Galileo hat geschrieben:Hat hierzu jemand nähere Infos oder Erfahrungen? Müssen wir hier in D die Einkünfte angeben die meine Frau bis zur Einreise nach D zwecks Familienzusammenführung erzielt hat, und wenn ja wie werden diese berücksichtigt?
Wenn beides im gleichen Jahr erfolgt ist - ja.
Wobei sich die Frage stellt, ob bei einem "Nein", Dein/Euer Finanzamt sich die Mühe machen würde, dieses beim zuständigen chin. Finanzamt zu hinterfragen ...
Bei einer Zusammenveranlagung, die Ehepartner i.d.R. beim Finanzamt wählen, kommt noch ein erfreulicher Aspekt hinzu:
In dem Jahr, in dem Deine Frau hier in D. einwandert, wirst Du nach Änderung Deiner Steuerklasse von I auf III (weil der Mann i.d.R. ein höheres Einkommen hat als die Ehefrau) steuerlich so behandelt, als wenn sie schon seit dem 01.01. des betr. Jahres in D. lebt.
Dein Einkommen wird also rückwirkend von Januar an so versteuert, als wenn Du schon seit Januar die Steuerklasse III hättest.
I.d.R. bedeutet das, dass Du/Ihr für das betr. Jahr eine schöne Steuerrückzahlung erhaltet.