Heiraten in HK (neue Probleme)

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vilarinha
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von vilarinha »

blauspecht hat geschrieben:ich denke ich sollte mich mit dem Gedanken anfreunden das das FZF abgelehnt wird.
...
warum ?

die Ehe muss wirklich nicht eingtragen sein.
Falls die Ausländerbehehörde auf eine Übersetzung der Heiratsurkunde besteht (Amtssprache in D ist nun mal deutsch), so what ..... lass sie übersetzen und gut ist.

Das wird schon ....

Hat bei allen Anderen doch auch funktioniert
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von tigerprawn »

vilarinha hat geschrieben:
blauspecht hat geschrieben:ich denke ich sollte mich mit dem Gedanken anfreunden das das FZF abgelehnt wird.
...
warum ?
Einzig legal möglicher Grund abzulehen:
Now I ain't sayin' she a gold digger (when I'm in need)
But she ain't messin' with no broke ....

Da kannst Du aber auch nicht viel machen. Falls das nicht der Fall ist, Anwalt besorgen und Klage nach der Ablehnung einreichen.
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Squire
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von Squire »

Hallo,

Die Ehe musst Du nur eintragen lassen, wenn Du vorhast vom Ehegatten Splitting zu profitieren. Du bekommst keine gesonderte deutsche Eheurkunde, sondern es wird nur der geänderte Personenstand auf dem Einwohnermeldeamt/Standesamt eingetragen. Danach kannst Du (sobald Deine Frau eine deutsche Steuer ID und Steuernummer hat) den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.

Nebenbei - wir haben auch keine deutsche Eheurkunde, sondern eine eine notarielle chinesische Eheurkunde inkl. Übersetzung und Beglaubigung durch das Foreign Ministery in Beijing und die Legalisation durch die deutsche Botschaft in Beijing. Diese Urkunde ist uneigeschränkt hier gültig.
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Ghoule
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von Ghoule »

Hast du den A1 Sprachnachweis?

Das hatte hier noch keiner erwähnt.
Kop
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von Kop »

Squire hat geschrieben:... Danach kannst Du (sobald Deine Frau eine deutsche Steuer ID und Steuernummer hat) den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.
Weiß jemand, wie man eine Steuer ID und Steuernummer für die ausländische Ehegattin beantragt?
Was muss man tun und vorlegen?

Danke & Gruß!
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Squire
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von Squire »

Hallo,

das passiert automatisch - wurde bei uns von der Meldebehörde initiert. Das Ganze dauert ein paar Wochen und dann kommt vom Ministerium für Finanzen in Berlin ein Schreiben mit der Steuer ID

Gruß
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von tigerprawn »

Squire hat geschrieben:. Danach kannst Du (sobald Deine Frau eine deutsche Steuer ID und Steuernummer hat) den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.
Es besteht aber keine Eile. Solange sie sich in 2013 bei Dir anmeldet, kannst Du nächstes Jahr bei der Steuererklärung eine gemeinsame Veranlagung beantragen und dann erhältst Du rückwirkend die Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung. Steuerklasse kannst Du irgendwann ganz gemütlich ändern (danach bist Du dann sogar zu einer Steuererklärung verpflichtet)
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von dieter4ever »

Hallo liebe Leut' im Forum,
bin neu hier und darum verzeiht mir eventuelle "dämliche" Fragen, die irgendwo schon beantwortet schlummern und ich noch nicht entdeckt habe, danke im voraus.

Meine Verlobte aus INDONESIEN und ich (Made in Germany) möchten wegen des sonstanfallenden Papierkrieges in Hong Kong heiraten.

Wer hat Tipps für eine korrekte Vorgehensweise zur Anmeldung (Papiere, Termin) bis zur Heirat auf dem HKG Standesamt? Die homepage der Regierung ist etwas verwirrend.
Vielen Dank für Zuschriften von denen, die's geschafft haben.
Ob wir zukünftig einmal in GER oder IND leben wollen, wissen wir noch nicht.
1001Dank
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von Galileo »

tigerprawn hat geschrieben:
Squire hat geschrieben:. Danach kannst Du (sobald Deine Frau eine deutsche Steuer ID und Steuernummer hat) den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.
Es besteht aber keine Eile. Solange sie sich in 2013 bei Dir anmeldet, kannst Du nächstes Jahr bei der Steuererklärung eine gemeinsame Veranlagung beantragen und dann erhältst Du rückwirkend die Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung. Steuerklasse kannst Du irgendwann ganz gemütlich ändern (danach bist Du dann sogar zu einer Steuererklärung verpflichtet)
Das ist bei mir schon erledigt.
Was ich noch gerne wissen würde ist inwieweit die Einkünfte meiner Frau in D zu versteuern sind.
Laut Abkommen ist das Land zur Steuererhebung berechtigt in welchem der Lebensmittelpunkt besteht; Diesen hat mein Schatz ja aber jetzt nach D verlegt.
Hat hierzu jemand nähere Infos oder Erfahrungen? Müssen wir hier in D die Einkünfte angeben die meine Frau bis zur Einreise nach D zwecks Familienzusammenführung erzielt hat, und wenn ja wie werden diese berücksichtigt?

Danke Euch,
Galileo
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Squire
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von Squire »

Jetzt würd ich langsam sagen ... frage jemanden, der sich damit auskennt.

Sprich - ich würd das Thema mal dem Steuerberater übergeben - der sollte sich damit auskennen
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von ingo_001 »

Galileo hat geschrieben:Hat hierzu jemand nähere Infos oder Erfahrungen? Müssen wir hier in D die Einkünfte angeben die meine Frau bis zur Einreise nach D zwecks Familienzusammenführung erzielt hat, und wenn ja wie werden diese berücksichtigt?
Wenn beides im gleichen Jahr erfolgt ist - ja.
Wobei sich die Frage stellt, ob bei einem "Nein", Dein/Euer Finanzamt sich die Mühe machen würde, dieses beim zuständigen chin. Finanzamt zu hinterfragen ...

Bei einer Zusammenveranlagung, die Ehepartner i.d.R. beim Finanzamt wählen, kommt noch ein erfreulicher Aspekt hinzu:
In dem Jahr, in dem Deine Frau hier in D. einwandert, wirst Du nach Änderung Deiner Steuerklasse von I auf III (weil der Mann i.d.R. ein höheres Einkommen hat als die Ehefrau) steuerlich so behandelt, als wenn sie schon seit dem 01.01. des betr. Jahres in D. lebt.
Dein Einkommen wird also rückwirkend von Januar an so versteuert, als wenn Du schon seit Januar die Steuerklasse III hättest.
I.d.R. bedeutet das, dass Du/Ihr für das betr. Jahr eine schöne Steuerrückzahlung erhaltet.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Galileo
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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)

Beitrag von Galileo »

ingo_001 hat geschrieben: Dein Einkommen wird also rückwirkend von Januar an so versteuert, als wenn Du schon seit Januar die Steuerklasse III hättest.
I.d.R. bedeutet das, dass Du/Ihr für das betr. Jahr eine schöne Steuerrückzahlung erhaltet.
Hallo Ingo,

Das ist mir bekannt, aber danke dennoch :) . Allerdings hat mein Schatz Bedenken ihr Einkommen anzugeben. Ich gehe davon aus daß ihr Einkommen aus 2013 in CN zu versteuern ist da sie mehr als 183 Tage dort gelebt hat. Aber ich werde wohl für 2013 einen Steuerberater brauchen.
Hier im Forum habe ich gelesen daß für den Nachweis ein "Bescheid" aus CN reicht auf dem steht daß sie ihre Steuern bezahlt hat, soetwas kann sie wohl auch bekommen. Aber da steht nur drauf wieviel sie Steuern bezahlt hat, nicht aber ihr Einkommen. Und das Dokument sei auch nur in chinesischer Schrift, d.h. den Finanzbeamten beim hiesigen FA, übrigens wohl eines der übelsten bundesweit wie man liest, möchte ich sehen...

Ich werde wohl doch noch mal die WISO-Datenbank durchforsten müssen bevor ich einen ST-Berater aufsuche.

So long,
Galileo
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