China mit Familie verlassen
- Capt.
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China mit Familie verlassen
Der Familienrat hat beschlossen China den Rücken zu kehren, und unser Leben in Deutschland fortzusetzen.
Folgende Situation:
Ich Deutscher, seit 16 Jahren in China lebend und seit 14 Jahren mit einer chin. Staatsbürgerin verheiratet (Heirat erfolgte in Deutschland).
Unser gemeinsamer Sohn ist minderjährig und hat einen deutschen Pass.
Frage an die Experten: Benötigt meine Frau für das Visum zur Familienzusammenführung als begleitende Mutter den A1 Test? Oder muß unser Sohn zuerst ausreisen und in Deutschland gemeldet sein, damit der A1 Test wegfällt und meine Frau nachkommen kann?
Ich selbst halte mich z.Zt. in Deutschland auf, und bin auch hier gemeldet.
Folgende Situation:
Ich Deutscher, seit 16 Jahren in China lebend und seit 14 Jahren mit einer chin. Staatsbürgerin verheiratet (Heirat erfolgte in Deutschland).
Unser gemeinsamer Sohn ist minderjährig und hat einen deutschen Pass.
Frage an die Experten: Benötigt meine Frau für das Visum zur Familienzusammenführung als begleitende Mutter den A1 Test? Oder muß unser Sohn zuerst ausreisen und in Deutschland gemeldet sein, damit der A1 Test wegfällt und meine Frau nachkommen kann?
Ich selbst halte mich z.Zt. in Deutschland auf, und bin auch hier gemeldet.
Re: China mit Familie verlassen
Lass Dir einen Termin im Landratsamt bei der ABH geben, kämm Dich und zieh Dir was anständiges an, geh hin und mach die Sache klar. Jegliche Diskussion hier ist doch bei der Situation sinnlos, wenn Du nicht zur ABH gehst, sondern alles anonym machen willst, dann brauchst Dich nicht wundern, wenn es nicht geschmeidig läuft.Capt. hat geschrieben:Ich selbst halte mich z.Zt. in Deutschland auf, und bin auch hier gemeldet.
Re: China mit Familie verlassen
Famileinnachzug zum deutschen Ehemann --> Die Ehefrau benötigt A1, alternativ "Test" bei der Vorsprache bei der Botschaft/Konsulat.
Familiennachzug zum deutschen Kind --> A1 wird nicht benötigt. Es ist egal, ob das Kind schon in Deutschland ist, oder sie mit ihm gemeinsam einreist.
Aber so oder so muss ein nationales Visum bei der dt. Auslandsvertretung beantragt werden. Der Antrag wird allerdings von der zuständigen ABH in Deutschland bearbeitet.
Deshalb den Ratschlag von cmstein beherzigen und bei der ABH vorsprechen, bevor der Antrag dort liegt. dann kennen sie den Fall und es gibt weniger Rückfragen bzw. Probleme.
Nach 3 Jahren gemeinsamen Aufenthalt mit Kind und/oder Ehemann in Deutschland kann die Niederlasssungsbewilligung oder dt. Pass beantragt werden.
Familiennachzug zum deutschen Kind --> A1 wird nicht benötigt. Es ist egal, ob das Kind schon in Deutschland ist, oder sie mit ihm gemeinsam einreist.
Aber so oder so muss ein nationales Visum bei der dt. Auslandsvertretung beantragt werden. Der Antrag wird allerdings von der zuständigen ABH in Deutschland bearbeitet.
Deshalb den Ratschlag von cmstein beherzigen und bei der ABH vorsprechen, bevor der Antrag dort liegt. dann kennen sie den Fall und es gibt weniger Rückfragen bzw. Probleme.
Nach 3 Jahren gemeinsamen Aufenthalt mit Kind und/oder Ehemann in Deutschland kann die Niederlasssungsbewilligung oder dt. Pass beantragt werden.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Re: China mit Familie verlassen
Würde in der Tat auch empfehlen mal vorbeizugehen.
Alternative wäre eine schriftliche Anfrage per Mail/Post, was Du zu machen hast. Sauber und fehlerfrei natürlich formuliert.
Man wird Dir sagen, was Du zu machen hast - muss es sogar und Dir die Möglichkeiten feinsauberlich aufzeigen. Auskunftspflicht
Hier geht es das nur wieder los, dass die Leute hier anfangen zu diskutieren, wie es mit dem A1 ausschaut.
Gibt diesbezüglich unterschiedliche Rechtsmeinungen.
Relevanz hat für Dich aber, was bei Dich in de Behörde abgeht und den Stempel bekommt.
Alternative wäre eine schriftliche Anfrage per Mail/Post, was Du zu machen hast. Sauber und fehlerfrei natürlich formuliert.
Man wird Dir sagen, was Du zu machen hast - muss es sogar und Dir die Möglichkeiten feinsauberlich aufzeigen. Auskunftspflicht
Hier geht es das nur wieder los, dass die Leute hier anfangen zu diskutieren, wie es mit dem A1 ausschaut.
Gibt diesbezüglich unterschiedliche Rechtsmeinungen.
Relevanz hat für Dich aber, was bei Dich in de Behörde abgeht und den Stempel bekommt.
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