Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

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litti72
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von litti72 »

sonero hat geschrieben:Insgesamt glaube ich das auch alles nicht. Ich denke, das sind aber eher Fehlinformationen durch Missverständnisse und kein Fake.
Damit könntest Du recht haben, wobei die TE die ihr gemachten Angaben ja offensichtlich glaubt. Von demher glaube ich kaum, dass sie Licht ins Dunkel bringen kann.
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Shala
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von Shala »

Wie gesagt ich habe ja mit eigene Augen ihre Duldungspapiere gesehen, sie hat also definitiv ne Duldung, dort steht auch unter Staatsangehörigkeit chinesisch (ist den Behörden also bekannt).
Ich vermute es hängt irgendwie mit dem Asylantrag zusammen, den sie damals stellte, weiß da nicht wirklich wie der Status ist.
Nächste Woche Mittwoch nach dem Anwaltstermin werde ich es genau wissen, wie es damals lief und warum sie so lange schon geduldet ist.
litti72
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von litti72 »

Shala hat geschrieben:Ich vermute es hängt irgendwie mit dem Asylantrag zusammen, den sie damals stellte, weiß da nicht wirklich wie der Status ist.
Dass sie einen Asylantrag (mit welcher Begründung würde mich mal interessieren) gestellt hat, hattest Du bisher verschwiegen.
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von Be_happy »

litti72 hat geschrieben:
Shala hat geschrieben:Ich vermute es hängt irgendwie mit dem Asylantrag zusammen, den sie damals stellte, weiß da nicht wirklich wie der Status ist.
Dass sie einen Asylantrag (mit welcher Begründung würde mich mal interessieren) gestellt hat, hattest Du bisher verschwiegen.
Nein, hat sie nicht verschwiegen. In dem Zusammenhang brachte sie aber ein Märchen oder unterstreicht, wie unreif und überfordert sie mit solchen Dingen ist: Angeblich wäre der Antrag noch nicht entschieden, zumindest wisse sie nicht wie. Aber daß die Freundin eine Duldung habe, das weiß sie!

Hätte sie sich auch nur ein wenig in den Tageszeitungen zum Thema Asylmißbrauch auseinander gesetzt, wüßte sie, daß solche Verfahren ganz schnell abgebügelt werden. Und sie wüßte noch mehr, nämlich von den zwangsläufigen Abläufen nach abgebügelten Asylverfahren: Asylantrag abgelehnt, Heirat mit einem Deutschen (oder neuerdings diese "Lebensgemeinschaften"). Auch anschließend kommt, was kommen muß: Nach Eintragung der Partnerschaft bzw. im Normalfall taucht der andere Teil ab und sie bekommt Post vom Anwalt: Ali-Mente.

Für ein Ammenmärchen halte ich übrigens auch die Behauptung, daß die angeblich Illegale mehr als die TStIn verdienen soll! Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von litti72 »

Be_happy hat geschrieben:Nein, hat sie nicht verschwiegen.
Hm, hab's nicht gefunden, aber egal.
Be_happy hat geschrieben:In dem Zusammenhang brachte sie aber ein Märchen oder unterstreicht, wie unreif und überfordert sie mit solchen Dingen ist: Angeblich wäre der Antrag noch nicht entschieden, zumindest wisse sie nicht wie. Aber daß die Freundin eine Duldung habe, das weiß sie!
Ich würde zu gern die Begründung für das Asylgesuch wissen.
Be_happy hat geschrieben:Hätte sie sich auch nur ein wenig in den Tageszeitungen zum Thema Asylmißbrauch auseinander gesetzt, wüßte sie, daß solche Verfahren ganz schnell abgebügelt werden. Und sie wüßte noch mehr, nämlich von den zwangsläufigen Abläufen nach abgebügelten Asylverfahren: Asylantrag abgelehnt, Heirat mit einem Deutschen (oder neuerdings diese "Lebensgemeinschaften"). Auch anschließend kommt, was kommen muß: Nach Eintragung der Partnerschaft bzw. im Normalfall taucht der andere Teil ab und sie bekommt Post vom Anwalt: Ali-Mente.
Nun ja, das mag ich in diesem Fall nicht beurteilen.
Be_happy hat geschrieben:Für ein Ammenmärchen halte ich übrigens auch die Behauptung, daß die angeblich Illegale mehr als die TStIn verdienen soll! Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Nun, das halte ich nun wieder keineswegs für ein Ammenmärchen. Die Freundin darf ja nicht offiziell arbeiten, zahlt somit keine Steuern. Keine große Kunst also, mehr als andere zu verdienen. Nur wie aus der Gesamtgeschichte, die ich entweder für ein Ammenmärchen oder kindliche Naivität seitens der TE halte, ein Anwalt was Legales machen soll...
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von sonero »

Hi,

chinesische Illegale arbeiten meist in Restaurants o.ä. und da ist der Stundenlohn meist im Bereich 3-5€. Ein "reichlicher" Verdienst ist da eher unglaubwürdig. Genug um nicht zu verhungern vielleicht.
Aber schein bar wird weiterhin die "Kopf in den Sand" Taktik verfolgt, da wir ja immer noch keine weiteren Details bekommen. So wird das böse enden schätze ich.

Gruß,
Norbert
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von Shala »

Sie arbeitet in einem Restaurant (eines wo sie noch relativ gut bezahlt wird) und das bis zu 80 Stunden pro Woche.
Da ist es auch bei niedrigem Stundenlohn nicht schwer, mehr als ein Azubi zu verdienen.
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von sonero »

Hi,

Dir ist aber schon klar, daß das - wenn es auffliegt - richtig, aber so richtig teuer werden kann?
Die meisten zahlen hier brav ihre Steuern, ob nun in D oder CN und finden sowas nicht besonders witzig.
Ich kann Dir nur Tipps geben, wie sie halbwegs glimpflich da raus kommt. Weitere Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, Schwarzarbeit usw. werde ich sicher nicht leisten.
Euch ist scheinbar noch nicht ganz klar, wie heftig strafbar das alles ist was sie da macht.

Gruß,
Norbert
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von Shala »

Wir waren mittlerweile beim Anwalt, weiß jetzt alle Einzelheiten. Das Asylverfahren wurde tatsächlich abgelehnt, allerding war das möglicherweise sogar rechtswidrig. Die Begründung des Asylantrags war politische Verfolgung wegen Falun Gong.

Die Vorgehensweise ist eigentlich gar nicht so kompliziert, man muss nur erst mal drauf kommen:
Wichtig ist, dass man beim Standesamt alle Unterlagen vollständig abgibt, aber der/die Duldungsinhaber(in) auf keinen Fall seinen/ihren Reisepass vorzeigt, am besten erst garnicht mitnehmen sondern an einem geheimen Ort aufbewahren.

Das Standesamt kann die Unterlagen auch ohne Reisepass prüfen, wenn ansonsten eine Abschiebung drohen würden, den Reisepass kann man dann später nachreichen. Ist die Prüfung erfolgt lässt man sich vom Standesamt eine schriftliche Bestätigung ausstellen, dass die Eheschließung (bzw. Gründung einer Lebenspartnarschaft) kurz bevorsteht. Danach kann man den Reisepass vorzeigen, da eine bevorstehnde Eheschließung ein Abschiebungshindernis ist.

Um sich noch zusätzlich abzusichern sollte man vorab die Unterlagen (ohne Reisepass) beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen, mit der bitte um einer schriftlichen Zusicherung, dass im Falle einer bevorstehenden Eheschließung keine Abschiebung erfolgt, dies lässt man am besten durch einen Anwalt machen.
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von sonero »

Hm, ein Anwalt, der zu ganz klar rechtswidrigem Verhalten rät?
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#48

So wird es allen schwer gemacht, die es ehrlich versuchen.
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von VielUnterwegs »

info4alien.de und Anwalt, viel Glueck, einfach wird es nicht. Heiraten kann sie in Deutschland meiner Meinung nach nicht, denn wenn sie wirklich ihrer Abschiebung entgeht, da sie angeblich keine Dokumente hat (und dadurch kein Zielland sie aufnimmt), dann ist sie in dem Moment wo sie beim Standesamt oder sonstwo mit Dokumenten aufschlaegt nachweisbar Chinesin und wird dann unter Umsteanden sehr zuegig abgeschoben. Ich waere nicht ueberrascht, wenn es wirklich auf freiwillige Ausreise, Einreisesperre, Aufhebung der Einreisesperre, bei ihrer Vorgeschichte natuerlich Scheinehepruefung, usw. herrauslaeuft. Ihr werdet einen langen Atem brauchen.

Was der Anwalt sagt klingt clever, klappt aber denke ich nur, falls das Standesamt mitspielt und nicht bei der ABH "petzt".
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von litti72 »

Shala hat geschrieben:Das Asylverfahren wurde tatsächlich abgelehnt.
Ich denke, sie hat eine gueltige Duldung? Nach einem abgelehnten Asylgesuch bekommt kein Mensch mehr eine Duldung.
Shala hat geschrieben:Die Vorgehensweise ist eigentlich gar nicht so kompliziert, man muss nur erst mal drauf kommen: Wichtig ist, dass man beim Standesamt alle Unterlagen vollständig abgibt, aber der/die Duldungsinhaber(in) auf keinen Fall seinen/ihren Reisepass vorzeigt, am besten erst garnicht mitnehmen sondern an einem geheimen Ort aufbewahren.
Topp Tipp. Ich hoffe Euer Anwalt hat nicht noch mehr solche Ratschlaege gegen Honorar gegeben.
Shala hat geschrieben:Das Standesamt kann die Unterlagen auch ohne Reisepass prüfen, wenn ansonsten eine Abschiebung drohen würden, den Reisepass kann man dann später nachreichen. Ist die Prüfung erfolgt lässt man sich vom Standesamt eine schriftliche Bestätigung ausstellen, dass die Eheschließung (bzw. Gründung einer Lebenspartnarschaft) kurz bevorsteht. Danach kann man den Reisepass vorzeigen, da eine bevorstehnde Eheschließung ein Abschiebungshindernis ist.
Na denn. Wenn's doch so einfach ist.
Shala hat geschrieben:Um sich noch zusätzlich abzusichern sollte man vorab die Unterlagen (ohne Reisepass) beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen, mit der bitte um einer schriftlichen Zusicherung, dass im Falle einer bevorstehenden Eheschließung keine Abschiebung erfolgt, dies lässt man am besten durch einen Anwalt machen.
Aber nehmt bitte nicht den, der Euch schon solche Tipps gegeben hat.
Mein Gott, nach dem abgelehnten Asylantrag ist sie doch nachweisbar Chinesin. Dorthin gibt es weder ein Abschiebestopp, noch sprechen andere Gruende dagegen. Auch wenn ich kein Anwalt bin, ist Falun Gong nun auch kein Grund.
Ich glaube die Geschichte immer weniger, da ja angeblich eine gueltige Duldung vorliegt, aber der Asylantrag abgelehnt wurde.
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von Be_happy »

Was die "Anwältin" da vom Stapel gelassen hat, ist entweder zutiefst unseriös oder zeigt, daß sie von Tuten und Blasen keine Ahnung hat!

Egal ob zur Eheschließung oder Eintragung einer solchen "Lebenspartnerschaft" (ihr "heiratet nämlich nicht, weil das nur Normale, auch Heteros genannt, dürfen, da sie sich fortpflanzen können) braucht man Ausweispapiere! Ohne läuft nur die Nase!

Noch einmal, wie von einigen hier treffend geraten: Sucht euch einen Anwalt, der den Namen verdient! Momentan macht ihr nur die Hunde scheu, was mit einer Ausweisung, eher Abschiebung, quittiert wird. Garantiert!

Falls Du es nicht weißt: Standes- und Ausländeramt schalten sich in solchen Fällen durchaus auch kurz und stellen sich quer.

Auch machst Du es Dir zu einfach, wenn Du meinst, da werde mal eben aus einem illegalen kurz ein legaler Aufenthalt. Auch hier noch einmal: Anwalt fragen!
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Shala
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von Shala »

Dass die Gefahr besteht dass Standesamt und ABH kooperieren, da ja aufgrund ihrer Geburtsurkunde und Hukou alle Daten erfasst sind, hat die Anwältin auch gesagt.
Deswegen will sie sich vorher an das Regierungspräsidium wenden für ne schriftliche Bestätigung, dass sie eben im Falle einer anstehenden Lebenspartnerschaft eben genau nicht abgeschoben wird.

Die Anwältin hat nicht zum ersten mal solche Fälle, sie weiß schon was sie tut. Sie ist spezialisiert auf Asyl- und Ausländerrecht. Daher finde ich es nicht angemessen dass hier Laien sie als unseriös und inkompetent kritisieren.
Im Übrigen hat die Anwältin zu Beginn gleich klargestellt, dass sie keine Scheinehen unterstützt und in dem Falle das Mandat nicht annimmt. Daher hat sie erst mal einige Fragen gestellt um da wirklich sicher zu gehen. (soviel zur "unseriösität)

Natürlich kann die ABH prüfen, ob es sich denn um eine Scheinehe handeln würde, aber einfach Abzuschieben bei anstehender Ehe/Lebenspartnerschaft ohne Beweise für eine Scheinehe ist eindeutig rechtswidrig.
Im übrigen ist der ABH das Zielland bekannt, sie haben ja alle ihre richtigen Daten, da sie diese von Anfang an richtig angab.

Da für mich die Sache geklärt ist und all meine Frage beantwortet sind, werde ich mich aus diesem Thread raushalten.
Ich habe das Gefühl, dass egal was ich schreibe und wir klar ich die Sache stelle, es immer weider Leute gibt, die nichts besseres zu tun haben, als zu kritisieren, weil sie einfach gegen Immigration sind.
@Moderatoren: Das Thema kann gerne geschlossen werden, bevor es noch ewige Diskussionen gibt.
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Re: Heiraten bei Duldung (Aufenthaltsstatus)

Beitrag von kleiner kaiser »

sonero hat geschrieben:chinesische Illegale arbeiten meist in Restaurants o.ä. und da ist der Stundenlohn meist im Bereich 3-5€. Ein "reichlicher" Verdienst ist da eher unglaubwürdig. Genug um nicht zu verhungern vielleicht.
Na ja... das kommt wohl etwas auf die Stadt an, in der sie wohnen. Hier im Westen haben die, oft illegalen Chinesinnen aus den Massagestudios am Monatsende nicht unter 1.500/2.000 Euro in der Tasche, z.T. auch einiges mehr.
Für die ist es auch kein Problem, sich mal eben im Ausland für 15 und mehr Tausend Euro die Ehepapiere besorgen zu lassen um dann ein Visum zu beantragen.
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