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Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 19.01.2014, 07:49
von fabstler
Ihr müßt die Geburtsurkunde vorbeglaubigen lassen (deutsche Übersetzung gleich mitmachen lassen), dann beim chinesischen Außenministerium überbeglaubigen und anschließend von der deutschen Botschaft legalisieren lassen.

In Deutschland braucht ihr aber auch noch einmal eine deutsche Übersetzung der Urkunde, also dürft ihr hier auch noch einmal zum Übersetzungsbüro ( es sei denn, die zuständige deutsche Behörde verzichtet darauf).
Jetzt kriege ich aber auch einen großen Schreck.
Ihr schreibt, dass das deutsche Standesamt eine legalisierte Geburtsurkunde (in deutsch, legalisiert vom deutschen Konsulat in Guangzhou) nicht akzeptiert?
Was soll man denn da noch übersetzen? Das ist doch schon übersetzt.

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 19.01.2014, 10:35
von tigerprawn
fabstler hat geschrieben:Was soll man denn da noch übersetzen? Das ist doch schon übersetzt.
Stimmt, aber u.u von einem in D nicht anerkannten Übersetzer. D.h. das chinesische muss halt einfach nochmal ins deutsche übersetzt werden.

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 19.01.2014, 11:05
von fabstler
Stimmt, aber u.u von einem in D nicht anerkannten Übersetzer. D.h. das chinesische muss halt einfach nochmal ins deutsche übersetzt werden.
Das ist von Standesamt zu Standesamt wohl unterschiedlich.
Anyway, die Uebersetzung kann ich aber in Deutschland machen.
Standesamt gibt mir die Kontaktdaten von anerkannten Uebersetzern, ich zahle Euros und kriege dann alsbald die Uebersetzung.

Diese nochmalige Uebersetzung muss nicht noch mal durch das Generalkonsulat in Guangzhou gehen?

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 19.01.2014, 11:42
von VielUnterwegs
Das mit der doppelten Übersetzung war bei meiner Frau NICHT Nötig. Allerdings sind die CN->DE Übersetzungen aus CN meist so brutal schlecht, dass man es keinem verübeln kann, wenn er die so nicht akzeptiert und eine neue Übersetzung will. Auch bei den Urkunden meiner Frau braucht es guten Willen un Vorwissen was gemeint sein soll.

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 19.01.2014, 12:39
von Israfael
Also die übersetzten Dokumente von meiner Verlobten sind alle wirklich gut. Die Wortwahl der Übersetzung ist manchmal nicht die beste aber man versteht alles sehr gut. Ist wahrscheinlich von Übersetzungsbüro zu Übersetzungsbüro unterschiedlich.

Leider besteht mein Standesamt auf eine anerkannte Übersetzung...

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 19.01.2014, 16:15
von vilarinha
Das Standesamt in Frankfurt erkannte die HK-Urkunde mit Apostille bei uns ohne weitere Übersetzung an.
Geburtsurkunde des Ehepartners war auch nicht nötig.
Lediglich der AT.

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 19.01.2014, 18:04
von fabstler
Das Konsulat in Guangzhou legalisiert nur chinesische Urkunden, deutsche Papiere werden in Deutschland auch ohne Legalisation anerkannt.
???
Also wieso habe ich dann viel Geld/Zeit ausgegeben, um die Geburtsurkunde im deutschen Konsulat in Guangzhou legalisieren zu lassen - wenn es das Standesamt moeglicherweise nicht akzeptiert?

Dann haette ich die chinesische notarielle Geburtsurkunde (ohne den ganzen Ueberglaubigungen etc.) gleich nach Deutschland mitnehmen lassen, dort von einem vereidigten Uebersetzer übersetzen lassen und gut ist?

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 20.01.2014, 09:07
von cmstein
So, obwohl die Holde und ich eigentlich einig waren, dass wir das nicht machen, haben wir es heute doch gemacht. Frauen... :lol:

So geht das also:

Man muss zum Notar gehen, zumindest würde ich dieses Bürgerbüro so nennen.

Mitbringen muss man den Hukou plus Kopie, die ID plus Kopie, sowie Kopien der IDs der Eltern und deren Hukou. Es ist also deutlich einfacher als hier zu lesen war, man kann es "daheim" machen, egal wo die Eltern wohnen und braucht deren Dokumente auch nur in Kopie.

In einer Woche gibts dann die Geburtsurkunde auf Chinesisch und Deutsch. Auf deren Deutsch bin ich mal gespannt. Kostenpunkt 170 Kuai, also sollte man es sich wirklich genau überlegen, ob man das braucht und will.

Die Legalisierung in der deutschen AV werden, von der qpr schreibt, werden wir aber keinesfalls machen, sicherheitshalber behalte ich das für mich, dass es sowas überhaupt gibt. Hab so schon zu viel schlafende Hunde geweckt :D

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 20.01.2014, 10:29
von tigerprawn
cmstein hat geschrieben: Die Legalisierung in der deutschen AV werden, von der qpr schreibt, werden wir aber keinesfalls machen, sicherheitshalber behalte ich das für mich, dass es sowas überhaupt gibt. Hab so schon zu viel schlafende Hunde geweckt :D
Mach es jetzt, oder zumindest bevor ihr China verlasst. Wenn Du die Urkunde brauchst hast Du so viel anderes um die Ohren, da willst Du dich um so etwas nicht mehr kümmern müssen.

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 20.01.2014, 10:42
von cmstein
Wir haben eigentlich nicht vor, China zu verlassen.

Und es ist halt alles eine Kostenfrage, schließlich ist es ja nicht allzu wahrscheinlich, dass wir diese Geburtsurkunde wirklich irgendwann mal brauchen. Aber ich kann mal versuchen, herauszufinden, was die Deutsche Botschaft für die Legalisierung verlangt.

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 20.01.2014, 13:04
von Israfael
cmstein hat geschrieben:So geht das also:...
Sei doch froh, dass es bei dir einfacher ging als bei manchen anderen. Ich glaube das ist einfach von Büro/Notar zu Büro/Notar verschieden. Schlussendlich zählt ja nur, dass du in einer Woche dein Dokument hast.
cmstein hat geschrieben:Die Legalisierung in der deutschen AV werden, von der qpr schreibt, werden wir aber keinesfalls machen, sicherheitshalber behalte ich das für mich, dass es sowas überhaupt gibt. Hab so schon zu viel schlafende Hunde geweckt :D
Falls du das Dokument aber wirklich brauchst, wirst du da aber wohl nicht drumherum kommen. So wie ich das verstanden habe, ist das Dokument in Deutschland nichts wert, solang es nicht legalisiert wurde. Zur Legalisierung gibts auch irgendein Büro/Notar, der dir die Arbeit abnimmt. Die Legalisierung sollte pro Dokument 350 Yuan (so steht es auf jeden Fall auf meinen Dokumenten drauf) kosten. Schon allein zur Sicherheit würde ich das machen. ;)

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 20.01.2014, 14:08
von cmstein
Israfael hat geschrieben:Falls du das Dokument aber wirklich brauchst, wirst du da aber wohl nicht drumherum kommen. So wie ich das verstanden habe, ist das Dokument in Deutschland nichts wert, solang es nicht legalisiert wurde. Zur Legalisierung gibts auch irgendein Büro/Notar, der dir die Arbeit abnimmt. Die Legalisierung sollte pro Dokument 350 Yuan (so steht es auf jeden Fall auf meinen Dokumenten drauf) kosten. Schon allein zur Sicherheit würde ich das machen. ;)
Ich hab nun tatsächlich einen Fall gefunden, bei dem man wirklich eine Geburtsurkunde braucht, bei einer Einbürgerung in die BRD! Das ist zwar noch viel weiter weg als Nachwuchs, aber irgendwann möchte ich doch auch meiner Frau mal einen richtigen Reisepass ermöglichen statt des chinesischen. Und eine richtige und ernstzunehmende Staatsbürgerschaft

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 17.02.2015, 09:08
von markusmuehler
Ich möchte diesen alten Thread noch einmal aufwärmen. Wir befinden uns jetzt in einer ähnlichen Situation. Meine Frau ist in Deutschland, ihr aktueller Hukou liegt in Südchina wo auch ihre Eltern wohnen, geboren ist sie in Nordchina. Das Hukou wurde gewechselt, da ihre Mutter neu geheiratet hat.
Beim Notar (公证处) in Südchina sagte man ihr, dass sie keine Geburtsurkunde für sie ausstellen können. Sie solle die im Krankenhaus in Nordchina beantragen, dann würden sie das in Südchina beglaubigen, übersetzen und zur Legalisierung schicken. Einfach anhand ihres Hukou eine Geburtsurkunde erstellen wollen sie nicht.
Das Krankenhaus in dem sie geboren wurde gibt es nicht mehr und die zuständige Polizeidienststelle ist auch verschwunden. Wie sollen wir denn jetzt vorgehen? Am Geburtsort gibt es keine Verwandtschaft mehr, da wäre eine mehrtätige Reise notwendig um vor Ort zu recherchieren. Die chinesische Botschaft in Deutschland will oder kann nicht helfen und die deutsche Botschaft in China hatte so einen Fall angeblich noch nicht, sodass sie uns keine Tipps geben können.

Re: Die Geburtsurkunde aus China - Fragen (und später Antwor

Verfasst: 17.02.2015, 12:06
von Sachse28
Ich würde in diesem Fall an das höhergeordnete Notariat auf Bezirksebene herantreten, da die Stadtnotare häufig keine eigenständigen Entscheidungen treffen können. Geht dort hin, erzählt denen in Ruhe die Geschichte und lasst die Entscheidung bei den Beamten. In der Regel findet sich dann immer eine Lösung. Normalerweise braucht es neben dem Hukou, einer polizeiliche Bestätigung zur Person, sowie einer Erklärung der Dorf- bzw. Wohngebietsverwaltung, dass die Person existiert.

Stellt Euch gegenüber den Beamten blöd und lasst Euch deren QQ- bzw. Telefonnummer geben. Wenn die dann ahnen, dass Ihr denen Arbeit und Stress verschafft, dann entscheiden die normalerweise, dass es besser ist, schnell mal einen roten Stempel auf ein Dokument zu setzen, als ständig Ärger zu haben.