A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

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solariz
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A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von solariz »

Hi,

ich wollte mal die geballte Erfahrung hier nutzen und euch fragen ob der A1 Sprachtest für ein FZF zwingend erforderlich ist? Das Problem ist das das Goethe Institut Shanghai aktuell scheinbar total überlastet / überlaufen ist. Wir haben bereits im April geheiratet und wurden bisher immer vertröstet, aktuell seien wohl "ende August" wieder Prüfungstermine zu bekommen. Diese könne man jedoch erst 6 Wochen Vorher "reservieren" und dann wieder first come first serve.

Ist es nicht möglich den Test in deutschland nachzuholen? Meine Frau spricht durchschnittlich deutsch, besseres Verstehen als sprechen. Sie ist recht Sprachbegabt und hat English, Japanisch und Italienisch studiert. Deutsch lernt sie nun seit 3 Monaten, für den A1 sollte es reichen. Und mangelnde Integrationsbereitschaft sehe ich hier auch nicht.

Bin für Erfahrungen dankbar.

Gruß
jejeme
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von jejeme »

1. Wenn deine Frau bereits Deutsch spricht, kann es auch mit einem Interview gehen. Alledings kann sie hier halt abgelehnt werden, mit dem A1 Zertifikat ist sie da auf der sicheren Seite.

2. Nein den test kann sie nicht in Deutschland nachholen.

3. Sie muss das Zertifikat nicht in Shanghai erwerben. Versucht es doch noch in anderen Städten? Beijing, Hongkong, ... Muss Frauchen halt mal fliegen oder mit dem Zug fahren. Fernbus gibts auch noch.
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Luigi
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von Luigi »

Am Mittwoch sind Tests in HK *frauchendaumendrück*.

Btw, konnte man das A1 Zertifikate nicht auch an anderen Schulen machen? Musste doch nicht Goethe sein oder verwechsel ich da was?

Gruß
Luigi
jejeme
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von jejeme »

Das Goethe A1 Zertifikat gibts nur am Goethe Institut. Alles andere ist nicht akzeptiert. Sie kann aber natürlich woanders Deutsch lernen und nur dort die Prüfung ablegen.
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Luigi
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von Luigi »

jejeme hat geschrieben:Das Goethe A1 Zertifikat gibts nur am Goethe Institut. Alles andere ist nicht akzeptiert. Sie kann aber natürlich woanders Deutsch lernen und nur dort die Prüfung ablegen.
Naja, dass ist klar. Ich meinte: gab es nicht auch andere anerkannte Prüfungen oder muss es beim Goethe sein?
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von cayman »

uns wurde gesagt das der A1 Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Also ohne A1 keine Chance für ein FZF, aber:

wir leben seit 12 Jahren in China zusammen und sind seit 9 Jahren verheiratet. Seit einem Jahr pendeln wir zwischen China und D. Die Rechnerei 45 Tage China 45 Tage Deutschland nervt und wir haben uns bei der zuständigen ABH in D erkundigt was zu tun sei um eine AE zu bekommen. Sehr netter Beamter. Er teilte uns mit das wichtig sei, wenn nach der Heirat der Name, oder Doppelname, vom Ehemann angenommen wurde, dies im chinesischen Pass vermerken zu lassen.

Die ABH hat nicht nach einem A1 gefragt, das mach nur die zuständige Botschaft bzw. Konsulat.

Voraussetzung für die AE ist mit dem FZF Visum in D einzureisen.

Wir sind Montags zum Konsulat in Shanghai um das FZF zu beantragen. Nach Sichtung aller Unterlagen kam am Ende die Frage nach dem A1 Abschluss. Den hat meine Frau nicht. Die chin. Konsulat Mitarbeiterin hat dann ihr deutsche Vorgesetzte angerufen und ihr unseren Fall kurz erklärt. Die kam zum Schalter und meinte ohne A1 ist es nicht möglich ein FZF Visum zu bekommen. Ich erklärte dann das ich in D einen schweren Unfall hatte und meine Frau alles selbst organisieren musste, wie z.Bsp. Handwerker im Haus, Fahrten zum Krankenhaus, Gespräche mit Nachbarn, Einkaufen usw.

Dann wurden meiner Frau ein paar einfache Fragen auf deutsch gestellt die von ihr alle auf deutsch beantwortet wurden. Uns wurde mitgeteilt das Sprachniveau sei höher als A1 und die Unterlagen wurden zur Bearbeitung angenommen und elektronisch an die ABH weitergeleitet.

Am Montag Nachmittag habe ich die ABH angerufen und der Herr fragte mich ob wir den Doppelname meiner Frau im Pass nachgetragen haben. Ja haben wir! Er hat dem Antrag zugestimmt und wir hatten am Donnerstag den Pass mit dem FZF zurück.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von Be_happy »

solariz hat geschrieben:Ist es nicht möglich den Test in deutschland nachzuholen?
Ist es. Könnte nur sein, daß Euer Einstieg falsch war.

Ein Bekannter von mir hat jetzt seine Frau mit Schengen-Visum geholt, sie haben geheiratet. Die Ausländerbehörde wollte Ärger machen. Nun hat der Anwalt zu einem weiten Schlag ausgeholt: Mit Schengen-Visum zu heiraten sei angesichts der Rechtslage übergesetzlicher Notstand (besonderer Schutz der Ehe, "Inländerdiskriminiserung" usw.) und im Übrigen sei nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch möglich, überhaupt den Deutschkurs in DE zu absolvieren.

Mußt mal ´nen Anwalt fragen, die kennen sich aus!
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von selenblack »

qpr hat geschrieben: Und wenn Shanghai so überlaufen ist, habt sie noch die Möglichkeit in Beijing, Xi´an, Tianjin, Chongqing, Nanjing oder Qingdao, den Test abzulegen.
Nanjing ist wirklich nah. Der Termin im April war zwar überlaufen, aber für den am 30.6. gibt es zumindest online noch keinen dementsprechenden Hinweis. Hier findest du die Termine, schnell anmelden, vielleicht habt ihr ja noch Glück! :D
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egon
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von egon »

qpr hat geschrieben: Bist du EU Freizügigkeitsberechtigter? Dann braucht deine Frau kein A1.
Oder habt ihr ein gemeinsames deutsches Kind? Dann könnte sie ein Visum zum Zuzug zum deutschen Kind beantragen, auch dort wird kein A 1 verlangt.
Oder sie spricht deutsch auf einem Niveau ca. C1, dann könnte die AV auch vom A1 Zertifikat absehen.
Das waere ein interessanter Ansatz. Familiennachzug geht auch zum ungeborenen Kind. Reicht also "schon", wenn sie "nur" schwanger ist. Wenn ihr das eventuell ohnehin vorhabt....
Alternativ in einem anderen EU Land oder Schweiz kurz Wohnsitz nehmen und vom EU Freizuegigkeitsrecht Gebrauch machen. Sowie die AB dort ausgestellt ist, dann nach Deutschland umziehen. Oder Anwalt nehmen und gegen A1 klagen mit Begruendung der Schlechterstellung gegenueber EU Auslaendern. Deren Ehepartner braucht naemlich kein A1, damit diese zusammen in Deutschland wohnen koennen, was eine Riesensauerei ist. Von dem her steht das A1 ohnehin auf wackeligen Fuessen.
Theoretisch koennte sie sogar mit einem normalen Schengenvisum einreisen und die AB in Deutschland beantragt werden. Es heisst immer, dies geht nicht und sie muss erst wieder nach China ausreisen und von dort beantragen. Damit wird aber gegen Art 6 des Grundgesetzes verstossen.
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von TaugeNix »

Inländerdiskriminierung ist grundsätzlich in der Rechtswissenschaft umstritten, derzeit aber von Literatur und Rechtsprechung anerkannt..
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von egon »

Wenn ich so die Merkblaetter fuer ein Schengenbesuchsvisum fuer Ehepartner von Deutschen und Ehepartnern von EU Buergern lese und vergleiche, wird mir uebel. Das deutsche Merkblatt ist 2 Seiten lang, das fuer EU Buerger eine Seite.
Zusaetzlich zu einem EU Auslaender, der mit seiner Chinesischen Ehefrau nach Deutschland will, muss ein Deutscher vorlegen:
- Eine unterschriebene Zusatzerklärung, dass man keinen Familiennachzug, Heirat usw. plant. (Weil eben Ehepartner von Deutschen nicht so einfach ausgewiesen werden duerfen, wenn sie gemeinsam in Deutschland bleiben wollen)
- Hukou
- Temporäre Aufenthaltsgenehmigung (Kopie)
Ist Ihr Hukou in einer Provinz außerhalb des Konsularbezirk ausgestellt, legen Sie bitte eine
- befristete Aufenthaltsgenehmigung, ausgestellt von der zuständigen lokalen Behörde vor.
- Einladungsschreiben im Original
Einladungsschreiben des Ehepartners in deutscher oder englischer Sprache, in dem die folgenden Angaben enthalten sind:
o Adresse und Kontaktdaten des Ehegatten
o Dauer des Besuchs und Aufenthaltsort
o Bestätigung, dass alle Reise- und Aufenthaltskosten übernommen werden
Das Einladungsschreiben muss vom Gastgeber von Hand unterschrieben werden.
Digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert.
- Original und eine Kopie einer Reisekrankenversicherung für den Schengener Raum
- Lebt Ihr deutscher Ehepartner in China, bitte außerdem vorlegen:
- Kopie des aktuellen chinesischen Visums Ihres Ehepartners
- Nachweis über den Aufenthaltszweck Ihres Ehepartners in China z. B. Arbeitsvertrag in Kopie, Studienbescheinigung in Kopie o. ä.

Ich hatte im letzten Jahr vor Visabeantragung nach einer rechtsgueltigen Dokumentenliste gefragt und wurde an TLS verwiesen. Deren Liste war dann noch laenger, als die der Botschaft.
Nach mehrmaligen Hinweisen, dass ich als Deutscher ja auch EU Buerger sei und somit fuer uns die entsprechenden Gesetze und Regelungen gueltig sind, gabs dann diese Anforderungen:
Visaantrag (zu finden unter: https://videx.diplo.de); zwei Passfotos; die Eheurkunde aus Hongkong mit Apostille; den Reisepass mit Kopie der Identitätsseite; eine von Ihnen selbst verfasste Einladung für Ihre Ehefrau mit dem Zweck der gemeinsamen Reise in Deutschland; eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und Ihres Visums für China sowie einen Nachweis über den regelmäßigen Aufenthalt Ihrer Ehefrau im Amtsbezirk des Generalkonsulats Shanghai. Visagebühren sind nicht zu zahlen, auch der Vorlage einer Rückflugreservierung bedarf es nicht.
Und als ich dann das Buergertelefon in Berlin angerufen habe, war auch keine Rede vom Arbeitsvertrag mehr.
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von cayman »

egon hat geschrieben: Theoretisch koennte sie sogar mit einem normalen Schengenvisum einreisen und die AB in Deutschland beantragt werden.
Theoretisch stimmt, wir haben es auf diesem Weg versucht und sind gescheitert.
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egon
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von egon »

Kommt wahrscheinlich auch auf die jeweilige Auslaenderbehoerde an.
Bei einem Kumpel hat's funktioniert.
In einem Rechtsstreit haette man sicher gute Chancen. Aber ob das letztendlich billiger und schneller ist?
Da melde ich mich lieber kurz und voruebergehend im EU - Ausland oder Schweiz an und sie kriegt die AB wegen dem Freizuegigkeitsrecht viel einfacher - ohne A1.
Keine Frage. Sprachkenntnisse sind ein Muss. Wenn es aber dann daran scheitert, dass sie ewig keine Pruefung ablegen kann...
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von Be_happy »

cayman hat geschrieben:
egon hat geschrieben: Theoretisch koennte sie sogar mit einem normalen Schengenvisum einreisen und die AB in Deutschland beantragt werden.
Theoretisch stimmt, wir haben es auf diesem Weg versucht und sind gescheitert.
Interesant wäre zu wissen, womit Ihr gescheitert seid. Visum oder Ausländerbehörde?

Meine Frau ist mit Schengen-Visum gekommen. Als wir geheiratet hatten und sie Aufenthalt haben wollte, versuchte sich die ABH quer zu stellen. Dann drohte der Anwalt mit Klage und wies darauf hin, endlich sein lang ersehntes "Präjudiz" zu bekommen, da haben sie gekniffen.

Es war jetzt ja wieder die Rede vom A 1. Auch im "Migazin" konnte man lesen, daß die ABH da tatsächlich kneifen.
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Re: A1 Sprachtest, Goethe Institut Shanghai

Beitrag von Be_happy »

egon hat geschrieben:In einem Rechtsstreit haette man sicher gute Chancen. Aber ob das letztendlich billiger und schneller ist?
Wie schnell oder langsam das geht, kann Euch egal sein. Solange darf sie bleiben.

Auf den Kosten sitzt nachher der, der verliert.
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