Das ist bei mir schon erledigt.tigerprawn hat geschrieben:Es besteht aber keine Eile. Solange sie sich in 2013 bei Dir anmeldet, kannst Du nächstes Jahr bei der Steuererklärung eine gemeinsame Veranlagung beantragen und dann erhältst Du rückwirkend die Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung. Steuerklasse kannst Du irgendwann ganz gemütlich ändern (danach bist Du dann sogar zu einer Steuererklärung verpflichtet)Squire hat geschrieben:. Danach kannst Du (sobald Deine Frau eine deutsche Steuer ID und Steuernummer hat) den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.
Was ich noch gerne wissen würde ist inwieweit die Einkünfte meiner Frau in D zu versteuern sind.
Laut Abkommen ist das Land zur Steuererhebung berechtigt in welchem der Lebensmittelpunkt besteht; Diesen hat mein Schatz ja aber jetzt nach D verlegt.
Hat hierzu jemand nähere Infos oder Erfahrungen? Müssen wir hier in D die Einkünfte angeben die meine Frau bis zur Einreise nach D zwecks Familienzusammenführung erzielt hat, und wenn ja wie werden diese berücksichtigt?
Danke Euch,
Galileo