rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Verlust der Staatsangehörigkeit
Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz geht die deutsche Staatsangehörigkeit in folgenden Fällen verloren:
Rücknahme einer durch arglistige Täuschung, Bestechung, Betrug oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Einbürgerung.
siehe http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebensl ... 169502!0#E
Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz geht die deutsche Staatsangehörigkeit in folgenden Fällen verloren:
Rücknahme einer durch arglistige Täuschung, Bestechung, Betrug oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Einbürgerung.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Mal langsam! Ich habe mit keinem Wort erwähnt WANN ich von der Sache erfahren habe.edmund27 hat geschrieben:Was nicht verstehe, wenn die Frau nach den Schilderungen Ihre Aufenthaltsnehmigung durch Betrug bekommen haben soll und er hatte davon Kenntniss, dann ist er doch eigentlich Mitwisser.
Ich hatte ja schon geschrieben dass die Einzelheiten und Hintergründe nichts zur Sache tun. Warum wir uns nicht schon viel früher scheiden liessen, warum überhaupt, warum geheiratet bla bla bla.... ist alles irrelevant. Ich sagte ja extra dass die Sache ziemlich kompliziert ist, auch war/ist FLG im Spiel, aber das alles tut nichts zur Sache.Eigentlich ist die Sache doch einfach. Die Ehe war schon lange kaputt. Ich frage mich warum er nicht schon früher einfach die Scheidung eingereicht. Wozu so lange warten.
Es ging mir nur darum inwieweit Urkundenfälschung in D widerrechtlich ist. Die Tat selbst mag zwar verjährt sein, aber die Ex benutzt ja weiterhin das falsche Zeugnis, erhält dadurch Leistungen, kostenlose Ausbildungen, täuscht Arbeitgeber etc. Daher denke ich schon dass die Tat juristisch relevant ist.
Nochmal: bitte keine Kommentare zur Ehe selbst! Was vorgefallen ist geht nur meine Familie an. Zur Diskussion sollte also wirklich nur der juristische Aspekt stehen.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Wie oben schon geschrieben, die Ex hat KEINE D-Staatsbürgerschaft nur die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.Tauril hat geschrieben:Verlust der Staatsangehörigkeit
Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz verboten. Ein Verlust darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz geht die deutsche Staatsangehörigkeit in folgenden Fällen verloren:
Rücknahme einer durch arglistige Täuschung, Bestechung, Betrug oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Einbürgerung.
So einfach ist es eben nicht.In der Einfachheit liegt doch der Erfolg.
Der war gut!Mit der Frau reden.
Eine Welt ohne Anwälte wäre auch mir lieber. Leider leben wir nicht in einer solchen.Das was er jetzt macht, ist doch nur ein lukratives Geschäft für Anwälte.
Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
edmund27 hat geschrieben:Also schon wieder so ein Unsinn von Dir. Ich habe schon eine Scheidung hinter mir. Der Versorgungsausgleich muss gemacht werden und einen Verzicht gibt es nicht. Man kann nur die Auforderung des Gerichts ignorrieren und dann läuft die Frist irgendwann ab. Beim Versorgungsausgleich werden, die Ansprüche aus der Rente gegeneinander aufgrechnet. Ich gebe dir mal nen Tipp, ganz genau kann man das bei der deutschen Rentenversicherung erfahren. Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich hier raushalten.Suedchina hat geschrieben:du hast gut reden aquadraht
Er muss es sogar anzeigen . Nach der Scheidung in D wird festgelegt wieviel er ihre Rente aufbessern darf und das ab dem 60. Lebensjahr.
Wenn er es nicht anzeigt zahlt er 4 Jahre zu früh und evtl. zu lange.
Sie kann nur auf den Ausgleich verzichten wenn Sie genug Geld später selber hat. Heute einen Vertrag darüber auszuhandeln würde als Sittenwidrig gelten und das Papier nicht wert sein auf dem es geschrieben steht.
Ich kann mir kaum vorstellen das .... der lieben Frau Puscher mehr Geld zu kommen lassen will als Nötig.
Als Schweizer hast Du es ja gut kannst mit dem Schwarzgeld andere oder dem ersparten von Diktatoren aus aller Welt spielen.
Falls sie in D bleiben sollte und Du nicht zahlen willst für Zeiten wo sie noch keinen Anspruch hat bleibt Dir nur der nette Anschiss.
Wenn Du keinen Versorgungsausgleich an Deine Ex zahlen musst liegt es bestimmt an den Boerengewinnen und am Essighandel bei Dir
Die Gewinne waren wohl zu gross.
Falls Du doch zahlen musst beginnt es mit dem Renteneintritt von Ihr.
Wenn Sie den kuenstlich 4 Jahr vorverschoben hat , zahlt er 4 Extrajahre.
Ausser bei P ist auch nix zu holen.
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Ich glaube das muß ich näher erklären. Es handelt sich keineswegs um paar abfällige Bemerkungen über mich, nein, es wurde mir eine handfeste Straftat vorgeworfen (welche spielt keine Rolle). Diese Straftat würde sowohl in D als auch China sehr wahrscheinlich streng bestraft. In dem Fall glaube ich schon das Recht zu haben mich auf "üble Nachrede" welche laut StGB §186 strafbar ist berufen zu können. Da diese Verleumdung auch über das Internet verbreitet wurde (durch ihre Verwandten) ist also nicht mal abzuschätzen wie stark ich davon betroffen bin. Von den verschlechterten Beziehungen zur Ex-Schwiegerfamilie mal ganz zu schweigen. Nicht vergessen: man heiratet eine Frau nicht eine Familie, umgekehrt läßt man sich auch von einer Frau scheiden und nicht von der ganzen Familie. Es ist durchaus legitim auch nach der Scheidung ein gutes und familiäres Verhältnis zu manchen Familienmitgliedern aufrechtzuerhalten (es gibt Ex-Frauen, Ex-Männer, Ex-Freunde, aber auch "Ex-Nichten" oder "Ex-Schwägerinnen"? Kaum. Das entscheidet nicht das Gesetz sondern die Betroffenen selbst). Die Verleumdungen der Ex haben diesem Verhältnis schwer geschadet.corneta hat geschrieben:Ich will dir ja den Optimismus nicht nehmen, aber der Zug ist abgefahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Meinung der Familie nochmal ändert, wenn sie jetzt, unter Druck stehend, nur noch in den besten Tönen von dir spricht.punisher2008 hat geschrieben:...extrem rufschädigende Verleumdungen ihren Angehörigen gegenüber (durch diese Lügen bin ich bei ihrer ganzen Verwandtschaft unten durch) etc. etc.
Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
@ Südchina
Jemandenbeim Thema Versorgungsausgleich als Depp hinzustellen bringt erst mal nichts, denn...
Allefalls geht da was in die andere Richtung, denn sie hat ja offenbar in D als Angestellte gearbeitet und somit automatisch in die Rentenkasse eingezahlt.
Das ist aber alles Spekulation (und somit überflüssig), ohne dass man weiß, wie der offizielle Stand in Sachen Scheidung ist.
Jemandenbeim Thema Versorgungsausgleich als Depp hinzustellen bringt erst mal nichts, denn...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.punisher2008 hat geschrieben:Übrigens, eine Altersversorgung habe auch ich keine. Daher bin ich nicht wirklich einverstanden ihr das alles zu überlassen.
Allefalls geht da was in die andere Richtung, denn sie hat ja offenbar in D als Angestellte gearbeitet und somit automatisch in die Rentenkasse eingezahlt.
Das ist aber alles Spekulation (und somit überflüssig), ohne dass man weiß, wie der offizielle Stand in Sachen Scheidung ist.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Keine konkrete Rechtsberatung bzgl. der Urkundenfälschung, nur wenn sie sie immer noch nutzt:
"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr...eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Vielleicht hilfts dir
"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr...eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Vielleicht hilfts dir
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Soweit ich weiß arbeitet sie die letzten Jahre ausschließlich als "Tagesmutter", also privat als Kinderbetreuerin, war früher auch schon in Kindergärten tätig. Andere Qualifikationen hat sie meines Wissens nicht.corneta hat geschrieben: Allefalls geht da was in die andere Richtung, denn sie hat ja offenbar in D als Angestellte gearbeitet und somit automatisch in die Rentenkasse eingezahlt.
Das ist aber alles Spekulation (und somit überflüssig), ohne dass man weiß, wie der offizielle Stand in Sachen Scheidung ist.
Danke, darauf war ich auch schon mal gestossen. Im Moment ist mir ja jedes Schlupfloch willkommen durch das ich meine Lage zum Vorteil wenden könnte.Phytagoras hat geschrieben:Keine konkrete Rechtsberatung bzgl. der Urkundenfälschung, nur wenn sie sie immer noch nutzt:
"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr...eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Vielleicht hilfts dir
Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
auch die unbefristete kann entzogen werden, ist ja weiterhin der gleiche Tatbestand
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Wenn sie mehr als 400 € verdient, ist sie rentenversicherungspflichtig.punisher2008 hat geschrieben:Soweit ich weiß arbeitet sie die letzten Jahre ausschließlich als "Tagesmutter", also privat als Kinderbetreuerin, war früher auch schon in Kindergärten tätig.
http://www.tagesmutter.com/tagesmuetter ... sicherung/
Als Angestellte im Kindergarten hat sie automatisch über den Arbeitgeber Rentenversicherung abgeführt.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Was Du da schreibst, ist nun echt Stuss. Beim Versorgungsausgleich werden die gegenseitigen Rentenansprüche bei den deutschen Rentenversicherungsträgern und eventuell privaten Zusatzversicherungen aus der Ehezeit ausgeglichen, wer mehr angesammelt hat, tritt entsprechend ab an den oder die mit weniger Ansprüchen.Suedchina hat geschrieben: ..Wenn Du keinen Versorgungsausgleich an Deine Ex zahlen musst liegt es bestimmt an den Boerengewinnen und am Essighandel bei Dir
Die Gewinne waren wohl zu gross.
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Ausser bei P ist auch nix zu holen.
Ob die Ehefrau zur Zeit der Eheschliessung 16, 18 oder 50 war, spielt keine Rolle, massgeblich ist die Zeit zwischen Eheschliessung und dem Ende des Monats, in dem die Scheidungsklage dem anderen Partner zugestellt wurde. Bei langjähriger Trennungszeit im Sinne des Familienrechts kann der Versorgungsausgleich während der Trennungszeit begrenzt werden. Hier hat aber der BGH in einem Beschluss von 2011 enge Grenzen gesetzt.
a^2
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Naja, von dem was du schreibst sehe ich, wie gesagt, dass du gar nichts auf der Reihe hast und deswegen jetzt die schwaechere Position deiner Frau (da Auslaenderin) ausnutzen willst. Deswegen bist du natuerlich auch auf keinen meiner Punkte eingegangen, sondern ziehst dich auf "boeser boeser persoehnlicher Angriff" zurueck.punisher2008 hat geschrieben:Deine persönlichen Angriffe kannst du dir in Zukunft sparen! Ohne die genauen Hintergründe zu kennen kannst du dir absolut keine Urteile über mich oder meine Ehe leisten.Sorry punisher, aber du bist einfach nur armselig ohne Ende:
Sei's drum, das wird sowieso nicht klappen was du dir da ausmalst...
Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Falsches Forum.punisher2008 hat geschrieben:...Zur Diskussion sollte also wirklich nur der juristische Aspekt stehen...edmund27 hat geschrieben:Was nicht verstehe, wenn die Frau nach den Schilderungen Ihre Aufenthaltsnehmigung durch Betrug bekommen haben soll und er hatte davon Kenntniss, dann ist er doch eigentlich Mitwisser.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Ja, du mich auch! Bist jetzt nicht nur "blocked in China" sondern noch dazu auf meiner Ignore-ListeVielUnterwegs hat geschrieben:Deswegen bist du natuerlich auch auf keinen meiner Punkte eingegangen, sondern ziehst dich auf "boeser boeser persoehnlicher Angriff" zurueck.
Sei's drum, das wird sowieso nicht klappen was du dir da ausmalst...
Dein Gelaber braucht echt keiner. Von dir kam in noch keinem Thema jemals was sinnvolles.
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Re: rechtliche Frage zu Ehe/Scheidung/Aufenthaltsrecht in D
Danke für den Tipp. Mit Fachanwalt meinst du Ausländerrecht? Oder Scheidungsrecht?qpr hat geschrieben: Aber lies dir das mal durch
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg ... G031901140
Für deine in China geschlossene Ehe ist Art. 11, Absatz 2 und Art. 13 zuständig.
Ich würde dir wirklich dringends raten, einen Fachanwalt einzuschalten, alles andere bringt nichts.
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