In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
also, klar suche ich in diesem Forum und ich informiere mich online... manchmal bekommt man jedoch eher, und auch genauere Informationen, /SPEZIELL WENN ES UM DETAILS GEHT) wenn man DIREKT mit jemandem kommunizieren kann, der Ähnliches bereits hinter sich hat...
Was ich nun gerne wissen würde:
- Apostille (Scheidungsurkunde) ist beantragt
- diese muß dann ins englische übersetzt werden... WICHTIG:
KANN DIESE ÜBERSETZUNG VON EINEM DEUTSCHEN DAFÜR ZULÄSSIGEN (VEREIDIGTEN) ÜBERSETZER(IN) ÜBERSETZT WERDEN, ich meine damit, WIRD DAS IN HK anerkannt?=... ODER IST MAN AUF DER SICHEREN SEITE; DAS IN HK ÜBERSETZEN ZU LASSEN...
Soweit ich informiert bin, braucht die übersetzte Apostille und Scheidungsurkunde KEINE weitere Apostille mehr?!!!
es wäre ärgerlich, wenn ich das Dokument in Deutschland übersetzen lasse, und bei unserem ersten Besuch in HK (wo man nach vorheriger online Anmeldung (notice) seine Unterlagen abgibt, dies nicht von den Behörden vor Ort akzeptiert wird...