Kind der chinesichen Ehefrau
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- Neuling
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Kind der chinesichen Ehefrau
Gleich vorweg: wenn meine Fragen schon beantwortet sind, dann bitte klaren Link als Antwort geben, ich habe die Suchfunktion ausführlich bemüht und nichts Brauchbares gefunden ...
Also: ich will meine Freundin (Chinesin) dieses Jahr heiraten. Das Procedere ist uns klar, wir suchen gerade die Papiere zusammen und waren schon auf dem Standesamt zum Abklären des Vorgehens.
Wir wollen danach in Deutschland zusammen leben. Sie hat auch eine Tochter, wobei wir noch nicht wissen, wo die leben wird, also entweder kommt die mit oder bleibt bei der Verwandtschaft.
Nun die Fragen:
1. Wenn meine Ehefrau dann irgendwann mit mir zusammen lebt, bekommt dann ihre Tochter automatisch auch ein permanentes Visum für Deutschland oder muss man das alles extra beantragen?
2. Muss meine Ehefrau dazu die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen (sie würde lieber gern Chinesin bleiben)?
3. Ist die Tochter kindergeldberechtigt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen wie zB muss mindestens xxx Tage im Jahr in Deutschland leben?
Also: ich will meine Freundin (Chinesin) dieses Jahr heiraten. Das Procedere ist uns klar, wir suchen gerade die Papiere zusammen und waren schon auf dem Standesamt zum Abklären des Vorgehens.
Wir wollen danach in Deutschland zusammen leben. Sie hat auch eine Tochter, wobei wir noch nicht wissen, wo die leben wird, also entweder kommt die mit oder bleibt bei der Verwandtschaft.
Nun die Fragen:
1. Wenn meine Ehefrau dann irgendwann mit mir zusammen lebt, bekommt dann ihre Tochter automatisch auch ein permanentes Visum für Deutschland oder muss man das alles extra beantragen?
2. Muss meine Ehefrau dazu die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen (sie würde lieber gern Chinesin bleiben)?
3. Ist die Tochter kindergeldberechtigt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen wie zB muss mindestens xxx Tage im Jahr in Deutschland leben?
Re: Kind der chinesichen Ehefrau
"Ihre" oder "eure" Tochter? Wenn deine Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft hat, braucht sie natürlich kein Visum für Deutschland. Hat sie die chinesische, braucht sie ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel.1. Wenn meine Ehefrau dann irgendwann mit mir zusammen lebt, bekommt dann ihre Tochter automatisch auch ein permanentes Visum für Deutschland oder muss man das alles extra beantragen?
Nein.2. Muss meine Ehefrau dazu die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen (sie würde lieber gern Chinesin bleiben)?
Deine Tochter (bzw. du) hat einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt.3. Ist die Tochter kindergeldberechtigt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen wie zB muss mindestens xxx Tage im Jahr in Deutschland leben?
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld ... erechtigte
Chinese war tactics: attack in small groups of 2-3 millions.
Scientia potentia est.
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Sie hat eine chinesische Tochter. Die ist von ihrem Ex-Mann (Chinese) und lebt seit ihrer Geburt in Peking.
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Du hast Glueck, es gab eine gesetzesaenderung, es wird nur noch die Zustimmung des Vaters und nicht mehr das alleinige Sorgerecht verlangt (was teilweise gar nicht moeglich war).
Der Lebensunterhalt muss gesichert sein (bye bye Hartz iv), die Tochter darf noch nicht 18 sein (aber Vorsicht ab 16 werden exzellente Deutschkentnisse Pflicht)
Und ja, sie braucht ein eigenes Visum. Alle angaben ohne gewaehr
Der Lebensunterhalt muss gesichert sein (bye bye Hartz iv), die Tochter darf noch nicht 18 sein (aber Vorsicht ab 16 werden exzellente Deutschkentnisse Pflicht)
Und ja, sie braucht ein eigenes Visum. Alle angaben ohne gewaehr
Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Nein, sie bekommt dann weder automatisch noch permanent ein Visum. Das muß extra beantragt werden und bereitet uns jedes Jahr größere Schwierigkeiten.Philemon61 hat geschrieben:1. Wenn meine Ehefrau dann irgendwann mit mir zusammen lebt, bekommt dann ihre Tochter automatisch auch ein permanentes Visum für Deutschland oder muss man das alles extra beantragen?
Ist die Tochter unter 18 benötigt sie für den Visum-Antrag eine Einverständniserklärung des geschiedenen Elternteils, daß sie ausreisen darf, notatiell beglaubigt, überbeglaubigt, vom Außenministerium legalisiert.
Seitens ihrer Mutter benötigt sie eine notarielle Bestätigung eines chinesischen Notars, daß sie die Mutter ihrer Tochter ist und das alleinige Sorgerecht hat. Letztes Jahr wollten sie auch das vom Außenministerium legalisiert haben, machten dann aber nochmal eine Ausnahme.
Ausgegeben wird ein C3-Visum, das kostenpflichtig ist.
Dieses Jahr ist der Bengel über 16, da würde es noch schwieriger und wir versuchen es nicht mehr, bis er 18 ist, dann brauchen wir den leiblichen Vater nicht mehr und der Junge kann seinen eigenen Antrag stellen.
Philemon61 hat geschrieben:2. Muss meine Ehefrau dazu die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen (sie würde lieber gern Chinesin bleiben)?
Nein, muß sie nicht. Hat damit überhaupt nichts zu tun.Philemon61 hat geschrieben:
Nein, nicht kindergeldberechtigt, ich gebe den Jungen in der Steuererklärung, Anlage Kind an, das ist genau so effektiv.Philemon61 hat geschrieben:3. Ist die Tochter kindergeldberechtigt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen wie zB muss mindestens xxx Tage im Jahr in Deutschland leben?
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Danke für die Antworten. Dass mit dem C3-Visum ist nicht schön. Gibt es die Chance, dass die Tochter ein eigenes permanentes Visum bekommt, also meinetwegen fülle ich da noch mal jede Menge Papier aus. Der leibliche Vater ist kooperativ und würde alles abzeichnen.
Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Das muß mit der ABH abgestimmt werden, vielleicht habt ihr Glück. Mit dem leiblich Vater ist es bei uns genau das Gegenteil, inzwischen ist er abgetaucht und antwortet nicht mal mehr.
Re: Kind der chinesichen Ehefrau
>>>Deine Tochter (bzw. du) hat einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland habt.<<<
Nur, wenn die Tochter auch einen Wohnsitz in D hat und sich permanent in D aufhalten kann. Bei mir so vom FA vorgetragen, deshalb Anerkenntnis des Unterhalts in der Anlage Kind.
Nur, wenn die Tochter auch einen Wohnsitz in D hat und sich permanent in D aufhalten kann. Bei mir so vom FA vorgetragen, deshalb Anerkenntnis des Unterhalts in der Anlage Kind.
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Und dann auf welcher Grundlage einen Antrag? FZF geht ja nicht mehr. Studentenvisum?Roger hat geschrieben: und wir versuchen es nicht mehr, bis er 18 ist, dann brauchen wir den leiblichen Vater nicht mehr und der Junge kann seinen eigenen Antrag stellen.
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Aber auch vor 18.sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
- sowa
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
wo steht geschrieben, daß eine Adoption ab 18 nicht möglich ist?tigerprawn hat geschrieben:Aber auch vor 18.sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Nirgendwo. Aber ab 18 gibt es keine Staatsbürgerschaft mehr. Und FZF geht auch nicht mehr.sowa hat geschrieben:wo steht geschrieben, daß eine Adoption ab 18 nicht möglich ist?tigerprawn hat geschrieben:Aber auch vor 18.sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
wo steht geschrieben, daß eine Adoption ab 18 nicht möglich ist?[/quote]
Nirgendwo. Aber ab 18 gibt es keine Staatsbürgerschaft mehr. Und FZF geht auch nicht mehr.[/quote]
Und was bitte schön hat eine Staatsbürgerschaft und FZF mit einer Adoption zu tun?
Du schreibst irgendwas hin obwohl du es nicht belegen kannst.
In Deutschland ist durchaus eine Adoption eines 18 jährigen möglich siehe Beispiel Prinz von Anhalt.
Auch habe ich einen interessanten link gefunden.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Adoptio ... 38870.html
Wie es in China ist kann ich leider nicht sagen.
Nirgendwo. Aber ab 18 gibt es keine Staatsbürgerschaft mehr. Und FZF geht auch nicht mehr.[/quote]
Und was bitte schön hat eine Staatsbürgerschaft und FZF mit einer Adoption zu tun?
Du schreibst irgendwas hin obwohl du es nicht belegen kannst.
In Deutschland ist durchaus eine Adoption eines 18 jährigen möglich siehe Beispiel Prinz von Anhalt.
Auch habe ich einen interessanten link gefunden.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Adoptio ... 38870.html
Wie es in China ist kann ich leider nicht sagen.
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Re: Kind der chinesichen Ehefrau
Adoption auch über 18 geht. Das bestreite ich doch gar nicht. Aber dann erklär doch mal warum:
wäre eine Adoption denn Deiner Meinung nach sinnvoll? Meiner Meinung nach ist eine Adoption bis 18 sinnvoll da s.o.sowa hat geschrieben:Mein Vorschlag ist:
Also sollte die Tochter dauerhaft in Deutschland leben wäre es sinnvoll über eine Adoption
nachzudenken.
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