Topas Heirat
- Yingxiong
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Re: Topas Heirat
Sollte Topas im öffentlichen Dienst sein, dann kann seine Frau bei ihm mitversichert werden, solange sie nicht berufstätig ist.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013
Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...
Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
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Re: Topas Heirat
Sodale, ich bins mal wieder.
Ehe ist nun auch in GER beurkundet.
Jetzt geht es ans Visum fürs FZF.
Dazu habe ich ersteinmal folgende, konkrete Frage:
Im Merkblatt der Botschaft steht, sie wollen das
Hukou im Original mit deutscher Übersetzung der personenbezogenen Datenseite und jeweils zwei Kopien.
Thema Übersetzung: Ist das derselbe Weg, wie bei den Heiratsübersetzungen auch? Sprich:
1. Öffentliches Notariat: Hukou beglaubigen + Übersetzen
2. Foreign Affairs Office: Beglaubigen
3. Deutsche Botschaft : Überbeglaubigen
Danach würden die Papiere ja zurückkommen. Und danach erneut mit den Visumsunterlagen bei der Botschaft eingereicht?
Danke für eure Hilfe
Ehe ist nun auch in GER beurkundet.
Jetzt geht es ans Visum fürs FZF.
Dazu habe ich ersteinmal folgende, konkrete Frage:
Im Merkblatt der Botschaft steht, sie wollen das
Hukou im Original mit deutscher Übersetzung der personenbezogenen Datenseite und jeweils zwei Kopien.
Thema Übersetzung: Ist das derselbe Weg, wie bei den Heiratsübersetzungen auch? Sprich:
1. Öffentliches Notariat: Hukou beglaubigen + Übersetzen
2. Foreign Affairs Office: Beglaubigen
3. Deutsche Botschaft : Überbeglaubigen
Danach würden die Papiere ja zurückkommen. Und danach erneut mit den Visumsunterlagen bei der Botschaft eingereicht?
Danke für eure Hilfe
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
MACHT MIT BEI UNSEREM BUCHPROJEKT !
http://forum.chinaseite.de/forum48.html
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Re: Topas Heirat
Nein, das Konsulat benötigt ja nicht die legalisierten Dokumente, sondern nur die deutschen Behörden. Das Konsulat erkennt daher in der Regel auch chinesische Dokumente an, solange diese übersetzt sind. Frag bei denen an, ob die zumindestens formal noch auf eine Überglaubigung durch das Waiban bestehen oder nicht. Man weiß ja nie, wie der Beamte gerade spinnt.
Ich kann Dir das deshalb nicht mit Sicherheit sagen, da wir damals bereits das Hukou legalisiert hatten und so vorlegten. Richtet Euch einfach an die Checkliste des Konsulates, daher Originalhukou mit Übersetzung und Kopien der relevanten Seiten.
Ich kann Dir das deshalb nicht mit Sicherheit sagen, da wir damals bereits das Hukou legalisiert hatten und so vorlegten. Richtet Euch einfach an die Checkliste des Konsulates, daher Originalhukou mit Übersetzung und Kopien der relevanten Seiten.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
- ingo_001
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Re: Topas Heirat
Hab das:
Diese Info ist so nicht korrekt, weil Familienmitglieder nur dann im Rahmen der KV- Familienversicherung mitversichert sind, wenn er seine KV bei einer gesetzl. Krankenkasse (GKV) hat.
Ist er Beamter oder Freiberufler/Selbstständiger und bei einer PKV (Privaten KrankenVersicherung Mitglied), dann müssen Ehefrau (und auch evtl. vorhandener Nachwuchs) extra versichert werden.
Achtung: Auch andere Versicherungen wie z.B. Haftpflicht- RS, Unfall anpassen, weil ansonsten KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ für die Ehefrau (und evtl. Nachwuchs) besteht.
Geht i.d.R. unkompliziert (tel. bzw. online) - muss aber unbedingt dran gedacht werden.
erst jetzt gesehen (danke Topas)Yingxiong hat geschrieben:Sollte Topas im öffentlichen Dienst sein, dann kann seine Frau bei ihm mitversichert werden, solange sie nicht berufstätig ist.
Diese Info ist so nicht korrekt, weil Familienmitglieder nur dann im Rahmen der KV- Familienversicherung mitversichert sind, wenn er seine KV bei einer gesetzl. Krankenkasse (GKV) hat.
Ist er Beamter oder Freiberufler/Selbstständiger und bei einer PKV (Privaten KrankenVersicherung Mitglied), dann müssen Ehefrau (und auch evtl. vorhandener Nachwuchs) extra versichert werden.
Achtung: Auch andere Versicherungen wie z.B. Haftpflicht- RS, Unfall anpassen, weil ansonsten KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ für die Ehefrau (und evtl. Nachwuchs) besteht.
Geht i.d.R. unkompliziert (tel. bzw. online) - muss aber unbedingt dran gedacht werden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Topas Heirat
Kannst Du machen, ist ja Dein GeldTopas hat geschrieben:Dazu habe ich ersteinmal folgende, konkrete Frage:
Im Merkblatt der Botschaft steht, sie wollen das
Hukou im Original mit deutscher Übersetzung der personenbezogenen Datenseite und jeweils zwei Kopien.
Thema Übersetzung: Ist das derselbe Weg, wie bei den Heiratsübersetzungen auch? Sprich:
1. Öffentliches Notariat: Hukou beglaubigen + Übersetzen
2. Foreign Affairs Office: Beglaubigen
3. Deutsche Botschaft : Überbeglaubigen
Du kannst es aber auch so machen wie ich und das Ding selbst übersetzen. Und das ganz ohne Chinesischkenntnisse, ich bin wirklich unglaublich Im Internet gibts Vorlagen für Deutsch und Englisch.
- ingo_001
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Re: Topas Heirat
Is das jetzt Dein Ernst oder ein vorgezogener April-Scherz?cmstein hat geschrieben:Du kannst es aber auch so machen wie ich und das Ding selbst übersetzen. Und das ganz ohne Chinesischkenntnisse, ich bin wirklich unglaublich Im Internet gibts Vorlagen für Deutsch und Englisch.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Topas Heirat
Natürlich nicht, dem ist so.ingo_001 hat geschrieben:Is das jetzt Dein Ernst oder ein vorgezogener April-Scherz?cmstein hat geschrieben:Du kannst es aber auch so machen wie ich und das Ding selbst übersetzen. Und das ganz ohne Chinesischkenntnisse, ich bin wirklich unglaublich Im Internet gibts Vorlagen für Deutsch und Englisch.
Wir mussten für das FZF übrigens kein einziges Dokument amtlich übersetzen lassen. Das einzige, was wir je im Leben erstellen, amtlich übersetzen und mit zahlreichen Stempeln versehen lassen haben, das ist die Geburtsurkunde meiner Frau. Das Ding haben wir allerdings bisher noch nie gebraucht.
- ingo_001
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Re: Topas Heirat
Ich hab noch mal nachgesehen und: Wir hatten die Dokumente damals übersetzten lassen. was wir nicht gemacht hätten, wenns nicht verlangt worden wäre.
Nun kanns ja sein, dass sich das seit 2006 geändert hat - aber das würde mich doch sehr wundern.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte Topas bei seinem Standesamt Nachfragen, in welcher Form die Übersetzungen gebraucht werden.
Nun kanns ja sein, dass sich das seit 2006 geändert hat - aber das würde mich doch sehr wundern.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte Topas bei seinem Standesamt Nachfragen, in welcher Form die Übersetzungen gebraucht werden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Topas Heirat
Was soll das Standesamt zum Thema Hukou sagen, die wissen ja gar nicht, was das ist...
- ingo_001
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Re: Topas Heirat
Nicht nur die Wege des Herrn sind unergründlich, die der dt. Bürokratie sinds auch
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Topas Heirat
Danke für die Tipps, auch denen, die nicht hier gepostet haben
Habe es mittlerweile sogar schriftlich von der Botschaft.
Ich habe gefragt, ob wir einfach die Übersetzung von unserer Heirat letztes Jahr (obwohl dieses schon älter als 6 Monate ist) nutzen können. Antwort: Ja.
Beglaubigt und überbeglaubigt muss nichts sein.
Habe es mittlerweile sogar schriftlich von der Botschaft.
Ich habe gefragt, ob wir einfach die Übersetzung von unserer Heirat letztes Jahr (obwohl dieses schon älter als 6 Monate ist) nutzen können. Antwort: Ja.
Beglaubigt und überbeglaubigt muss nichts sein.
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
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