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Re: pölizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 30.06.2015, 01:15
von Sugoi
Rüdiger H hat geschrieben: ...armes Deutschland sag ich nur,
als deutscher muss ich eh schon alles darlegen was ich besitze und verdiene usw. um eine nicht EU- Ausländer zu heiraten..........
Der Staat will halt Scheinehen so schwer wie möglich machen.
Für die Jenigen ohne derartige Motive sind die ganzen bürokratischen Hürden natürlich "bescheiden".

Re: pölizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 30.06.2015, 04:20
von egon
Wo habt ihr denn geheiratet? Falls in Deutschland, dann sollte doch auch dem dümmsten Beamten klar sein, dass es keine Scheinehe ist.
Hast Du mal die Rechtslage gecheckt, oder checken lassen?
Es gibt wohl eine Anweisung, dass Ehepartner von Deutschen nicht ausgewiesen dürfen. Wäre dann der letzte Weg, dass deine Frau einfach per Schengenvisum einreist und dann "einfach" da bleibt.
Irgendwiner im Forum hat das wohl so durchgezogen. War noch nicht lange her, da hab ich es gelesen.
Weiss eventuell jemand, wer es war?

Re: pölizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 30.06.2015, 06:06
von Rüdiger H
Wir naben in Hong Kong geheiratet, alles ist aber vom Oberlandesgericht Hong Kong legalisiert und überbeglaubigt,in Deutschland notariell übersetzt und beglaubigt worden.
Auch Hoku,Geburtsurkunde,Pass usw.
Ich habe schon einen ganzen Ordener zuhause von Dokumenten,Original ,beglaubigt und notariell übersetzt.....

Re: pölizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 30.06.2015, 09:55
von egon
Die Heiratsurkunde von HK mit Apostille drauf ist ohne weitere Übersetzungen usw. in Deutschland rechtsgültig.
Hukou ist ein rein chin. Dokument, unverständlich, warum man dieses in Deutschland brauchen sollte.
Als Wink mit dem Zaunpfahl was wir in der Schweiz benötigten:
- Reisepässe
- (meine Niederlassungsbewilligung)
- Heiratsurkunde (von HK, ohne Übersetzung)
- Wohnraumnachweis
- Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag reichte)
Wir haben 2 Formulare ausgefüllt und waren einmal im Erfassungszentrum für Foto und Fingerabdrücke.

Warum Wink mit dem Zaunpfahl?
Wenn alle Stricke reissen, dann denke mal über so einen Schritt nach.
Wenn deine Frau einen Tag eine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU -Landes oder CH hatte, weil sie zusammen mit dir dort "lebte", kann sie/ihr vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen, um den Wohnsitz ohne weitere Formalitäten nach Deutschland zu verlegen.
Würde praktisch bedeuten, Du mietest eine kleine Wohnung im EU-Ausland, meldest Dich dort an, holst Deine Frau dorthin nach und ziehst dann mit ihr nach Deutschland um.
Wo Du/ihr euch während der Prozedur wirklich aufhaltet, interessiert niemanden.

Re: pölizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 30.06.2015, 21:35
von edmund27
Der ganze Vorgang zeigt wieder, dass die ABH sehr unterschiedliche Ansichten haben und dass es keine einheitliche Vorgehendsweise der ABH in der BRD gibt, wie es hir immer behauptet wird. Ich kann nur für unsereren Kreis, den Main-Kinzig-Kreis schreiben. Und von dieser ABH wird kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. 8)