Familienzusammenführung - Frau nach DE

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xuesheng87
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Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von xuesheng87 »

Hallo Forum, mal wieder habe ich einige Fragen.

Zuerst einmal vielen Dank für die bisherige Beratung hier zur Eheschließung, das hat nun in Peking alles reibungslos geklappt. Nach über vier Jahren habe ich nun meinen Schatz geheiratet. :)
Nicht zuletzt wegen des großen FAQ-Threads ging das recht einfach.

Jetzt kommt allerdings der nächste Schritt - ich möchte meine Frau für 2 Jahre nach Deutschland holen. Leider gibt es für die Geschichte mit der Aufenthaltsgenehmigung keine so tolle und ausführliche Anleitung hier (oder ich finde sie nicht :oops: ), darum hier meine Fragen:

Als erstes müssen wir wohl die Ehe in Deutschland anmelden. Dazu reicht soweit ich es verstanden habe, dass ich das übersetzte legalisierte Heiratsbüchlein beim Standesamt vorzeige, und mein Familienstand geändert wird. Eine Nachbeurkundung ist nicht nötig, da sie keinerlei Vorteile hat und nur weiteren Papierkram erfordert.
Soweit richtig, oder gibt es noch was zu beachten? Den Prozess haben wir jetzt in die Wege geleitet, zur Zeit warten wir auf die deutsche Botschaft.

Dann muss sie in Peking das FZF-Visum beantragen. Hier ist uns leider nicht ganz klar, welche Unterlagen wir alle brauchen, bzw. welche erst in Deutschland für die Aufenthaltsgenehmigung nötig sind. So lese ich z.B. an einigen Stellen, dass sie hierfür schon eine Meldebescheinigung von mir vorlegen muss, teilweise heißt es sogar Mietvertrag und Arbeitsnachweis, aber das kommt mir doch schon komisch vor. Dann muss ich wohl auch schon eine Krankenversicherung für sie hier anmelden, da sie die nachweisen können muss.
Kann sie generell das FZF-V erst beantragen, wenn sie Ehe in Deutschland registriert ist? Muss sie hier auch die übersetzte und beglaubigte Version des Heiratsbuches vorlegen? Denn die hab ja theoretisch dann gerade ich hier in Deutschland, und müsste die nochmal zurückschicken.

Dann würde sie als nächstes in den Flieger steigen und hier her kommen. Dann gehts an die Aufenthaltsgenehmigung. Hier weiß ich eben auch noch nicht so wirklich, was alles nötig ist. Falls nicht wirklich für das FZF-V notwendig, vermute ich mal Nachweis über Wohnung, Arbeit, Sprachkenntnisse. Noch etwas?
Hier stelle ich mir auch die Frage, wie lange so etwas dauert. Ich wohne jetzt noch in einer kleinen WG, und würde eigentlich gerne mit meiner Frau zusammen eine Wohnung suchen, und sie nicht vor vollendete Tatsachen stellen. Allerdings scheint der Antrag ja etwas länger zu brauchen, und da das Visum nur 3 Monate geht wird an mehreren Stellen geraten, sofort mit dem Prozess anzufangen, d.h. erstmal 1-2 Monate lang ne Wohnung suchen wär evtl. etwas knapp und stressig. Oder gibt es da so ne Art Befreiung oder Möglichkeiten, den Antrag schon laufen zu lassen und zu sagen, dass man die Wohnung erst noch sucht. Ich bin doch sicherlich nicht der erste, der in so einer Situation ist. Ich weiß ja nicht ob ich mir einfach nen Wisch von meinem Vermieter ausstellen lassen sollte der so klingt, als ob ich der alleinige Mieter wär. Falls ich Besuch von der AB bekommen würde, sähe das sicher etwas komisch aus.

Falls das jetzt zu lang oder zu wirr war:
Welche Schritte muss man in welcher Reihenfolge durchführen, und was für Unterlagen benötigt man jeweils? (Gibt es da irgendwo schon ne gute Liste?)
Lama
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lama »

xuesheng87 hat geschrieben: Falls das jetzt zu lang oder zu wirr war:
Welche Schritte muss man in welcher Reihenfolge durchführen, und was für Unterlagen benötigt man jeweils? (Gibt es da irgendwo schon ne gute Liste?)
Auf der Seite der Botschaft gibts für alle Arten von Visa Merklisten. Für den Ehegattennachzug siehe hier (Abschnitt 2 "Visum zum Ehegattennachzug"): http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0401dd.pdf

Vor allem auf Punkt 9 achten: Nachweis von Deutschkenntnissen -> A1 Zertfikat vom Goethe Institut. Es ist auch über ein Interview möglich, aber dann ist nichts garantiert.
xuesheng87
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von xuesheng87 »

Lama hat geschrieben:Auf der Seite der Botschaft gibts für alle Arten von Visa Merklisten. Für den Ehegattennachzug siehe hier (Abschnitt 2 "Visum zum Ehegattennachzug"): http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0401dd.pdf

Vor allem auf Punkt 9 achten: Nachweis von Deutschkenntnissen -> A1 Zertfikat vom Goethe Institut. Es ist auch über ein Interview möglich, aber dann ist nichts garantiert.
Danke dir, das ist doch mal was feines :)

Sprache mal schaun, sie hat hier studiert und hat DSH und TestDAF (kenn mich damit nicht aus) auf C1 Niveau bzw. 16 Punkte (Infos direkt von ihr). Müssen die Zertifikate unbedingt vom Goetheinstitut kommen? Sind sie nämlich glaube ich nicht...

Was ist bei Punkt 7 der Aufenthaltstitel? Habe ich als Deutscher sowas überhaupt?

So wie ich Punkt 8 verstehe, brauche ich also für das FZF-Visum nur eine Meldebescheinigung, noch keine Wohnung die groß genug ist etc.

dh fürs Visum:
- Kopien unser beider Pässe
- AntragsFormular
- 3 Passbilder von ihr
- Hukou übersetzt etc., haben wir ja noch vom EFZ
- Krankenversicherungsnachweis für sie
- Legalisiertes übersetztes Heiratsbuch
- Meine Meldebescheinigung
- Sprachnachweis

-> AB kommt dann automatisch auf mich zu und will evtl mehr wissen.


Erst dann kommt sie hoffentlich nach DE, und wir müssen nochmal von uns aus zu AB und die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Hoffe für diesen Schritt kommen noch ein paar Hinweise rein. :)
tigerprawn
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von tigerprawn »

xuesheng87 hat geschrieben:Erst dann kommt sie hoffentlich nach DE, und wir müssen nochmal von uns aus zu AB und die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Hoffe für diesen Schritt kommen noch ein paar Hinweise rein.
Der Schritt ist der einfachste. Nach Einreise beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dann Termin (um nicht lange zu warten) bei der ABH ausmachen. Hingehen, AE beantragen. Lass sie dort (in Deinem Beisein) alles auf deutsch regeln (hat ja C1), damit sie nicht zum Integrationskurs verpflichtet wird.

In dem ganzen Prozess bei Wohnungswechseln darauf achten im selben "Bezirk" d.h bei der selben ABH zu bleiben, ansonsten muessen Akten verschickt werden und wer weiss wie lange so etwas dauert.
xuesheng87
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von xuesheng87 »

Alles klar Danke, dann werde ich wohl tatsächlich mal die ABH hier ausquetschen. Mein einziger Punkt war eigentlich nur noch der mit der Wohnung, aber da ist es wahrscheinlich wirklich am besten wenn ich da einfach mal direkt nachfrage.
Cronenberger
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Cronenberger »

Moin,

da es sich um eine FZF nach § 28 Aufenthaltsgesetz handelt, sind der Wohnraum und der Lebensunterhalt irrelevant.
Die AB fragt trotzdem gerne danach. Man muss standhaft bleiben und nochmals auf die Rechtslage verweisen.
Am einfachsten ist es den Nachweis über Wohnraum und Gehalt dabeizuhaben und auch zu zeigen, aber nicht kopieren zu lassen.

Den Nachweis einer Krankenversicherung musst du nicht führen - es ist aber empfehlenswert eine kurzfristige Reisekrankenversicherung abzuschließen - solange bis die deutsche Krankenversicherung gültig wird.

Der Vordruck für das FZF ist die reinste Katastrophe und es hilft, im Zweifel das Konsulat/die Botschaft, wo das FZF eingereicht werden soll per E-Mail zu fragen. Antwort kommt meist innerhalb von 24 Stunden.

Es dauert ca 3-4 Wochen bis sich die AB bei dir meldet. Insgesamt rechne mit ca 3 Monaten -vorausgesetzt, die Dokumente sind vollzählig und alle on Ordnung.

Die Ehe brauchst du vor der Abgabe des FZF nicht in Deutschland nachregistrieren zu lassen. Die Heiratsurkunde - erstellt aus einem der Heiratsbücher, übersetzt, beglaubigt, überbeglaubigt und legalisiert - ist ein in der ganzen Welt gültiges Dokument.

Grüße vom Cronenberger
Lama
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Lama »

Cronenberger hat geschrieben:Moin,

da es sich um eine FZF nach § 28 Aufenthaltsgesetz handelt, sind der Wohnraum und der Lebensunterhalt irrelevant.
Die AB fragt trotzdem gerne danach. Man muss standhaft bleiben und nochmals auf die Rechtslage verweisen.
Das stimmt so nicht und geht aus dem § 28 Aufenthaltsgesetz so auch nicht hervor. Ich habe keine Lust jetzt Gesetze zu wühlen, ist schon länger her als meine Frau nach DE kam, es gibt aber entsprechende Regelungen in denen fest gelegt ist, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss -> es sei denn der in Deutschland lebende Ehegatte ist Deutscher Staatsbürger UND das leben der Ehe in China nicht zumutbar. D.h wenn er vorher 10 Jahre in China gelebt hat, kann das FZF durchaus verweigert werden wenn der Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist.

Daher prüft die ABH erst das Gehalt, und wenn das nicht ausreichend ist, vermerkt die ABH für dich in deiner Erklärung - die du da ja unterschreiben musst - dass du Deutscher Staatsbürger und das leben der Ehe in China für dich nicht zumutbar ist (was bei ihm ja der Fall ist - denk ich mal).

Was ich damit sagen will: Nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen. Freundlich sein - dann wird das schon. Die ABH kennt sich im Ausländerrecht gewiss besser aus als du ;) !
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von VielUnterwegs »

Lama, es ist umgekehrt. Der Regelfall ist, dass ein deutscher Staatsbuerger nicht nachweisen muss, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Nur im Ausnahmefall (daher der Begriff "Regelausnahme" fuer diesen Paragraph), wenn ein Leben der Ehe im Ausland zumutbar ist, kann der Nachweis verlangt werden. Die Huerden fuer die Regelausnahme sind uebrigens sehr hoch, 10 Jahre in China gelebt haben reicht nicht, auch wenn das die ABH gerne anders sehen wuerde. Er muesste dazu nachweislich fliessend die Landessprache beherrschen und ueber eine dauerhafte Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis verfuegen. Beides gibt es fuer Auslaender in China in der Praxis gar nicht, es gibt nur befristete Aufenthaltstitel (1-2 Jahre) und auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt (Arbeitslizens, Arbeitserlaubnis, usw.). Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er nicht zu den ~100 Leuten gehoert die eine CN Greencard haben.
Cronenberger
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Cronenberger »

Lama hat geschrieben:
Cronenberger hat geschrieben:Moin,

da es sich um eine FZF nach § 28 Aufenthaltsgesetz handelt, sind der Wohnraum und der Lebensunterhalt irrelevant.
Die AB fragt trotzdem gerne danach. Man muss standhaft bleiben und nochmals auf die Rechtslage verweisen.
Das stimmt so nicht und geht aus dem § 28 Aufenthaltsgesetz so auch nicht hervor. Ich habe keine Lust jetzt Gesetze zu wühlen, ist schon länger her als meine Frau nach DE kam, es gibt aber entsprechende Regelungen in denen fest gelegt ist, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss -> es sei denn der in Deutschland lebende Ehegatte ist Deutscher Staatsbürger UND das leben der Ehe in China nicht zumutbar. D.h wenn er vorher 10 Jahre in China gelebt hat, kann das FZF durchaus verweigert werden wenn der Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist.

Daher prüft die ABH erst das Gehalt, und wenn das nicht ausreichend ist, vermerkt die ABH für dich in deiner Erklärung - die du da ja unterschreiben musst - dass du Deutscher Staatsbürger und das leben der Ehe in China für dich nicht zumutbar ist (was bei ihm ja der Fall ist - denk ich mal).

Was ich damit sagen will: Nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen. Freundlich sein - dann wird das schon. Die ABH kennt sich im Ausländerrecht gewiss besser aus als du ;) !
Guten Morgen Lama,

ich war erst am Freitag auf der AB wegen einer FZF.
Ich habe vorher die Gesetze gelesen und mich hierzu auch auf dem hervorragenden Forum info4alien.de informiert.

Glaube mir und VielUnterwegs, dass wir das schon richtig dargestellt haben.

Ich habe auch mit keinem Wort gesagt, dass man das Ganze in einem unfreundlichen Ton vortragen soll. Man kann auch freundlich standhaft sein und freundlich auf die geltende Gesetzeslage hinweisen.

Grüße vom Cronenberger
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AngelofMoon
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von AngelofMoon »

Das Aufenthaltsgesetz ist für den ein oder anderen nicht immer verständlich, es bestimmt nur die Gesetzlichen Voraussetzungen.
Um das Aufenthaltsgesetz besser zu verstehen sollte man die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz lesen.
Hier der entsprechende Link:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... F-A001.pdf
Man sollte aber immer wieder mal schauen ob es entsprechende Änderungen gegeben hat.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Cronenberger
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Cronenberger »

Cronenberger hat geschrieben:
Lama hat geschrieben:
Cronenberger hat geschrieben:Moin,

da es sich um eine FZF nach § 28 Aufenthaltsgesetz handelt, sind der Wohnraum und der Lebensunterhalt irrelevant.
Die AB fragt trotzdem gerne danach. Man muss standhaft bleiben und nochmals auf die Rechtslage verweisen.
Das stimmt so nicht und geht aus dem § 28 Aufenthaltsgesetz so auch nicht hervor. Ich habe keine Lust jetzt Gesetze zu wühlen, ist schon länger her als meine Frau nach DE kam, es gibt aber entsprechende Regelungen in denen fest gelegt ist, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss -> es sei denn der in Deutschland lebende Ehegatte ist Deutscher Staatsbürger UND das leben der Ehe in China nicht zumutbar. D.h wenn er vorher 10 Jahre in China gelebt hat, kann das FZF durchaus verweigert werden wenn der Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist.

Daher prüft die ABH erst das Gehalt, und wenn das nicht ausreichend ist, vermerkt die ABH für dich in deiner Erklärung - die du da ja unterschreiben musst - dass du Deutscher Staatsbürger und das leben der Ehe in China für dich nicht zumutbar ist (was bei ihm ja der Fall ist - denk ich mal).

Was ich damit sagen will: Nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen. Freundlich sein - dann wird das schon. Die ABH kennt sich im Ausländerrecht gewiss besser aus als du ;) !
Guten Morgen Lama,

ich war erst am Freitag auf der AB wegen einer FZF.
Ich habe vorher die Gesetze gelesen und mich hierzu auch auf dem hervorragenden Forum info4alien.de informiert.

Glaube mir und VielUnterwegs, dass wir das schon richtig dargestellt haben.

Ich habe auch mit keinem Wort gesagt, dass man das Ganze in einem unfreundlichen Ton vortragen soll. Man kann auch freundlich standhaft sein und freundlich auf die geltende Gesetzeslage hinweisen.

Grüße vom Cronenberger

Guten Morgen,

kurzer Nachtrag: am Freitag auf der AB wegen FZF gewesen, am Montag kam der Anruf der AB, dass die FZF positiv beschieden wurde und das Konsulat schon darüber informiert wurde.

Und das obwohl ich freundlich standhaft geblieben bin und keine Unterlagen zu Verdienst und Wohnraum eingereicht habe.

Grüße vom Cronenberger
xuesheng87
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von xuesheng87 »

Kleines Update: Aufgrund von Krankheit kurze Verzögerung, jetzt bei der AB gewesen und absolut null Infos über den Ablauf erhalten. Die Beamtin am Schalter sagte mir, nachdem ich 45 Minuten auf meine Nummer gewartet habe, dass das komplett vom Sachbearbeiter, der dafür zuständig sein wird, abhängt. Welches so das Mindestset an Nachweisen ist, die eigentlich immer benötigt werden bei China oder ähnliches konnte ich ihr nicht entlocken :rolleyes:
Cronenberger hat geschrieben:Den Nachweis einer Krankenversicherung musst du nicht führen - es ist aber empfehlenswert eine kurzfristige Reisekrankenversicherung abzuschließen - solange bis die deutsche Krankenversicherung gültig wird.
Nochmal kurz dazu - braucht sie da schon irgend nen Nachweis wenns zur Botschaft geht um den Antrag zu stellen? Denn da weiß sie ja noch gar nicht wie lange das dauern wird bis sie das Visum hat, ab wann soll man sich denn dann versichern? Und reicht da tatsächlich irgend ne Reisekrankenversicherung, sodass wir dann in aller Ruhe meine Versicherung auf Familienversicherung umstellen können, wenn sie hier ist? Weil die Ehe ja in DE noch gar nicht eingetragen ist, könnte das jetzt etwas schwierig werden. Das von der deutschen Botschaft gestempelte Ehezeugnis is ja auch noch nich fertig...
Auf so nen Termin bei der Botschaft muss man ja auch ca. 2 Wochen warten, wär doof wenn da jetzt was schiefgeht.
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WangZeDong
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von WangZeDong »

xuesheng87 hat geschrieben:Und reicht da tatsächlich irgend ne Reisekrankenversicherung, sodass wir dann in aller Ruhe meine Versicherung auf Familienversicherung umstellen können, wenn sie hier ist?
Je nach Krankenkasse genügt es i.d.R., wenn Du die legalisierte Übersetzung des Ehebüchleins einschickst (Kopie). Damit solltest Du eine Familienversicherung "ab Tag der Einreise" bzw eine Bestätigung darüber bekommen. Meine KK hat (Stand 2009) sogar schon die Versicherungskarte geschickt bevor meine Frau in D war. Ruf einfach mal an und frag, dann musst Du keine Extraversicherung abschliessen.

Liebe Grüße
Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut.
Nur der Liebende ist mutig, nur der Genügsame ist großzügig, nur der Demütige ist fähig zu herrschen.

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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von Schneeti »

WangZeDong hat geschrieben:
xuesheng87 hat geschrieben:Und reicht da tatsächlich irgend ne Reisekrankenversicherung, sodass wir dann in aller Ruhe meine Versicherung auf Familienversicherung umstellen können, wenn sie hier ist?
Je nach Krankenkasse genügt es i.d.R., wenn Du die legalisierte Übersetzung des Ehebüchleins einschickst (Kopie). Damit solltest Du eine Familienversicherung "ab Tag der Einreise" bzw eine Bestätigung darüber bekommen. Meine KK hat (Stand 2009) sogar schon die Versicherungskarte geschickt bevor meine Frau in D war. Ruf einfach mal an und frag, dann musst Du keine Extraversicherung abschliessen.

Liebe Grüße
Das entspricht auch meinem Kenntnisstand. Frag aber am besten bei deiner Krankenversicherung nach und lass dir die Antwort (falls positiv) schriftlich bestätigen, um das bei der Visumbeantragung einreichen zu können.
yankeejeff
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Re: Familienzusammenführung - Frau nach DE

Beitrag von yankeejeff »

Hallo grüßt euch, bin neu hier habe jedoch monate vorher immer immer wieder hier reingeschaut.
Bin chinese jedoch deutscher Staatsangehörigkeit, bin in Deutschland geboren. Habe nun vor kurzem am 10. April geheiratet in zhanjiang, der provinz guangdong.
Habe nach der hochzeitsfeier die am hochzeitstag war auch schon direkt beim notar amt die Ehebücher und das was auf den markblättern gefordert wird für eine fzf abgegeben zum übersetzen und der beglaubigung der chinesischen seite. Nun fliege ich am kommenden samstag wieder nach deutschland und die papiere sind immer noch nicht fertig bis auf ein exemplar der Übersetzungen der eheurkunde. Diese sind nur ubersetzt und bestätigt, beglaubigt wurde noch nichts, die beglaubigen ist für das andere Exemplar vorhergesehen, die jedoch nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden.
Meine fragen sind;
1. Kann ich mein rotes ehebuch in deutschland nochmal ubersetzen, beglaubigen und dann dem Standesamt vorzeigen für die eheregestrierung?
2. Muss ich die ehe beim standesamt registrieren lassen, oder wird nach fzf antrag alles automatisch mit der zeit registriert?
3. Bei den Merkblätter steht das meldebescheinigung und Krankenversicherung vorhanden sein müssen, habe keine Krankenversicherung fur meine frau, jedenfalls noch nicht weil ich nicht weiß wann sie nach Deutschland darf und meldebescheinigung habe ich beim chinesischen Standesamt dagelassen bzw die haben es eingesackt bei der Eheschließung. Ist dafür die verpflichtungserklärung ausreichend? Oder ist es die verpflichtungserklärung gemeint?

Habe bei der botschaft in kanton angerufen, ein netter herr meinte zu mir das eine anmeldung beim standesamt in koblenz wo ich wohne nicht erforderlich sei, denn beim fzf wird auslanderbehorde automatisch kontaktiert und die ehe wäre somit nicht erfordelich dies noch beim stabdesamt anzumelden bzw registrieren zulassen. Lese jedoch überall im netz das viele sofort legalisierte beglaubigte eheurkunden dem standesamt in deutschland vorgezeigt haben.

Achjah das mit der meldebescheinigung, da drunter beim merkblatt steht ja das wohnsitz wohung, arbeit etc, dies ist doch eigentlich die verpflichtungserklärung gemeint oder? Die verpflichtungserklärung hat jedoch mein vater fur mich beantragt bei der Auslanderbehorde, dadrunter steht "fur die Eheschließung".
Falls am 8.mai den Termin fur meine frau bei der Botschaft in kanton, kleinigkeiten noch fehlen sollten, wird sie abgewiesen und muss nochmal einen neuen teemin beantragen oder kann sie es nachschicken? Denn die wichtigsten papiere sind vorhanden bis dahin, nur man weiß ja nie kann ja doch was kleines fehlen was meine frau doch noch abgeben muss.

Sorry fur meine nicht so achtende Rechtschreibung, muss mit dem handy alles posten, ist viel anstrengender als gedacht :D :D
Ich danke euch im voraus für jede hilfe


Liebe grüße aus zhanjiang


Jeff
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