Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Hallo zusammen. Ich habe einige ernste Fragen.
Folgende Situation. Ich bin seit 2011 mit meiner chinesischen Frau verheiratet.
Ich bin deutscher, sie hat den chinesischen Pass behalten. Sie hat eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis. Geheiratet haben wir in Deutschland. Die Ehe ist in China
nicht eingetragen (sie hatte und hat keine Lust dies zu machen). Wir haben keinen
Ehevertrag auf ausdrücklichen Wunsch ihrerseits (vertraust du mir nicht?).
Wir haben ein gemeinsames Kind (2 Jahre), es ist hier geboren, hat den deutschen Pass.
Wir haben ein Haus hier in Deutschland und fahren auch 2 Autos (Alles auf mich eingetragen).
Jetzt krieselt es schon oft in unserer Ehe und sie droht mir ständig, sich von mir zu trennen
und mit dem Kind nach China zu gehen, was ich aber aus verständlichen Gründen nicht möchte
(Ich liebe mein Kind über alles).
Wenn es hart auf hart kommt, ist mir schon klar, dass einfach der gesamte Besitz aufgeteilt wird.
Mir geht es jetzt aber darum zu erfahren, welche Handhabe ich habe, sie aufzuhalten das Kind einfach nach China mitzunehmen (du wirst uns nie wieder finden..)
Nimmt sie das Kind einfach mit, ohne Einwilligung, ist das doch schon ein Straftatbestand nach StGB 235 oder?
Danke für eure Informationen,
Martin
Folgende Situation. Ich bin seit 2011 mit meiner chinesischen Frau verheiratet.
Ich bin deutscher, sie hat den chinesischen Pass behalten. Sie hat eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis. Geheiratet haben wir in Deutschland. Die Ehe ist in China
nicht eingetragen (sie hatte und hat keine Lust dies zu machen). Wir haben keinen
Ehevertrag auf ausdrücklichen Wunsch ihrerseits (vertraust du mir nicht?).
Wir haben ein gemeinsames Kind (2 Jahre), es ist hier geboren, hat den deutschen Pass.
Wir haben ein Haus hier in Deutschland und fahren auch 2 Autos (Alles auf mich eingetragen).
Jetzt krieselt es schon oft in unserer Ehe und sie droht mir ständig, sich von mir zu trennen
und mit dem Kind nach China zu gehen, was ich aber aus verständlichen Gründen nicht möchte
(Ich liebe mein Kind über alles).
Wenn es hart auf hart kommt, ist mir schon klar, dass einfach der gesamte Besitz aufgeteilt wird.
Mir geht es jetzt aber darum zu erfahren, welche Handhabe ich habe, sie aufzuhalten das Kind einfach nach China mitzunehmen (du wirst uns nie wieder finden..)
Nimmt sie das Kind einfach mit, ohne Einwilligung, ist das doch schon ein Straftatbestand nach StGB 235 oder?
Danke für eure Informationen,
Martin
-
- Old China Hand
- Beiträge: 553
- Registriert: 09.09.2012, 11:24
- Wohnort: Beijing
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Durch eine Scheidung ändert sich zur nächsten einmal nichts am Sorgerecht. Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Rahmen des Scheidungsverfahren oder auch danach kann ein Partner auch das alleinige Sorgerecht oder auch nur ein Teil davon, z. B. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht einklagen. Es muss allerdings hierfür sehr trifftichtige Gründe geben, dass ein Gericht dies einem Partner gibt. Falls die Mutter nicht vor der Ehe in Deutschland ansässig war, so hat es einige (nicht alle) Richter gegeben, die das Aufenhaltsbestimmungsrecht der Mutter zugetilt haben. Dies ist aber von Fall zu Fall, bedeutet von den Rahmenbedingungen abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Sollte die Mutter deines Kindes nun dein Kind mit nach China nehmen, um dort ihren Lebensmittelpunkt zuhaben ohne das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuhaben, so macht sie sich strafbar falls Du dem nicht zugestimmt hast. Dies ist die Rechtslage, dieses Recht dann durchzusetzen ist ein weiteres Thema.
Sollte die Mutter deines Kindes nun dein Kind mit nach China nehmen, um dort ihren Lebensmittelpunkt zuhaben ohne das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuhaben, so macht sie sich strafbar falls Du dem nicht zugestimmt hast. Dies ist die Rechtslage, dieses Recht dann durchzusetzen ist ein weiteres Thema.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Du warst schon mit dem Ehevertrag blauäugig, willst Du das auch weiter sein? Daß Mißtrauen angebracht war, sieht man doch jetzt. Ich habe meiner nach juristischer Beratung erklärt, daß sie nichts verliert, solange sie fair bleibt.
Auch Du solltest Dir Rechtsrat suchen, schon wegen der möglichen Scheidung. Auch deswegen, weil nicht alles aufgeteilt wird, sondern nur das in der Ehe Dazugewonnene.Ein cleverer Jurist kann Dich auch beraten, wie Du Dich während der Trennung usw. so verhältst, daß Du alles für Dich heraus holst. Wir Laien sind da ehe unbedarft.
Auch Du solltest Dir Rechtsrat suchen, schon wegen der möglichen Scheidung. Auch deswegen, weil nicht alles aufgeteilt wird, sondern nur das in der Ehe Dazugewonnene.Ein cleverer Jurist kann Dich auch beraten, wie Du Dich während der Trennung usw. so verhältst, daß Du alles für Dich heraus holst. Wir Laien sind da ehe unbedarft.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Bei so einem ersten Thema sollte man sich von einem RA beraten lassen.Be_happy hat geschrieben:Wir Laien sind da ehe unbedarft.
Aber auch als Laie glaube ich mit der Aussage richtig zu liegen: Wenn Frau und Kind in China sind dann lässt sich nichts mehr machen, egal wie die Rechtslage in DE ist.
-
- Old China Hand
- Beiträge: 553
- Registriert: 09.09.2012, 11:24
- Wohnort: Beijing
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Hier wird ja sofort der Rechtsanwalt empfohlen.... es ist sicherlich gut sich rechtlichen Rat einzuholen. Man sollte aber auch Bedenken, dass Scheidungen für den RA eine Goldgrube ist und der RA ein eigenes finanzielles Interesse hat. Ich kann nur raten sich sich rechtlichen Rat einzuholen, sich aber so weit wie möglich mit seinem Partner ohne RA zu einigen. Und bei einer Scheidung geht es nicht darum das maximale rauszuholen... sondern eine faire Regelung. Dies ist besonders wichtig, wenn man Kinder hat, da der Partner durch eine Scheidung nicht verschwindet sondern immernoch der Vater oder die Mutter des Kindes bleibt.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Zum Glück arbeitest Du für lau. Und mein Anwalt sagte mir, daß Scheidungen ohnehin hauptsächlich von Leuten gemacht werden, die sonst keine Ahnung vom Recht haben. Hier ist allerdings Ausländerrecht mit im Spiel, und dafür braucht es ausgeschlafene Anwälte!Helfer hat geschrieben:Man sollte aber auch Bedenken, dass Scheidungen für den RA eine Goldgrube ist und der RA ein eigenes finanzielles Interesse hat.
-
- Old China Hand
- Beiträge: 553
- Registriert: 09.09.2012, 11:24
- Wohnort: Beijing
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Du meinst also, Rechtsanwälte und Richter lassen sich nicht scheiden...Be_happy hat geschrieben:Zum Glück arbeitest Du für lau. Und mein Anwalt sagte mir, daß Scheidungen ohnehin hauptsächlich von Leuten gemacht werden, die sonst keine Ahnung vom Recht haben. Hier ist allerdings Ausländerrecht mit im Spiel, und dafür braucht es ausgeschlafene Anwälte!Helfer hat geschrieben:Man sollte aber auch Bedenken, dass Scheidungen für den RA eine Goldgrube ist und der RA ein eigenes finanzielles Interesse hat.
Ausländerrecht gibt es nicht und ausländisches Recht ist im Moment auch noch nicht im Spiel, da der Lebensmittelpunkt Deutschland ist, gilt deutsches Scheidungsrecht und auch Sorgerecht. Falls doch irgendwie chinesisches Recht zum tragen kommt, wird es bei einem Anwalt sowieso erst einmal schwierig, da die meisten sich da fein arbeiten müssen und das kostet....
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Zugegeben, etwas unglücklich formuliert.Helfer hat geschrieben: ... Du meinst also, Rechtsanwälte und Richter lassen sich nicht scheiden...
Natürlich lassen sich auch Juristen scheiden. Nein, die "unbegabten" Anwälte "spezialisieren" sich auf Scheidungsrecht. Da kann man nicht viel verkehrt machen.
Soso, gibt kein Ausländerrecht... Schön das zu wissen.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Falls man Infos aus Foren ziehen will empfehle ich eher dieses Forum: http://www.info4alien.de
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Wie wärs denn mal mit einer Paartherapie? Die Therapeuten wollen auch was verdienen.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
>>Mir geht es jetzt aber darum zu erfahren, welche Handhabe ich habe, sie aufzuhalten das Kind einfach nach China mitzunehmen (du wirst uns nie wieder finden..)
Nimmt sie das Kind einfach mit, ohne Einwilligung, ist das doch schon ein Straftatbestand nach StGB 235 oder?<<
Das Kind hat einen deutschen Paß, also würde deine Frau ein Visum für China für das Kind benötigen. Das bekommt sie aber nur, wenn sie deine schriftliche Einwilligung für die Ausreise des Kindes hat.
Also mach dir da keine Sorgen, sie kann das Kind ohne deine Einwilligung nicht mitnehmen.
Nimmt sie das Kind einfach mit, ohne Einwilligung, ist das doch schon ein Straftatbestand nach StGB 235 oder?<<
Das Kind hat einen deutschen Paß, also würde deine Frau ein Visum für China für das Kind benötigen. Das bekommt sie aber nur, wenn sie deine schriftliche Einwilligung für die Ausreise des Kindes hat.
Also mach dir da keine Sorgen, sie kann das Kind ohne deine Einwilligung nicht mitnehmen.
-
- Old China Hand
- Beiträge: 553
- Registriert: 09.09.2012, 11:24
- Wohnort: Beijing
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Seit wann müssen beim Visaanztag beide Elternteile unzerschreiben?Roger hat geschrieben:>>Mir geht es jetzt aber darum zu erfahren, welche Handhabe ich habe, sie aufzuhalten das Kind einfach nach China mitzunehmen (du wirst uns nie wieder finden..)
Nimmt sie das Kind einfach mit, ohne Einwilligung, ist das doch schon ein Straftatbestand nach StGB 235 oder?<<
Das Kind hat einen deutschen Paß, also würde deine Frau ein Visum für China für das Kind benötigen. Das bekommt sie aber nur, wenn sie deine schriftliche Einwilligung für die Ausreise des Kindes hat.
Also mach dir da keine Sorgen, sie kann das Kind ohne deine Einwilligung nicht mitnehmen.
Und einen Urlaub im Heimatland der Mutter kann man nicht verwehren...
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Nicht auf den Visaantrag. Sondern eine formlose Bescheinigung des deutschen Elternteil mit Ausweiskopie, dass der chinesische Elternteil mit dem gemeinsamen Kind ausreisen darf. Wurde schon von der Visaagentur in Berlin zusätzlich verlangt. Auch am Airport Frankfurt wird dies in den meisten Fällen kontrolliert.Helfer hat geschrieben:Seit wann müssen beim Visaanztag beide Elternteile unzerschreiben?
Und einen Urlaub im Heimatland der Mutter kann man nicht verwehren...
Unterschriften lassen sich eh leider leicht fälschen ....
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste