Ehegattennachzug - Private KV & Beihilfe möglich?

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JensWensing
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Re: Ehegattennachzug - Private KV & Beihilfe möglich?

Beitrag von JensWensing »

Da hast Du recht. Ehrlich gesagt war mir das zu müßig , mich da ewig mit rumzuärgern.
(Als ich dran war, kam ein Angestellter von mir aus dem Büro und der sagte schon, das dass ne dämliche Zicke ist.. und der wollte eine Deutsche in Deutschland heiraten ;-)
Na ja, eigentlich soll die Hochzeit ja was schönes sein, somit haben wir uns entschieden den Kampf hier aufzugeben und in Ruhe in HK zu ehelichen!
enrigo
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Re: Ehegattennachzug - Private KV & Beihilfe möglich?

Beitrag von enrigo »

hallo,

das ist eine gute Entscheidung, damit geht ihr allen anderen Hemmnissen aus dem Weg.
Zur KV hat noch keiner was gesagt. So wie ich das seh' ist bei privater KV eine ebensolche für deine Frau fällig, es sei denn sie kann irgendwie die die sie in Österreich hatte über die Grenze bringen.
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sowa
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Re: Ehegattennachzug - Private KV & Beihilfe möglich?

Beitrag von sowa »

enrigo hat geschrieben:hallo,

das ist eine gute Entscheidung, damit geht ihr allen anderen Hemmnissen aus dem Weg.
Zur KV hat noch keiner was gesagt. So wie ich das seh' ist bei privater KV eine ebensolche für deine Frau fällig, es sei denn sie kann irgendwie die die sie in Österreich hatte über die Grenze bringen.
Gehen du zur Krankenkasse und sagen du hast bald Frau und fragen was machen?
zebra
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Re: Ehegattennachzug - Private KV & Beihilfe möglich?

Beitrag von zebra »

Die Frage, ob die Heirat nun in D, CN oder HK am einfachsten ist war ja eigentlich gar nicht mein Anliegen. Doch vielen Dank für die rege Diskussion ;) Ich war in der Zwischenzeit im Urlaub, daher mische ich erst jetzt wieder mit :D
enrigo hat geschrieben: Zur KV hat noch keiner was gesagt.
Richtig, es ging mir ja eher um die Frage, ob es hier evtl. einen Beamten gibt, der weiß, wie das mit der Beihilfe und der PKV aussieht. Ich habe mich in der Zwischenzeit an die Beihilfestelle direkt gewandt und folgende Antwort bekommen (falls es eventuelle Mitleser interessiert):
Ab dem Tag der Heirat wäre meine Frau über mich zu 70% beihilfeberechtigt, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 18.000 Euro verdient hat. Der Rest (30%) müsste dann über die PKV selber finanziert werden.
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