kopiert wurde...
Vaterschaftsanerkennung hat mal rein garnichts mit Geburtsurkunde zu tun und hilft dem TE genausoviel wie ein Kropf - wenn man keine Ahnung hat einfach mal...
Be_happy hat geschrieben:2. Geht nicht, Vaterschaftsanerkennung geht nur ohne Vater in der Geburtsurkunde!
Vaterschaftsanerkennung hat in dem Fall auch rein garnichts mit der Geburturkunde oder dem nicht vorhandensein eines Vaters zu tun. Die (Deutsche) Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Die wird aber auch nicht vor Chin. Recht oder Notar abgegeben sondern vor dem Deutschen...

Da hier leider wieder viel Halbwissen verteilt wird mal etwas Aufklaerung:

Das mit dem DNA-Vaterschaftstest ist richtig es gibt eine solche Geburtsurkunden in China. ABER diese braucht man nicht fuer die Eintragung in das Geburtsregister. Fuer diese reicht die Ubersetzung und Doppelte Legalisation der "Medizinischen Geburtsurkunde" die man normalerweise vom Krankenhaus bekommt aus. Also dem netten Notar sagen man will eine beglaubigte Uebersetzung der "Medizinischen Geburtsurkunde" haben. Das kann er ohne Vaterschaftstest machen. Er wird dir zwar ggf. noch etwas sagen von wegen das ist aber fuer China nicht ausreichend o.ae. aber das ist wurst da sie nicht fuer China ist. Du musst ihm klar sagen du willst keine neue Geburtsurkunde sondern einfach eine Uebersetzung. Eine offizielle Chin. Geburtsurkunde vom "Government" fuer nicht verheiratete (ich nehme an ihr habt eure Heirat nicht im Mainland registriert oder?) gibts nur mit DNA-Test, die brauchst du aber garnicht. Bei dem Notar kann man dann auch gleich sagen das man alles doppelt legalisiert haben moechte - vom Chin. "Aussenministerium" und vom deutschen Konsulat. Nach ca. 3-5 Wochen hat man dann die doppelt legalisierte Geburtsurkunde in der Hand.

Das gleiche Spiel fuer alle erforderlichen Dokumente - Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Mutter, Geburtsurkunde Kind. Alternativ wenn man das nicht den Notar machen lassen moechte kann man auch einen Agenten zur doppelten Legalisation beauftragen - ist sinnvoll wenn man Dokumente von weiter her hat, geht auch etwas schneller. CTS in Peking machen das z.B.

Ich brauchte noch eine Vaterschaftanerkennung (Deutsche) da ich mit meiner Partnerin nicht verheiratet bin, die Vaterschaftsanerkennung kann z.Zt. nicht in Guangzhou erfolgen da kein entspr. Bevollmaechtigter da ist, wir haben die in Hong Kong abgegeben, wo auch gleich mit den o.a. Dokumenten die Eintragung ins Geburtsregister erfolgte, in ca. 4-6 Wochen sollten dann alle erf. Dokumente zur Passbeantragung in Guangzhou vorliegen.
古仲文
Neuling
Beiträge: 10
Registriert: 30.11.2014, 17:33

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

Hi Shenzhen, danke für die ausführliche Antwort. Es gibt diese absurde Regelung also, aber sie betrifft es uns nicht? Schließe ich aber aus dem möglichen eintrag ins geburtenregister, dass für unseren Sohn theoretisch ein Hukou möglich wäre?

CTS gibt es ja auch in GUangzhou - vielleicht ist das die cleverere Lösung als mehrfach zwischen GUnagxi, guangdong hin und her zu pendeln und viel Zeit zu verplempern.

Doch, so weit ich weiß haben wir unsere Ehe in China registriert. Andernfalls hätte meine Frau keine "Geburtserlaubnisbekommen" und ihren Job verloren und wäre darüberhinaus ohne jede Krankenversicherung da gestanden.

Was ich jetzt nicht verstehe ist die doppelte Legalisierung. Wenn eine Urkunde legalisiert/beglaubigt ist, dann muss ich das doch nicht noch ienmal vom ausländischen Konsulat machen lassen? Unsere Heiratsurkunde mit Apostille aus Hong Kong ist für das Konsualt völlig ausreichend. nur die Geburtsurkunde meiner Frau muss erst in Nanning (Guangxi) beglaubigt werden und dann noch einmal von der höheren Behörde hier in Guangzhou (Guangdong)... Vielen Dank jedenfalls
Shenzhen
VIP
VIP
Beiträge: 4762
Registriert: 31.10.2010, 14:00
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Hong Kong ist in diesen Sachen nicht China. wenn du dir einfach mal die Zeit nimmst auf der Deutschen Konsulatsseite zu schauen findest du alle Informationen. Stichwort Geburt im Ausland. Da gibt es Merkblätter die genau beschreiben was man braucht und was es mit der doppelten Legalisierung auf sich hat. Ja erfordert 3 Seiten Text zu lesen, ich habe es auch geschafft...
Chinesische Urkunden werden in der Regel nur den Gebrauch innerhalb Chinas ausgestellt und können in dieser Form nicht legalisiert werden. Eine Legalisation ist nur möglich, wenn die Urkunde von einem öffentlichen Notariat der Volksrepublik China ausgestellt wurde. So- mit werden keine Originalurkunden legalisiert, sondern ausschließlich notarielle Urkunden (chin.公证书). Bitten wenden Sie sich mit der chinesischen Originalurkunde an das zuständige Notariat, wel- ches Urkunden für die Verwendung im Ausland ausstellen kann (die Zuständigkeit richtet sich in der Regel danach, in welcher Stadt die Originalurkunde ausgestellt wurde). Das Notariat erstellt anhand der Originalurkunde eine notarielle Urkunde. Zudem fertigt das Notariat auch Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache bzw. lässt Übersetzungen bei einem aus- gewählten Übersetzungsbüro anfertigen. Der Notar bestätigt im Regelfall auch die Richtigkeit der Übersetzung. Die notariell beglaubigten Urkunden müssen Sie anschließend durch das zuständige chinesi- sche Amt für Auswärtige Angelegenheiten der jeweiligen Provinz überbeglaubigen lassen. Entweder wenden Sie sich persönlich oder mit Hilfe Dritter (Verwandte, Bekannte, Freunde) an die nachfolgend genannten Stellen oder Sie nutzen für die Erledigung dieses Behörden- gangs z. B. das kostenpflichtige Angebot von: China Travel Service (CTS) Guangdong 广东省中国旅行社
Das deutsche Geburtsregister hat nichts mit der Huko zu tun.... Oh man...
Benutzeravatar
Yingxiong
Titan
Titan
Beiträge: 7252
Registriert: 12.11.2006, 17:50
Wohnort: Schweiz, Oberfranken, Beijing
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 6 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Yingxiong »

古仲文 hat geschrieben:...
Doch, so weit ich weiß haben wir unsere Ehe in China registriert. Andernfalls hätte meine Frau keine "Geburtserlaubnisbekommen" und ihren Job verloren und wäre darüberhinaus ohne jede Krankenversicherung da gestanden.
Wenn deine Frau mit einem Ausländer verheiratet ist, braucht sie keine Geburtserlaubnis. Diese Regelung gilt dann nicht. Das wissen aber viele, die dort das Sagen haben, nicht. Also auch bei höheren Instanzen nachfragen.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013

Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...

Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
Shenzhen
VIP
VIP
Beiträge: 4762
Registriert: 31.10.2010, 14:00
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

wir sind nicht mal verheiratet unser Kind wurde ohne Geburtserlaubnis geboren und auch ohne Heirat im Huko meiner Freundin eingetragen, ist zur Zeit ohne rote Umschlaege moeglich....
Shenzhen
VIP
VIP
Beiträge: 4762
Registriert: 31.10.2010, 14:00
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Da ich mal nicht so bin die Links zu allen erforderlichen Merkblaettern und Formularen:

http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... urt/s.html
http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 0-ubs.html

Da findet man alle Informationen die benoetigt werden.

Gem all den Informationen eine Checkliste erstellen - sobald ueberall Haken sind kann man das Konsulat kontaktieren - ich habe die vorab kontaktiert, und wurde gebeten vorab die Dokumente per e-mail zu schicken, da alles OK war habe ich dann einen Termin gemacht.

Meine Checkliste - fuer nicht verheiratete:

Vaterschaft:

[ ]Fragebogen zur Vaterschaftsanerkennung
[ ]Geburtsurkunde Kind doppelt leg.
[ ]Geburtsurkunde Mutter doppelt leg.
[ ]Geburtsurkunde Vater
[ ]Reisepass Mutter
[ ]ID-Card Mutter
[ ]ID-Card Kind
[ ]Reisepass Vater
[ ]Urkunde Ledigkeit bei Geburt doppelt leg.

Geburtsregister + Pass Kind

[ ]Antrag auf Beurkundung einer Geburt im Ausland + 2 Kopien
[ ]Anlage zur Beantragung (Namensfuehrung) + 2 Kopien
[ ]Passantrag Kind + 2 Kopien
[ ]Urkunde Vaterschaftsanerkennung + 2 Kopien
[ ]Geburtsurkunde Kind doppelt leg. + 2 Kopien
[ ]Geburtsurkunde Mutter doppelt leg. + 2 Kopien
[ ]Geburtsurkunde Vater + 2 Kopien
[ ]Reisepass Mutter + 2 Kopien
[ ]ID-Card Mutter + 2 Kopien
[ ]Reisepass Vater + 2 Kopien
[ ]2 Passfotos Kind
古仲文
Neuling
Beiträge: 10
Registriert: 30.11.2014, 17:33

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

Danke Shenzhen, aber so ganz doof bin ich nicht. Die Liste des Konsulats habe ich selbstredend, sonst würde es uns etwas schwer fallen, das alles gerade in die Wege zu leiten.

Dass Du einen Eintrag ins deutsche Geburtsregister meintest war nicht unbedingt so klar, wenn es im Satz zuvor um China ging...
Zum HukouEintrag - hat euer Kind einen europäischen oder einen chinesischen Namen? Bei ersterem ist dies nämlich sehr wohl ein Problem (zumindest laut Aussage meiner Frau) und in zweiterem Falle gibt es für den dt. Pass nur eine Pinyin-Umschrift.

Was die doppelte Legalisierung betrifft, da stand ich auf dem Schlauch - aber klar, die (von den Chinesen) beglaubigten Urkunden müssen (für den Gebrauch in deustchen Amststuben) legalisiert werden - reine Beutelschneiderei, aber da nimmt sich kein Staat etwas.

Anyway - der Notar in Nanning (zu dem wir Beziehungen haben) erklärte, dass es laut Gesetz eines solchen Vaterschaftstests nicht bedarf, aber manche mehr einfordern als nötig - anyway, wir gehen morgen zu einem anderen Office.
Shenzhen
VIP
VIP
Beiträge: 4762
Registriert: 31.10.2010, 14:00
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Wenn Du die Dokumente zur Namensfuehrung gelesen haettest wuesstest du das man den Vornamen des Kindes waehlen kann wenn man es begruendet. (XingJunUn z.B. ist kein gebraeuchlicher Vorname in Deutschland) Genau so der Familienname - man kann auf den Formularen waehlen welchen Familiennamen man fuer das Kind haben moechte.

Die Geburtsurkunde und Huko-Eintrag erfolgte natuerlich mit dem Chinesischen Namen - wenn ihr keinen Chinesischen Namen habt haettet ihr euch vorher schlau machen sollen - wenn es jetzt Probleme gibt ists ggf. zu spaet. Dann bekommt ihr halt keinen Huko-Eintrag und nur einen Deutschen Pass.

Ich erkenne jetzt nicht wo irgendwas Beutelschneiderei ist - das sind ganz normale Prozeduren fuer Dokumente aus dem Ausland wo es keine besonderen Abkommen gibt, sonst koennte sich ja jeder Hans Wurst nen Dokument selber schreiben...
Benutzeravatar
mario.s
VIP
VIP
Beiträge: 1190
Registriert: 05.02.2013, 12:50
Wohnort: 中国四川 (Sichuan, China)

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von mario.s »

Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier ein paar verschiedene Themen durcheinander geworfen wurden. Just my 2 cent:

Die doppelte Legalisierung von Chinesischen Urkunden für Deutsche Ämter ist nicht wirklich kompliziert. Denn bei allen von uns bisher benötigten Unterlagen ging es mit Nichten darum, dass die Chinesen ihre eigenen Chinesischen Urkunden legalisieren. Was legalisiert wird, sind die ÜBERSETZUNGEN dieser Urkunden.

Notwendig hierfür sind von der Chinesischen Behörde für Auslandsangelegenheiten anerkannte Übersetzer. (Ja, es gibt auch viele davon mit Notarfunktion.) Die Legalisierung sieht dann i.d.R. so aus, dass der Übersetzer versichert, dass die Übersetzung dem Original entspricht (ein Notar bestätigt ggf. überdies, dass das Original dem Anschein nach oder gemäß seiner Prüfung ein echtes Dokument ist). Das Chin. Amt für Auslandsangelegenheiten bestätigt in der ersten Stufe der Legalisierung, dass es sich bei dem Übersetzer/Notar um einen zugelassenen solchen handelte. Und das Deutsche Amt bestätigt, dass die Legalisierung des Chin. Amtes gemäß der Unterschrift/Siegel seine Richtigkeit hat.


Was den Hukou und den Namen angeht: Hukou geht mit Chin. Namen problemlos, so viel kann ich bestätigen. Der Deutsche Pass geht damit übrigens auch, wenn die Umschrift des Chin. Namens in der oben angefertigten Übersetzung genau einem gewünschten westlichen Namen entspricht. Unser Sohn hat deshalb zwei Vornamen. Einen Chinesischen, einen Deutschen. Auf der Ärztlichen Geburtsurkunde aus Platzgründen beide in Chin. Schriftzeichen geschrieben. (Es stehen beide im Pass, weshalb man ihn aber nicht unbedingt auch mit beiden ansprechen muss...)


Gemäß lokalem Meldeamt ist mehr als ein Chin. Vorname nicht (mehr) üblich, weshalb nur der Chin. Name in den Hukou übernommen wurde. Die fünf Extra-Zeichen des Deutschen Vornamens wurden ignoriert.


Was die Bemerkung von Yingxiong angeht, das kann ich NICHT bestätigen. Die Geburtserlaubnis ist auch bei einer Mischehe nötig, wenn das Kind in China geboren wird und dort alle nötigen Chin. Unterlagen (wie den Hukou) bekommen soll. (Hinweis in eigener Sache, falls hier wieder jemand meint aus lauter langer Weile dieses Thema mit anrüchigen Kommentaren kapern zu müssen: Mir ist total egal was so manche Leute hier im Forum darüber denken und dies wurde in diesem Thema auch nicht gefragt!)


Ansonsten bin ich ganz bei Shenzhen: Es geht definitiv auch ohne Vaterschaftstest, wenn Du in der Urkunde des Krankenhauses stehst.


Beste Grüße und viel Erfolg!

Mario
世上无难事,只怕有心人。 - Wo ein Wille ist, da ist ein Weg.
(Chinesisches Sprichwort)
Benutzeravatar
mario.s
VIP
VIP
Beiträge: 1190
Registriert: 05.02.2013, 12:50
Wohnort: 中国四川 (Sichuan, China)

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von mario.s »

Kleiner Nachtrag: Wo es wirklich einen Notar benötig, ist wenn es für eine von deutschen Ämtern geforderte Urkunde kein Chinesisches Pendant gibt. Die war bei uns im Falle der Geburtsurkunde meiner Frau nötig. Sie hat nämlich keine. Der Notar fertigte ihr deshalb auf Basis ihres Hukou-Eintrags ein entsprechendes notariell beglaubigtes Schriftstück aus, welches übersetzt und doppelt bestätigt wurde.

In diesem Sinne. ;)
世上无难事,只怕有心人。 - Wo ein Wille ist, da ist ein Weg.
(Chinesisches Sprichwort)
Shenzhen
VIP
VIP
Beiträge: 4762
Registriert: 31.10.2010, 14:00
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von Shenzhen »

Mario ist leider auch nicht ganz richtig - denn: wie es in dem Merkblatt zur Legalisation steht kennt das Deutsche Gesetz keine Chin. Urkunden an. d.h. im Klartext jedes Dokument muss von einem Notar "neu" gefertigt werden, natuerlich ist es einfacher wenn das Dokument bereits in Chin. Form wie z.B. die Geburtsurkunde vom KH vorliegt.
Chinesische Urkunden werden in der Regel nur den Gebrauch innerhalb Chinas ausgestellt
und können in dieser Form nicht legalisiert werden. Eine Legalisation ist nur möglich, wenn
die Urkunde von einem öffentlichen Notariat der Volksrepublik China ausgestellt wurde. Somit

werden keine Originalurkunden legalisiert, sondern ausschließlich notarielle Urkunden
(chin.)
Im Endeffekt kommt aber alles aufs selbe hinaus - ein Notar muss die Urkunde uebersetzen lassen und seinen Egon drunter machen. Dann kann es doppelt legalisiert werden.

Ich musste zwei komplette neue Dokumente anfertigen lassen: Geburtsurkunde Mutter und die Eidesstattliche Versicherung von Ihr, dass Sie zur Geburt nicht verheiratet war.

Thema Geburtserlaubnis war fuer uns kein Thema - es hat niemand danach gefragt auch zur Geburtsvorbereitung im KH nicht. Hatte ich schon irgendwo mal geschrieben. Mag ggf. oertlich bedingt sein. Aber auch in der Heimatstadt war Huko-Eintrag ohne Geburtserlaubnis kein Problem.
古仲文
Neuling
Beiträge: 10
Registriert: 30.11.2014, 17:33

Re: Vaterschaftstest für Legalisierung der Geburtsurkunde?

Beitrag von 古仲文 »

Die hab ich sehr wohl gelesen - aber Du offensichtlich nicht und offensichtlich der Beamte, bei dem Du den Vornamen so mir nichts dir nichts ändern konntest, auch nicht:
"Der Name einer Person richtet sich für deutsche Staatsangehörige nach deutschem Recht.
Bitte beachten Sie bei der Vornamensgebung für Ihr Kind, dass die von Ihnen für die Ausstellung der ausländischen Geburtsurkunde gewählte Vornamensführung auch bereits für den deutschen Rechtsbereich verbindlich ist – ggf. nach Transkription der ausländischen Schriftzeichen. Sollten in der chinesischen, im Krankenhaus ausgestellten Geburtsbescheinigung für das Kind in chinesischen Schriftzeichen wie auch lateinischer Schrift unterschiedliche Namen eingetragen sein, so ist für den deutschen Rechtsbereich diese Eintragung hinsichtlich des Geburtsnamens (Familienname/„Nachname“, s. u.) des Kindes zwar irrelevant, die verschiedenen Vornamen gelten jedoch sämtlich als auch für den deutschen Rechtsbereich verbindlich bestimmt. Das „Weglassen“ eines der Vornamen für den deutschen Rechtsbereich ist nicht möglich, sofern es sich nicht um eine eindeutige phonetische Übersetzungen des gleichen Namens handelt."

Äh - da gibt es eigentlich nix zu deuteln. Da is nix mit anderen Namen für deutschen Pass wegen nicht gebräuchlichen Vornamens. Die Aussagen des deutschen Konsularbeamten mit dem ich telefonierte, war da ebenfalls eindeutig. Aber vielleicht gilt ja hier die Aussage von happyfuture: "Wer in China nicht das bekommt, was er braucht, macht grundlegend etwas falsch oder versteht das "System" hier." Worauf wir (ich) vielleicht hätten bestehen sollen, wäre seinen chinesischen Vornamen in Schriftzeichen zu setzen und nicht gleich in Pinyin, aber da hat uns (mir) der Zuständige im Krankenhaus gesagt: entweder oder. Drei Namen in lateinischer Schrift und dann einen in Zeichen geht nicht. Nach drei Tagen KH hatte ich dann keine Lust mehr zu diskutieren und wollte nur noch nach Hause...

Beutelschneiderei ist das ganze natürlich deshalb, weil ich Deutscher bin, was mit meinem Pass & Orginalgeburtsurkunde hinreichend bewiesen ist und laut Gesetz derjenige automatisch Deutscher ist, der zum Zeitpunkt seiner Geburt wenigstens ein deutsches Elternteil hat. Dass ich dennoch die ganzen übrigen Formulare anschleppen/beglaubigen/legalisieren muss, sehe ich als Beutelschneiderei an, zumal ich angesichts des deutschen Familienrechts ohnehin mit dem Klingelbeutel gepudert wäre, einfach so eine Vaterschaft anzuerkennen und/oder eine Scheinehe einzugehen. Anyway...

@ Mario - Danke. Shenzhen zitiert das Merkblatt richtig. Wir brauchen eine neue Urkunde (die dann auch gleichzeitig die Überstezung darstellt) müssen diese von den Chinesen beglaubigen lassen und diese wiederum wird dann vom dt. Konsulat legalisert.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 48 Gäste