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Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 09:24
von RoyalTramp
Alle Infos kannst du am besten dem Infoblatt der deutschen konsularischen Vertretung in China entnehmen.

Hier z.B. das Infoblatt der deutschen Vertretung in Shanghai.

http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 2015dd.pdf

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 12:00
von da_pangzi
RoyalTramp hat geschrieben:Alle Infos kannst du am besten dem Infoblatt der deutschen konsularischen Vertretung in China entnehmen.

Hier z.B. das Infoblatt der deutschen Vertretung in Shanghai.

http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 2015dd.pdf
Vielen Dank dafür. Das Infoblatt listet sehr genau alle Dokumente auf, die für die Visabeantragung vorliegen müssen. Ich denke, die Dokumente bringe ich alle gleich zum Konsulat mit.
Mich würde interessieren, ob es zusätzlich noch Erfahrungswerte zu weiteren Dokumenten gibt, die die Ausländerbehörde vom Ehegatten in DE benötigt und erst nach Übermittlung des Antrags vom Konsulat an die ABH anfordert. Da ich nicht vor Ort sein werde, würde ich das gerne vorbereiten.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 12:10
von tigerprawn
da_pangzi hat geschrieben: Mich würde interessieren, ob es zusätzlich noch Erfahrungswerte zu weiteren Dokumenten gibt, die die Ausländerbehörde vom Ehegatten in DE benötigt und erst nach Übermittlung des Antrags vom Konsulat an die ABH anfordert. Da ich nicht vor Ort sein werde, würde ich das gerne vorbereiten.
Was vorkommt (eigentlich dürfen sie es nicht, tun es aber trotzdem): Mietvertrag, Arbeitsbescheinigung (auf Vordruck der ABH) vom Arbeitgeber.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 14:15
von Loong
da_pangzi hat geschrieben:Zur Dauer habe ich hier schon gelesen, dass es 6 Wochen sein können. Meine ABH hat sogar von 2-3 Monaten gesprochen...
6 Wochen scheinen mir deutlich zu optimistisch, 2…3 Monate normal. Bei uns hat es rund 10 Wochen gedauert, ohne daß besondere Verzögerungen im Ablauf erkennbar waren.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 15:12
von Capt.
Loong hat geschrieben:
da_pangzi hat geschrieben:Zur Dauer habe ich hier schon gelesen, dass es 6 Wochen sein können. Meine ABH hat sogar von 2-3 Monaten gesprochen...
6 Wochen scheinen mir deutlich zu optimistisch, 2…3 Monate normal. Bei uns hat es rund 10 Wochen gedauert, ohne daß besondere Verzögerungen im Ablauf erkennbar waren.
Bei uns hat es nur 20 Tage gedauert, war angenehm überrascht.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 15:17
von Loong
20 Tage braucht ja alleine die Post vom deutschen Konsulat in China bis zur zuständigen ABH in Deutschland.

Wie soll das dann bitte gehen?

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 16:02
von Capt.
Sieht so aus, dass es doch geht, warum sollte ich hier die Unwahrheit erzählen. Es handelte sich um die Familienzusammenführung zum deutschen Kind, beantragt bei der Botschaft in Peking.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 16:10
von Loong
20 Tage Postlaufzeit vom deutschen Konsulat in China bis zur zuständigen ABH in Deutschland. Interview des deutschen Ehepartners in der ABH in Deutschland. 20 Tage Postlaufzeit zurück. Macht plus ein paar Tagen Verwaltungsaufwand und Terminvereinbarungsfristen 10 Wochen 左右. Bei unserem Ehegattennachzug 2007 war das Bundesverwaltungsamt in Köln die koordinierende Behörde, ich weiß nicht, ob das immer noch so ist. Da genehmigen sich dann auch noch ein paar Tage Laufzeit.

Es wurde hier nach dem Ehegattennachzug gefragt und nicht nach dem Nachzug eines gemeinsamen Kindes.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 17:02
von Capt.
Capt. hat geschrieben:Sieht so aus, dass es doch geht, warum sollte ich hier die Unwahrheit erzählen. Es handelte sich um die Familienzusammenführung zum deutschen Kind, beantragt bei der Botschaft in Peking.
Ein Interview bei der ABH fand nicht statt, da ich mich bei der Beantragung in China aufhalte.
Im Grunde ist es auch ein Ehegattennachzug. Meine Frau zieht zu mir nach Deutschland, nur dass dabei noch das Kind eine Rolle spielt.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 18:54
von Loong
Morton hat geschrieben:Und die ABH schickt auch keine Unterlagen zurück nach China, wie hier geschrieben wurde (nicht von dir), sondern schickt eine mail zum BVA mit ihrem Ok (oder Nein) und von dort wird es ebenfalls per mail weiter an die zuständige deutsche AV geleitet.
Ach, laß doch bitte deine Besserwisserei. Als wir unsere Familienzusammenführung 2007 beantragt haben, lief es genau so ab, wie ich es geschrieben habe. Ich habe gefragt, warum es so lange dauert und auch gefragt, ob man per Fax oder E-Mail den Ablauf denn beschleunigen könne. Nein, zumindest 2007 ging alles noch ausschließlich mit echtem Papier auf dem Postweg.

Und ein Interview bei der ABH war in allen bekannten Fällen aus meinem Bekanntenkreis die Regel.

PS. Vor vier Wochen hattest du dich ziemlich lautstark aus dem Forum verabschiedet. Woher der plötzliche Sinneswandel?
PPS. Du darfst dich getrost nach wie vor zum Kreis der durch meine Signatur Geadelten zählen.

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 11.08.2015, 22:47
von Squire
@Loong

2007 ... you are outdated! Mittlerweile sind auch die Behörden in der elektronischen Zeit angekommen!

Bei uns (2012) hat es gerade mal 2 Wochen gedauert! Mitte Juli hatten wir den Antrag in Beijing abgegeben - zwei Wochen später hatte meine Frau ihren Pass mit dem FZV zugeschickt und in ihren Händen. Eine Woche später war sie dann in Deutschland ...

Alle nötigen Dokumente wurden elektronisch an die AHB übermittelt ... und diese hat auch ihre Entscheidung an die Botschaft mittels so teuflischer Einrichtung wie eMail gesendet

Also ... auch Behörden und ihre Kommunikationswege entwickeln sich und bleiben nicht in der Steinzeit!

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 15.08.2015, 07:26
von PrideEagle
Ich hoffe, eines Tags mehr Deutsche mit Tibetan und Uigur/Muslime heiraten können.

Herzlich Glückwünsch!

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 15.08.2015, 10:09
von cayman
Loong hat geschrieben:20 Tage braucht ja alleine die Post vom deutschen Konsulat in China bis zur zuständigen ABH in Deutschland.

Wie soll das dann bitte gehen?
die Daten werden elektronisch übertragen, damals nach dem Interview hatte ich 2 Stunden später die Bestätigung von der ABH per Mail und gleich noch mit dem Mitarbeiter der ABH telefoniert und er hat bestätigt die Genehmigung zum Visa FZF erteilt zu haben.

der Pass war nach 3 Tagen im Briefkasten

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 17.08.2015, 20:44
von da_pangzi
Ah, wieder was dazugelernt! Besten Dank!

Ich habe noch eine Frage zu Visaantrag für ein nationales Visum.
Unter Punkt 7 heißt es da
http://www.china.diplo.de/contentblob/4 ... tional.pdf
7. Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten?
"Ständiger Wohnort" ... eigentlich soll in unserem Fall zunächst "ständig" in Deutschland gewohnt werden wobei eine feste Bleibe in China aber gegeben ist und auch ab und an genutzt wird.

Inwiefern ist denn das relevant?
Welche Konsequenzen hätte es denn, wenn ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet wird und einer in China beibehalten wird? Ich hab aus eigenen Erfahrungen in DE was von 2. Wohnsitz Anmelden eines neuen Wohnsitzes im Rathaus in dunkler Erinnerung, das war dann steuerrechtlich relevant, oder?

Und wenn man als Deutscher seinen ständigen Wohnsitz länger als 180 Tage/Jahr im Ausland hat, dann gelten auch wieder andere Bedingungen. Ist das für Chinesen ähnlich?

Re: Hochzeit und Ehegattennachzug

Verfasst: 18.08.2015, 10:14
von enrigo
@da_pangzi
Die feste Bleibe in China ist etwas anderes als der ständige Wohnort. Du hast dir die Antwort mit den 180 Tagen doch schon selbst gegeben. Wenn du 7. bejahst wird der ständige Wohnort in CN bleiben und nicht D werden.