rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

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punisher2008
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rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

Ich möchte hier nicht auf Einzelheiten meiner Situation eingehen sondern eine allgemeine Frage stellen.
Was ist wenn man erfährt (und auch beweisen kann) dass die Ex mit einer gefälschten Geburtsurkunde (Geburtsjahr um 4 Jahre verschoben) illegal geheiratet hat und mit einem gefälschten Pass (ebenfalls falsche Daten) sich eine Einreise und Aufenthaltsrecht in D ermöglicht hat? Was wenn sie durch ein gefälschtes Abschlußzeugnis (hatte nie 高中 besucht) kostenlose Kurse in D wahrgenommen hat? Was ist wenn sie mir vor der Ehe eine Tochter verschwiegen hat, mir also ein wichtiges Entscheidungskriterium vorenthalten hat? Wären das Gründe in China oder D die Ehe für ungültig (nicht Scheidung, sind wir schon) erklären lassen zu können? Ist Urkundenfälschung Grund genug sie aus D ausweisen zu lassen?
Nur kurz, die Trennung lief nicht freundschaftlich ab und wir sind jetzt Feinde. Sie findet weiterhin Wege mir zu schaden (Diebstahl meines Privateigentums aus der gemeinsamen Wohnung etc.). Ich will keine Rache sondern weiteren Schaden mir und meiner Familie gegenüber verhindern. Bis jetzt habe ich aber noch keinen Weg gefunden, auch Anwälte scheinen absolut inkompetent. Seit Jahren gab es keine Lösung, auch nicht was das Sorgerecht angeht. An welche Behörden kann man sich wenden?
Tauril
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Tauril »

http://www.info4alien.de/

denke da kann man dir mit deiner Frage am besten helfen.
Aber in meiner Laienhaften sicht der Dinge ist Urkundenfälschung in mehreren Fällen kein Kavaliersdelikt.


(Ausländerbehörd und Polizei, zwecks zur Anzeige bringen der Urkundenfälschung wären glaube ich involviert)
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Lotti
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Lotti »

"Eine Anulierung ist in der Regel dann möglich, wenn aufgrund von vorgetäuschten Tatsachen in die Ehe eingewilligt wird oder einer der Ehepartner nicht voll geschäftsfähig zum zeitpunkt der Eheschließung war."

Da gibt es keine Fristen.
Erst, wenn der Betrug entdeckt wird beginnt eine Frist.
Ich glaub es muss umgehend angezeigt werden, oder maximal binnen eines Jahres...
Schimpft sich das nicht Eheeingehungsbetrug?
Wenn die Dokumente und der Pass gefälscht sind dürfte das ja recht leicht zu beweisen sein.

Angaben ohne Gewähr :wink:
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mario.s
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von mario.s »

punisher2008 hat geschrieben:Ich möchte hier nicht auf Einzelheiten meiner Situation eingehen sondern eine allgemeine Frage stellen.
Was ist wenn man erfährt (und auch beweisen kann) dass die Ex mit einer gefälschten Geburtsurkunde (Geburtsjahr um 4 Jahre verschoben) illegal geheiratet hat und mit einem gefälschten Pass (ebenfalls falsche Daten) sich eine Einreise und Aufenthaltsrecht in D ermöglicht hat? Was wenn sie durch ein gefälschtes Abschlußzeugnis (hatte nie 高中 besucht) kostenlose Kurse in D wahrgenommen hat? Was ist wenn sie mir vor der Ehe eine Tochter verschwiegen hat, mir also ein wichtiges Entscheidungskriterium vorenthalten hat? Wären das Gründe in China oder D die Ehe für ungültig (nicht Scheidung, sind wir schon) erklären lassen zu können? Ist Urkundenfälschung Grund genug sie aus D ausweisen zu lassen?
Nur kurz, die Trennung lief nicht freundschaftlich ab und wir sind jetzt Feinde. Sie findet weiterhin Wege mir zu schaden (Diebstahl meines Privateigentums aus der gemeinsamen Wohnung etc.). Ich will keine Rache sondern weiteren Schaden mir und meiner Familie gegenüber verhindern. Bis jetzt habe ich aber noch keinen Weg gefunden, auch Anwälte scheinen absolut inkompetent. Seit Jahren gab es keine Lösung, auch nicht was das Sorgerecht angeht. An welche Behörden kann man sich wenden?
Bist Du dir sicher, dass es sich bei den Dokumenten um eine Fälschung handelt? Ich meine, wenn das Chinesische Amt ihr eine Geburtsurkunde mit geänderten Daten ausstellt, ist es keine Fälschung. Mein Geburtsname wurde auf meiner Deutschen Geburtsurkunde auch geändert. Ich habe eine Neue bekommen. Das macht sie nicht zu einer Fälschung oder einem illegalen Dokument. Und dass Geburtsurkunden in China "angepasst" werden scheint mir gar nicht so unüblich zu sein (ich kenne auch einige dieser Fälle).

Wenn der Reisepass nun basierend auf diesen neuen Daten ausgestellt wird, ist er genauso keine Fälschung.

Hatten jedoch tatsächlich Fälscher ihre Hände im Spiel (was durchaus schwer zu beweisen wäre), dann hast Du gute Chancen etwas zu verändern, denn wissentliche Falschaussagen bei der Visumsbeantragung sind ein Ausweisungsgrund nach § 51 Abs. 2 AufenthG:
Ein Ausländer kann insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
1.
in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Anwenderstaates des Schengener Durchführungsübereinkommens durchgeführt wurde, im In- oder Ausland
a)
falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder

b)
trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat,
soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde.
Davon abgesehen, dass dann nach § 95 Abs. 2 AufenthG eine strafbare Handung vorliegt:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1
a)
in das Bundesgebiet einreist oder
b)
sich darin aufhält oder
2.
unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
Aber hier solltest Du wirklich einen Anwalt konsultieren, der sich mit dem Aufenthaltsgesetz auskennt.

Was die Annulierung der Ehe angeht, kann ich keine Auskunft geben.
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Ron
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Ron »

ich würde da auch besser einen Anwalt fragen, wenn's es deine Ex(Frau) ist nicht dass
die Gegenseite Dir einen Strick dreht (Du hast bei der illegalen Sache mitgemacht)
und Du bist selbst mit dran.

Normalerweise reicht doch aber ein Ansage aa ndie Ex wenn Sie Dich nicht in Ruhe lässt
dann lässt Du Sie auffliegen bei der Polizei/Behörde und dann ist Sie dran hier ?

Gruss
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Suedchina »

falscher Pass und ein besseres Geburtsdatum sind schon Gruende das die Dame Deutschland verlassen darf oder muss. Ein Visa ist personengebunden und wird nicht unter das Passbild geklebt.
Wart ihr denn 5 Jahre verheiratet oder warum kann sie in D bleiben?
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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mario.s
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von mario.s »

Suedchina hat geschrieben:falscher Pass und ein besseres Geburtsdatum sind schon Gruende das die Dame Deutschland verlassen darf oder muss. Ein Visa ist personengebunden und wird nicht unter das Passbild geklebt.
Wart ihr denn 5 Jahre verheiratet oder warum kann sie in D bleiben?
:?: Das bringt mich auf einen fixen Gedanken. Ist sie denn schon eingebürgert? Dann könnte es ggf. schwieriger werden. Denn nach § 35 Abs. 1 StAG kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft nur verlieren, wenn "die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung gewesen sind, erwirkt worden ist". Und ob ihr falsches Geburtsdatum nun wesentlich für die Behörden war, das müssen die Behörden entscheiden.

Außerdem geht das auch nur binnen fünf Jahren nach Einbürgerung (§ 35 Abs. 3 StAG)...

...einen guten Anwalt fragen. 8)
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

Lotti hat geschrieben:"Eine Anulierung ist in der Regel dann möglich, wenn aufgrund von vorgetäuschten Tatsachen in die Ehe eingewilligt wird oder einer der Ehepartner nicht voll geschäftsfähig zum zeitpunkt der Eheschließung war."

Da gibt es keine Fristen.
Erst, wenn der Betrug entdeckt wird beginnt eine Frist.
Nun ja, "geschäftsfähig" war sie insofern nicht als sie noch nicht das für China legale Heiratsalter erreicht hatte (daher das falsche Geburtsjahr). Und ich kann ja sagen dass ich den Betrug erst vor wenigen Tagen erkannt und dann sofort gemeldet habe.
Bist Du dir sicher, dass es sich bei den Dokumenten um eine Fälschung handelt? Ich meine, wenn das Chinesische Amt ihr eine Geburtsurkunde mit geänderten Daten ausstellt, ist es keine Fälschung. Mein Geburtsname wurde auf meiner Deutschen Geburtsurkunde auch geändert. Ich habe eine Neue bekommen. Das macht sie nicht zu einer Fälschung oder einem illegalen Dokument. Und dass Geburtsurkunden in China "angepasst" werden scheint mir gar nicht so unüblich zu sein (ich kenne auch einige dieser Fälle).
Gut, aber ganze 4 Jahre?? Und Fälschung ist es in meinen Augen auch wenn eine Behörde durch Bestechung, persönliche Beziehungen oder sonst was beteiligt war. Es existiert schließlich noch ihr Personalausweis und andere Unterlagen mit dem echten Geburtsdatum. Ich denke wenn ich Glück habe kann ich diese Diskrepanz von 4 Jahren aufdecken und auch in D einklagen.
Und selbst wenn man wegen der Geburtsurkunde nichts machen kann, sie hat ja immerhin durch ein vollkommen frei erfundenes Abschlußzeugnis in D kostenlose Kurse und sonstige Vorteile bekommen. Es geht hier nicht um eine leichte "Aufbesserung" des Notendurchschnitts sondern um das Zeugnis einer Schule die sie niemals besucht hat.
ich würde da auch besser einen Anwalt fragen, wenn's es deine Ex(Frau) ist nicht dass
die Gegenseite Dir einen Strick dreht (Du hast bei der illegalen Sache mitgemacht)
und Du bist selbst mit dran.
Einen Anwalt werde ich mir auf jeden Fall nehmen müssen. Und ich glaube nicht dass sie mir einen Strick drehen kann da niemand beweisen kann dass ich von der Sache wusste. Ich habe ja nur den Reisepass mit den neuen Daten zu sehen bekommen und erst Jahre später erfahren dass sie zu dem Zeitpunkt noch nicht mal legal hätte heiraten dürfen.
falscher Pass und ein besseres Geburtsdatum sind schon Gruende das die Dame Deutschland verlassen darf oder muss. Ein Visa ist personengebunden und wird nicht unter das Passbild geklebt.
Wart ihr denn 5 Jahre verheiratet oder warum kann sie in D bleiben?
Bist du sicher? Nein, wir waren gerade erst paar Monate verheiratet und schon kam sie nach D. Dann mußte ich nur paar mal zur Ausländerbehörde und sie bekam die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Das bringt mich auf einen fixen Gedanken. Ist sie denn schon eingebürgert? Dann könnte es ggf. schwieriger werden. Denn nach § 35 Abs. 1 StAG kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft nur verlieren, wenn "die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung gewesen sind, erwirkt worden ist".
Nein, eingebürgert ist sie nicht, hat weiterhin den chinesischen Pass. Sie hat "nur" die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

Ron hat geschrieben:
Normalerweise reicht doch aber ein Ansage aa ndie Ex wenn Sie Dich nicht in Ruhe lässt
dann lässt Du Sie auffliegen bei der Polizei/Behörde und dann ist Sie dran hier ?

Gruss
Wir reden zwar nicht mehr aber vielleicht hast du recht, und es reicht die blose Androhung ihren Betrug bei den Behörden auffliegen zu lassen um sie zur Vernunft zu bringen. Normalerweise würde ich sie ja in Ruhe lassen, aber sie tut wirklich alles um mir das Leben schwer zu machen und verhindert ganz aktiv den Kontakt zu unserem Sohn, den ich im Jahr wenn ich Glück habe höchstens paar Tage zu sehen bekomme.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von mario.s »

punisher2008 hat geschrieben:Gut, aber ganze 4 Jahre?? Und Fälschung ist es in meinen Augen auch wenn eine Behörde durch Bestechung, persönliche Beziehungen oder sonst was beteiligt war. Es existiert schließlich noch ihr Personalausweis und andere Unterlagen mit dem echten Geburtsdatum. Ich denke wenn ich Glück habe kann ich diese Diskrepanz von 4 Jahren aufdecken und auch in D einklagen.
Und selbst wenn man wegen der Geburtsurkunde nichts machen kann, sie hat ja immerhin durch ein vollkommen frei erfundenes Abschlußzeugnis in D kostenlose Kurse und sonstige Vorteile bekommen. Es geht hier nicht um eine leichte "Aufbesserung" des Notendurchschnitts sondern um das Zeugnis einer Schule die sie niemals besucht hat.
Na dann, so unschön die Situation ist, viel Erfolg!
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

mario.s hat geschrieben:Na dann, so unschön die Situation ist, viel Erfolg!
Danke! Ich weiß noch nicht ob ich etwas erreiche, habe aber beschlossen sie nicht weiter mein Leben ruinieren zu lassen wie die ganzen vergangenen Jahre.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Suedchina »

will ja nicht wissen wie alt man(n) oder frau in china sein muessen um ja sagen zu duefen.
aber wenn sowas kinder machen kann es nicht rechtmaessig sein.
und beim erschleichen von kostenlosen leistungen in D kann sie zur rueckzahlung verpflichtet werden.

wie unbegrenzte aufenthalterlaubniss?
ich dachte zu anfang immer nur 3 oder 5 jahre
oder liegt das am nachwuchs ?
es gibt aber immer mittel und wege seine ex zur ordnung zu rufen.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von Tauril »

evtl ist auch drin dass das Kind zu dir kommt falls sie ausgewiesen wird.
Immerhin steckt da ne Menge krimineller Energie bei der Frau drin.
Aber dass ist eher eine Frage fü Anwälte und den Leuten bei info4alien
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

Suedchina hat geschrieben:will ja nicht wissen wie alt man(n) oder frau in china sein muessen um ja sagen zu duefen.
aber wenn sowas kinder machen kann es nicht rechtmaessig sein.
und beim erschleichen von kostenlosen leistungen in D kann sie zur rueckzahlung verpflichtet werden.

wie unbegrenzte aufenthalterlaubniss?
ich dachte zu anfang immer nur 3 oder 5 jahre
oder liegt das am nachwuchs ?
es gibt aber immer mittel und wege seine ex zur ordnung zu rufen.
Nun ja, für Frauen gilt in China 20, für Männer 22. Meine Ex war als wir heirateten erst 18, laut Pass aber 22. Mit 18 ist man sicher kein "Kind" mehr aber immerhin 2 Jahre unter dem legalen Heiratsalter.
Mit der Aufenthaltserlaubnis bin ich mir ehrlich gesagt nicht mehr so sicher (Oktober 1994 in China geheiratet und sie Anfang Januar 1995 nach D gekommen), aber ich glaube doch sie hatte ziemlich schnell (innerhalb von 1 Jahr?) die unbefristete. Vielleicht war es damals noch "einfacher". Aber darum geht es hier nicht mehr. Ich will sie ja jetzt "loswerden" damit sie meiner Familie und Sohn nicht noch mehr schadet.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D

Beitrag von punisher2008 »

Tauril hat geschrieben:evtl ist auch drin dass das Kind zu dir kommt falls sie ausgewiesen wird.
Immerhin steckt da ne Menge krimineller Energie bei der Frau drin.
Aber dass ist eher eine Frage fü Anwälte und den Leuten bei info4alien
Ich fürchte fast dass sie das Kind als Ausrede nimmt nicht ausgewiesen werden zu können. Sie hatte ja auch absolut keine Probleme unseren Sohn als Waffe bei ihren Angriffen auf mich einzusetzen.
Kriminelle Energie, Betrug, Hinterlist, Unehrlichkeit... die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Ja, werde da mal nachfragen. Danke für den Tipp!
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