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Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 10.09.2013, 23:55
von Shala
Hallo Leute,

Meine Freundin (sie ist Chinesin; ich bin Deutsche) ist damals vor mehreren Jahren illegal nach Deutschland gekommen und ist hier nur geduldet.
Sie hat zwar einen Reisepass, aber diesen den deutschen Behörden nie gezeigt, dadurch ist sie bisher einer Abschiebung entgangen, jedoch sind alle in ihrer Duldungsbescheinigung angegebenen Daten korrekt.
Sie sieht mittlerweile auch ein dass das damals ziemlich unklug war, nun ist sie aber in dieser Situation und kommt da so leicht nicht mehr heraus, sie kann ja ohne Vorlage des Passes nicht mal ausreisen ohne dass sie in eine Blacklist aufgenommen wird.

Wir würden gerne heiraten, haben auch schon alle notwendigen Unterlagen dafür aus China besorgt (hat ihre Mutter innerhalb ner Woche alles geschafft incl. Übersetzung und Beglaubigung ^^), allerdings sehe ich ein Problem, da sie keinen gültigen Aufenthaltsstatum hat.
Sobald sie am Standesamt ihren Pass vorzeigen würde, oder bei der Beantragung eines Visums, haben die Behörden eine Bestätigung für ihre Identität, können sie abschieben und eine Einreisesperre verhängen.

Es stellen sich folgende Fragen:
  • Ist es für sie notwendig ein Visum zu beantragen für die Eheschließung (bzw. politisch korrekt Lebenspartnerschaft), und muss sie dafür vorher erst ausreisen, oder genügt es dass sie sich in Deutschland befindet mit der Duldung?
  • Kann nach Offenbarung ihres Reisepasses eine Abschiebung verhindert werden, wenn eine Eheschließung beabsichtigt ist.
Es wär ja ziemlich absurd, wenn sie sich erst abschieben lassen muss um dann anderthalb Jahre zu warten und dann erst wieder ein Visum beantragen zu können.
Wir haben überlegt mal zu nem Anwalt für Ausländerrecht zu gehen, ist zwar teuer, aber evtl. gibt's da keinen anderen Weg.

Ein anderes Problem könnte noch sein, dass ich davon gehört habe, dass ich angeblich mindestens 1300€ netto verdienen müsste um ihren Unterhalt zu gewährleisten. Ich bin noch für knapp ein Jahr in Ausbildung, danach wird es kein Problem mehr sein.
Außerdem habe ich gehört dass ich bescheinigen müsste, dass sie bei mir noch einziehen kann (in meine zu kleine Einzimmerwohnung) obwohl wir danach sowieso gemeinsam was größeres mieten; wir würden ja schon längst zusammenwohnen wenn es nicht illegal wäre ihn ihrer Situation.
Allerdings möchte sie auch arbeiten, sobald sie eine Erlaubnis dafür bekommt. Sie arbeitet eigentlich jetzt schon und verdient mehr als genug, aber mangels Arbeitserlaubnis kann man das auch schlecht angeben.

Vielleicht ist/war ja jemand aus dem Forum in einer ähnlichen Situation und kann uns da irgendwie weiterhelfen?

Grüße
Sarah

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 02:18
von litti72
Hallo erst einmal,

und sorry, aber ich kann Deine Geschichte aus persoenlicher Erfahrung so nicht ganz glauben.
Shala hat geschrieben:Meine Freundin (sie ist Chinesin; ich bin Deutsche) ist damals vor mehreren Jahren illegal nach Deutschland gekommen und ist hier nur geduldet.
Wie ist sie denn ueber Jahre an die Duldung gekommen? Humanitaere Gruende koennen (denke ich) ausgeschlossen werden. Der Abschiebung stehen weder rechtliche noch tatsächliche Hindernisse entgegen. Als Zeugin wird sie wohl auch nicht gebraucht. Und an einen formalen Abschiebestopp gen China seitens der Innenminister kann ich mich auch nicht erinnern.
Shala hat geschrieben:Sie hat zwar einen Reisepass, aber diesen den deutschen Behörden nie gezeigt, dadurch ist sie bisher einer Abschiebung entgangen, jedoch sind alle in ihrer Duldungsbescheinigung angegebenen Daten korrekt.
Nur weil man seinen Pass nicht vorzeigt, entgeht man keiner Abschiebung. Gerade aus afrikanischen Laendern kommen sehr viele nach Deutschland - ohne Pass. Sobald sich aus deutscher Sicht die Lage im Herkunftsland beruhigt hat, wird dennoch sehr wohl abgeschoben.
Shala hat geschrieben:Sie sieht mittlerweile auch ein dass das damals ziemlich unklug war, nun ist sie aber in dieser Situation und kommt da so leicht nicht mehr heraus, sie kann ja ohne Vorlage des Passes nicht mal ausreisen ohne dass sie in eine Blacklist aufgenommen wird.
Was fuer eine Blacklist? Die Duldung verliert ihre Gueltigkeit.
Shala hat geschrieben:Sobald sie am Standesamt ihren Pass vorzeigen würde, oder bei der Beantragung eines Visums, haben die Behörden eine Bestätigung für ihre Identität, können sie abschieben und eine Einreisesperre verhängen.
Da Du ja schriebst, alle Angaben in der Duldungsbescheinigung seien korrekt, ist ihre Identitaet (wenn auch ubestaetigt) bekannt. Warum also sollte man nicht nach China abschieben?
Shala hat geschrieben:Ist es für sie notwendig ein Visum zu beantragen für die Eheschließung (bzw. politisch korrekt Lebenspartnerschaft), und muss sie dafür vorher erst ausreisen, oder genügt es dass sie sich in Deutschland befindet mit der Duldung?
Im Prinzip reicht die Duldung, aber
Shala hat geschrieben:Kann nach Offenbarung ihres Reisepasses eine Abschiebung verhindert werden, wenn eine Eheschließung beabsichtigt ist.
Ganz schlecht, dann wuerden ja nach einigen Jahren viele Fragen aufkommen.
Shala hat geschrieben:Es wär ja ziemlich absurd, wenn sie sich erst abschieben lassen muss um dann anderthalb Jahre zu warten und dann erst wieder ein Visum beantragen zu können.
Sie muss sich nicht abschieben lassen, eine freiwillige Ausreise reicht voellig.
Shala hat geschrieben:Sie arbeitet eigentlich jetzt schon und verdient mehr als genug, aber mangels Arbeitserlaubnis kann man das auch schlecht angeben.
Uiui. Sie hat also niemals irgendwelche Leistungen bezogen? Und nie hat sich jemand gewundert, sondern brav die Duldung ueber Jahre verlaengert?
Sorry, ich habe mich wirklich jahrelang mit Duldungsproblematiken herumschlagen muessen, aber Deine Geschichte ...
Naja, ich bin kein Fachanwalt fuer Auslaenderrecht, deshalb:
Shala hat geschrieben:Wir haben überlegt mal zu nem Anwalt für Ausländerrecht zu gehen, ist zwar teuer, aber evtl. gibt's da keinen anderen Weg.

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 02:58
von Aremonus
Ob man die Geschichte glaubt oder nicht - Fakt ist, dass sich auch Deutschland an die EMRK zu halten hat. Und darin wird die Familie (Art. 8, wenn ich mich nicht irre - EMRK ist in China geblockt) geschützt - d.h. egal unter welchen Umständen Deine Freundin nach Deutschland gekommen ist - wenn ihr verheiratet seid, habt ihr das Menschenrecht zusammen zu sein. Genauso habt ihr auch das Recht auf Eheschliessung.

Ergo würde ich einfach mal beim Standesamt vorbeigehen, inklusive Pass. Die Standesbeamten werden sie nicht gleich vor Ort festnehmen können, ihr könnt heiraten und die Sache ist gegessen.

Sollte es so nicht klappen und sie wird tatsächlich zum Verlassen des Landes gezwungen, könnt ihr immer noch in China heiraten und ein neues Visum beantragen. Ist zwar mühsam, aber etwaige Einreisesperren verlieren unter diesen Umständen ihre Gültigkeit.

Den Anwalt zu konsultieren ist aber dennoch immer eine gute Idee - so lange es für euch finanziell machbar ist. Wir sind hier zwar erfahren, aber keine Rechtsexperten.

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 03:33
von litti72
Aremonus hat geschrieben:Ob man die Geschichte glaubt oder nicht - Fakt ist, dass sich auch Deutschland an die EMRK zu halten hat. Und darin wird die Familie (Art. 8, wenn ich mich nicht irre - EMRK ist in China geblockt) geschützt - d.h. egal unter welchen Umständen Deine Freundin nach Deutschland gekommen ist - wenn ihr verheiratet seid, habt ihr das Menschenrecht zusammen zu sein. Genauso habt ihr auch das Recht auf Eheschliessung.
Soweit stimmt das. Ich hatte ja geschrieben, dass eine Duldung im Prinzip reicht
Aremonus hat geschrieben:Ergo würde ich einfach mal beim Standesamt vorbeigehen, inklusive Pass. Die Standesbeamten werden sie nicht gleich vor Ort festnehmen können, ihr könnt heiraten und die Sache ist gegessen.
Das wird nicht funktionieren, da im Pass kein Visum ist.
Aremonus hat geschrieben:Sollte es so nicht klappen und sie wird tatsächlich zum Verlassen des Landes gezwungen, könnt ihr immer noch in China heiraten und ein neues Visum beantragen. Ist zwar mühsam, aber etwaige Einreisesperren verlieren unter diesen Umständen ihre Gültigkeit.
Vielleicht in der Schweiz, das weiss ich nicht. Fuer Deutschland stimmt das ganz sicher nicht. Auch nach einer Hochzeit verlieren Einreisesperren (wenn man denn eine bekommt) ganz sicher nicht ihre Gueltigkeit. Sollte aber bekannt werden, dass sie ihre Duldung ueber Jahre (wie auch immer sie das als Chinesin gemacht haben soll) unter Vorgabe falscher Tatsachen bekommen hat, wird sie sicher eine Einreisesperre bekommen.

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 03:36
von mario.s
Habe ich aufmerksam genug gelesen und eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft erkannt? - Damit duerfte zumindest die "Ehe" in China weg fallen...

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 03:55
von blackrice
mario.s hat geschrieben:Habe ich aufmerksam genug gelesen und eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft erkannt? - Damit duerfte zumindest die "Ehe" in China weg fallen...
..hast Du richtig erkannt, denn
Meine Freundin (sie ist Chinesin; ich bin Deutsche)
und in ihrem Profil ist´s ja auch ersichtlich.

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 05:32
von litti72
Also, da ich nicht glaube, dass eine Chinesin ueber Jahre hinweg eine Verlaengerung der Duldung bekommt, nehme ich mal an, dass das Ganze ein Fake ist.
Zudem suchte Shala ja vor nicht allzu langer Zeit ein Sprachtandem, da sie leider keine Moeglichkeit hat, das Sprechen zu ueben. Und das mit chinesischer Freundin, mit der sie eine "Ehe" eingehen will?
http://forum.chinaseite.de/ltopic16464- ... ml#p231490

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 07:18
von Attila
Falls kein Fake sind da doch eher die Experten für Aufenthaltsangelegenheiten zuständig:
www.info4alien.de

Da findest Du unmittelbar Beteiligte aus Ausländerämtern, Beratungsstellen, Grenzschutz, Standesamt usw. usf.

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 08:12
von mario.s
litti72 hat geschrieben:Zudem suchte Shala ja vor nicht allzu langer Zeit ein Sprachtandem, da sie leider keine Moeglichkeit hat, das Sprechen zu ueben. Und das mit chinesischer Freundin, mit der sie eine "Ehe" eingehen will?
http://forum.chinaseite.de/ltopic16464- ... ml#p231490
Das ist nun schon ueber ein Jahr her.^^ - Offenbar hat sie dabei eine Partnerin gefunden, die ihr mittlerweile nicht nur die Sprache beibringt. Denkbar waere es zumindest. Und die genauen (Lebens-)Umstaende besagter Partnerin kennen wir hier ja nicht.

Deshalb faende ich es nur fair, wenn Du dich in diesem Moment ein Wenig mit Anfeindungen zurueck haelst litti. Die Frage zu beantworten, wenn Du Hilfe weisst reicht doch, oder? Und wenn es doch ein Fake war, stirbt dieser Thread schon von alleine.

Ich kann mangels Erfahrungen zum Thema selbst leider wenig beitragen. Attila hat sowieso schon einen sehr guten Hinweis gegeben... ;)

In diesem Sinne, viel Erfolg euch beiden!

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 11:32
von maylin
Ich würde definitiv auch mal einen Anwalt für Ausländerrecht konsultieren und erstmal alles so gut es geht wieder zurechtrücken, d.h. legal an die Eheschliessung herangehen.

Ich wünsche euch beiden jedenfalls alles Gute dabei!

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 11:43
von Aremonus
Vielleicht in der Schweiz, das weiss ich nicht. Fuer Deutschland stimmt das ganz sicher nicht. Auch nach einer Hochzeit verlieren Einreisesperren (wenn man denn eine bekommt) ganz sicher nicht ihre Gueltigkeit. Sollte aber bekannt werden, dass sie ihre Duldung ueber Jahre (wie auch immer sie das als Chinesin gemacht haben soll) unter Vorgabe falscher Tatsachen bekommen hat, wird sie sicher eine Einreisesperre bekommen.
Auch Deutschland ist ein Rechtsstaat - und hat die EMRK anerkannt. Ich glaube kaum, dass ein Gericht das öffentliche Interesse an gültigen Reisepapieren höher gewichten wird als das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Präzedenzfälle kann ich aber auf Grund der chinesischen Internetzensur grad nicht zitieren.

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 12:28
von sonero
Hi,

Heiraten könnte schon klappen aber danach wird Deine Freundin keine AE bekommen.
Dies wäre selbst dann so, wenn sie legal mit einem Touristenvisum in D wäre.
Aber auch bei der Heirat bin ich schon skeptisch. Sie braucht eine Befreiung des OLG vom Ehefähigkeitszeugnis und das dauert. Da hat die Obrigkeit schon lange mitbekommen, daß sie - oh Wunder - wohl doch einen Pass hat und das wars dann.
Wenn es doch klappt:
Sie ist und bleibt dann ausreisepflichtig und muß später mit dem richtigen Visum einreisen.
Vorher kommt allerdings eine erstmal lebenslange Einreisesperre und ein Strafverfahren für illegale Einreise, Aufenthalt sowie Passunterdrückung. Wenn nicht noch gleich die Schwarzarbeit auffliegt.
Die Einreisesperre wird dann auf Antrag befristet. Auf wie lange lässt sich schwer sagen, vielleicht 1-2 Jahre oder so.
Wenn sie nicht freiwillig ausreist, droht bis hin zu Abschiebehaft und Abschiebung das volle Programm.
Das geht dann auch nochmal richtig ins Geld (Abschiebung nach China etliche k€).

Mein Tipp wäre also, neuen Pass beim Konsulat beschaffen, Ticket nach China kaufen, damit ab zur ABH und Karten auf den Tisch. Dann bekommt sie eine Grenzübertrittsbescheinigung und reist nach China.
Alles weitere dann von dort. Ein Heiratsvisum gibt es auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Ob sich eine Einreisesperre damit vermeiden lässt bin ich mir jetzt nicht ganz sicher aber das ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit, einigermassen glimpflich aus der Nummer rauszukommen.
Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ist übrigens auch strafbar.

Wie andere bezweifle ich allerdings auch die Geschichte. Warum sollte es für Chinesen in D ein Problem sein, einen Pass zu beschaffen? So wird man nicht jahrelang geduldet.

Und lasst Euch nicht durch irgendwelche tollen Tipps zu noch mehr Dummheiten hinreissen (Asylantrag, Heirat in Dänemark oder so ein Quatsch). Das macht alles nur noch schlimmer.

Insgesamt würde Dir das auch bei info4alien.de so gesagt werden.

Gruß,
Norbert

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 13:35
von kleiner kaiser
mario.s hat geschrieben:Offenbar hat sie dabei eine Partnerin gefunden, die ihr mittlerweile nicht nur die Sprache beibringt.
Vielleicht auch noch dort, wo die Chinesin so viel Geld verdient :roll:

Es könnte übrigens sein, dass sie schon längere Zeit illegal hier in Deutschland war, dann erst aufgegriffen wurde - natürlich ohne Reisepass - und erstmal geduldet wurde.
Nach dem wohl recht schnellen Wunsch zu heiraten scheint diese Duldung nun abzulaufen...

Solche Geschichten kenne ich auch - es käme die Chinesin in so einem Fall billiger, weil man dann die Visa nicht für 15 und mehr Mille über Scheinehen in der Tschechei oder sonstwo erkaufen muß.

Eigentlich kann man da nur raten, die Finger von zu lassen. Die Folgen, einschliesslich eigener strafbarer Handlungen, wurden ja weiter oben bereits angedeutet.

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 14:13
von blackrice
alles vergebene Mühe eurerseits...denke ich..."Shala" war heute mindestens einmal hier online :cry:

Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Verfasst: 11.09.2013, 15:24
von litti72
mario.s hat geschrieben:...Und die genauen (Lebens-)Umstaende besagter Partnerin kennen wir hier ja nicht.
Da gebe ich Dir recht. Aber wie ich schon geschrieben habe, musste ich mich jahrelang mit Duldungsangelegenheiten herumschlagen. Und bei einer Chinesin gibt es nicht einen erkennbaren Grund, warum eine (wenn ueberhaupt) ausgestellte Duldung ueber Jahre verlaengert werden sollte. Das kann ich nicht glauben.
mario.s hat geschrieben:Deshalb faende ich es nur fair, wenn Du dich in diesem Moment ein Wenig mit Anfeindungen zurueck haelst litti.
Vielleicht lese ich anders als Du, aber nenne doch mal bitte eine Stelle, wo ich jemanden angefeindet habe. Hast Du durch den neuen Nachwuchs (gratuliere uebrigens dazu) zu wenig Schlaf?