Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
dakine
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von dakine »

canni hat geschrieben:Südie, das Problem ist nicht der Sprachtest an sich, sondern Zeitpunkt und Ort wo es ermöglicht wird die Sprache zu erlernen. Vor der Visumserteilung und im Ausland ist einfach scheisse.. sorry...
klar ist das Mehraufwand und blöd für "uns". Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Leute mit einem FZV herkommen und dann doch kein Deutsch lernen.

Ehrlich gesagt, ich würde mit meiner Frau auch nicht langfristig auf Englisch kommunizieren wollen.

Noch etwas: Das Gesetz ist offensichtlich nicht primär auf die Konstellationen, wie sie hier im Forum auftreten, ausgelegt gewesen. Allerdings leben wir in einem Rechtsstaat und da müssen die Gesetze eben für alle gelten.
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Lotti
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Lotti »

amnesis hat geschrieben:...man hier wird ja alles durcheinander geschmissen, Familienzusammenführung mit Zu- und Einwanderung sowie Aus- und Weiterbildung & Fach- und Spezialkräften, fiktive Beispiele und Webseiten als Fakten dargestellt und dann das ganze in Stammtischparolen in brauner Farbe versehen

Eine Schande sowas in einem Forum zu einer anderen Kultur lesen zu müssen.
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Hier wird mit Meinungen und Sekulationen argumentiert, und wer da nichts für übrig hat "versteht absichtlich falsch" :roll:
Macht euch mal ein bissl schlau, dann seht ihr auch, dass ihr hier über veraltete, bis total überzogene Sachlagen herzieht.
Und das teilweise in einer Art und Weise, die einem die Galle hochkommen lässt.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
Suedchina
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Suedchina »

canni hat geschrieben:Südie, das Problem ist nicht der Sprachtest an sich, sondern Zeitpunkt und Ort wo es ermöglicht wird die Sprache zu erlernen. Vor der Visumserteilung und im Ausland ist einfach scheisse.. sorry...
Hey Canni
alle Körper sind träge sagt der Physiker
ist er oder sie erstmal im Land wird es schwer sie wieder rauszuschmeißen.
Also Sprachtest vor Visa Erteilung.
Hätte China das von mir verlangt ich hätte Eurer Forum nie belästigt und China nur zum reisen China endeckt
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
.
.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
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AngelofMoon
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von AngelofMoon »

dakine hat geschrieben:Noch etwas: Das Gesetz ist offensichtlich nicht primär auf die Konstellationen, wie sie hier im Forum auftreten, ausgelegt gewesen. Allerdings leben wir in einem Rechtsstaat und da müssen die Gesetze eben für alle gelten.
Eventuell ist es dir nicht aufgefallen, aber die Gesetze gelten nicht für alle.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Yingxiong »

Soviel zum Thema: Niemand darf aufgrund seiner Herkunft bevorzugt oder benachteiligt werden.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013

Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...

Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
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Eidechse
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Eidechse »

qpr hat geschrieben:
romeo hat geschrieben: Das gilt aber nur für die ersten 3 oder 4 Jahre.
Falsch, eine Aufenthaltsgenehmigung ist immer an den deutschen Ehegatten gebunden.
Du kannst nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, dann hat man ein selbststaendiges Aufenthaltserlaubnis.
Wird die NE nicht beantragt, hat man weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis.

Um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen, muss jedoch eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllt werden.
Hier mal ein kleiner Auszug: [..]Die Voraussetzungsbestimmungen um eine Niederlassungserlaubnis erteilt zu bekommen, regelt § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. Demnach müssen folgende Sachverhalte vorliegen: Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und dies seit mindestens fünf Jahren, der Lebensunterhalt muss gesichert sein, es muss nachgewiesen werden, dass man seit mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, Vorstrafen dürfen grundsätzlich nicht existieren (Strafffreiheit), man muss die Erlaubnis besitzen als Arbeitnehmer tätig zu sein oder einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, deutsche Sprachkenntnisse werden desweiteren vorausgesetzt, auch muss man sich die Grundkenntnisse zu eigen machen, was die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in der BRD betrifft und abschließend muss entsprechender Wohnraum vorliegen.[..]

Die NE kann dem Bürger jedoch auch wieder entzogen werden, wenn bestimmte Verstöße vorliegen: [..]Anders als die Aufenthaltserlaubnis und das Visum, die beide zeitlichen Beschränkungen unterliegen, ist die Niederlassungserlaubnis unbefristet. Neben der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist sie somit die rechtlich wirksamste Variante der vier Aufenthaltstitel. Besitzer einer Niederlassungserlaubnis können frei ihre Tätigkeiten als Arbeitnehmer oder Selbstständige ausüben. Das Gesetz sieht eine Reihe von Verstößen vor, die zum Erlischen der Niederlassungserlaubnis führen können. Diese sind in § 51 AufenthG notiert. Darunter fallen mithin die Ausweisung und eine Ausreise mit einer längeren Abwesenheit als sechs Monaten. Andere Fälle werden in den weiteren Absätzen des § 51 AufenthG geregelt.[..]
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sweetpanda
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

Ich denke, dass man so eine Fragestellung nicht beantworten kann. Denn es handelt sich um eine politisch-ideologische Frage und man muss sich einfach entscheiden zu welcher Gruppe man gehört:

Auf der einen Seite die offenen, progressiven und einfach besseren Menschen, die für eine liberalere menschenwürdigere Ausländer-/Mitmenschenpolitik sind. Auf der anderen Seite die reaktionären, von diffusen Ängsten gehemmten Menschen die aus niederen Beweggründen an der harten Praxis festhalten wollen.
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AngelofMoon
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von AngelofMoon »

Eidechse hat geschrieben:Die Voraussetzungsbestimmungen um eine Niederlassungserlaubnis erteilt zu bekommen, regelt § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG.
qpr hat geschrieben:Was du hier zitierst, sind die Bedingungen für den Ehegatten eines Ausländers.
Für Ehegatten von Deutschen gilt § 28 AufenthG
9.2 Erteilungsvoraussetzungen
9.2.0 Die Niederlassungserlaubnis wird, wenn im Aufenthaltsgesetz nichts anderes bestimmt
ist, unter den in § 9 Absatz 2 festgelegten Voraussetzungen erteilt. Dies gilt mit Ausnahme der verlängerten Mindestfrist von sieben Jahren auch im Fall des § 26 Absatz 4.
Darüber hinaus gibt es bei einigen Aufenthaltszwecken Sonderregelungen für die Erlangung der Niederlassungserlaubnis
(§§ 19, 21 Absatz 4, § 23 Absatz 2, § 26 Absatz 3 und 4, § 28 Absatz 2, § 31 Absatz 3, §§ 35, 38 Absatz 1 Nummer 1).
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richtet sich in diesen Fällen nach den dort genannten Vor-
aussetzungen und den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5.
Da liegt ihr beide daneben, dieses gilt für alle Aufenthatstitel, ausgenommen die oben aufgezählten aus dem Aufenthaltsgesetz.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von henchan »

Bin der schon der Meinung, dass es in Ordnung geht, dass man von manchen das A1 schon in deren Heimat fordert, von anderen nicht.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von blackrice »

henchan hat geschrieben:Bin der schon der Meinung, dass es in Ordnung geht, dass man von manchen das A1 schon in deren Heimat fordert, von anderen nicht.
mit der Bitte um Auflistung der "manchen".
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie"

humans are the only species cut down trees .. turn it into paper .. then write - '' SAVE THE TREES '' - on it

wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von henchan »

blackrice hat geschrieben:
henchan hat geschrieben:Bin der schon der Meinung, dass es in Ordnung geht, dass man von manchen das A1 schon in deren Heimat fordert, von anderen nicht.
mit der Bitte um Auflistung der "manchen".
Nö.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
AngelofMoon hat geschrieben:
9.2 Erteilungsvoraussetzungen
9.2.0 Die Niederlassungserlaubnis wird, wenn im Aufenthaltsgesetz nichts anderes bestimmt
ist, unter den in § 9 Absatz 2 festgelegten Voraussetzungen erteilt. Dies gilt mit Ausnahme der verlängerten Mindestfrist von sieben Jahren auch im Fall des § 26 Absatz 4.
Darüber hinaus gibt es bei einigen Aufenthaltszwecken Sonderregelungen für die Erlangung der Niederlassungserlaubnis
(§§ 19, 21 Absatz 4, § 23 Absatz 2, § 26 Absatz 3 und 4, § 28 Absatz 2, § 31 Absatz 3, §§ 35, 38 Absatz 1 Nummer 1).
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richtet sich in diesen Fällen nach den dort genannten Vor-
aussetzungen und den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5.
Da liegt ihr beide daneben, dieses gilt für alle Aufenthatstitel, ausgenommen die oben aufgezählten aus dem Aufenthaltsgesetz.
Und was war da jetzt so falsch?
Für Ehegatten von Deutschen wird § 28 rangezogen, hab ich doch geschrieben. :shock:
Oder liege ich da so falsch?
Wer will noch mal? Wer hat noch nicht? Die Paragraphenreiterei geht los.
Zum Glück fragt noch keiner nach dem Passierschein a38.
http://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk
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dakine
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von dakine »

qpr hat geschrieben:
dakine hat geschrieben: . Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Leute mit einem FZV herkommen und dann doch kein Deutsch lernen.
Welche Erfahrung? Deine?
Ja, meine Erfahrungen, wenn ich zB. durch deutsche Großstädte laufe. Es ist hier problemlos möglich völlig in seiner Parallelwelt zu leben und nie auch nur ein Wort Deutsch zu verwenden. So etwas muss im Sinne unseres Landes verhindert werden, und daher macht das Gesetz Sinn.

Übrigens gilt das gesagte auch für China, wo mir "Langnasen" zuwider sind, die nach Jahren immer noch nur ein gebrochenes Ni hao über die Lippen bekommen. Das ist aber eine Sache Chinas und hat mit dem Thema hier nichts zu tun.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

dakine hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:
dakine hat geschrieben: . Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Leute mit einem FZV herkommen und dann doch kein Deutsch lernen.
Welche Erfahrung? Deine?
Ja, meine Erfahrungen, wenn ich zB. durch deutsche Großstädte laufe. Es ist hier problemlos möglich völlig in seiner Parallelwelt zu leben und nie auch nur ein Wort Deutsch zu verwenden. So etwas muss im Sinne unseres Landes verhindert werden, und daher macht das Gesetz Sinn.

Übrigens gilt das gesagte auch für China, wo mir "Langnasen" zuwider sind, die nach Jahren immer noch nur ein gebrochenes Ni hao über die Lippen bekommen. Das ist aber eine Sache Chinas und hat mit dem Thema hier nichts zu tun.
Aber der gigantische Unterschied ist..... tatatatatatataaaa..... diese Langnasen müssen trotzdem für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder würden in China vor die Hunde gehen oder achtkantig rausgeworfen werden. Aber ich glaube für eine mittelosen deutschen Penner würde der chinesische Staat keinen Flug finanzieren. Da kriecht man lieber zur deutsche Botschaft.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von dakine »

qpr hat geschrieben:
dakine hat geschrieben: Ja, meine Erfahrungen, wenn ich zB. durch deutsche Großstädte laufe. Es ist hier problemlos möglich völlig in seiner Parallelwelt zu leben und nie auch nur ein Wort Deutsch zu verwenden. So etwas muss im Sinne unseres Landes verhindert werden, und daher macht das Gesetz Sinn.

.
Respekt, dass du einem Auslaender auf der Strasse ansehen kannst, ob er mit einem FZF Visum als Ehegatte eines/r Deutschen hier lebt.

Und natuerlich macht das Gesetz Sinn, wenn vor allem nur Deutsche davon betroffen sind und EU Auslaender, ohne ein Wort deutsch sprechen zu muessen, ihre Ehegatten hier nachholen koennen.
Macht wirklich voll Sinn. :roll:
EU Ausländer sind, wie du richtig feststellst, EU Ausländer und fallen damit unter EU Recht. Bayern dürfen auch nach Niedersachsen ziehen, ohne Platt lernen zu müssen. Koraner, Japaner, Amerikaner, usw. sind nun einmal tendenziell(!) keine Wirtschaft-Migranten. Man unterstellt Ihnen, dass sie hier arbeiten können/wollen und die "Integrationsprognose" somit auch ohne Sprachkurs positiv ist. Das ist langfristig sicher auch bei Chinesen der Fall, vielleicht lockert man ja das Gesetz in einigen Jahren. Das muss aber politisch entschieden werden. (Übrigens: Bundestagswahlen sind im September, die Grünen vertreten zB. deine Meinung)

Wir könnten die Diskussion endlos weiterführen und werden auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Daher klinke ich mich hier aus.
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