Seite 1 von 9

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 11:21
von AngelofMoon
Ich habe leider die Befürchtung das sich unser Gesetzgeber (Regierung) was anderes einfallen lässt um den Ehegattennachzug/Familienzusammenführung zu begrenzen oder zu erschweren.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 11:33
von amnesis
...hört sich gut an, aber bis es ein Rechtskräftiges Urteil gibt wird wohl noch einige Zeit ins Land ziehen

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 11:47
von Shenzhen
Bin zwar nicht direkt betroffen aber das hoert sich doch sehr gut an, ich druecke die Daumen!

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 11:56
von tigerprawn
qpr hat geschrieben:Am 31.05.2013 hat die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eingeleitet, wegen der europarechtswidrigen Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug.

Bereits am 04.05.2011 hatte die Kommission eine Stellungnahme abgegeben, daß der Sprachtest gegen EU Recht verstößt.
Diese wurde von unserer Regierung ignoriert und es wurde weiter stur an ihrer Rechtsauffassung festgehalten.

Jetzt hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet und man kann davon ausgehen, daß der Sprachtest bald Geschichte ist.
Gibt es eine Quelle?

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 13:07
von ingo_001
AngelofMoon hat geschrieben:Ich habe leider die Befürchtung das sich unser Gesetzgeber (Regierung) was anderes einfallen lässt um den Ehegattennachzug/Familienzusammenführung zu begrenzen oder zu erschweren.
Ich frage mich gerade, ob es bei der Umsetzung des betr. Urteils auch ein Zeitlimit geben wird?
Wenn nicht, dann wirds wohl auf die seeeeeeehr lange Bank geschoben werden ...

Anderes Beispiel:
Die UN-Anti-Korruptions-Konvention der UN ...
Nicht nur die alt-bekannten und oft gescholtenen wie Russland, China oder andere lieb gewonnenen "Buh-Länder" haben die bis heute nicht unterzeichnet ... auch unser ach so "korruptionsfeindliche" Deutschland weigert sich standhaft, das zu tun.

Na klar, die Bemten und Angestellten im öffentl. Dienst müssen jeden Werbe-Kuli, den sie bekommen, angeben.
Aber bei den Politikern ...
* Das ist schon keine Doppelmoral, sondern vorsätzliches Nichtbeachten der o.g. UN-Konvention.
Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte :evil:
Da sitzen die in Aufsichtsräten und Vorständen, wo sie ein Vielfaches von dem bekommen, was ihnen der Steuerzahler als Diät (was für ne zynische Formulierung) zukommen lasst und behaupten wider besseren Wissens, dass da keine Interessenskonflikte bestehen würden.
M.E. glatt und vorsätzlich gelogen.
Die Abgeordneten sind ihrem Gewissen verpflichtet, dass viele leider gegen Euros von diversen Lobbyisten eingetauscht haben.
Und die Minister, die dazu da sein sollten zum Wohle des dt. Volkes beizutragen - tragen zu ihrem eigenen Wohl und dass ihrer Geldgeber (nicht der Steuerzahler, sondern der jeweiligen Lobbyisten) bei. Die zahlen einfach mehr ...

Bei soviel Heuchelei, bekomme ich einen dicken Hals ...

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 13:15
von Marcus
Ich denke auch dass eine gewisse Lockerung positiv wäre. Allerdings glaube ich nicht, dass das so einfach geschehen wird.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 13:28
von AngelofMoon
ingo_001 hat geschrieben:Bei soviel Heuchelei, bekomme ich einen dicken Hals ...
Nicht nur du, da wird es viele geben die genauso denken (mich eingeschlossen).

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 14:24
von Phytagoras
Was hieße das denn? Könnte man danach ein Gesetz machen, dass man dennoch innerhalb von xx Monaten mindestens A1 machen muss oder gibts sowas ähnliches schon?

Ich bin der Meinung, dass man halt die Sprache, in dem Land wo man lebt, gut beherrschen sollte (und das meiner Meinung auch nicht nur auf lächerlichem A1-Level, sondern höher).

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 15:09
von Lotti
Phytagoras hat geschrieben:Was hieße das denn? Könnte man danach ein Gesetz machen, dass man dennoch innerhalb von xx Monaten mindestens A1 machen muss oder gibts sowas ähnliches schon?
Integrationskurs (B1)
Mein Mann hat 2 Jahre Zeit dafür.
Würde er die Prüfung nicht bestehen, könnten sie ihm aber zumindest so lange nichts, wie er minderjährige, deutsche Kinder in der BRD, und Sorgerecht hat.
Ansonsten wird das, oder alternativ zumindest gute Deutschkenntnisse für eine Niederlassungserlaubnis benötigt.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 15:40
von edmund27
Phytagoras hat geschrieben:Was hieße das denn? Könnte man danach ein Gesetz machen, dass man dennoch innerhalb von xx Monaten mindestens A1 machen muss oder gibts sowas ähnliches schon?

Ich bin der Meinung, dass man halt die Sprache, in dem Land wo man lebt, gut beherrschen sollte (und das meiner Meinung auch nicht nur auf lächerlichem A1-Level, sondern höher).
Deine Meinung in Ehren. Aber dann sollte für alle Nationen gelten. Ich nenne Dir hier mal ein Beispiel. Bei einem Freund von mir arbeiten eine Thailänderin und eine Rußlanddeutsche. Die Thaländerin ist seit ca 4 Jahren hier und spicht sehr gutes Deutsch und arbeitet als Kommisoniererin. Die Rußlanddeutsche ist seit 10 Jahren hier und spricht sehr schlecht deutsch, manchmal versteht gar nichts. Neulich fragte sie meinen Freund wie schreibt man Stück. Ich bin daher jeder der in unser Land kommt sollte Deutsch lernen und zwar gleich hier in Deutschland sonst kann er nicht bleiben. Aber dies sollte für jeden Ausländer gelten und nicht nur für einige Nationen. Aber Gleichheit vor dem Gesetz ist in Deutschland seit dieser FDJ Tante ein Fremdwort. Die hat ja nichts anderes gelernt. Wie sagt doch ein Türke zu mir: Ei mach deiner Frau ein Kind und schon ist das A1 erledigt. 8)

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 15:48
von dakine
Meine Meinung: A1 ist wirklich machbar, und hilft auch allen (Aufnahme-Gesellschaft als auch Neubürgern) weiter. Klar, wenn es um den eigenen Partner geht findet man das etwas nervig. Wenn man aber sieht wie viele Leute vor der Regelung mit NULL Sprachkenntnissen nach Deutschland gekommen sind, macht das schon Sinn!

Und B1 nach 2 Jahren Aufenthalt in Deutschland ist für eine/n normal intelligente/n Ehemann/Ehefrau auch nicht wirklich eine Hürde.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 15:51
von sweetpanda
Kann man diese "Sprachtesthürden" nicht auch als Schutz für den ausländischen Ehegatten sehen?
Alter deutscher Sack holt sich ein junges Ding. Sie ist ihm in einem fremden Land ohne jegliche Sprachkenntnisse völlig ausgeliefert. Für ihn ist auch noch gut wenn Sie nur vom Tuten und Blasen ein Ahnung hat, von der deutschen Sprache aber nicht.
Entspricht es nicht unserem Gesellschaftmodell, dass Ehepartner nach Möglichkeit sozial, finanziell usw. auf Augenhöhe miteinander leben?
Der Sprachtest ist ein bescheidener und im Einzelfall sicher schmerzhafter Versuch dies zu arrangieren.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 15:55
von Phytagoras
A1 mag ja für dich lächerlich sein, für andere Menschen aus anderen Sprach-und Kulturkreisen ist es das nicht.
Solche Sprüche sind Arroganz pur.
Ist nicht nur für mich lächerlich, sondern auch für meien Freundin. Sie hat innerhalb von 7 Monaten in Deutschland von A2-C1 gemacht und den TestDAF erfolgreich absolviert.
Es geht mir darum, dass wenn man schon in Deutschland ist, man auch als Ausländer einen Sprachkurs absolvieren muss. Es muss kein Intensivkurs sein. Da reicht auch ein Abendkurs an der VHS oder sonstwo ein- bis zweimal die Woche.

Ich hab bei meinem Zivi im Ausländeramt gearbeitet und viele Familien aus dem Nahen Osten besucht. Wir haben sie besucht, weil sie den von der Regierung gezahlten VHS-Kurs nicht besucht haben. Es waren nach meiner Erfahrung etwa 80%, die nichtmal die Bereitschaft gezeigt haben überhaupt Deutsch zu lernen, obwohl ihnen der Kurs bezahlt wird. Geldverschwendung für solche Individuen.
Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, was manche Ehepartner für Strapzen auf sich nehmen müssen, um diesen Sprachtest abzulegen?
Wie gesagt. Es geht mir darum, dass man, wenn man schon in Deutschland endlich wohnt (wenn dann die A1-Voraussetzung fällt bzgl. FZF), man dann auch nen Sprachkurs hier ablegen kann. Ich hab das selbe für ein einfaches Praktikum in China gemacht und mit HSK angefangen. Wenn ich dieses Jahr wieder in China bin und von morgens bis Abends arbeite, werd ich trotzdem noch zu nem Abendkurs gehen, damit ich weiter mein Chinesisch verfeinere. Und das, obwohl ich nichtmal dauerhaft dort leben möchte, sondern weil ich mich einfach in die Kultur integrieren möchte, mit den Leuten sprechen kann (okay, das kann ich alles schon), aber einfach Bereitschaft zeigen will.
Aber dies sollte für jeden Ausländer gelten und nicht nur für einige Nationen. [/quote

Dem habe ich doch nie widersprochen.

Meine Meinung ist einfach, dass Leute, die in einem anderen Land längere Zeit leben wollen, einfach die Sprache beherrschen. Da leg ich die selben Maßstäbe an mich, wie auch an den Türken, Chinesen, Vietnamenen etc. der in Deutschland lebt oder der Expat, der längere Zeit in China verbringt.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 16:24
von AngelofMoon
Wann wird aus Recht Unrecht?
Wenn eine Person davon betroffen ist oder 100 oder 10.000?
Jeder möchte dass seine Rechte respektiert werden aber wenn es um die Rechte anderer geht dann wird dieses schnell vergessen.
Was dem einen leicht fällt, kann anderen schwer fallen.
Aber wir können ja alle Akademiker sein und die normalen Arbeiten erledigen sich von selbst.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 13.07.2013, 16:35
von amnesis
(...) Es geht mir darum, dass man, wenn man schon in Deutschland endlich wohnt (wenn dann die A1-Voraussetzung fällt bzgl. FZF), man dann auch nen Sprachkurs hier ablegen kann. Ich hab das selbe für ein einfaches Praktikum in China gemacht und mit HSK angefangen. (...)
Es ist natürlich wichtig das man sich sich mit seiner Umwelt verständigen kann, warum das aber nur die Deutsche Sprache sein muss erschliesst sich mir nicht. In Hong Kong oder China hat auch keiner verlangt das bevor ich einreise und lebe und arbeite katonesisch bzw mandarin spreche. Analog dazu meine Erfahrungen in Frankreich oder England.
Meine Meinung ist einfach, dass Leute, die in einem anderen Land längere Zeit leben wollen, einfach die Sprache beherrschen. Da leg ich die selben Maßstäbe an mich, wie auch an den Türken, Chinesen, Vietnamenen etc. der in Deutschland lebt oder der Expat, der längere Zeit in China verbringt.
Viele Expat bleiben in ihrer muttersprachlichen Umgebung und verwenden englisch im Alltag in Hong Kong, ein paar die auch soziale Kontakte zu ihrem Umfeld haben, oder die sich für Sprache und Land interessieren lernen die Landesprache. Aber eine Pflicht wie in Deutschland ist dieses nicht!

Betrachte ich mein soziales Umfeld in Deutschland ist der überwiegende Teil mehrsprachig auf hohen Niveau bei mehr als einer Fremdsprache. Steht man wie in meinem Fall kurzfristig vor einer Rückkehr nach Europa, wird die gesammte zukünftige Lebensplannung abhängig davon gemacht das der Partner einen Sprachtest besteht. :evil: Als würde das die einzige Sprache sein mit der man im Ausland kommunizieren kann. Wenn man sich zum Beispiel das Goethe Institut anschaut ist des doch recht mager aufgestellt für China. Und nur zur Vervollständigung ich spreche Deutsch, Englisch, Französich, Spanisch, Farsi und Putonghua, meine Partnerin Kantonesisch, Putonghua, fliessend Englisch und ein wenig Italienisch nur leider kein Deutsch zur Zeit.