Abschaffung Sprachtest, Voll II

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Benutzeravatar
Topas
VIP
VIP
Beiträge: 2833
Registriert: 19.09.2007, 11:11
Wohnort: Jülich & Wuhan
Danksagung erhalten: 4 Mal

Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von Topas »

Hallo Zusammen,

nach einigen "stillen" Monaten geht es weiter:

- wieder liegt der Sprachtest beim EuGH, diesmal geht es um eine Frau aus Nigeria.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sprach ... 64577.html

- Neue Gesetzentwurf der Grünen
http://www.migazin.de/2014/11/24/gruene ... tests-vor/

Also auf ein Neues.
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
MACHT MIT BEI UNSEREM BUCHPROJEKT !
http://forum.chinaseite.de/forum48.html
Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Benutzeravatar
sweetpanda
VIP
VIP
Beiträge: 3419
Registriert: 12.02.2013, 20:39
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von sweetpanda »

Hatte doch hier gehört, dass die Sache sowieso schon gelaufen sei und jetzt wieder vor den EuGH.
Es läuft darauf hinaus, dass Deutschland überall auf der Welt Goetheinstitute mit Kinderbetreuung und Verdienstausfall in fußläufiger Entfernung etablieren muss. Eventuell sollte man auch über eine Alphabetisierung der Leute nachdenken. Da diese in Schwarzafrika nur bei 50% liegt, ist dies eine weitere unfaire Hürde.

Diese Karte offenbart ein weiteres Manko der Sprachtests:

http://en.wikipedia.org/wiki/File:Natio ... uality.png
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
Benutzeravatar
egon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 995
Registriert: 09.03.2013, 07:06
Wohnort: Schweiz/Oberlausitz

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von egon »

...ja, das gibt dann wieder eine neue Ausnahmeregel für Nigerianer, welche mindestens 8h Stunden von Lagos entfernt wohnen und deren Kinder jünger als 3 Jahre, 8 Monate und 23 Tage sind.
Ich hatte für meine Frau im Sommer bei der AB in Deutschland vorgesprochen.
Erstens ist meine Frau nur mit einem Schengenvisum eingereist, zweitens hat sie kein A1. Dass sie bei der Vorsprache bei der AB auf Deutsch mit denen kommunizierte, interessierte nicht.
Sie muss zurück nach China, A1 machen und dann ein nationales Visum mit deutscher Aufenthaltsbewilligung in Shanghai beantragen. Darüber entscheiden tut dann die gleiche AB in Deutschland. Auf meine Frage, was denn nun den Unterschied macht, wenn die Aufenthaltsbewilligung jetzt in Deutschland ausgestellt wird oder erst wenn meine Frau noch mal 25000 Flugkilometer hinter sich hat, erhielt ich keine Antwort. Ebenso machte ich geltend, dass ich ja nicht nur Deutscher, sondern auch gleichzeitig EU-Bürger sei und die Bestimmungen für die Niederlassung von EU-Bürgern mit Drittstaatenangehörigen viel einfachere Bedingungen nennen. Keine Antwort. Auch nicht auf den Einwand, dass ich als Deutscher in Deutschalnd gegenüber EU-Ausländern diskriminiert werde, blieb die Antwort auch aus. Auf die Frage, ob es einfacher wäre, wir besorgen für meine Frau einen syrischen oder irakischen Pass und beantragen Asyl erhielt ich zwar Antwort, aber nicht wirklich nett.
Egal, wir haben die Sache jetzt über die Schweiz geregelt und fliegen Anfang Februar nun one way dorthin. Arbeiten wir eben wieder in der Schweiz und zahlen unsere Steuern dort, das Haus in Deutschland ist dann erstmal nur Ferienhaus.
Ich hatte dann nochmals bei der AB in Deutschland angefragt, wie es denn nun wäre, wenn wir aus der Schweiz nach Deutschland ziehen, nachdem meine Frau dort eine Aufenthaltsbewilligung hat. Antwort: Dann können sie einfach zu uns kommen, A1 braucht es dem Fall nicht. Nur sollten wir uns rechtzeitig vorher melden, da sie noch keine Erfahrungen haben, wenn sich eine Chinesin mit einer schweizer Aufenthaltsbewilligung in Deutschland niederlassen will.
Ich habe noch nie Grün gewählt, aber irgendwie könnte sich das bei der nächsten Wahl ändern....
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Benutzeravatar
egon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 995
Registriert: 09.03.2013, 07:06
Wohnort: Schweiz/Oberlausitz

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von egon »

qpr hat geschrieben:
Topas hat geschrieben:Hallo Zusammen,



- wieder liegt der Sprachtest beim EuGH, diesmal geht es um eine Frau aus Nigeria.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sprach ... 64577.html
Dabei kann es sich aber nicht um einen deutschen Ehegatten handeln, zu dem die Frau ziehen möchte.
Muss ja fast. Zu jedem anderen dürfte sie ja ohne A1 ziehen. Es werden NUR Deutsche schikaniert, die es sich erlauben wollen, mit ihrem ausländischen Ehepartner gemäss Grundgesetz zusammenzuleben.
Könnte natürlich auch sein, es ist so wie bei dem Afganen, dessen Frau auch über Gerichtsverfahren einreisen durfte.
Entschuldigung. Es war ein Deutscher. er war früher Afgane, stellte einen Asylantrag der abgelehnt wurde, dann Bleiberecht erhielt, daraus wurde eine Niederlassungsbewilligung und daraus ein deutscher Pass.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Benutzeravatar
egon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 995
Registriert: 09.03.2013, 07:06
Wohnort: Schweiz/Oberlausitz

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von egon »

qpr hat geschrieben:
egon hat geschrieben:
Muss ja fast. Zu jedem anderen dürfte sie ja ohne A1 ziehen. Es werden NUR Deutsche schikaniert,
Nicht ganz, auch beim Zuzug zu Ehegatten, die nicht der EU Freizügigkeit unterliegen, wird A1 gefordert.
Aber auch da gibt es Ausnahmen z.B. Inhaber einer Blue Card.....

Aber im Grunde genommen ist mit dem Urteil pro Türken die größte Gruppe "weggebrochen", für die der Sprachtest damals eigentlich eingeführt wurde (auch wenn so etwas natürlich nie öffentlich genannt wurde).

"Leidtragende" sind jetzt fast nur noch deutsche Staatsbürger.
Hättest ruhig Schikanierte, statt Leidtragende schreiben können. Schlimm daran ist ja, dass Deutsche in Deutschland inzwischen gegenüber fast allen anderen Ausländern schlechter gestellt werden. Jeder EU-Ausländer, Türke plus die anderen, die von den gefühlten 2849 Ausnahmen proftieren, können zusammen mit Ehepartner, auch wenn dieser aus einem Drittstaat kommt, sofort Wohnsitz in Deutschland nehmen. Deutschen kann demgegenüber unter bestimmten Bedingungen zugemutet werden, die Ehe im Ausland zu führen, wenn der Ehepartner kein A1 vorweisen kann. Auch eine Trennungszeit von bis zu mehreren Jahren gilt als zumutbar.

Ich kann mich heute noch beglückwünschen, dass ich in der Schweiz Antrag auf Erhalt der Niederlassungsbewilligung gestellt hatte, als ich nach China bin.

Gegenüber den deutschen Gesetzen wird es in der Schweiz so gehandhabt:

Art. 17 Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid
1 Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt recht-
mässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften
Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.
2 Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zustän-
dige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten.

in Kombination mit Art. 43, Pkt.1.

Art. 43 Ehegatten und Kinder von Personen mit Niederlassungsbewilligung
1 Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Personen mit
Niederlassungsbewilligung haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der
Aufenthaltsbewilligung, wenn sie mit diesen zusammenwohnen.

Hat mich 2 Mails an die Einwanderungsbehärde des Kantons gekostet. Einmal um anzufragen, das zweite um eine Passkopie meiner Frau und eine Kopie unserer HK-Heiratsurkunde zu schicken. Dann hiess es:
Sofern ihre Frau über ein gültiges Visum zur Einreise verfügt, kann sie mit diesem einreisen.
Nach der Ankunft melden sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung ihrer Wohngemeinde an und beantragen dort die Aufenthaltsbewilligung für ihre Frau. Während der Bearbeitungszeit, kann sich ihre Frau weiter in der Schweiz aufhalten, auch wenn das Schengenvisum in dieser Zeit abläuft.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Benutzeravatar
egon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 995
Registriert: 09.03.2013, 07:06
Wohnort: Schweiz/Oberlausitz

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von egon »

qpr hat geschrieben:
egon hat geschrieben:.....
Sorry, ich wollte jetzt nicht alles von dir zitieren, deswegen die.....

Das Problem mit einem Schengenvisum ist, es ist nur für einen Kurzaufenthalt in Deutschland ausgestellt worden , für längerfristige Aufenthalte muß ein nationales Visum in China beantragt werden (deine Frau hat sich ja verpflichtet, wieder auszureisen).
Wenn sich während des Aufenthalts die Umstände gravierend ändern, kann die Aufenthaltsbewilligung in Deutschland gestellt werden. Und das war bei uns der Fall. Hat aber nicht interessiert.
Ob diese Verpflichtungserklärung, in jedem Fall wieder auszureisen, keine Familienzusammenführung oder... anzustreben, die sie bei Visumbeantragung unterschreiben musste, überhaupt legal ist, bezweifele ich ohnehin. Bei den Dokumenten, die man beim Auswärtigen Amt einsehen kann, ist der Schriebs mit Briefkopf vom Konsulat Shanghai jedenfalls mal nicht dabei.
Scheint jede Behörde noch mal einen grossen Spielraum zu haben, individuelle Schikanen festzusetzen.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Benutzeravatar
edmund27
VIP
VIP
Beiträge: 2437
Registriert: 08.10.2009, 16:52
Wohnort: Nidderau

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von edmund27 »

Interessante Information. Mir persönlich kommt das so vor, dass jetzt alle Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin nach und nach abgearbeitet werden. Ich Glaube der EuGH wird auch hier für die Kägerin entscheiden. Es geht aber es wieder nur um eine Einzelperson und nicht um den Sprachtest im Gesamten. Ganz anders ist dazu das noch anstehende Vertragsverletzungsverfahren gegen den Sprachtest. Denn hier wird die BRD auch verlieren.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
mazzel
VIP
VIP
Beiträge: 2334
Registriert: 08.11.2012, 15:18
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von mazzel »

Gerade sehr frische Erfahrungen des A1 Sprachkurses in Peking:
Da ja das Goethe Institut anscheinend ein Monopol auf diese Tests hat, liegt es ja nahe, auch dort den Sprachkurs zu besuchen. Nach Auskünften meiner Freundin sind die Lehrerqualitäten sehr bescheiden. Beide Lehrerinnen sind definitiv keine Deutschen, sondern Russen. Solange die Qualifikation stimmt, soll mir das ja egal sein, obwohl ich der Meinung bin, dass gerade Russen immer einen starken Akzent beim Deutschsprechen haben, was nicht unbedingt förderlich ist. Wenn dann aber die Lehrerin weder auf Verständnisfragen eingeht (Antwort: Keine Ahnung, weiß ich jetzt auch nicht!) oder auch nicht zuhört, wenn sie der Klasse was vom Tape vorspielt (Nachfrage, was denn da gesagt worden sei und ob man das richtig verstanden habe. Antwort: Weiß nicht, hab nicht zugehört!), dann ist das schon frech. Vorallem bei einem Preis von 5200 RMB ohne Prüfungsgebühr für 8 Wochen Kurs. Weiterhin ist es auch irgendwie frech, wenn die Lehrer dann kein Chinesisch sprechen können. Jeder, der mal in China war, weiß, dass selbst in Städten wie Peking und Shanghai nicht unbedingt ein besonders hohes Englisch-Niveau beim Durchschnitt der Bevölkerung vorhanden ist. Klar kann man wieder argumentieren, Leute die den A1 Kurs beim Goethe Institut besuchen haben schon irgendeine Verbindung zu Ausländern respektive Deutschen und werden schon englisch sprechen können. Aber man stelle sich mal vor, man würde in Deutschland einen Sprachkurs für einen verpflichtenden Test besuchen und die Lehrer sprechen kein Deutsch, sondern lediglich Englisch oder gar Chinesisch! Was da wohl los wäre in Deutschland...
Also insgesamt eine sehr unschöne Erfahrung, vorallem da niemand diesen Test zu überprüfen scheint, bzw. das Goethe Institut diese Monopolstellung sowohl bei Kursen als auch Prüfungsgebühren ausnutzt.

Kleine Anmerkung noch zu den Gebühren: Als Schüler des Goethe Instituts bekommt man 100 RMB Rabatt auf die Prüfungsgebühr, aber nur, wenn man den vorgeschriebenen Prüfungstermin einhält. Der war bei meiner Freundin noch vor Kursende, sodass quasi 2 Tage Kurs zum "rumpimmeln" und "Filme gucken" da waren. Da sich einige Schüler so aber nicht Prüfungsbereit gefühlt haben (u.A. meine Freundin), wurde der Prüfungstermin einen Monat später gewählt. Zu dem Zeitpunkt war aber der Sprachkurs bereits abgeschlossen, sodass diese Schüler offiziell gar keine Goethe-Schüler mehr waren und die 100 RMB oben drauf zahlen mussten. Vielleicht finde nur ich das frech, aber insgesamt knapp 6000RMB für einen mittelmäßigen Deutschkurs finde ich schon happig!
Wenn also jemand die Chance hat, in Peking woanders Deutsch zu lehren als beim GI, dann bitte bitte tut das und werft diesen Heinis nicht das Geld in den Rachen, so wie wir!
Benutzeravatar
egon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 995
Registriert: 09.03.2013, 07:06
Wohnort: Schweiz/Oberlausitz

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von egon »

qpr hat geschrieben:
egon hat geschrieben:
Wenn sich während des Aufenthalts die Umstände gravierend ändern, kann die Aufenthaltsbewilligung in Deutschland gestellt werden. Und das war bei uns der Fall. Hat aber nicht interessiert.
Welche Umstände wären das denn?
Das z.B. Japaner oder Südkoreaner ihren AE in Deutschland stellen können (ohne vorher auszureisen) ist mir bekannt.

Da ich nun wirklich kein Experte bin, würde mich das schon interessieren (man lernt ja nie aus).

Das Aufenthaltsgesetz ist eh schon kompliziert genug. :cry:
Wir bekamen die Gelegenheit, ein Haus mit grossem Grundstueck und Nebengebaeuden sehr guenstig zu uebernehmen, dazu hatte ich ein lukratives Jobangebot.
Es haette somit alles gepasst, um in seiner alten Heimat wieder etwas aufbauen zu koennen.
Fuer uns war das Anlass genug, den Antrag in Deutschland zu stellen. Als wir das erste Mal bei der AB vorsprachen, wurde das auch so gesehen und uns das Antragsformular gegeben. Als wir dieses dann zusammen mit den Dokumenten abgaben, war die Chefin des freundlichen Herrn zurueck und die sah es gaaaanz anders. Scheinbar haben die Beamten da auch einen grossen individuellen Spielraum, um ihre Entscheidungen treffen zu koennen. Ist aber nun wirklich nichts als Schikane, wenn meine Frau zurueck nach China fliegen muss, um dort die genau gleichen Dokumente bei der Botschaft abzugeben, damit diese dann fuer die Entscheidungsfindung zur gleichen AB nach Deutschland geschickt werden.
Den Job habe ich nun sausen lassen, das Haus haben wir genommen und bauen es nun um, Architekt ist beauftragt, Baugenehmigung kam letzte Woche. Aber wird dann vorerst nur Ferienhaus. Job ist nun wieder in der Schweiz, Steuerzahlung auch.
Erzaehle mir mal noch einer was von Fachkraeftemangel und klammen Steuerkassen in Deutschland.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Benutzeravatar
AngelofMoon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 908
Registriert: 22.05.2011, 12:29

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von AngelofMoon »

ACE hat geschrieben:Der Admin sollte alle diese Themen blockieren - wurde alles schon X mal besprochen
Warum sollte er?
Wenn es dich nicht interessiert warum liest du es dann? Es zwingt dich keiner diese zu lesen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Benutzeravatar
egon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 995
Registriert: 09.03.2013, 07:06
Wohnort: Schweiz/Oberlausitz

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von egon »

ACE hat geschrieben:Dieses Forum verkommt zum
1. Sprachtest besprechen
2. Visum / Ehe anfragen - wie bekomme ich meine "Alte" rein oder raus oder wie wo kann ich JA sagen
3. Shopping Im- Export oder Reinfall Fragen


Der Admin sollte alle diese Themen blockieren - wurde alles schon X mal besprochen
Topas hat neue Informationen gefunden, ich habe neue Erfahrungen zum Thema gemacht.
Was ist also falsch daran, dass wir hier darueber diskutieren?
Ich persoenlich habe bin froh, dass es solche Foren gibt, wo man bereits erarbeitete Loesungen und Informationen finden kann. Ohne solche Ansaetze muesste man sich alles selbst erarbeiten.
Und ja, es sind nun einmal die Schwergewichte in solchen Foren - die Visumfragen.
Da kannst Du in andere "Laenderforen" wie Thailand, Vietnam... schauen.

Aber wie schon gesagt. Du musst es nicht lesen, Du musst dieses Forum nicht benutzen, Du kannst auch dein eigenes Forum aufmachen, wo Du loeschen, blocken, zensieren kannst.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
ACE
Forumsprofi
Forumsprofi
Beiträge: 204
Registriert: 14.12.2013, 13:17

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von ACE »

egon hat geschrieben:wo Du loeschen, blocken, zensieren kannst.
Willkommen im Forum.chinaseite.de
Du solltest nach China auswandern

Neue Infos = Deine Frau kommt aus Afrika ? Das sind immer EinzelfeHlentscheidungen also bitte
was soll das werden ? Mein Nachbar ist schwarz gefahren und wurde nicht erwischt jetzt will ich das gleiche Recht haben ?
Ist Uwe Sperlich / Halle Westf. ein ISIS Sympathisant ?
Verkauft Uli Hoenes Nürnberger Rostbratwürste in der Knast Kantine ?
WAS SAGT GOOGLE DAZU ?
Benutzeravatar
edmund27
VIP
VIP
Beiträge: 2437
Registriert: 08.10.2009, 16:52
Wohnort: Nidderau

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von edmund27 »

Wenn einem was nicht gefällt, dann kann ich es ja lassen und mich abmelden. Es besteht hier Meinungsfreiheit. Dass das Forum einseitig ist finde ich nicht. Für mich ist es sehr lebendig. Und die neuen Informationen über den Sprachtest finde sehr gut. 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
mazzel
VIP
VIP
Beiträge: 2334
Registriert: 08.11.2012, 15:18
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von mazzel »

ACE, dafür, dass du erst ein Jahr dabei bist, bist du schon reichlich verbittert :lol:
Helfer
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 553
Registriert: 09.09.2012, 11:24
Wohnort: Beijing
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Abschaffung Sprachtest, Voll II

Beitrag von Helfer »

egon hat geschrieben:...ja, das gibt dann wieder eine neue Ausnahmeregel für Nigerianer, welche mindestens 8h Stunden von Lagos entfernt wohnen und deren Kinder jünger als 3 Jahre, 8 Monate und 23 Tage sind.
Ich hatte für meine Frau im Sommer bei der AB in Deutschland vorgesprochen.
Erstens ist meine Frau nur mit einem Schengenvisum eingereist, zweitens hat sie kein A1. Dass sie bei der Vorsprache bei der AB auf Deutsch mit denen kommunizierte, interessierte nicht.
Sie muss zurück nach China, A1 machen und dann ein nationales Visum mit deutscher Aufenthaltsbewilligung in Shanghai beantragen. Darüber entscheiden tut dann die gleiche AB in Deutschland. Auf meine Frage, was denn nun den Unterschied macht, wenn die Aufenthaltsbewilligung jetzt in Deutschland ausgestellt wird oder erst wenn meine Frau noch mal 25000 Flugkilometer hinter sich hat, erhielt ich keine Antwort. Ebenso machte ich geltend, dass ich ja nicht nur Deutscher, sondern auch gleichzeitig EU-Bürger sei und die Bestimmungen für die Niederlassung von EU-Bürgern mit Drittstaatenangehörigen viel einfachere Bedingungen nennen. Keine Antwort. Auch nicht auf den Einwand, dass ich als Deutscher in Deutschalnd gegenüber EU-Ausländern diskriminiert werde, blieb die Antwort auch aus. Auf die Frage, ob es einfacher wäre, wir besorgen für meine Frau einen syrischen oder irakischen Pass und beantragen Asyl erhielt ich zwar Antwort, aber nicht wirklich nett.
Egal, wir haben die Sache jetzt über die Schweiz geregelt und fliegen Anfang Februar nun one way dorthin. Arbeiten wir eben wieder in der Schweiz und zahlen unsere Steuern dort, das Haus in Deutschland ist dann erstmal nur Ferienhaus.
Ich hatte dann nochmals bei der AB in Deutschland angefragt, wie es denn nun wäre, wenn wir aus der Schweiz nach Deutschland ziehen, nachdem meine Frau dort eine Aufenthaltsbewilligung hat. Antwort: Dann können sie einfach zu uns kommen, A1 braucht es dem Fall nicht. Nur sollten wir uns rechtzeitig vorher melden, da sie noch keine Erfahrungen haben, wenn sich eine Chinesin mit einer schweizer Aufenthaltsbewilligung in Deutschland niederlassen will.
Ich habe noch nie Grün gewählt, aber irgendwie könnte sich das bei der nächsten Wahl ändern....

Nett, dass Du ein bisschen Luft abgelassen hast, zum Thema Sprachtest aber nicht so viel beigetragen hast...

Kurzes Feedback:
- A1 Sprachtest werden nicht durch AB Mitarbeietr durchgefuehrt, ansonsten haetten wir Willkuer... Kannst jetzt argumentieren, ob Goethe Institut objektiver ist, dies ist aber ein enuer Thread
- Deine Frau ist mit einem Schengenvisum (ich nehme an Besuchvisum) eingereist, dies ist einfach kein Visum zum Ehegattennachzug. Haette sie beim Visumantrag angegeben, dass sie hier heiraten wollte, dann waere dies sowieso angewiesen worden

Man sollte AB auch etwas im Schutz nehmen, sind oftmals die geprugelten Knaben, aber sie haben auch nicht die Regelungen gemacht....
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste