Heirat meiner chinesischen Freundin

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Schimi1987
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Schimi1987 »

Hallo Carsten,
meine Frau Haiyang und ich sind mittlerweile seit Juli letzten Jahres verheiratet und wir wohnen nun seit Dezember 2014 in Deutschland zusammen, so dass ich dir auch unser Vorgehen schildern kann.

Ich habe ein halbes Jahr während meines Studiums in Beijing gelebt und meine jetzige Frau dort kennengelernt.
Sie war dann im Rahmen eines Schengenvisums schon einmal 3 Monate in Deutschland und hat einen kleinen Sprachkurs gemacht, den sie im Selbststudium bis A 1 zu Hause abgeschlossen hat und dann auch das A 1 Zertifikat am Goethe Institut in Beijing erworben hat.

Das würde ich als größte Hürde bezeichnen. Ansonsten kann man sich an die Infos auf der Botschaftshomepage halten.

Wir haben in China, in Changchun, geheiratet.
Hierfür haben wir, da beide ledig und unverheiratet/geschieden, trotz andersweitiger Information auf der Botschaftshomepage, kein Ehefähigkeitszeugnis gebraucht.
Das wäre ein gewisser Aufwand mit Übersetzung, Beglaubigung, Überbeglaubigung etc. gewesen.

Letzendlich - ich hoffe, dass ich mich richtig erinnere - hat es genügt den Hukou und das "rote Heiratsbuch" zu übersetzen.
Das wurde dann von der deutschen Botschaft in Beijing anerkannt und letzendlich wurde die Hochzeit in Deutschland nachbeurkundet - das war gar kein Problem.

Die Kosten haben sich relativ in Grenzen gehalten.
Für Übersetzungen und notarielle Beglaubigungen etc. & Visum waren es alles in allem max. 500 €.

Einen gewissen Zeitaufwand musste man rechnen.
Plant man allerdings alles vernünftig, sollten ein paar Monate (2 bis 3) genügen.

Beste Grüße
Simon
Jan38
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Jan38 »

sonero hat geschrieben: Mit dem EFZ (Deinem) geht Ihr zum D-Konsulat und lasst Euch die Konsularische Erklärung ausstellen. Reine Formalie, kann man gleich mitnehmen. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich glaube das war auch gleich auf Chinesisch.
Muss das EFZ in Deutschland in irgendeiner Art beglaubigt werden oder reicht es, direkt mit dem Dokument zur Chin. Botschaft in Peking zu gehen und sich die konsularische Erklärung ausstellen zu lassen?
Danke!
sonero hat geschrieben: Damit kann sie dann das Visum beantragen (Du beantragst da gar nichts), die ABH meldet sich noch bei Dir ob das alles so richtig ist (ging bei mir per Email weil ich in China war) und das wars.
Hi, wie hast du denn die ABH informiert, dass du dich im Ausland befindest? Bin in der gleichen Situation. Hast du dort angerufen oder einfach ein kurzes Schreiben dem Antrag für das Visum beigefügt?
Auch dafür Danke!
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Squire
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Squire »

Generelle Regelung was Dokumenengültigkeit zwischen China und Deutschland angeht ...
China hat die Haagerkonvention nicht unterschrieben deshalb müssen alle Dokumente normalerweise überbeglaubigt und legalisiert werden.

Für chinesische Dokumente gilt: Ab zum Ministery for foreign affairs in Beijing. Dokument überbeglaubigen lassen und dann durch die Deutsche Botschaft legalisieren
Für deutsche Dokumente (je nach Bundesland und Bezirk) Überbeglaubigung durch Stadt / Landkreis / Bezirksregierung und dann vom Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigen lassen. Anschließend von der chinesischen Botschaft legalisieren lassen
just my 2ct
Robert


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AngelofMoon
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von AngelofMoon »

Jan38 hat geschrieben:Muss das EFZ in Deutschland in irgendeiner Art beglaubigt werden oder reicht es, direkt mit dem Dokument zur Chin. Botschaft in Peking zu gehen und sich die konsularische Erklärung ausstellen zu lassen?
In Beijing geht man nicht zur Chinesischen Botschaft, sondern zur Deutschen Botschaft.
Squire hat geschrieben:Für deutsche Dokumente (je nach Bundesland und Bezirk) Überbeglaubigung durch Stadt / Landkreis / Bezirksregierung und dann vom Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigen lassen. Anschließend von der chinesischen Botschaft legalisieren lassen
Ist soweit richtig, aber dieses entfällt bei der Konsular Bescheinigung, welche man mit dem EFZ (Ehefähigkeitszeugnis) bei der Deutschen Auslandsvertretung sich ausstellen lassen kann.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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AngelofMoon
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von AngelofMoon »

http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0902dd.pdf
4. Sofern der chinesische Standesbeamte eine
konsularische Bescheinigung
gem. Tz. 2b)
verlangt, beachten Sie bitte, dass eine solche nur auf der Grundlage des standesamtlichen
Ehefähigkeitszeugnisses von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden kann.
Eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit Angabe des Personenstandes
reicht für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung nicht aus.
Für die Beantragung der Konsularbescheinigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ehefähigkeitszeugnis im Original mit einer Kopie
- Kopien der Reisepässe beider Verlobten

Die Konsularbescheinigung kann zu den Öffnungszeiten der Konsularreferate der deutschen
Auslandsvertretungen persönlich durch einen/die Verlobten oder einen Bevollmächtigten be
-antragt werden. Die Gebühr beträgt 25,- Euro zahlbar in RMB oder unbar mit internationaler
Kreditkarte (nur Mastercard oder Visakarte).
Die Konsularbescheinigung wird in Deutsch ausgestellt. Vom zuständigen chinesischen
Standesamt wird Ihnen ggf. ein Übersetzungsbüro empfohlen, das eine Übersetzung in die
chinesische Sprache anfertigt.
Da die Konsularbescheinigung nur in Deutsch ist, muss diese in China durch ein entsprechendes Büro übersetzt werden.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Jan38
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Re: Heirat meiner chinesischen Freundin

Beitrag von Jan38 »

Ihr habt mir sehr weiter geholfen! Ich weiß jetzt welche Schritte ich einleiten muss.
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