Kind der chinesichen Ehefrau

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Philemon61
Neuling
Beiträge: 19
Registriert: 16.11.2011, 11:43

Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von Philemon61 »

Gleich vorweg: wenn meine Fragen schon beantwortet sind, dann bitte klaren Link als Antwort geben, ich habe die Suchfunktion ausführlich bemüht und nichts Brauchbares gefunden ...

Also: ich will meine Freundin (Chinesin) dieses Jahr heiraten. Das Procedere ist uns klar, wir suchen gerade die Papiere zusammen und waren schon auf dem Standesamt zum Abklären des Vorgehens.
Wir wollen danach in Deutschland zusammen leben. Sie hat auch eine Tochter, wobei wir noch nicht wissen, wo die leben wird, also entweder kommt die mit oder bleibt bei der Verwandtschaft.

Nun die Fragen:
1. Wenn meine Ehefrau dann irgendwann mit mir zusammen lebt, bekommt dann ihre Tochter automatisch auch ein permanentes Visum für Deutschland oder muss man das alles extra beantragen?
2. Muss meine Ehefrau dazu die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen (sie würde lieber gern Chinesin bleiben)?
3. Ist die Tochter kindergeldberechtigt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen wie zB muss mindestens xxx Tage im Jahr in Deutschland leben?
alanos
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 897
Registriert: 07.11.2011, 18:31

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von alanos »

1. Wenn meine Ehefrau dann irgendwann mit mir zusammen lebt, bekommt dann ihre Tochter automatisch auch ein permanentes Visum für Deutschland oder muss man das alles extra beantragen?
"Ihre" oder "eure" Tochter? Wenn deine Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft hat, braucht sie natürlich kein Visum für Deutschland. Hat sie die chinesische, braucht sie ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel.
2. Muss meine Ehefrau dazu die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen (sie würde lieber gern Chinesin bleiben)?
Nein.
3. Ist die Tochter kindergeldberechtigt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen wie zB muss mindestens xxx Tage im Jahr in Deutschland leben?
Deine Tochter (bzw. du) hat einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld ... erechtigte
Chinese war tactics: attack in small groups of 2-3 millions.

                                                           Scientia potentia est.
Philemon61
Neuling
Beiträge: 19
Registriert: 16.11.2011, 11:43

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von Philemon61 »

Sie hat eine chinesische Tochter. Die ist von ihrem Ex-Mann (Chinese) und lebt seit ihrer Geburt in Peking.
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von tigerprawn »

Du hast Glueck, es gab eine gesetzesaenderung, es wird nur noch die Zustimmung des Vaters und nicht mehr das alleinige Sorgerecht verlangt (was teilweise gar nicht moeglich war).
Der Lebensunterhalt muss gesichert sein (bye bye Hartz iv), die Tochter darf noch nicht 18 sein (aber Vorsicht ab 16 werden exzellente Deutschkentnisse Pflicht)
Und ja, sie braucht ein eigenes Visum. Alle angaben ohne gewaehr
Roger
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 782
Registriert: 07.05.2006, 17:23

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von Roger »

Philemon61 hat geschrieben:1. Wenn meine Ehefrau dann irgendwann mit mir zusammen lebt, bekommt dann ihre Tochter automatisch auch ein permanentes Visum für Deutschland oder muss man das alles extra beantragen?
Nein, sie bekommt dann weder automatisch noch permanent ein Visum. Das muß extra beantragt werden und bereitet uns jedes Jahr größere Schwierigkeiten.
Ist die Tochter unter 18 benötigt sie für den Visum-Antrag eine Einverständniserklärung des geschiedenen Elternteils, daß sie ausreisen darf, notatiell beglaubigt, überbeglaubigt, vom Außenministerium legalisiert.
Seitens ihrer Mutter benötigt sie eine notarielle Bestätigung eines chinesischen Notars, daß sie die Mutter ihrer Tochter ist und das alleinige Sorgerecht hat. Letztes Jahr wollten sie auch das vom Außenministerium legalisiert haben, machten dann aber nochmal eine Ausnahme.
Ausgegeben wird ein C3-Visum, das kostenpflichtig ist.
Dieses Jahr ist der Bengel über 16, da würde es noch schwieriger und wir versuchen es nicht mehr, bis er 18 ist, dann brauchen wir den leiblichen Vater nicht mehr und der Junge kann seinen eigenen Antrag stellen.
Philemon61 hat geschrieben:2. Muss meine Ehefrau dazu die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen (sie würde lieber gern Chinesin bleiben)?
Philemon61 hat geschrieben:
Nein, muß sie nicht. Hat damit überhaupt nichts zu tun.
Philemon61 hat geschrieben:3. Ist die Tochter kindergeldberechtigt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen wie zB muss mindestens xxx Tage im Jahr in Deutschland leben?
Nein, nicht kindergeldberechtigt, ich gebe den Jungen in der Steuererklärung, Anlage Kind an, das ist genau so effektiv.
Philemon61
Neuling
Beiträge: 19
Registriert: 16.11.2011, 11:43

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von Philemon61 »

Danke für die Antworten. Dass mit dem C3-Visum ist nicht schön. Gibt es die Chance, dass die Tochter ein eigenes permanentes Visum bekommt, also meinetwegen fülle ich da noch mal jede Menge Papier aus. Der leibliche Vater ist kooperativ und würde alles abzeichnen.
Roger
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 782
Registriert: 07.05.2006, 17:23

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von Roger »

Das muß mit der ABH abgestimmt werden, vielleicht habt ihr Glück. Mit dem leiblich Vater ist es bei uns genau das Gegenteil, inzwischen ist er abgetaucht und antwortet nicht mal mehr.
Roger
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 782
Registriert: 07.05.2006, 17:23

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von Roger »

>>>Deine Tochter (bzw. du) hat einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt.<<<
Nur, wenn die Tochter auch einen Wohnsitz in D hat und sich permanent in D aufhalten kann. Bei mir so vom FA vorgetragen, deshalb Anerkenntnis des Unterhalts in der Anlage Kind.
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von tigerprawn »

Roger hat geschrieben: und wir versuchen es nicht mehr, bis er 18 ist, dann brauchen wir den leiblichen Vater nicht mehr und der Junge kann seinen eigenen Antrag stellen.
Und dann auf welcher Grundlage einen Antrag? FZF geht ja nicht mehr. Studentenvisum?
Benutzeravatar
sowa
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 545
Registriert: 01.05.2009, 23:14
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 7 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von sowa »

Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von tigerprawn »

sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
Aber auch vor 18.
Benutzeravatar
sowa
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 545
Registriert: 01.05.2009, 23:14
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 7 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von sowa »

tigerprawn hat geschrieben:
sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
Aber auch vor 18.
wo steht geschrieben, daß eine Adoption ab 18 nicht möglich ist?
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von tigerprawn »

sowa hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:
sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
Aber auch vor 18.
wo steht geschrieben, daß eine Adoption ab 18 nicht möglich ist?
Nirgendwo. Aber ab 18 gibt es keine Staatsbürgerschaft mehr. Und FZF geht auch nicht mehr.
Benutzeravatar
sowa
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 545
Registriert: 01.05.2009, 23:14
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 7 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von sowa »

wo steht geschrieben, daß eine Adoption ab 18 nicht möglich ist?[/quote]
Nirgendwo. Aber ab 18 gibt es keine Staatsbürgerschaft mehr. Und FZF geht auch nicht mehr.[/quote]

Und was bitte schön hat eine Staatsbürgerschaft und FZF mit einer Adoption zu tun?
Du schreibst irgendwas hin obwohl du es nicht belegen kannst.
In Deutschland ist durchaus eine Adoption eines 18 jährigen möglich siehe Beispiel Prinz von Anhalt.
Auch habe ich einen interessanten link gefunden.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Adoptio ... 38870.html
Wie es in China ist kann ich leider nicht sagen.
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Kind der chinesichen Ehefrau

Beitrag von tigerprawn »

Adoption auch über 18 geht. Das bestreite ich doch gar nicht. Aber dann erklär doch mal warum:
sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
wäre eine Adoption denn Deiner Meinung nach sinnvoll? Meiner Meinung nach ist eine Adoption bis 18 sinnvoll da s.o.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Baidu [Spider], Google Adsense [Bot] und 36 Gäste