Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

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Mister-HK
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von Mister-HK »

das chinesische Standesamt wäre dann ja HK...da haben wir ja auch geheiratet. Aber nocchmals...gibt das eine volle Anerkennung in DE ? Trennungsjahr ? Versorgungsausgleich ?
Humor ist der Knopf der verhindert das uns der Kragen platzt
enrigo
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von enrigo »

@Mister-HK
Wenn euer Lebensmittelpunkt D ist, dann geht die Scheidung nur in D, lass dir keinen Unsinn erzählen. Das hab ich neulich auch hier im Forum gelesen.
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AngelofMoon
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von AngelofMoon »

enrigo hat geschrieben:Wenn euer Lebensmittelpunkt D ist, dann geht die Scheidung nur in D,...
Soweit richtig, nur was ist wenn der andere Partner wieder in sein Heimatland ist und somit kein gemeinsamer Lebensmittelpunkt mehr besteht?
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Be_happy
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von Be_happy »

AngelofMoon hat geschrieben:
enrigo hat geschrieben:Wenn euer Lebensmittelpunkt D ist, dann geht die Scheidung nur in D,...
Soweit richtig, nur was ist wenn der andere Partner wieder in sein Heimatland ist und somit kein gemeinsamer Lebensmittelpunkt mehr besteht?
Dann kann der in DE verbliebene Partner dennoch die Scheidung einreichen (Anwaltszwang, weswegen man sich gleich einen Anwalt nehmen sollte um richtig beraten zu sein!). Muß nachgeiwesen werden, daß der Ehegatte nicht mehr in DE lebt und Zustellungen usw. erfolgen öffentlich.
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von otternase »

diverse Anmerkungen:

1) Warum hat die Frau noch immer eine Fiktionsbescheinigung? Der Mutter eines deutschen Kindes wäre eine Aufenthaltsgenehmigung auch ohne Bestehen des Integrationskurses zu erteilen. (für eine Niederlassungserlaubnis wäre der Nachweis der Sprachkenntnisse erforderlich, aber für eine AE nicht). Egal wie es familienrechtlich bei Euch weitergeht, da würde ich mich an Eurer Stelle nochmal hinterklemmen.

2) eine ganze Reihe der Beiträge hier fand ich off-topic bis anmaßend. Bei einer Trennung muss das Kind dem einen oder anderen Partner folgen. Wenn die Trennung räumlich so weit ausfällt wie hier Europa-China, dann folgt daraus automatisch, dass das Kind entweder beim Vater oder bei der Mutter bleibt, auch ein Anwalt kann da keine weiteren Optionen herzaubern.
Wenn man dann eine einvernehmliche, gemeinsame Lösung findet, die das Kindeswohl im Auge behält, dann ist das definitiv immer und grundsätzlich besser als jede wie auch immer geartete durch Anwälte und Gerichte festgelegte Lösung!
Nur weil ein Vater erkennt, dass im konkreten Fall unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Kind bei der Mutter besser aufgehoben ist, beispielsweise weil sie bessere Unterstützung durch ihre Familie hat, ist er doch kein Rabenvater! Im Gegenteil: ein schlechter Vater wäre, wer es gerichtlich durchsetzen würde, dass das Kind in Deutschland bleibt und von der Mutter getrennt wird, obwohl er nicht die Möglichkeiten hat, sich umfassend um das Kind zu kümmern!
Ein Umgang kann auch dadurch stattfinden, dass der Vater das Kind jedes Jahr in China besucht und umgekehrt das Kind jedes Jahr den Vater in Deutschland besucht. Solange die Eltern dies einvernehmlich regeln können, sehe ich keine Veranlassung zur Annahme, dass das Kindeswohl dadurch geschädigt wird.
Man sollte auch bedenken, dass auch in manch intakter Ehe die Kinder den Vater kaum häufiger als in den gemeinsamen Ferien sehen---

3) bedenken sollte man jedoch, inwieweit das Kind überhaupt dauerhaft in China leben kann und ob daraus ggf. Probleme entstehen: soweit ich es verstehe, hat das Kind ja durch den deutschen Vater die deutsche Staatsbürgerschaft, ist also in China Ausländer. Das hat aufenthaltsrechtliche Fragestellungen in China zur Folge, aber auch die Frage nach Krankenversicherung, Möglichkeit des Schulbesuchs etc. muss geklärt werden...

4) als irritierend empfinde ich die Hast, mit der der TE und seine Frau eine Scheidung anstreben. Warum nicht erstmal getrennt leben? Sofern nicht ein Partner bereits gleich die nächste Hochzeit anstrebt, kann man das doch langsam angehen. So kann man die Anforderung an Trennungszeit erfüllen, ausprobieren, ob man in der angestrebten Konstellation auch in Hinblick auf Kindessorge glücklich wird. Und vielleicht kommt man nach einem Jahr dann ja doch zum Schluß, dass es allen Problemen zum Trotz gemeinsam doch besser ist...
Solange zwischen den Partnern noch eine einvernehmliche, friedliche Lösung möglich ist, sollte man diesen Zustand nutzen...

5) sofern ich Rom-III nicht falsch verstehe, gilt für binationale Ehen:
wenn der letzte gemeinsame Lebensmittelpunkt Deutschland oder das Heimatland des Ausländers war und der Wegzug des Partners, der aus dem letzten gemeinsamen Aufenthaltsland weggezogen ist, noch nicht länger als ein Jahr her ist, findet das Recht des letzten gemeinsamen Aufenthaltslandes Anwendung. (hier also Deutschland)
Ist eine Trennung allerdings schon mehr ein Jahr her, so können die Partner gemeinsam wählen, dass die Scheidung statt nach deutschem Recht nach dem Heimatrecht des ausländischen Partners geschieden wird.

Daraus bezogen auf den Fall des TE würde meiner Einschätzung nach folgen, dass die beste Variante wäre, zunächst für ein Jahr sich zu trennen und im Anschluß ggf. sich in China scheiden zu lassen.
ifinno
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von ifinno »

Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Wie ist es nun ausgegangen?
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canni
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von canni »

Ihr macht einen Zauber hier mit Euren blöden Scheidungen.
Warum geht ihr nicht einfach mit Euren Mädels im Meer schwimmen??
Spart Geld und Zeit..

Also ehrlich Ich dachte immer Expat hätte was mit Experten zu tun. Muss ich wohl umformulieren Ätzpätz..
Im schwäbischen sagen wir Ätschebätsche hosch widder nix gwisst...
Das Leben ist manchmal wie jemand, der Dir eine Tafel Schokolade hinhält und wenn Du reinbeisst merkst Du, dass es eine Zitrone ist. Mogelpackung.
Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Re: Scheidung mit meiner chinesischen Partnerin

Beitrag von ingo_001 »

canni hat geschrieben:Also ehrlich Ich dachte immer Expat hätte was mit Experten zu tun.
Dachte ich auch mal ...

Und dann wurde mir wieder bewusst, dass folgender Spruch auch da zutrifft:
"Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer." :mrgreen:

Expat -> nicht mehr oder weniger als entsandt.
Wen man da im worst Case expatreiert hat ... stellt sich erst am jeweiligen Zielort raus.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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