Ehevertrag und viele Fragen

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Suedchina
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Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Suedchina »

1. wer hat einen Ehevertrag von Euch ?
2. Gilt dieser welcher in China und in Deutschland
3. Wie habt Ihr diesen abgeschlossen das er in beiden oder mehr Ländern Gültigkeit hat.


Jetzt eine "wahre" Geschichte
ich möchte heiraten und habe weder in China noch in Deutschland Geld, Immobilien oder Autos in Deutschland nur Schulden, stehe kurz davor den Offenbarungseid zu leisten.
Jetzt habe ich aber in China eine Schönheit ,ja die Frau für das Leben zu zweit gefunden die dazu auch noch Geld hat. Wie kann ich einen Ehevertrag abschließen das
1. Sie nicht für die Schulden aufkommen muss bzw keiner pfänden kann
2. in der Ehezeit auch nur mein Einkommen solange ich eins habe gepfändet werden kann und nicht ihr Vermögen ?
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mazzel
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von mazzel »

Bin zwar noch nicht so weit, aber ich denke der Tip dürfte trotzdem nicht verkehrt sein (weißt ja selbst, wieviele "Experten" sich hier tummeln :twisted: ):
Frag jemanden, der sich damit auskennt! Kann mir vorstellen, dass dieser vermeintlich einfache Sachverhalt die ein oder andere Stolperfalle birgt. Besonders wenn es an Schulden geht, ist der deutsche Staat doch sehr ausgefuchst :!:
Be_happy
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Be_happy »

So lange der TS Sinn und Zweck von Ehevertrag nicht begriffen hat, lohnen Antworten nicht. Mag er sich mal informieren.
mazzel hat geschrieben:Bin zwar noch nicht so weit, aber ich denke der Tip dürfte trotzdem nicht verkehrt sein ...
Ist natürlich immer besser, einen Ehevertrag zu haben. Hier gibt es bekanntlich wieder ein aktuelles Beispiel, wie wichtig der ist. Einen Ehevertrag soll man so früh wie möglich schließen, damit nicht der Verdacht aufkommt, der sozial schwächere Teil sei zum Abschluß genötigt worden. Da holst Du Dir besser eher als später von Profis Ratschläge.
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AngelofMoon
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von AngelofMoon »

Für Deutschland ist dieses Gesetzlich so im BGB zu finde:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1408 Ehevertrag, Vertragsfreiheit
(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden.
Ein Ehevertrag in D. ist nur dann Gültig wenn er von einen Notar beurkundet ist.
Wie dieses in China aussieht ist mir nicht bekannt.
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Suedchina
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Suedchina »

Ich sehe hier sind wieder ein paar Experten am werke.
1.in welcher Sprache oder nur mit vereidigten Dolmetscher.
2. Welches Recht soll gelten, deutsches oder da ja Chinesin chinesisches oder ein 3. Recht falls man in Dänemark oder Hongkong etc heiratet ?

So wie habt Ihr das gemacht ? OHNE ?
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Be_happy »

Suedchina hat geschrieben:Ich sehe hier sind wieder ein paar Experten am werke.
1.in welcher Sprache oder nur mit vereidigten Dolmetscher.

So wie habt Ihr das gemacht ? OHNE ?
Der größte "Experte" bist Du! Ich habe Dir oben nahe gelegt, Dich erst einmal schlau zumachen, wofür man einen Ehevertrag braucht!

Verrate ich mangels Bedarf nicht.
Suedchina hat geschrieben:2. Welches Recht soll gelten, deutsches oder da ja Chinesin chinesisches oder ein 3. Recht falls man in Dänemark oder Hongkong etc heiratet ...
Wirklich Knaller!
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von edmund27 »

Ein schlauer Ehemann braucht keinen Ehevertrag. 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Staudi »

edmund27 hat geschrieben:Ein schlauer Ehemann braucht keinen Ehevertrag. 8)
weil......... :?:
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von edmund27 »

Staudi hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Ein schlauer Ehemann braucht keinen Ehevertrag. 8)
weil......... :?:
er auch so immer gut aus der Ehe herauskommt. 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von blackrice »

ueberlasse die Ausfertigung des EheVERTRAGs deiner Zukuenftigen.....ihr IQ liegt ueberhalb....laut Konfuziu :lol:
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie"

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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Laogai »

edmund27 hat geschrieben:Ein schlauer Ehemann braucht keinen Ehevertrag
Kokolores, man kann nicht beides sein!
Also entweder schlau oder Ehemann :!:

Ach ja, eine der Fragen:
Suedchina hat geschrieben:1. wer hat einen Ehevertrag von Euch ?
Wir nicht.
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von AngelofMoon »

Suedchina hat geschrieben:1. wer hat einen Ehevertrag von Euch ?
Wir haben keinen Ehevertrag, aber ein Bekanter von mir hat einen.
Suedchina hat geschrieben:2. Gilt dieser welcher in China und in Deutschland
3. Wie habt Ihr diesen abgeschlossen das er in beiden oder mehr Ländern Gültigkeit hat.
Dazu müsste man wissen wo Gesetzliche Übereinstimmungen in den Ländern bestehen was in einen Ehevertrag rechtlich ist und was nicht.
Deutsche Gerichte werden in der Regel die Gütertrennung anerkennen.
Beim Versorgungsausgleich sieht dieses wieder anders aus.
Bei einer Scheidung in D. wird der Versorgungsausgleich von den Gerichten entsprechend geprüft.
Am Ende ist es entscheidend wo man sich scheiden lässt.
Suedchina hat geschrieben:1. Sie nicht für die Schulden aufkommen muss bzw keiner pfänden kann
2. in der Ehezeit auch nur mein Einkommen solange ich eins habe gepfändet werden kann und nicht ihr Vermögen ?
Güter oder auch Schulden welche in die Ehe mit eingebracht werden, sind nur von der Person zu Pfänden welcher die Schulden gemacht hat.
Dieses zählt umgekehrt auch für Eigentum welches man vor der Ehe angeschafft hat.
z.B.: Wenn du ein Haus von deinen Eltern geerbt hast, so ist dieses dein Eigentum und bei einer Scheidung hätte dein Ehepartner keinen Anspruch darauf.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Be_happy »

AngelofMoon hat geschrieben: ... Güter oder auch Schulden welche in die Ehe mit eingebracht werden, sind nur von der Person zu Pfänden welcher die Schulden gemacht hat.
Dieses zählt umgekehrt auch für Eigentum welches man vor der Ehe angeschafft hat.
z.B.: Wenn du ein Haus von deinen Eltern geerbt hast, so ist dieses dein Eigentum und bei einer Scheidung hätte dein Ehepartner keinen Anspruch darauf.
Womit wir wieder bei Sinn und Zweck des Ehevertrags wären.

Schulden unterliegen ausschließlich dem Zwangsvollstreckungsrecht, das durch Ehevertrag nicht ausgehebelt werden kann. Gesetzliche Regelungen gehen privaten Vereinbarungen vor.

Gerade in bi-nationalen Ehen werden Eheverträge aus gutem Grunde empfohlen. Ihr Sinn und Zweck ist, den in der Regel materiell stärkeren deutschen Partner davor zu bewahren, im Zuge der Scheidung ausgeblutet zu werden. Dazu bietet das deutsche Recht bekanntlich beste Folterinstrumente. Aber hier ist der deutsche Teil - zurückhaltend ausgedrückt - der materiell schwächere.

Vorliegend ist aber der Ausländer der materiell stärkere Teil, womit sich für den TS ein Ehevertrag erledigt hat (wenn man mal von solchen Regelungen absieht, wie oft er wöchentlich oder monatlich seinen ehelichen Pflichten nachzukommen hat, was, wie unser Notar erklärte, seit Jahrzehnten fast zur Standardregelung geworden ist und somit auch von der Rechtsprechung entschieden wurde).

Sich als Pleitier mit Heiratsgedanken zu tragen, ist schon abenteuerlich. Die Scheidung ist im Grunde vorprogrammiert. Während Männern die soziale Stellung der Frau egal ist, suchen Frauen immer einen Mann, der sozial mindestens auf gleicher Stufe steht wie sie, besser noch einer höheren sozialen Schicht entstammt. Meine Prognose: Sowie ein verfestigter Aufenthalt vorliegt, kommt die Scheidungsklage.
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von sweetpanda »

Be_happy hat geschrieben: Gerade in bi-nationalen Ehen werden Eheverträge aus gutem Grunde empfohlen. Ihr Sinn und Zweck ist, den in der Regel materiell stärkeren deutschen Partner davor zu bewahren, im Zuge der Scheidung ausgeblutet zu werden. Dazu bietet das deutsche Recht bekanntlich beste Folterinstrumente.
Wir haben auch keinen Ehevertag, daher hab ich von Anfang an darauf Wert gelegt, dass meine Frau voll im deutschen Arbeitsmarkt integriert ist, nebenberuflich selbständig ist und ihr eigenes Geld auch in den letzten Jahren durch meine "Anlageberatung" mehren konnte.
Natürlich trage ich trotzdem den Hauptteil der "Zugewinngemeinchaft" bei, aber wir haben nicht so eine ungleiche Verteilung wie bei vielen anderen bi-nationalen Ehen.

Wie ist das eigentlich bei vor der Ehe geerbten schuldenfreien Immobilien?

Wenn das Vermögen durch, die "fehlende" eigene Miete und Mieteinahmen steigt, zählt das auch zum Zugewinn oder sagt man sich, dass dieses Vermögen vorher erworben wurde und somit auch die dadurch resultierenden Einkommen oder gesparten Ausgaben nicht zum aktuellen Zugewinn gehören?
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Re: Ehevertrag und viele Fragen

Beitrag von Be_happy »

sweetpanda hat geschrieben: ... Wenn das Vermögen durch, die "fehlende" eigene Miete und Mieteinahmen steigt, zählt das auch zum Zugewinn oder sagt man sich, dass dieses Vermögen vorher erworben wurde und somit auch die dadurch resultierenden Einkommen oder gesparten Ausgaben nicht zum aktuellen Zugewinn gehören?
Hat AngelofMoon oben doch längst beantwortet!
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