Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

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mario.s
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Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von mario.s »

Hallo Ihr Lieben,

aus aktuellem Anlass fragen ein Freund und ich uns, wie ein Chinesischer Ehepartner eines Deutschen Steuerpflichtigen auf dem Deutschen Steuerformular zu fuehren ist, wenn die Ehe in China vollzogen wurde und nicht in Deutschland eingetragen ist. Der Familienstand "ledig" entspricht ja nicht unbedingt den Tatsachen, oder nach Deutscher Finanzamtsauslegung ohne Eintragung in Deutschland doch?

Leider ist das zustaendige Deutsche Finanzamt nicht sehr schnell bei der Erteilung von Auskuenften. Deshalb meine Frage in die Runde: Hattet Ihr dieses Szenario bereits bei der Abgabe einer Steuerauskunft und welche Daten waren in diesem Fall in den Formularen anzugeben?

Beste Gruesse

Mario

/EDIT: Hintergrund ist der, dass besagter Freund in China geheiratet hat und nun auch laenger hier bleiben moechte. Um Rechnungen nach Deutschland stellen zu koennen, hat er dort ein Gewerbe eroeffnet und muss dafuer einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfuellen, welcher eben auch nach dem Ehepartner und der Ehe fragt.
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mario.s
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Re: Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von mario.s »

qpr hat geschrieben:Leben deine Bekannten in China oder Deutschland?

Wenn sie in DE leben, kann dein deutscher Bekannter doch jederzeit seinen Familienstand in verheiratet umändern lassen ( wenn er noch als ledig geführt wird).
Hallo qpr,

ich habe meinen Ursprungspost nochmal ergaenzt. Die beiden leben in China. In Deutschland war er in der Tat ledig. Doch das ist ja nun nur noch bedingt richtig. Oder taeuschen wir uns?

Beste Gruesse
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Re: Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von mario.s »

qpr hat geschrieben:Dann muß er sich an das Standesamt 1 in Berlin wenden, die sind für Deutsche zuständig, die im Ausland leben.

http://www.berlin.de/standesamt1/

Dort kann er seinen Personenstand ändern lassen.
Er hat auch noch einen Wohnsitz in Deutschland. Und die Eintragung der Ehe dort ist natuerlich auch angedacht. Im Moment ist sie es jedoch noch nicht. Und das besagte Formular ist den Finanzbehoerden frueher abzugeben als eine Eintragung erfolgen wird. :)

Das Finanzamt hat sich bisher (er hat vor einer Woche eine Anfrage per E-Mail gestellt) noch nicht gemeldet.

Deshalb war meine Hoffnung, dass es hier unter den Deutsch-Chinesischen Paaren bereits aehnliche Konstellationen gab.
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Re: Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von ingo_001 »

mario.s hat geschrieben:Deshalb war meine Hoffnung, dass es hier unter den Deutsch-Chinesischen Paaren bereits aehnliche Konstellationen gab.
Evtl. wird das Finanzamt wissen wollen, welches denn nun der Hauptwohnsitz ist - und seit wann, um steuerlich relevante Auskünfte erteilen zu können.
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Re: Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von canni »

vh, getrennt lebend..
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Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Re: Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von ingo_001 »

canni hat geschrieben:vh, getrennt lebend..
Mario schrieb doch, dass beide (zumindest jetzt und bis auf Weiteres) in China leben.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von canni »

wo ER gemeldet ist, ist wichtig! Und da gibt er auch seine Steuererklärung ab.
So hat e smir jedenfalls mein Steuerberater gesagt.
VH ist Fakt. Muss er ankreuzen. Aber da die Frau nicht in GER wohnt, er aber gemeldet ist, leben sie getrennt.

Wenn es anders ist klärt mich auf.. ist ein wichtiges Thema.

Die Frage war, C-Ehepartner auf D-Steuerformular?
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Re: Erfassung von C-Ehepartnern auf D-Steuerformularen

Beitrag von Natal »

... solange wie meine frau noch inCN wohnte , hab ich sie in der Steuererklärung als ehepartner angeführt , aber mit wohnsitz in CN und habe alle kosten die durch die doppelte wohnungsführung entstanden sind , auch angegeben und bekommen ...mußte aber nachweisen , daß ich sie ernähre und versorge ,,,,habe dem fa kopien vom cn heiratsbuch und einer cn heiratsurkunde ( beides in CN noch deutsch übersetzen und bestätigen lassen ) gegeben ....wurde anerkannt und dann lief es auch gut ,,,nur einmal hat man mir formulare in chinsesisch geschickt für das cn finanzamt , damit ich nachweisen sollte , was meine frau so verdient...hab dann ein freundliches anschreiben ans fa geschickt und ausführlich erklärt, daß es ein CN - fa kaum interessiert , wenn in Germany ein sack weizen umfällt...und mein frau einfach keine einkünfte hat ,,,hat geklappt ,,,,
empfehlen würde ich aber eine deutsche heiratsurkaunde erstellen zu lassen - es macht die sache einfacher ,,,
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