Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Sorry, ich meinte nicht die AE ich meinte die VE.
Die ganzen Abkürzungen machen mich schon ganz verrückt. Ich meinte die VE braucht er sowieso für das nationale Visum seiner Freundin. Wenn er da schon alles abgibt, was die ABH in Zukunft brauchen könnte, muss er mit Glück nicht nochmals zur ABH gehen. So war es auf jeden Fall bei mir, da hat die ABH bei der Ausstellung der VE schon alle meine Unterlagen eingefordert, so das später keine Rückfragen mehr notwendig waren.
Die ganzen Abkürzungen machen mich schon ganz verrückt. Ich meinte die VE braucht er sowieso für das nationale Visum seiner Freundin. Wenn er da schon alles abgibt, was die ABH in Zukunft brauchen könnte, muss er mit Glück nicht nochmals zur ABH gehen. So war es auf jeden Fall bei mir, da hat die ABH bei der Ausstellung der VE schon alle meine Unterlagen eingefordert, so das später keine Rückfragen mehr notwendig waren.
Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Nö. Sicher nicht.DevQDave hat geschrieben:Denkt ihr das ist so legal und könnte sicher funktionieren?
Der Teil ist erstmal grundsätzlich legal. Allerdings ist für ein Schengenvisum (Visum für kurzfrisitge Aufenthalte z.B. für Tourismus, Besuch etc.) die Rückkehr nach China immer eine Grundbedingung. Und einfach mal 3 Monate vom Job abwesend sein ... das spricht in der Regel nicht dafür, dass man in China noch was dringendes zu erledigen hat. Kann bei Künstlern anders sein, aber stellt euch schonmal drauf ein, dass die Botschaft bei 3 Monaten Tourismus genauer hinschaut. So lange bis sie feststellt, dass dies hier kein Tourismus sondern Besuch beim Freund ist. Falschangaben beim Reisezweck. Auch bekannt als "Ablehnung".Sobald meine Verlobte alle Papier, sprich Geburtsurkunke, Ledigkeitsurkunde und Hukou vom Notar mit Übersetzung hat und den Legislationsstempel, könnte sie doch rein theoretisch mit einem Turistenvisum nach Deutschland kommen und erst mal 3 monate hier mit mir lernen.
Die Schweiz ist Mitglied des Schengenabkommens. Mit einem Schengenvisum kann man in alle Schengenstaaten reisen. In die Schweiz rüberfahren ist also keine "Ausreise" mit einem Schengenvisum.In dieser Zeit kann ich die Papiere aufs Stanesamt bringen und die bearbeiten. Nach dem das Standesamt ja sagt, kann meine Freundin ausreisen und in der Schweiz einreisen und mit mir dort Urlaub machen ...
Könnt ihr nicht. Ein Schengenvisum (für Kurzfristige Aufenthalte) kann nicht in ein nationales Visum (für langfristige Aufenthalte) umgewandelt werden. Weder in Deutschland, noch in der Schweiz noch in China.... und in dieser Zeit das Eheschließungsvisum beantragen und das Familienzusammenführungsvisum.
Das sind zwei unterscheidliche Verfahren, mit Unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielrichtungen. Schengenvisum ist für kurze Besuche und es muss die Rückkehr nach China angezeigt sein. Nationales Visum ist für langen Verbleib in Deutschland und da sind Basiskenntnisse in Deutsch verlangt.
Und damit zurück zum Thema A1, welcher derzeit in China, Türkei, Russland usw. usf. ja noch vor der Übersiedlung nach Deutschland statt nachher abgelegt werden muss. Der Gegenvorschlag ist ja wie es scheint, dass man A1 statt dessen in Zukunft nach der Übersiedlung abverlangen soll. Und wenn die Prüfung nicht bestanden wird dann ...
... schmeißt man die türkische, chinesische, russische Ehefrau eines Deutschen eben nachher wieder raus?
Das können wir getrost mal vergessen. Gewöhnt euch dran: Wenn A1 nicht vor der Übersiedlung zur Bedingung gemacht wird, dann ist es später auch nicht mehr durchzusetzen. Wer keine Lust drauf hat, der lässt es nachher dann eben bleiben. A1 - wie gesagt, Basiskenntnisse - sind dann rein Optional bei der Übersiedlung nach Deutschland. Ehefrauen aus Deutschland rausschmeißen ist nicht (vorher friert die Hölle zu).
A1 nach Einreise = A1 nur für die, die dann auch noch Lust drauf haben.
Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Weißt du auch was passiert, wenn dein Job in China um ist? Oder wenn du dort mal nicht mehr mit einer Chinesin verheiratet bist? Oder nie warst? Oder dir deine Unterkunft nicht mehr leisten kannst? Dann geht es mit Ablauf des Visums auch ruck-zuck wieder nach Hause. Egal wie lange du dort gearbeitet oder gelebt hast.In Hong Kong oder China hat auch keiner verlangt das bevor ich einreise und lebe und arbeite katonesisch bzw mandarin spreche.
Das ist der große Unterschied. China entledigt sich seiner Ausländer auch wieder, wenn sie arbeitslos, arm und alleine sind. Visa werden nur für ein Jahr erteilt, ganz gelegentlich mal länger. Unbefristet ist dort keiner von uns gerne gesehen.
"Expat" ist nur ein netteres Wort für Gastarbeiter.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
In den beiden SARs ist das anders. Da bekommt man nach 7 Jahren right of abode und eventuell auf Antrag sogar die Staatsbuergerschaft.mjs hat geschrieben:Weißt du auch was passiert, wenn dein Job in China um ist? Oder wenn du dort mal nicht mehr mit einer Chinesin verheiratet bist? Oder nie warst? Oder dir deine Unterkunft nicht mehr leisten kannst? Dann geht es mit Ablauf des Visums auch ruck-zuck wieder nach Hause. Egal wie lange du dort gearbeitet oder gelebt hast.In Hong Kong oder China hat auch keiner verlangt das bevor ich einreise und lebe und arbeite katonesisch bzw mandarin spreche.
Das ist der große Unterschied. China entledigt sich seiner Ausländer auch wieder, wenn sie arbeitslos, arm und alleine sind. Visa werden nur für ein Jahr erteilt, ganz gelegentlich mal länger. Unbefristet ist dort keiner von uns gerne gesehen.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Hier war ich wieder als Prophet am Werke, die "Piraten" haben zwischenzeitlich ihre Strafe abgesessen und Leben satt und zufrieden von Hartz4 in Hamburg.sweetpanda hat geschrieben:Ok, die Somalier sind ein gutes Beispiel. Da wurden ja vor einigen Monaten 5 Piraten in Hamburg zu Haftstrafen verurteilt. Hier meine Prognose:blackrice hat geschrieben:hmm..., gut für dich dass du kein nichtskönnender Somalier jedoch kompatibler Antiislamist bist.romeo hat geschrieben:Ein Somalier der nichts kann, das geht gar nicht.
Ähnliches sollte auch für Deutschland eingeführt werden, um die Einwanderung nichtkompatibler Einwanderer, die vor allem dem islam. Kulturkreis entstammen, weitestgehend verhindert wird.
Nach 3 Jahren kommen Sie raus, können aber nicht abgeschoben werden da sie die beiden Schnellboote des Oberpiraten durch ihren gescheiterten Überfall verloren haben.
Sie werden also Asyl erhalten und nach langjähriger Duldung ein Bleiberecht erhalten.
Familiennachzug? Ohne Sprachtest?
Das zeigt doch wie verrückt unsere Welt geworden ist. 5 arme Schlucker scheitern bei einer Straftat und wenn es dicke kommt werden in ein paar Jahren 20 Leute kommen und hier so Leben können wie es in Somalia nur die High Society kann.
Jeder Somalier der kein deutsches Schiff angreift muss doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Ich würde sogar mit einer Nussschale und Wasserpistole eine deutsche Fregatte entern .
Besser keine aus Russland oder USA.
Da lacht doch der Klabautermann.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... ieben.html
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Ohne Worte
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Hier war ich natürlich wieder Prophet...schaut mal wo die netten Piratenkerlchen geblieben sind und wovon sie leben. Ist das nun schizophren, pervers oder rechtstaatlich?sweetpanda hat geschrieben:Ok, die Somalier sind ein gutes Beispiel. Da wurden ja vor einigen Monaten 5 Piraten in Hamburg zu Haftstrafen verurteilt. Hier meine Prognose:blackrice hat geschrieben:hmm..., gut für dich dass du kein nichtskönnender Somalier jedoch kompatibler Antiislamist bist.romeo hat geschrieben:Ein Somalier der nichts kann, das geht gar nicht.
Ähnliches sollte auch für Deutschland eingeführt werden, um die Einwanderung nichtkompatibler Einwanderer, die vor allem dem islam. Kulturkreis entstammen, weitestgehend verhindert wird.
Nach 3 Jahren kommen Sie raus, können aber nicht abgeschoben werden da sie die beiden Schnellboote des Oberpiraten durch ihren gescheiterten Überfall verloren haben.
Sie werden also Asyl erhalten und nach langjähriger Duldung ein Bleiberecht erhalten.
Familiennachzug? Ohne Sprachtest?
Das zeigt doch wie verrückt unsere Welt geworden ist. 5 arme Schlucker scheitern bei einer Straftat und wenn es dicke kommt werden in ein paar Jahren 20 Leute kommen und hier so Leben können wie es in Somalia nur die High Society kann.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest
Prophet mit Alzheimersweetpanda hat geschrieben:Hier war ich natürlich wieder Prophet...
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