Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Abend!
hab mich zwecks meiner Fragestellung in eurem Forum registriert.
Wie man aus der Überschrift ableiten kann, möchte ich mich von meiner Frau scheiden. Beide einvernehmlich und freundschaftlich. Habe Sie vor 5 Jahren in China geheiratet und wir leben seitdem in Deutschland und haben auch einen Sohn, welcher dann komplett mit der Mutter leben würde.
Sie würde sich gerne in China scheiden lassen und ich würde dies dann anschließend in Deutschland beim Oberlandesgericht anerkennen lassen. Ehrlich gesagt wäre mir das auch lieber, da sich der ganze Stress so nicht auf mehrere Jahre hinweg verteilt. Ich müsste mit ihr nur nach China fliegen .
Haben hierbei einige von euch Erfahrungen gemacht? Mich interessiert vor allem, ob die deutschen Behörden eine solche Scheidungsurkunde aus China ohne weiteres anerkennen?
Max
hab mich zwecks meiner Fragestellung in eurem Forum registriert.
Wie man aus der Überschrift ableiten kann, möchte ich mich von meiner Frau scheiden. Beide einvernehmlich und freundschaftlich. Habe Sie vor 5 Jahren in China geheiratet und wir leben seitdem in Deutschland und haben auch einen Sohn, welcher dann komplett mit der Mutter leben würde.
Sie würde sich gerne in China scheiden lassen und ich würde dies dann anschließend in Deutschland beim Oberlandesgericht anerkennen lassen. Ehrlich gesagt wäre mir das auch lieber, da sich der ganze Stress so nicht auf mehrere Jahre hinweg verteilt. Ich müsste mit ihr nur nach China fliegen .
Haben hierbei einige von euch Erfahrungen gemacht? Mich interessiert vor allem, ob die deutschen Behörden eine solche Scheidungsurkunde aus China ohne weiteres anerkennen?
Max
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Re: Scheidung VON meiner chinesischen Partnerin
Hallo Max !
Herzlich willkommen in unserem Forum !
Mich irritiert es, wieso zur Scheidung von Deiner Frau unbedingt nach China fliegen willst. In Deutschland gilt immer noch das Trennungsjahr, daß Ihr zwar getrennt von Tisch und Bett, aber nicht im Scheidungskrieg verbringen müßt.
Außerdem fehlt mir die Angabe, ob dann Deine Frau in China bleiben oder in Deutschland leben will. Außerdem: was passiert dann mit Deinem Sohn, der BEI Deiner Dann-Ex leben soll ?? hast Du daran gedacht, daß er ein Recht auf einen regelmäßigen Umgang (in der Regel ein Wochenende alle 2 Wochen und die Hälfte der Schulferien!) mit seinem Vater hat...auch ohne Aufsicht seiner Mutter
Herzlich willkommen in unserem Forum !
Mich irritiert es, wieso zur Scheidung von Deiner Frau unbedingt nach China fliegen willst. In Deutschland gilt immer noch das Trennungsjahr, daß Ihr zwar getrennt von Tisch und Bett, aber nicht im Scheidungskrieg verbringen müßt.
Außerdem fehlt mir die Angabe, ob dann Deine Frau in China bleiben oder in Deutschland leben will. Außerdem: was passiert dann mit Deinem Sohn, der BEI Deiner Dann-Ex leben soll ?? hast Du daran gedacht, daß er ein Recht auf einen regelmäßigen Umgang (in der Regel ein Wochenende alle 2 Wochen und die Hälfte der Schulferien!) mit seinem Vater hat...auch ohne Aufsicht seiner Mutter
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Hi Grufti.
Meine Frau bevorzugt die Scheidung in China, da es dort wie gesagt, nur ein Gang ins Standesamt ist. Danach wär man bereits geschieden und bekäme eine Scheidungsurkunde, die man in Deutschland anerkennen müsste.
Naja unser Sohn ist ein Jahr alt, es würde dann so ausgehen dass sie mit ihm in China leben würde, da sie dort eine große Familie hat die finanziell weitaus besser gestellt ist, als ich momentan noch.
Meine Frau bevorzugt die Scheidung in China, da es dort wie gesagt, nur ein Gang ins Standesamt ist. Danach wär man bereits geschieden und bekäme eine Scheidungsurkunde, die man in Deutschland anerkennen müsste.
Naja unser Sohn ist ein Jahr alt, es würde dann so ausgehen dass sie mit ihm in China leben würde, da sie dort eine große Familie hat die finanziell weitaus besser gestellt ist, als ich momentan noch.
- Grufti
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Max1980 hat geschrieben:Hi Grufti.
Meine Frau bevorzugt die Scheidung in China, da es dort wie gesagt, nur ein Gang ins Standesamt ist. Danach wär man bereits geschieden und bekäme eine Scheidungsurkunde, die man in Deutschland anerkennen müsste.
Naja unser Sohn ist ein Jahr alt, es würde dann so ausgehen dass sie mit ihm in China leben würde, da sie dort eine große Familie hat die finanziell weitaus besser gestellt ist, als ich momentan noch.
Dann gibts Du Deinen Sohn ganz einfach auf ???
Deine Noch-Frau findet sicher Mittel und Wege, Dir Deinen Sohn ....nein. Deinem Sohn sein Umgangsrecht mit Dir, seinem Vater sein ganzes restliches Leben vorzuenthalten..
Wenn Dir Dein Sohn Sch...egal ist , dann handle so wie es Deine Frau wünscht.
Nee schon aus diesem Grund würde ich eine Scheidung in D bevorzugen, denn da wird das Umgangsrecht gerichtlich festgelegt.......
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Ich teile Deinen Unmut.Grufti hat geschrieben:Wenn Dir Dein Sohn Sch...egal ist , dann handle so wie es Deine Frau wünscht.
Aber was bringt ihm ...
... wenn Frau und Sohn in China leben?Grufti hat geschrieben:Nee schon aus diesem Grund würde ich eine Scheidung in D bevorzugen, denn da wird das Umgangsrecht gerichtlich festgelegt.......
Soll heißen: Wenn sie Sohnemann nicht zu Papa lassen will, passiert ... ja was eigentl.?
Ich gehe mal nicht davon aus, dass das BKA Ziel-Ermittler nach China schickt.
Und selbst wenn, dann würde ich noch immer nicht darauf wetten, dass er sein Besuchsrecht auch wirklich praktisch umsetzen können wird.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Er sollte umgehendst zu einenem Rechtsanwalt gehen, und die Situation schilderningo_001 hat geschrieben:Ich teile Deinen Unmut.Grufti hat geschrieben:Wenn Dir Dein Sohn Sch...egal ist , dann handle so wie es Deine Frau wünscht.
Aber was bringt ihm ...... wenn Frau und Sohn in China leben?Grufti hat geschrieben:Nee schon aus diesem Grund würde ich eine Scheidung in D bevorzugen, denn da wird das Umgangsrecht gerichtlich festgelegt.......
Soll heißen: Wenn sie Sohnemann nicht zu Papa lassen will, passiert ... ja was eigentl.?
Ich gehe mal nicht davon aus, dass das BKA Ziel-Ermittler nach China schickt.
Und selbst wenn, dann würde ich noch immer nicht darauf wetten, dass er sein Besuchsrecht auch wirklich praktisch umsetzen können wird.
Ich hatte früher eine ähnliche Situation gehabt: Meine Ex hatte mir des Öfteren gedroht, unseren Sohn nach Taiwan mitzunehmen, und mir so den Umgang mit unserem Sohn unmöglich zu machen. Ich hatte damals wirklich fürchterliche Angst, ihn nie wieder zu sehen. Erst die Intervention meines RA bei Gericht durch einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht mit dem Hinweis auf diese Drohungen ließ meine Ex zur Vernunft kommen, und mir wurde das oben von mir geschilderte Umgangsrecht zugestanden. Jeder Versuch meiner Ex , das zu hintertreiben ,indem sie sich nicht an die Absprachen gehalten hatte, ließ ich duch das Familiengerucht niederbügeln.
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Ich habe bei einem Bekannten mitbekommen, daß in DE nur Gerichtsentscheidungen über Scheidungen anerkannt werden. Die Sache vom Standesamt nicht.
Wie schon jemand schrieb: Du brauchst einen Anwalt!
Wie schon jemand schrieb: Du brauchst einen Anwalt!
Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Nunja, erstmal kann ich euer Unverständnis mir gegenüber verstehen dass Kind einfach so mit ihr "ziehen zu lassen" ... jedoch kann ich absolut nicht die alleinige Verantwortung für ein 1 jähriges Kind übernehmen, und Familie oder Eltern meinerseits gibt es nicht (mehr).
Ich habe also keine andere Wahl, als meiner Noch-Ehefrau, das Kind zu überlassen. So tragisch dies auch ist!
Wir beide möchten da auch keine große Streiterei daraus machen, sondern einfach nur akzeptieren: Zwischen uns beiden passt es nicht mehr.
Meine Frau besitzt noch immer eine Fiktionsbescheinigung welche halbjährlich verlängert wird, da die Ausländerbehörde sich nach wie vor geweigert hat eine langfristige Aufenthaltserlaubnis auszustellen, da sie ihren Integrationskurs noch nicht vollständig absolviert hat.
Meint ihr eine Scheidung in China wäre der einfachste Weg? ( davon abgesehen dass ich mit ihr ein letztes mal zwecks Scheidung hinfliegen muss, was natürlich an die Psyche geht)
Also ich hab eben auf der Seite des Oberlandesgericht gelesen, dass ausländische Scheidungsurkunden ausreichend wären. http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Allgemeine+Hinweise
Ich habe also keine andere Wahl, als meiner Noch-Ehefrau, das Kind zu überlassen. So tragisch dies auch ist!
Wir beide möchten da auch keine große Streiterei daraus machen, sondern einfach nur akzeptieren: Zwischen uns beiden passt es nicht mehr.
Meine Frau besitzt noch immer eine Fiktionsbescheinigung welche halbjährlich verlängert wird, da die Ausländerbehörde sich nach wie vor geweigert hat eine langfristige Aufenthaltserlaubnis auszustellen, da sie ihren Integrationskurs noch nicht vollständig absolviert hat.
Meint ihr eine Scheidung in China wäre der einfachste Weg? ( davon abgesehen dass ich mit ihr ein letztes mal zwecks Scheidung hinfliegen muss, was natürlich an die Psyche geht)
Also ich hab eben auf der Seite des Oberlandesgericht gelesen, dass ausländische Scheidungsurkunden ausreichend wären. http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Allgemeine+Hinweise
Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Und da steht auch: "... es sei denn, es handelt sich um eine Privatscheidung."Max1980 hat geschrieben:Also ich hab eben auf der Seite des Oberlandesgericht gelesen, dass ausländische Scheidungsurkunden ausreichend wären. http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Allgemeine+Hinweise
Wie gesagt, nimm jemanden, der etwas davon versteht!
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Dies ist nur der Fall wenn ihr in Mainland China auch geheiratet habt. Ist dies der Fall?Max1980 hat geschrieben:Hi Grufti.
Meine Frau bevorzugt die Scheidung in China, da es dort wie gesagt, nur ein Gang ins Standesamt ist.
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Ich finde es etwas seltsam...um nicht zu schreiben"makaber".....wenn Du in Deinem Visumsantrag für China "Familienbesuch " angibst....um Dich dann dort scheiden zu lassen...
Nee...., auch im Hinblick auf Deine psychische Verfassung: Diesen Tort würde ich mir wirklich nicht antun, besonders auch weil Du Deine finanziellen Mittel für die Unterhaltszahlungen an Deinen Sohn sparen mußt
Nee...., auch im Hinblick auf Deine psychische Verfassung: Diesen Tort würde ich mir wirklich nicht antun, besonders auch weil Du Deine finanziellen Mittel für die Unterhaltszahlungen an Deinen Sohn sparen mußt
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Ich hatte in Deutschland geheiratet und wurde in der Schweiz geschieden. Meine Erfahrungen und gewonnenes Wissen, ohne Anspruch auf Richtig- und Vollstaendigkeit. Letztendlich, wie schon geschrieben, hilft nur ein Anwalt.
Aber zum nachdenken:
Ein auslaendisches Scheidungsurteil (ausserhalb EU ohne Daenemark) muss in Deutschland nachtraeglich anerkannt werden. Wie geschrieben: ScheidungsURTEIL. Der Zettel vom chinesischen Standesamt fuer die 10RMB - Scheidung faellt nicht darunter.
Scheidung einer in Deutschland geschlossenen Ehe im Ausland erfolgt natuerlich nach den Gesetzen des Landes, in welchem die Scheidung stattfindet.
Frage dabei: Kann die Ehe ueberhaupt in diesem Land geschieden werden? An meinem Beispiel Schweiz: Auslaendische Ehen koennen in der Schweiz nur geschieden werden, wenn mindestens ein Jahr in ehelicher Gemeinschaft in der Schweiz gelebt wurde und mindestens noch einer der Ehepartner in der Schweiz lebt.
In eurem Fall bezweifle ich, dass ein chinesisches Gericht zustaendig sein wird. Dazu muesste die Ehe in China anerkannt sein, mit allem was dazu gehoert, Nachbeurkundung usw. Und ihr muesstet auch in China leben.
Ob dieses ganze Tramm Tramm letztendlich einfacher, billiger und schneller ist, wage ich stark zu bezweifeln.
Duerfte wohl einfacher sein, ein Jahr in Deutschland als "WG" zu leben und sich dann dort scheiden zu lassen.
Ich klammere mal die menschlich-gefuehlsmaessige Seite bezueglich deinem Sohn aus und versuche an den Fakten zu orientieren:
Dein Sohn hat einen deutschen Pass, deine Frau aber keine deutsche Niederlassungsbewilligung, richtig?
Damit wird er von China als Chinese angesehen, nicht als Deutscher, selbst wenn er den deutschen Pass hat. War oft Thema hier, Suchfunktion benutzen.
Bei einer Scheidung in China, sofern ihr das irgendwie hinbekommt, wuerde das chinesische Gericht ueber eine Ehe und Sorgerecht einer chinesischen Frau und des chinesischen Kindes gegen Dich als Auslaender verhandeln. Siehst Du, auf was ich raus will? Am Tag des Urteils wirst Du deinen Sohn wahrscheinlich das letzte Mal gesehen haben. Falls Du irgendein Besuchsrecht erhalten solltest, dann zeitlich und raeumlich begrenzt, z.B. 2 Wochen pro Quartal in China. Dein Sohn wird keinerlei Beziehung zu Dir haben, wird nur chinesisch sprechen (kannst Du es?)...Hast Du die Mittel, um einen regelmaessigen Kontakt mit deinem Sohn sicherzustellen?
Deine Ex wird ihn zu ihrer Familie schleppen und das wars dann.
Eine Scheidung in China unter deinen Umstaenden ist wahrscheinlich das Daemlichste, was Du machen kannst.
Dreh den Spiess um. Scheidung in Deutschland. Dann verhandelt ein deutsches Gericht zum Wohl des deutschen Kindes. Und verstecke Dich bitte nicht hinter Aussagen, dass die Familie deiner Frau besser fuer deinen Sohn sorgen kann, als Du. Es gibt in Deutschland zahlreiche Angebote. Geh zum Jugendamt, lass dich beraten. Wenn die Familie deiner Ex so gut gestellt ist, kann sie den Sohn doch regelmaessig in Deutschland bei dir besuchen kommen. Oder sie bleibt in Deutschland. Und ganz nebenbei: Wenn dein Sohn bei Dir lebt, ist deine Ex unterhaltspflichig. Wenn es ihr angeblich so geht....
Aber zum nachdenken:
Ein auslaendisches Scheidungsurteil (ausserhalb EU ohne Daenemark) muss in Deutschland nachtraeglich anerkannt werden. Wie geschrieben: ScheidungsURTEIL. Der Zettel vom chinesischen Standesamt fuer die 10RMB - Scheidung faellt nicht darunter.
Scheidung einer in Deutschland geschlossenen Ehe im Ausland erfolgt natuerlich nach den Gesetzen des Landes, in welchem die Scheidung stattfindet.
Frage dabei: Kann die Ehe ueberhaupt in diesem Land geschieden werden? An meinem Beispiel Schweiz: Auslaendische Ehen koennen in der Schweiz nur geschieden werden, wenn mindestens ein Jahr in ehelicher Gemeinschaft in der Schweiz gelebt wurde und mindestens noch einer der Ehepartner in der Schweiz lebt.
In eurem Fall bezweifle ich, dass ein chinesisches Gericht zustaendig sein wird. Dazu muesste die Ehe in China anerkannt sein, mit allem was dazu gehoert, Nachbeurkundung usw. Und ihr muesstet auch in China leben.
Ob dieses ganze Tramm Tramm letztendlich einfacher, billiger und schneller ist, wage ich stark zu bezweifeln.
Duerfte wohl einfacher sein, ein Jahr in Deutschland als "WG" zu leben und sich dann dort scheiden zu lassen.
Ich klammere mal die menschlich-gefuehlsmaessige Seite bezueglich deinem Sohn aus und versuche an den Fakten zu orientieren:
Dein Sohn hat einen deutschen Pass, deine Frau aber keine deutsche Niederlassungsbewilligung, richtig?
Damit wird er von China als Chinese angesehen, nicht als Deutscher, selbst wenn er den deutschen Pass hat. War oft Thema hier, Suchfunktion benutzen.
Bei einer Scheidung in China, sofern ihr das irgendwie hinbekommt, wuerde das chinesische Gericht ueber eine Ehe und Sorgerecht einer chinesischen Frau und des chinesischen Kindes gegen Dich als Auslaender verhandeln. Siehst Du, auf was ich raus will? Am Tag des Urteils wirst Du deinen Sohn wahrscheinlich das letzte Mal gesehen haben. Falls Du irgendein Besuchsrecht erhalten solltest, dann zeitlich und raeumlich begrenzt, z.B. 2 Wochen pro Quartal in China. Dein Sohn wird keinerlei Beziehung zu Dir haben, wird nur chinesisch sprechen (kannst Du es?)...Hast Du die Mittel, um einen regelmaessigen Kontakt mit deinem Sohn sicherzustellen?
Deine Ex wird ihn zu ihrer Familie schleppen und das wars dann.
Eine Scheidung in China unter deinen Umstaenden ist wahrscheinlich das Daemlichste, was Du machen kannst.
Dreh den Spiess um. Scheidung in Deutschland. Dann verhandelt ein deutsches Gericht zum Wohl des deutschen Kindes. Und verstecke Dich bitte nicht hinter Aussagen, dass die Familie deiner Frau besser fuer deinen Sohn sorgen kann, als Du. Es gibt in Deutschland zahlreiche Angebote. Geh zum Jugendamt, lass dich beraten. Wenn die Familie deiner Ex so gut gestellt ist, kann sie den Sohn doch regelmaessig in Deutschland bei dir besuchen kommen. Oder sie bleibt in Deutschland. Und ganz nebenbei: Wenn dein Sohn bei Dir lebt, ist deine Ex unterhaltspflichig. Wenn es ihr angeblich so geht....
Wer kriecht, der stolpert nicht.
Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Deswegen ist sie mit Sicherheit auch so vehement dafür!egon hat geschrieben:Eine Scheidung in China unter deinen Umstaenden ist wahrscheinlich das Daemlichste, was Du machen kannst.
Leider stellt er sich die Frage nach dem Warum offenbar nicht.
- punisher2008
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Hier muss ich Grufti recht geben. Dass deine Ex und ihre Familie "besser für deinen Sohn" wären halte ich für eine ziemlich schwache Ausrede. Auch mir kommt es so vor als würdest du einfach aufgeben, sorry. Ist er dir wirklich so gleichgültig dass du nichts unternimmst mit ihm in Zukunft Kontakt zu haben? Wie Grufti schon sagte, wenn er dir erst mal weggenommen wurde kann es leicht sein dass du ihn nie mehr wieder siehst. Wenn du das nicht jetzt verhinderst ist es sehr wahrscheinlich dass du es später bereuen wirst. Sieht aus als hättest du dich von ihr überreden (gehirnwaschen?) lassen dass es so "besser für alle" ist, was ich BS finde. Du bist der VATER, dazu solltest du auch stehen statt einfach den Schwanz einzuziehen. Ein Kind ist nicht etwas was man einfach mal so ablegt wie ein altes Hemd. Es bleibt dein Kind auf Lebenszeit. Jetzt ist er 1 und alles was du siehst ist dass du scheinbar nicht in der Lage bist dich um ihn zu kümmern. Du wärst aber ganz sicher nicht der einzige allein erziehende Vater auf der Welt. Irgendwann wird dein Sohn 6 sein, dann 8, 10, 12. Das alles willst du freiwillig verpassen? Wenn der Vater komplett aus dem Leben eines Kindes verschwindet wird es dich später mal nicht als Vater anerkennen. Dann wird es zu spät sein und alles was dir bleibt ist die Reue. So weit würde ich es nicht kommen lassen.Grufti hat geschrieben:
Dann gibts Du Deinen Sohn ganz einfach auf ???
Deine Noch-Frau findet sicher Mittel und Wege, Dir Deinen Sohn ....nein. Deinem Sohn sein Umgangsrecht mit Dir, seinem Vater sein ganzes restliches Leben vorzuenthalten..
Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin
Der Mensch waechst mit seinen Aufgaben. Und von vornherein aufgeben laesst sich durch keine Ausreden ins rechte Licht ruecken.
Es gibt doch Hilfsangebote, Beratungen...
Was mich an der Argumentation stoert: Ob und bei wem es dem Sohn gut geht, wird nur an den finanziellen Mitteln gewichtet. Wo und wie er aufwaechst, ob er damit gluecklich ist, scheint voellig uninteressant zu sein.
Hauptsache genug RMB's da, um sein Leben oberflaechlich gluecklich erscheinen zu lassen. Geld heiligt ja bekanntlich die Mittel.
Ist natuerlich das groesste Geschenk, wenn er zum 3. Geburtstag ein Apfel-Pad bekommt und mit dem Mercedes in einen Luxusfressladen chauffiert wird, wo er sich dann mit seinem Geschenk die Zeit vertreiben kann, waehrend die Erwachsenen sich befressen und besaufen. Klar, ist viel hochwertiger, als ein Vater, der vielleicht nur einen Kasten daenische Plastikbausteine kaufen kann, ihn mit seinem gebrauchten Polo zum Restaurant zum goldenem M bringt, um dort mit ihm Kindergeburstag zu feiern, ansosnten aber fuer ihn da ist, mit ihm in den Wald geht, spielt, die Welt erklaert...
Sorry to say. Typisch chinesische Denkweise.
Es gibt doch Hilfsangebote, Beratungen...
Was mich an der Argumentation stoert: Ob und bei wem es dem Sohn gut geht, wird nur an den finanziellen Mitteln gewichtet. Wo und wie er aufwaechst, ob er damit gluecklich ist, scheint voellig uninteressant zu sein.
Hauptsache genug RMB's da, um sein Leben oberflaechlich gluecklich erscheinen zu lassen. Geld heiligt ja bekanntlich die Mittel.
Ist natuerlich das groesste Geschenk, wenn er zum 3. Geburtstag ein Apfel-Pad bekommt und mit dem Mercedes in einen Luxusfressladen chauffiert wird, wo er sich dann mit seinem Geschenk die Zeit vertreiben kann, waehrend die Erwachsenen sich befressen und besaufen. Klar, ist viel hochwertiger, als ein Vater, der vielleicht nur einen Kasten daenische Plastikbausteine kaufen kann, ihn mit seinem gebrauchten Polo zum Restaurant zum goldenem M bringt, um dort mit ihm Kindergeburstag zu feiern, ansosnten aber fuer ihn da ist, mit ihm in den Wald geht, spielt, die Welt erklaert...
Sorry to say. Typisch chinesische Denkweise.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
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