Familienzusammenführung- Visum
Familienzusammenführung- Visum
Hallo Zusammen!
Erstmal möchte ich sagen, dass dieses ein sehr gutes Forum ist und ich schon viele nützliche Informationen erhalten habe. Danke dafür!
Momentan weiß ich aber nicht mehr so recht weiter.
Ich bin Student, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Wohnung in Deutschland- wohnhaft bei meinen Eltern, absolviere gerade ein Auslandssemester in Peking und werde demnächst meine Verlobte in China heiraten. Wir sind seit ca. 2 Jahren ein Paar und haben entschlossen in Deutschland zu leben. Die Luftverschmutzung wird einfach unerträglich
Wie gesagt, wir heiraten demnächst in China und stellen dann den Antrag auf FZF (?) bei der Deutschen Botschaft. Wir haben alle Unterlagen zusammen und den Sprachtest A1 hat sie auch erfolgreich bestanden. Da ich Student bin und meine Verlobte freie Übersetzerin (Chin-Russich) ist, benötigen wir mit Sicherheit eine Verpflichtungserklärung für die Finanzsituation + Wohnraum.
1.) Kann die Verpflichtungserklärung im Vorfeld durch einen Dritten, meinen Vater beantragt werden? Als meine Verlobte mich letztes Jahr besucht hat, haben wir es genau so gemacht. Jedoch weiß ich nicht, ob es bei der FZF andere Vorschriften gibt. Eigentumshaus mit genügend Wohnraum ist vorhanden und ebenso gesichertes Einkommen.
2.) Ich habe des öfteren hier im Forum gelesen, dass die ABH einen kontaktiert oder der Antragsteller selbst die ABH kontaktiert hat. Unsere Planung ist es, zusammen nach Deutschland zu reisen. Muss ich mich in Deutschland befinden oder reicht es aus, wenn ich der ABH meine Situation per E-Mail ausführlich erkläre? Eigentlich möchte ich nicht ohne meine Ehefrau nach D. reisen!! In diesem Punkt weiß ich leider wirklich nicht, was ich machen soll!
Über einen Ratschlag bin ich sehr dankbar.
Beste Grüße aus Peking,
Jan
Erstmal möchte ich sagen, dass dieses ein sehr gutes Forum ist und ich schon viele nützliche Informationen erhalten habe. Danke dafür!
Momentan weiß ich aber nicht mehr so recht weiter.
Ich bin Student, deutsche Staatsangehörigkeit, keine Wohnung in Deutschland- wohnhaft bei meinen Eltern, absolviere gerade ein Auslandssemester in Peking und werde demnächst meine Verlobte in China heiraten. Wir sind seit ca. 2 Jahren ein Paar und haben entschlossen in Deutschland zu leben. Die Luftverschmutzung wird einfach unerträglich
Wie gesagt, wir heiraten demnächst in China und stellen dann den Antrag auf FZF (?) bei der Deutschen Botschaft. Wir haben alle Unterlagen zusammen und den Sprachtest A1 hat sie auch erfolgreich bestanden. Da ich Student bin und meine Verlobte freie Übersetzerin (Chin-Russich) ist, benötigen wir mit Sicherheit eine Verpflichtungserklärung für die Finanzsituation + Wohnraum.
1.) Kann die Verpflichtungserklärung im Vorfeld durch einen Dritten, meinen Vater beantragt werden? Als meine Verlobte mich letztes Jahr besucht hat, haben wir es genau so gemacht. Jedoch weiß ich nicht, ob es bei der FZF andere Vorschriften gibt. Eigentumshaus mit genügend Wohnraum ist vorhanden und ebenso gesichertes Einkommen.
2.) Ich habe des öfteren hier im Forum gelesen, dass die ABH einen kontaktiert oder der Antragsteller selbst die ABH kontaktiert hat. Unsere Planung ist es, zusammen nach Deutschland zu reisen. Muss ich mich in Deutschland befinden oder reicht es aus, wenn ich der ABH meine Situation per E-Mail ausführlich erkläre? Eigentlich möchte ich nicht ohne meine Ehefrau nach D. reisen!! In diesem Punkt weiß ich leider wirklich nicht, was ich machen soll!
Über einen Ratschlag bin ich sehr dankbar.
Beste Grüße aus Peking,
Jan
- ingo_001
- Titan
- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Familienzusammenführung- Visum
Hallo und herzlich willkommen bei uns, Jan
von der Logik her (die mit der realen Bürokratie allerdings nicht immer was zu tun hat), sage ich, dass es (vorausgesetzt Ihr wohnt bei Deinen Eltern und es ist auch genügend Wohnraum vorhanden) auch geht, wenn Dein Vater die Verpflichtungserklärung abgibt.
In jedem Fall würde ich das Weshalb der Botschaft und auch der zuständigen ABH in D. schon vorab erklären, damit die das auch verstehen und nachvollziehen können.
Deinen/Euren Fall hatten wir hier m. W. tatsächl. noch nicht.
Um 100%-ig auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Dir, das noch mal bei Info4alien reinzustellen, denn in dem Forum sitzen die Fachleute, die z.B. bei den ABHs arbeiten.
Hier der Link: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1190755287
von der Logik her (die mit der realen Bürokratie allerdings nicht immer was zu tun hat), sage ich, dass es (vorausgesetzt Ihr wohnt bei Deinen Eltern und es ist auch genügend Wohnraum vorhanden) auch geht, wenn Dein Vater die Verpflichtungserklärung abgibt.
In jedem Fall würde ich das Weshalb der Botschaft und auch der zuständigen ABH in D. schon vorab erklären, damit die das auch verstehen und nachvollziehen können.
Deinen/Euren Fall hatten wir hier m. W. tatsächl. noch nicht.
Um 100%-ig auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Dir, das noch mal bei Info4alien reinzustellen, denn in dem Forum sitzen die Fachleute, die z.B. bei den ABHs arbeiten.
Hier der Link: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1190755287
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Familienzusammenführung- Visum
Seit wann müssen Eheleute eine Verpflichtungserklärung abgeben? Eheleute sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, das ist auch der Deutschen Botschaft in Beijing bekannt. Ich habe jedenfalls für meine chinesische Frau noch nie eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen.Jan38 hat geschrieben:...benötigen wir mit Sicherheit eine Verpflichtungserklärung für die Finanzsituation + Wohnraum.
Im Antragsformular RK1200 zur Familienzusammenführung wird unter Pkt.24 gefragt:"Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten" und unter Pkt.19 "Wie sind Sie wohnungsmäßig untergebracht"
Dies gilt es zu beantworten und das war's schon.
Re: Familienzusammenführung- Visum
Realiter hat die Rechtslogik natürlich eher mit der Logik des Rechts zu tun als der von "ingo_001", der mitunter eine recht außergewöhnliche Logik vertritt. Jüngst war er der "logischen" Meinung, mit nationalem Visum dürfe man wie mit einem Schengen-Visum frei in den Schengen-Staaten herum reisen. Also: Seine "Ratschläge" sind mit viel Vorsicht zu genießen.ingo_001 hat geschrieben: ... von der Logik her (die mit der realen Bürokratie allerdings nicht immer was zu tun hat), sage ich ...
Meine Meinung zu Ehepartnern eines Deutschen: Unterhaltspflicht, also keine Verpflichtungserklärung - entgegen "ingo_100" Logik...
An den Admin: Ich halte es mitunter für gefährlich, solche selbstverliebten Selbstdarsteller sich hier austoben zu lassen!
- ingo_001
- Titan
- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Familienzusammenführung- Visum
Da ging es um ein Schengen-Visum, mit dem Frau samt chin. Ehemann u.a. nach Spanien reisen will.Be_happy hat geschrieben:Jüngst war er der "logischen" Meinung, mit nationalem Visum dürfe man wie mit einem Schengen-Visum frei in den Schengen-Staaten herum reisen. Also: Seine "Ratschläge" sind mit viel Vorsicht zu genießen.
http://forum.chinaseite.de/ftopic22190.html
Also Lesen, bevor Du hier schreibst.
KORREKTUR: Im verlinkten Thread hab ich mich vertan gehabt und bin von einem Schengen-Visum ausgegangen.
Apropos Lesen - hier konkret ... richtiges Lesen -> Inhalt verstehen:
Es geht darum, ob der Schwiegervater ne Verpflichtungserklärung abgeben kann.Be_happy hat geschrieben:Meine Meinung zu Ehepartnern eines Deutschen: Unterhaltspflicht, also keine Verpflichtungserklärung - entgegen "ingo_100" Logik...
Man, manchmal frag ich mich, was an Lesen und Verstehen so schwer ist, zumal wenn man Inländer ist ...
Lese mal meine Signatur - vielleicht bringts ja was ...Be_happy hat geschrieben:An den Admin: Ich halte es mitunter für gefährlich, solche selbstverliebten Selbstdarsteller sich hier austoben zu lassen!
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Familienzusammenführung- Visum
Solltest sie mal selbst zur Kenntnis nehmen und nicht nur anderen anempfehlen. Sie hat mit der Realität von "ingo_001" nichts, aber absolut nichts zu tun! Hast du sie überhaupt verstanden?!
- ingo_001
- Titan
- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Familienzusammenführung- Visum
Sorry, hatte mich im betr. Thread verlesen und dachte, es wäre ein Schengen Visum.Be_happy hat geschrieben:Solltest sie mal selbst zur Kenntnis nehmen und nicht nur anderen anempfehlen. Sie hat mit der Realität von "ingo_001" nichts, aber absolut nichts zu tun! Hast du sie überhaupt verstanden?!
Insofern hast Du natürlich Recht.
Im vorliegenden Fall aber ...
Schönen Tag auch, Mr. "!"
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Familienzusammenführung- Visum
Hallo Leute wir sind doch alle nur Menschen und machen daher Fehler. Das ist doch nicht weiter schlimm. Deshalb immer ein wenig Ruhe und Gelassenheit bewahren. Aber einige die scheinen ja die Weisheit mit dem Löffel gegessen haben und müssen ständig die Anderen belehren.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: Familienzusammenführung- Visum
Danke euch!
Habe folgende Antworten erhalten:FYI
-
Wenn ihr in China heiratet benötigt Deine dann Ehefrau keine VE, um im Rahmen der FZF nach D kommen zu dürfen. Sie kann dann hier auch HartzIV, Wohngeld oder was auch immer beantragen.
Wenn Deine dann Frau das Visum beantragt gibt sie die Adresse von Deinen Eltern als zukünftigen Wohnsitz an. Und Du legst ein Schreiben dazu, dass Du Dich z.Z. nicht in D befindest und wie Du bei Rückfragen erreicht werden kannst (E-Mail-Adresse).
und
Wenn Ihr verheiratet seid, seid Ihr gegenseitig unterhaltspflichtig. Insofern ist innerhalb der Ehe eine VE bedeutungslos.
Wenn ein Deutscher beteiligt ist, ist die Aufenthaltserlaubnis unabhängig davon, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Insofern hat das Unterschreiben einer VE oder die Verweigerung einer VE (Eurerseits) keine Auswirkungen auf die Entscheidung über den Antrag auf ein nationales Visum (= Einwanderungsvisum).-
Welchen Antrag muss ich denn für meinen Fall stellen:
Antrag auf Familienzusammenführung zum Ehepartner,
Antrag auf Ehegattennachzug oder
zu erst Antrag auf nationales Visum?
Alles sehr verwirrend für mich
Habe folgende Antworten erhalten:FYI
-
Wenn ihr in China heiratet benötigt Deine dann Ehefrau keine VE, um im Rahmen der FZF nach D kommen zu dürfen. Sie kann dann hier auch HartzIV, Wohngeld oder was auch immer beantragen.
Wenn Deine dann Frau das Visum beantragt gibt sie die Adresse von Deinen Eltern als zukünftigen Wohnsitz an. Und Du legst ein Schreiben dazu, dass Du Dich z.Z. nicht in D befindest und wie Du bei Rückfragen erreicht werden kannst (E-Mail-Adresse).
und
Wenn Ihr verheiratet seid, seid Ihr gegenseitig unterhaltspflichtig. Insofern ist innerhalb der Ehe eine VE bedeutungslos.
Wenn ein Deutscher beteiligt ist, ist die Aufenthaltserlaubnis unabhängig davon, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Insofern hat das Unterschreiben einer VE oder die Verweigerung einer VE (Eurerseits) keine Auswirkungen auf die Entscheidung über den Antrag auf ein nationales Visum (= Einwanderungsvisum).-
Welchen Antrag muss ich denn für meinen Fall stellen:
Antrag auf Familienzusammenführung zum Ehepartner,
Antrag auf Ehegattennachzug oder
zu erst Antrag auf nationales Visum?
Alles sehr verwirrend für mich
Re: Familienzusammenführung- Visum
Ein Nachzug zur Familienzusammenführung besteht so generell gesehen aus den Schritten:
Beantragung des nationalen Visums zur Einreise und Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Familienzusammenführung.
Die Dokumente sind der dt. Botschaft oder Konsulat zu übergeben. Diese prüfen erst mal nur auf Vollständigkeit und Plausibilität und schicken das Ganze in einem schönen Dicken Ordner ans auswärtige Amt in Berlin von wo es an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet wird.
Diese prüft das Ganze und erteilt Weisung an die Botschaft, das nationale Visum auszustellen, sofern Alles soweit ok.
Mit dem Visum dann einreisen, anmelden, zur Ausländerbehörde, Krankenversicherung usw.
Wie Du lesen kannst, liegt der Schlüssel bei der Ausländerbehörde. Und da Behörden generell auskunftspflichtig sind, wäre es ratsam, Selbige als Erstes schriftlich zu befragen. Ein kleiner Verweis auf die gültigen Gesetze (..."Ich habe da von einem Bekannten, dessen chin. Frau jetzt in Deutschland lebt gehört, dass ...) kann helfen.
Wenn deine Frau bereits A1 hat, steht ihrem Aufenthalt eigentlich Nichts im Wege. Als Frau von einem Deutschen muss kein Einkommen, Vermögen nachgewiesen werden. Lediglich geeigneter Wohnraum muss vorhanden sein, was aber kein Problem ist, sofern noch keine Kinder da sind. Bei uns hatte damals die kleine Ferienwohnung im Haus meiner Tante genügt, doch leider mussten wir den Antrag, obwohl bereits bewilligt, wieder zurückziehen.
Beantragung des nationalen Visums zur Einreise und Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Familienzusammenführung.
Die Dokumente sind der dt. Botschaft oder Konsulat zu übergeben. Diese prüfen erst mal nur auf Vollständigkeit und Plausibilität und schicken das Ganze in einem schönen Dicken Ordner ans auswärtige Amt in Berlin von wo es an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet wird.
Diese prüft das Ganze und erteilt Weisung an die Botschaft, das nationale Visum auszustellen, sofern Alles soweit ok.
Mit dem Visum dann einreisen, anmelden, zur Ausländerbehörde, Krankenversicherung usw.
Wie Du lesen kannst, liegt der Schlüssel bei der Ausländerbehörde. Und da Behörden generell auskunftspflichtig sind, wäre es ratsam, Selbige als Erstes schriftlich zu befragen. Ein kleiner Verweis auf die gültigen Gesetze (..."Ich habe da von einem Bekannten, dessen chin. Frau jetzt in Deutschland lebt gehört, dass ...) kann helfen.
Wenn deine Frau bereits A1 hat, steht ihrem Aufenthalt eigentlich Nichts im Wege. Als Frau von einem Deutschen muss kein Einkommen, Vermögen nachgewiesen werden. Lediglich geeigneter Wohnraum muss vorhanden sein, was aber kein Problem ist, sofern noch keine Kinder da sind. Bei uns hatte damals die kleine Ferienwohnung im Haus meiner Tante genügt, doch leider mussten wir den Antrag, obwohl bereits bewilligt, wieder zurückziehen.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Re: Familienzusammenführung- Visum
Danke Egon.
Dann werde ich mal eine E-Mail schreiben und meine Situation erklären.
Dann werde ich mal eine E-Mail schreiben und meine Situation erklären.
Re: Familienzusammenführung- Visum
Leg einfach ein Schreiben deines Vaters dazu das er über genügend Wohnraum verfügt und ihr, bis ihr was geeignetes für Euch gefunden habt, bei ihm wohnt. Das reicht.
Ach ja,
"Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum ("D-Visum") und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen."
Zitat Auswärtiges Amt
Ach ja,
"Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum ("D-Visum") und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen."
Zitat Auswärtiges Amt
"Egal wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes auch anlegt, es kommt jeden Tag einer und marschiert aufrecht drunter durch."
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 27 Gäste