ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
MrPink
Neuling
Beiträge: 1
Registriert: 28.11.2015, 08:15

Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von MrPink »

Hallo,

Kann mir jemand sagen wie die 2 unterschiedlichen Dokumente auf Chinesisch heissen?

1. Ledigkeitsbescheinigung
2. Ehefähigkeitszeugnis
Benutzeravatar
retroplacebo
Forumsprofi
Forumsprofi
Beiträge: 210
Registriert: 16.07.2013, 12:31

Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von retroplacebo »

Herzlich willkommen im China-Forum, MrPink!

Zu deiner Frage: Es gibt in China kein Ehefähigkeitszeugnis. Sofern du mit "Ledigkeitsbescheinigung" die "Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand" meinst, wird diese beispielsweise mit "未婚明书" überschrieben. Wichtig ist der lt. Kölner Liste vorgegebene Inhalt, nicht der Titel. Siehe dazu bitte http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 95#p334795
Menk
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 10.11.2015, 07:53

Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Menk »

Ich lehne meine Frage einfach mal an diesen Thread an, da die Frage in Verbindung steht:

Wenn ich in Honk Kong als Deutscher eine Chinesin heirate und anschließend mit ihr in Deutschland leben möchte, gibt es da irgendeinen Grund mir die Ledigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen (beide zuvor nicht verheiratet)?

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist diese Bescheinigung nur bei Hochzeiten in D oder China relevant, aber nicht in HK. Und Nachteile sehe ich auch bislang keine. Oder folgt im Rahmen der Familienzusammenführung ein Umstand der diese Bescheinigung erfordert?
Niurank
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 146
Registriert: 07.10.2014, 22:23

Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Niurank »

Weißt du schon,dass deine Frau ein Sprachzertifikat oder ein 4jähriges Studium (und idealerweise im IT Umfeld arbeitet) um mit dir in Deutschland zu leben ?

...und warum willst du/ihr in HK heiraten?
Menk
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 10.11.2015, 07:53

Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Menk »

Ich habe mich schon durch einige Themen in den letzten Monaten erfolgreich durchgekämpft :)

Ja, ich weiss dass meine Verlobte Sprachkenntnisse nachweisen muss. Soweit mein Kenntnissstand: Da ich geborener Deutscher bin muss sie zwar ein Interview bestehen in welchem Sprachkenntnisse "A1" abgefragt werden, jedoch ist keine Prüfung mehr notwendig. Ich kann mich da auch täuschen, weil sich da wohl in den letzten Jahren was getan hat (Gerichtsurteile) und zum Teil widersprüchliche Aussagen im Netz existierten. Jedoch wird am "Sprachproblem" bereits seit einigen Monaten gemeinsam gearbeitet.
Ich gebe ihr persönlich "Unterricht" :mrgreen:
Darüber hinaus lernt sie mit dem Unterrichtsbüchern für "Deutsch als Fremdsprache, Vorbereitung A1", den dazugehörigen DVDs vom Englischen ins Deutsche, einem Sprachkurs von "Sprachenlernen 24" der direkt für Chinesen ausgearbeitet wurde.
Abschließend wird sie ihre Kenntnisse in einem Sprachkurs in Goungzhou verbessern. Dort werden ab April neue Kurse angeboten (ich weiss leider über diese Schule nicht sehr viel, aber sie hat sich schon einige Infos geholt). Falls der Kurs letztlich doch nicht zustande kommt, bleibt halt der Sommerkurs beim Goethe Institut in HK.


Warum in HK?
Weg des "geringsten" Widerstands und die relative Nähe zu ihren Wohnort. Max 1 Stunde Fahrtzeit.
"Vernünftig" gefeiert wird später (ohne derzeit festzulegen ob dieses oder in 2 Jahren). Es geht um die Standesamtliche Hochzeit und damit die Möglichkeit eines gemeinsamen Lebens in Deutschland.


Jetzt habe ich glatt Fragen auf meine Fragen beantwortet :D
Kann mir jemand aus seinen Erfahrungen heraus die Frage zu der Ledigkeitsbescheinigung beantworten?
Niurank
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 146
Registriert: 07.10.2014, 22:23

Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Niurank »

1.) Es gibt kein Schriftstück das Ledigkeitsbescheinigung heißt auch wenn's da oben steht
2.) Ohne A1-Zerzifikat (oder erfolgreicher Feststellung des geringen Integrationsbedard) gibt es keine Familienzusammenführung. A1-Zertifikat gibt's beim örtlichen Göthe-Institut. Danach gibt's auch nochmal ein Interview. Vermutlich auch noch eins bei der ABH.
Da ihr ja fleißig Deutsch lernt ist das ablegen der Prüfung ja eh nur reine Formsache.

3.) Es gibt eine (erweiterte) Meldebescheinigung für weniger als 10 Euro beim Rathaus deines Vertrauens. Das PDFst du deiner Freundin. Vielleicht übersetzt ihr das noch ein bisschen. Zum Beispiel die wichtige Zeile: Framilienstand: ledig (falls nicht ledig bitte jemand anderes Fragen)

4.) Deine Verlobte geht damit zum für sie zuständigen Marriage Office. Falls die mit dem Zettel nix anfangen können könnt ihr ja immer noch einen Termin in HK ausmachen.

Viel Erfolg!

Grüße...NR
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von qpr »

Niurank hat geschrieben: 2.) Ohne A1-Zerzifikat (oder erfolgreicher Feststellung des geringen Integrationsbedard) gibt es keine Familienzusammenführung.
- Zuzug zum deutschen Kind
- Zuzug zum Inhaber einer Blue Card
- Zuzug zum EU Freizügigkeitsberechtigten

Das sind u.a. Familienzusammenführungen, wo kein A1 Zertifikat benötigt wird. :wink:
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste