Kindesentzug - Rechtliche Fragen

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Helfer
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Helfer »

Sachse28 hat geschrieben:
Helfer hat geschrieben:Seit wann müssen beim Visaanztag beide Elternteile unzerschreiben?

Und einen Urlaub im Heimatland der Mutter kann man nicht verwehren...
Nicht auf den Visaantrag. Sondern eine formlose Bescheinigung des deutschen Elternteil mit Ausweiskopie, dass der chinesische Elternteil mit dem gemeinsamen Kind ausreisen darf. Wurde schon von der Visaagentur in Berlin zusätzlich verlangt. Auch am Airport Frankfurt wird dies in den meisten Fällen kontrolliert.

Unterschriften lassen sich eh leider leicht fälschen ....
Falls dies wirklich so sein sollte, habe ich etwas dazugelernt.
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Sachse28
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Sachse28 »

Es kann sein, dass es nur bei Fällen gemacht wird, bei denen sich die Nachnamen des Kindes und des chin. Elternteils unterscheiden und eine familäre Zuordnung daher schwierig ist. Ich geb meiner Frau bei ihren Heimatbesuchen eine legalisierte deutsche Geburtsurkunde mit chinesischer Übersetzung einschließlich dem formlosen Schreiben immer mit. Gab nie Probleme.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Roger
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Roger »

Lest euch doch einfach nur die Bedingungen zur Erteilung des entsprechenden Visums des "Chinese Visa Application Service Center" durch, da steht es doch schwarz auf weiß, daß zur Erteilung eines Visums für einen minderjährigen deutschen Staatsbürger, die Einverständniserklärung zur Ausreise beider leiblicher Elternteile vorliegen muß, um das Visum erteilen zu können. Ist einer der beiden Elternteile beim Visumantrag nicht zugegen, muß die Einwilligung legalisiert vorgelegt werden.
Das kenne ich aus eigener Erfahrung, die Deutsche Botschaft in Beijing verlangte das als erstes und die Chinesen folgten auf Augenhöhe nach.
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Laogai »

Roger hat geschrieben:Lest euch doch einfach nur die Bedingungen zur Erteilung des entsprechenden Visums des "Chinese Visa Application Service Center" durch, da steht es doch schwarz auf weiß, daß zur Erteilung eines Visums für einen minderjährigen deutschen Staatsbürger, die Einverständniserklärung zur Ausreise beider leiblicher Elternteile vorliegen muß, um das Visum erteilen zu können. Ist einer der beiden Elternteile beim Visumantrag nicht zugegen, muß die Einwilligung legalisiert vorgelegt werden.
Hättest du vielleicht den entsprechenden Link dazu parat? Ich konnte leider nur das hier finden:
Chinese Visa Application Service Center hat geschrieben:Müssen Kinder ebenfalls ein Antragsformular ausfüllen?
Ja, als eigenständige Antragsteller müssen Kinder ebenfalls ein Antragsformular ausfüllen. Falls das Kind jedoch denselben Pass wie der Hauptantragsteller besitzt, ist dies nicht notwendig.
Ich habe bereits mehrfach ein chinesisches Visum für meinen Sohn via dem CVASC beantragt, ohne dass meine Frau anwesend war oder ich gar deren Einwilligung vorlegen musste. Und die (Einwilligung, nicht die Frau) soll dann auch noch legalisiert sein? Was ist denn das für ein Stuss?
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Linnea »

Roger hat geschrieben:Lest euch doch einfach nur die Bedingungen zur Erteilung des entsprechenden Visums des "Chinese Visa Application Service Center" durch, da steht es doch schwarz auf weiß, daß zur Erteilung eines Visums für einen minderjährigen deutschen Staatsbürger, die Einverständniserklärung zur Ausreise beider leiblicher Elternteile vorliegen muß, um das Visum erteilen zu können. Ist einer der beiden Elternteile beim Visumantrag nicht zugegen, muß die Einwilligung legalisiert vorgelegt werden.
Ich finde es auch nicht.
Klaas
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Klaas »

MartinB84 hat geschrieben:Wenn es hart auf hart kommt, ist mir schon klar, dass einfach der gesamte Besitz aufgeteilt wird.
Wieso das? Hast du all dein Eigentum erst nach 2011 erworben?
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Mister-HK »

Ich hätte aus gegebenem ANlass auch mal eine Frage dazu.

Wie könnte man es denn regeln wenn wenn wir uns z.B. scheiden lassen wollten ( Hochzeit in HK - aber in DE registriert ) Wenn sie z.B. plötzlich DE verlässt wie regelt man dann eine Scheidung in DE ? Würde ja z.B. keine Unterschrift mehr von ihr kriegen. Aber sie muss doch der Scheidung zustimmen - nur wie wenn sie auf und davon wäre - und China ist gross. Hat jemand eine Idee wie sowa rechtlich laufen würde ?

Was wäre z.B. auch mit den Grundbucheinträgen ( hier 50/50) ?
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von MartinB84 »

Klaas hat geschrieben:
MartinB84 hat geschrieben:Wenn es hart auf hart kommt, ist mir schon klar, dass einfach der gesamte Besitz aufgeteilt wird.
Wieso das? Hast du all dein Eigentum erst nach 2011 erworben?
Ein Großteil wie zwei Autos und unser Haus, ja. Die Autos sind auf mich zugelassen, im Grundbuch steht nur mein Name (sie hatte kein Interesse sich darum zu kümmern - Trägheit/Faulheit).
Roger
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Roger »

Roger
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Roger »

MartinB84 hat geschrieben:

Wenn es hart auf hart kommt, ist mir schon klar, dass einfach der gesamte Besitz aufgeteilt wird.

Da solltest du dich mal genauer informieren! Aufgeteilt wird nur der Zugewinn und nach 4 Jahren Ehe sind die Unterhaltsansprüche eher gering. Geht sie nach China zurück, solltest du wissen, daß es zwischen China und D kein Abkommen bezüglich Unterhalt gibt. Mit ihren Drohungen kannst du sie im Scheidungsfall voll gegen die Wand laufen lassen.
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von MartinB84 »

Roger hat geschrieben:MartinB84 hat geschrieben:

Wenn es hart auf hart kommt, ist mir schon klar, dass einfach der gesamte Besitz aufgeteilt wird.

Da solltest du dich mal genauer informieren! Aufgeteilt wird nur der Zugewinn und nach 4 Jahren Ehe sind die Unterhaltsansprüche eher gering. Geht sie nach China zurück, solltest du wissen, daß es zwischen China und D kein Abkommen bezüglich Unterhalt gibt. Mit ihren Drohungen kannst du sie im Scheidungsfall voll gegen die Wand laufen lassen.
Danke für den Post! Also zunächst mal möchte ich mich primär um mein Kind kümmern, fühle mich 1000% verantwortlich und bin auch stolzer Papa. Kleinkriege ums Geld interessieren mich eher sekundär. Ich kann auch in einfachen Verhältnissen leben.

Um jetzt doch auf letzteres genanntes zu sprechen zu kommen.. d.h. falls sie Unterhaltszahlungen von mir will, kann sie die nur hier in DE durchsetzen? Wobei sie Ingenieurin ist und finanziell sicherlich auch selbst auf eigenen Beinen stehen kann ("Ich brauche dich nicht um mein Leben zu finanzieren")..
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von tigerprawn »

Falls man nicht in Deutschland geheiratet hat sollte man etwas Zeit aufwenden herauszufinden welcher Gueterstand (auch implizit) vereinbart wurde/gilt.

An den TE:Falls Du mit einer Ki desentziehunf rechnest solltest Du erstmal den deutscgen Pass einkassieren/ ungueltig machen(lassen).
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harsieh
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von harsieh »

MartinB84 hat geschrieben:
Roger hat geschrieben:MartinB84 hat geschrieben:

Wenn es hart auf hart kommt, ist mir schon klar, dass einfach der gesamte Besitz aufgeteilt wird.

Da solltest du dich mal genauer informieren! Aufgeteilt wird nur der Zugewinn und nach 4 Jahren Ehe sind die Unterhaltsansprüche eher gering. Geht sie nach China zurück, solltest du wissen, daß es zwischen China und D kein Abkommen bezüglich Unterhalt gibt. Mit ihren Drohungen kannst du sie im Scheidungsfall voll gegen die Wand laufen lassen.
Danke für den Post! Also zunächst mal möchte ich mich primär um mein Kind kümmern, fühle mich 1000% verantwortlich und bin auch stolzer Papa. Kleinkriege ums Geld interessieren mich eher sekundär. Ich kann auch in einfachen Verhältnissen leben.

Um jetzt doch auf letzteres genanntes zu sprechen zu kommen.. d.h. falls sie Unterhaltszahlungen von mir will, kann sie die nur hier in DE durchsetzen? Wobei sie Ingenieurin ist und finanziell sicherlich auch selbst auf eigenen Beinen stehen kann ("Ich brauche dich nicht um mein Leben zu finanzieren")..

hast du schonmal versucht ihr etwas gutes zu tun .. beispielsweise zu einem essengehen überraschen usw. und die problematik mit dem kind in ruhe zu diskutieren? immerhin weiss doch jeder normale mensch, dass das kind beide eltern braucht .. versuch doch das ganze möglichst sachlich und ohne emotionen zu besprechen, blocke einfach jede provokation von ihr ab und wenn es noch so schwierig ist, denn ich glaube nur so lässt sich eine gute lösung für das kind finden .. (sonst macht sie es bewusst..)
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von MartinB84 »

harsieh hat geschrieben:
MartinB84 hat geschrieben:
Danke für den Post! Also zunächst mal möchte ich mich primär um mein Kind kümmern, fühle mich 1000% verantwortlich und bin auch stolzer Papa. Kleinkriege ums Geld interessieren mich eher sekundär. Ich kann auch in einfachen Verhältnissen leben.

Um jetzt doch auf letzteres genanntes zu sprechen zu kommen.. d.h. falls sie Unterhaltszahlungen von mir will, kann sie die nur hier in DE durchsetzen? Wobei sie Ingenieurin ist und finanziell sicherlich auch selbst auf eigenen Beinen stehen kann ("Ich brauche dich nicht um mein Leben zu finanzieren")..

hast du schonmal versucht ihr etwas gutes zu tun .. beispielsweise zu einem essengehen überraschen usw. und die problematik mit dem kind in ruhe zu diskutieren? immerhin weiss doch jeder normale mensch, dass das kind beide eltern braucht .. versuch doch das ganze möglichst sachlich und ohne emotionen zu besprechen, blocke einfach jede provokation von ihr ab und wenn es noch so schwierig ist, denn ich glaube nur so lässt sich eine gute lösung für das kind finden .. (sonst macht sie es bewusst..)
Tja.. ja, hm. Wie soll ich sagen. Ich würde sie gerne mal einladen zum essen. Aber meine Frau ist Realist, oder wie soll ich sagen, relativ unromantisch. Sie würde dann eher sagen, komm lass mal, ist zu teuer, brauch ich nicht. Wir kochen hier. (Geld hauen wir übrigens in einen Topf, verdienen etwa gleich viel). Habe ich schon versucht, als wir noch kein Kind hatten.

Punkt 2 kommt dann verschärfend hinzu: Unser Kind ist knapp 2 Jahre alt, Oma und Opa sind in China. Betreuungsseitig ist hier nicht viel vorhanden, ich Einzelkind, Opa hier noch lebend, kann aber auch nur kurz schauen(1 bis 2 Stunden wenn er Zeit hat).. tja.. Freunde alle ohne Kinder, in anderen Städten.. Man kann unser Kind also auch noch schwer abgeben, abends.

Sonstige Geschenke gehen immer zu Lasten unseres gemeinsamen Geldes, sie sagt sie zahlt dann immer mit. Alles was ich ihr schenkte, was man Freundinnen/Ehefrauen so mal schenkt, braucht sie nicht (Parfum, Schmuck, Gutscheine usw..). Alles kein Interesse. Sie ist da sehr anspruchslos (gut ich kann diesbezüglich froh sein, dass ich nicht ausgenommen werde :mrgreen: )

P.S. noch was eingefallen, Überraschungen mag sie nicht. Sie will immer vorher genau wissen, was passiert. Wir hatten das mal, dass ich sie abhalten musste, Geschenke vor Weihnachten durchzuchecken.. Sie hält diese Spannung wahrscheinlich nicht aus..
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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen

Beitrag von Laogai »

Etwas Offtopic, aber das...
Roger hat geschrieben:zum Beispiel hier:
[Link]
... ist doch hoffentlich nicht das "Beispiel" hierfür:
Roger hat geschrieben:Lest euch doch einfach nur die Bedingungen zur Erteilung des entsprechenden Visums des "Chinese Visa Application Service Center" durch, da steht es doch schwarz auf weiß, daß zur Erteilung eines Visums für einen minderjährigen deutschen Staatsbürger, die Einverständniserklärung zur Ausreise beider leiblicher Elternteile vorliegen muß, um das Visum erteilen zu können. Ist einer der beiden Elternteile beim Visumantrag nicht zugegen, muß die Einwilligung legalisiert vorgelegt werden.
:o
Das sind Fehlinformationen von einem Visumdienst, nicht vom Chinese Visa Application Service Center.
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