DevQDave hat geschrieben:Denkt ihr das ist so legal und könnte sicher funktionieren?
Nö. Sicher nicht.
Sobald meine Verlobte alle Papier, sprich Geburtsurkunke, Ledigkeitsurkunde und Hukou vom Notar mit Übersetzung hat und den Legislationsstempel, könnte sie doch rein theoretisch mit einem Turistenvisum nach Deutschland kommen und erst mal 3 monate hier mit mir lernen.
Der Teil ist erstmal grundsätzlich legal. Allerdings ist für ein Schengenvisum (Visum für kurzfrisitge Aufenthalte z.B. für Tourismus, Besuch etc.) die Rückkehr nach China immer eine Grundbedingung. Und einfach mal 3 Monate vom Job abwesend sein ... das spricht in der Regel nicht dafür, dass man in China noch was dringendes zu erledigen hat. Kann bei Künstlern anders sein, aber stellt euch schonmal drauf ein, dass die Botschaft bei 3 Monaten Tourismus genauer hinschaut. So lange bis sie feststellt, dass dies hier kein Tourismus sondern Besuch beim Freund ist. Falschangaben beim Reisezweck. Auch bekannt als "Ablehnung".
In dieser Zeit kann ich die Papiere aufs Stanesamt bringen und die bearbeiten. Nach dem das Standesamt ja sagt, kann meine Freundin ausreisen und in der Schweiz einreisen und mit mir dort Urlaub machen ...
Die Schweiz ist Mitglied des Schengenabkommens. Mit einem Schengenvisum kann man in alle Schengenstaaten reisen. In die Schweiz rüberfahren ist also keine "Ausreise" mit einem Schengenvisum.
... und in dieser Zeit das Eheschließungsvisum beantragen und das Familienzusammenführungsvisum.
Könnt ihr nicht. Ein Schengenvisum (für Kurzfristige Aufenthalte) kann nicht in ein nationales Visum (für langfristige Aufenthalte) umgewandelt werden. Weder in Deutschland, noch in der Schweiz noch in China.
Das sind zwei unterscheidliche Verfahren, mit Unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielrichtungen. Schengenvisum ist für kurze Besuche und es muss die Rückkehr nach China angezeigt sein. Nationales Visum ist für langen Verbleib in Deutschland und da sind Basiskenntnisse in Deutsch verlangt.
Und damit zurück zum Thema A1, welcher derzeit in China, Türkei, Russland usw. usf. ja noch
vor der Übersiedlung nach Deutschland statt
nachher abgelegt werden muss. Der Gegenvorschlag ist ja wie es scheint, dass man A1 statt dessen in Zukunft nach der Übersiedlung abverlangen soll. Und wenn die Prüfung nicht bestanden wird dann ...
... schmeißt man die türkische, chinesische, russische Ehefrau eines Deutschen eben nachher wieder raus?
Das können wir getrost mal vergessen. Gewöhnt euch dran: Wenn A1 nicht vor der Übersiedlung zur Bedingung gemacht wird, dann ist es später auch nicht mehr durchzusetzen. Wer keine Lust drauf hat, der lässt es nachher dann eben bleiben. A1 - wie gesagt, Basiskenntnisse - sind dann rein Optional bei der Übersiedlung nach Deutschland. Ehefrauen aus Deutschland rausschmeißen ist nicht (vorher friert die Hölle zu).
A1 nach Einreise = A1 nur für die, die dann auch noch Lust drauf haben.